Richterbund-Vorsitzender Jens Gnisa: „Die Justiz ist im Würgegriff der Politik“
Samstag, 11. März 2023 von Adelinde
Wegen „Volksverhetzung“ nach §130 StGb kannst du heute sehr schnell zu hohen Geldstrafen bzw. Ge-fängnis verurteilt werden. Wikipedia:
Im Jahr 2021 wurden in Deutschland im Rahmen der Erfassung „Politisch motivierter Kriminalität (PMK)“
4.814 Volksverhetzungen registriert, davon die Mehrzahl (3.812) aus dem Bereich der politisch motivierten Kriminalität – rechts.
Denn wie es sich für ein richtiges Regime gehört, sind unter ihm Aufklärung, Selbstdenken, Kritik an den Herrschenden (Majestätsbeleidigung) nicht erwünscht.
Auch wenn wir Deutschen uns das „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ nicht selbst gegeben, sondern von den alliierten Siegern erhalten haben, so ist darin doch immerhin der Artikel 5 zu finden, der besagt:
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugäng-lichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre ent-bindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Während des Merkel-Regimes verlor das Grund-gesetz zunehmend an Bedeutung. Heute können Menschen auf Demonstrationen für die Achtung des Grundgesetzes dessen gedruckten Text von der Polizei aus der Hand geschlagen bekommen!
So deutlich vor Augen geführt hätte man das wahre Gesicht des Regimes noch nicht einmal erwartet!
Aber immerhin wurde durch die Zurückdämmung des Grundgesetzes zur Gewichtung und Wirksamkeit des §130 StGb beigesteuert. Zu diesem – heute sogar noch erweiterten Paragraphen – befindet die UN-Menschenrechtskonvention in Absatz 49, CCPR/CGC/34:
„Gesetze, welche den Ausdruck von Meinungen zu historischen Fakten unter Strafe stellen, sind unvereinbar mit den Verpflichtungen, welche die Konvention den Unterzeichnerstaaten hinsichtlich der Re-spektierung der Meinungs- und Meinungs-äußerungsfreiheit auferlegt.
Die Konvention erlaubt kein allgemeines Verbot des Ausdrucks einer irrtümlichen Meinung oder einer unrichtigen Interpretation vergangener Geschehnisse.“
Ohne diese Freiheit wäre es auch der Ge-schichtswissenschaft nicht möglich, öffentlich ihre Forschungsergebnisse zu diskutieren. Denn zu einer Wissenschaft, die sich der Wahrheit verpflichtet fühlt, gehört, daß sie Zweifel zuläßt und sich immer wieder den neuen Erkenntnissen gemäß neu aus-richtet – „revidiert“.
Weil aber nach Wunsch des Siegerregimes und seiner Marionetten die Siegergeschichte festgefügt bleiben soll, sind die „Revisionisten“ unter den Historikern der freien Volksverhetzung preisgegeben. „Revisio-nist“ ist zum regelrechten Schimpfwort verkommen.
Nun hat im März 2023 die politisch wegen Ge-schichtsrevision und damit als strafbar nach § 130 StGb angesehene, angeklagte und mit Gefängnis bestrafte
Ursula Haverbeck
gemeinsam mit zahlreichen weiteren politisch Ver-folgten nachfolgenden
Aufruf zur Abschaffung des Paragraphen 130 StGB
herausgegeben:
Der § 130 StGB – in der gegenwärtigen Fassung – ist das Ende der Demokratie.
„Die Justiz ist im Würgegriff der Politik“
Warum will die deutsche Justiz hochbetagte Menschen wegen sogenannter Äußerungsde-likte in Wort und Schrift immer wieder ins Gefängnis bringen? Im Mittelpunkt derartiger Verurteilungen steht der umstrittene Para-graph 130 des Strafgesetzbuches.
Seine Verschärfungen nach dem Mauerfall führten bereits zu langen kritischen Debatten in der Justiz. Dennoch ist er im November 2022 erneut erweitert worden, womit die bisherige Strafbarkeit der Volksverhetzung aus politischen Gründen noch einmal verschärft wurde.
Der § 130 StGB steht im Gegensatz zum Art. 5 Grundgesetz und ist eine schwere Belastung der Richter, unter der sie auch leiden. Hinzu kommt, daß der § 130 StGB mit dem Art. 19 Grundgesetz nicht im Einklang steht und deshalb möglicherweise keine Rechtskraft hat.* Dennoch gibt es immer mehr Ver-urteilungen aufgrund dieses Paragraphen.
