Ostdeutschland! 3. Teil
Sonntag, 21. April 2024 von Adelinde
Erkennst du das Schlechte,
so nenne es schlimm
und friste nicht
Friede dem Frevel! Edda
Thomas Engelhardt
fährt fort mit seiner Aufklärung und Bewertung der Vorgänge, die die neue Grenzziehung zwischen Polen und Deutschland betreffen, und schreibt:
Zur Oder-Neiße-Linie
Daß 1945 die territorialen Forderungen der Polen noch über die Oder-Neiße-Linie hinaus gingen, wird heute nachrichtlich unterdrückt und bleibt in der zeitgeschichtlichen Literatur unberücksichtigt.
Polen erstrebte die festzulegende Demarka-tionslinie (Westgrenze der unter „polnische Verwaltung“ zu fallenden Gebiete) an der Peene (westlichster Mündungsarm der Oder) und beanspruchte die Stadt Wolgast als Brückenkopf (ebenso wie dann 1945/1946 mit Swinemünde verfahren wurde), dazu einen breiten Gebietsstreifen bis Schwedt an der Oder, der auch die Stadt Anklam umfaßt hätte.
Darüber hinaus forderte der polnische Staat u. a. die gesamte Insel Usedom für eine Ar-rondierung der sog. „polnischen Westgebiete“ (auch „wiedergewonnene Gebiete“