„Die Justiz ist im Würgegriff der Politik“ – zu diesem Ergebnis kommt der Vorsitzende des Richterbundes bereits im Jahre 2002. „Das Ende der Gerechtigkeit“ – so der Buchtitel des nachfolgenden Richterbund-Vorsitzenden Jens Gnisa. Das war wie ein Hilferuf. Wie ist es möglich, daß Politiker, Richter und Medien diesen Hilferuf ignorieren?
Erinnern wir uns noch einmal an den ame-rikanischen Völkerrechtler und Historiker Prof. Dr. Alfred Zayas, ehemaliger hoher Beamter beim Hochkommissar für Menschenrechte in Genf, der zur Praxis des § 130 StGB in Deutschland schrieb:
„Es ist die Sache der deutschen Gerichte zu befinden, daß die bisherige Verwen-dung des Paragraphen 130 (StGB) eine klare Verletzung völkerrechtlicher Normen bedeutet, und daß alle Verurteilungen aufgehoben werden müssen.“
Und die UN-Menschenrechtskonvention befin-det in Absatz 49, CCPR/CGC/34:
„Gesetze, welche den Ausdruck von Meinungen zu historischen Fakten unter Strafe stellen, sind unvereinbar mit den Verpflichtungen, welche die Konvention den Unterzeichnerstaaten hinsichtlich der Respektierung der Meinungs- und Mei-nungsäußerungsfreiheit auferlegt. Die Konvention erlaubt kein allgemeines Ver-bot des Ausdrucks einer irrtümlichen Meinung oder einer unrichtigen Inter-pretation vergangener Geschehnisse.“
Warum werden diese Aussagen nicht ernst genommen und ausgeführt? Nach Art. 25 GG steht Völkerrecht vor Bundesrecht!
Der bestehende § 130 StGB ist unbestimmt, öffnet dem Gesinnungsstrafrecht Tür und Tor und bedroht die Meinungsfreiheit. Haftstrafen zu Meinungsdelikten sind Rechtsbeugung.
Das Bundesverfassungsgericht (Az. 2 BvR 2560/95) hat in Verbindung mit dem Beschluß des BGH 5 StR 642/94
„die Verhängung eines mehrjährigen Frei-heitsentzugs wegen eines bloßen Mei-nungsdelikts als unerträglichen Willkürakt und schwere Menschenrechtsverletzung“
bezeichnet.
Wir fordern von allen Entscheidungsträgern, sich dafür einzusetzen
daß jede politische Einflußnahme auf die Justiz ein Ende hat,
daß die Unabhängigkeit der Richter wiederhergestellt wird,
daß auch die Staatsanwälte dem politischen Druck entzogen werden,
daß die Meinungs- und Redefreiheit i. S. Art. 5 GG wieder uneingeschränkt gilt („Eine Zensur findet nicht statt“),
daß der § 130 StGB in der klaren Fassung von 1960 wieder gilt.
Auch wir Bürger setzen uns für diese Ziele ein!
Ursula Haverbeck
zusammen mit der Initiative für Meinungsfreiheit im März 2023
In seiner Abhandlung
Richterwahl auf Zeit durchs Volk!
schrieb der Rechtsgelehrte Claus Plantiko am 22.9.2008 eine längere juristische Abhandlung mit folgender Zusammenfassung:
Zusammengefaßt muß gesagt werden, daß Parlament und Regierung unmöglich als Richterwahlkörper in Frage kommen können, weil es ein Widerspruch in sich ist, die Unabhängigkeit rechtsprechender Gewalt von der gesetzgebenden und vollziehenden ausgerechnet dadurch zu erreichen, daß die beiden letzteren sich die erstere wählen.
Die damit bewirkte Legislativ- und Exekutiv-Abhängigkeit der Dritten Gewalt läßt sich mit keiner noch so ausgeklügelten Beschreibung der Anforderungen an Richter vermeiden, weil die verfassungswidrigen Wahlkörper auch noch
dem ungeeignetsten Richteramtsbewerber, wenn er ihnen nur hörig ist, stets allerbeste Eignung bescheinigen.
Das hat Ursula Haverbeck und das haben wir im Fernsehen bei der jungen vom Geist der Antifa geprägten Richterin erlebt.
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Der Aufruf ist aber meiner Meinung nach nicht im Sinne wahrer Volks – Demokratie, das GG zu zitieren und noch dazu §25 GG, denn das darin zitierte Völkerrecht basiert auf den Londoner Statuten, sprich Sondergerichtsbarkeit des Nürnberger Tribunals . Nachzulesen in : Das Recht in Siegerhand, S.199ff
Auch das Zitat über die Meinungsäußerungsfreiheit beinhaltet einen Pferdefuß, darin heißt es, daß irrtümliche geschichtliche Meinungen straffrei bleiben sollten, zementiert man damit nicht die Siegerpropaganda und das Narrativ des Bösen Deutschen?
Sich auf GG zu berufen, ist das nicht Anerkenntnis des Besatzungsstatuts? Daß Frau Haverbeck sich grundsätzlich auf dieses heikle Thema eingelassen hatte, ist vielen Menschen unverständlich.
Das Recht auf Wahrheit und Ehre sollten wir einfordern, das ist im Kriegsrecht verbrieft, wir sind ja schließlich seit 1945 noch im Kriegszustand, würde das nicht den §130 StGb automatisch kippen ?
Liebe Heidrun,
der Aufruf ist von der Sache her absolut notwendig, trägt jedoch den falschen Titel: Nicht um das Ende der „Demokratie“ geht es, sondern um das Ende der Gerechtigkeit! Als wäre Meinungsäußerungsfreiheit gleichbedeutend mit „Demokratie“ …
Gruß
Ernst
„Frau Haverbeck ist ohne Wenn und Aber zuzustimmen. Es darf nicht sein, daß wir wieder zu Duckmäusern gemacht werden.“
Sehr geehrte Frau Beißwenger,
für unabhängige Justiz brauchen wir die Richterwahl auf Zeit unmittelbar durchs Volk.
Alles andere ist Augenwischerei innerhalb der Gewalteneinheitstyrannis.
Bedenken Sie, was die BRD real ist und was sie vom Rechtsstaat trennt:
Die BRD ist eine plutokratische cäsaropapistische (Verhalten und Denken maßregelnde) Gewalteneinheitstyrannis (= Real-Inexistenz von Menschenrechtsgeltung, Volkshoheit, Subsidiarität und Gewaltentrennung, aber Realexistenz von Gesinnungskontrolle, -terror, -hatz und -strafe ohne gesetzliche Bestimmtheit), in der
· Volksabstimmungen auf Bundesebene verboten sind,
· Parteien Gesetzgeber bestimmen, auf die kein Bürger Staatsgewalt unmittelbar übertragen kann,
· zwischen Legislative und Exekutive statt Gewaltentrennung Personalunion herrscht und
· rechtsprechendes Personal, vollziehendes sowieso, von der legislatividentischen Exekutive (Minister MdL) kettenbestellt wird.
Da Richter und Beamte nicht verfassungsgemäß auf Zeit unmittelbar durchs Volk gewählt, sondern gewaltentrennungswidrig, also verfassungshochverräterisch von der legislatividentischen Exekutive (Minister MdL) kettenbestellt sind, können sie das Recht, an das sie gebunden sind, gar nicht erkennen.
Denn es ist irrational = denkgesetzwidrig, also objektiv willkürlich und unmittelbar nichtig ex tunc, arg. FG Münster v. 25.4.2006 zu 11 K 1172/05 E, anzunehmen, die GG-rechtsstaatskonstitutiven Verfassungsgrundsätze Menschenrechtsgeltung, Volkshoheit und Gewaltentrennung als Voraussetzungen für einen GG-Rechtsstaat könnten real auch fehlen, ohne daß der nur mit ihnen mögliche Erfolg GG-gemäßer Staatsgewaltausübung, insbesondere Rechtsprechung ausbliebe.
Eine verfassungsmäßige Amtshandlung (Bescheid, Beschluß, Verwaltungsakt, Vollstreckung, Urteil, Rechnung pp.) in der Gewalteneinheitstyrannis wäre ein Wunder und kann in Verbindung mit heldenhafter Tugend des Verfassungstreuen, der es bewirkte, seine Seligsprechung einleiten.
MfG CP
Kurz und bündig:
„Die Justiz ist eine Hure, denn sie dient jedem, er muß nur genügend mächtig sein.“
„Wessen Brot ich esse, dessen Lied ich singe“
Das war, ist und bleibt wohl auch so!!!
Das Spiel heißt BRD und gibt die Regeln vor.
Ich entziehe mich diesem von den Siegern geschaffenen Apparat, so gut ich kann. Mir tun Frau Haverbeck und Horst Mahler leid, weil sie die Leute aufklären wollen, aber bis zum bitteren Ende erkennen müssen, daß die Masse schläft und der Apparat seine bezahlten Gehilfen hat. Mir tun auch Leute leid, die irgendwie der BRD einen Rechtsstatus zurückgeben wollen. Das geht nicht. Die bRD müßte weg. Mittlerweile sind die Bewohner auch keine Deutschen mehr, im Gegenteil, diese zeigen Widerständler an, und schon arbeitet der Motor wie seinerzeit der von Mielke.
Wir müßten diesen Staat neu gründen und selber die Spielregeln festlegen. Brauchen wir Steuerberater oder Makler, Stiftungen, die Geld saugen? Sich über das System ärgern hieße, denen Energie zu spenden.
Wir kennen grundsätzlich die politische und völkerrechtliche Lage und wissen als Bürger des Deutschen Reichs, daß wir uns mit den Schranzen der Besatzer gar nicht auseinandersetzen müßten. Nur, so kommen wir um keinen Schritt weiter.
Nehmen wir z. B. Horst Mahler, der die völkerrechtliche Lage sicherlich kennt. Er könnte, wie etwa Rudolf Heß, ja auch vor Gericht sagen, daß er es unter seiner Würde hält, sich zu verteidigen vor einem inkompetenten Gericht, dem er das Recht abspricht, im Namen unseres Volkes Anklage gegen Deutsche zu erheben.
Das hat Horst Mahler nicht getan, weil er – was ich für effektiver und damit für angebracht halte – die Gelegenheit wahrnimmt, vor Gericht und somit in der Öffentlichkeit im Klartext die Probleme anzusprechen und damit gleichzeitig viele interessierte Menschen aufzuklären. Und so verhielten sich bisher fast alle massiv Verfolgten.
Man sollte m. E. nicht um jeden Preis buchstabengetreu auf etwas trotzig beharren, sondern sich von der Maxime leiten lassen: welches Handeln, welche Strategie, könnte im Augenblick das Erfolgversprechendste für unsere Sache sein. Das heißt ja nicht, daß man unveräußerliche Grundsätze aufgibt! Man denke an Luther und Zwingli, die mit ihrer Starrköpfigkeit bezüglich Transsubstantation gar nichts erreichten.
Oswald Spengler hat in „Der Untergang des Abendlandes“ vor über 100 Jahren geschrieben:
„Alles Gewordene ist vergänglich. Vergänglich sind nicht nur Völker, Sprachen, Rasse, Kulturen, es wird in wenigen Jahrhunderten keine westeuropäische Kultur, keinen Deutschen, Engländer, Franzosen mehr geben, wie es zurzeit Justinians keinen Römer mehr gab. Nicht die Folge menschlicher Generationen war erloschen; die innere Form eines Volkes, die eine Anzahl von ihnen zu einheitlicher Gebärde zusammengefasst hatte, war nicht mehr da.“ —
Spengler gilt als „Meisterdenker der Konservativen!! Revolution!!, Kein Linker, kein Jude, kein Marxist, kein Sozi, im Gegenteil, der nationale Sozialismus versuchte ihn zu vereinnahmen – er lehnte ab.
Ja, alles Gewordene ist vergänglich, schlimm ist nur, daß das Gewordene keine Zeit mehr hat sich zu entfalten, wir mittendrin, leider!!!
Stattdessen wird von machtgierigen Eiferern die Entwicklung in eine un-Heil-volle Zukunft befeuert. Sie haben alle Stellschrauben der Macht, wie Medien und Justiz, an sich gebracht, auch die Demokratie.
Wir können in der Vergangenheit schwelgen, allein, sie ist „Unwiederbringlich“
(Es gibt einige Zitate von Oswald Spengler, im Netz, sehr empfehlenswert!)
Meine Hoffnungen speisen sich durch das Erleben dessen, das mir unsere Kultur gibt. Die Geschichte lehrt uns Skepsis. – Selber bin ich kein politisch begabter Mensch. Daher beschränke ich mich bei aller Bewunderung für die zahlreichen Volkshelden auf Gebiete, in welchen ich wirken kann. Sensibilisiert wurde ich im Kleinkindalter lediglich durch das Erleben der Emotionen innerhalb der Familie, wenn die Erwachsenen diskutierten. Danach kam das jahrzehntelange Unbehagen der beobachteten Schläfrigkeit der Völker. Die Gegenwart ist gleichzeitig Abscheu wie auch Erwartung einer Erneuerung.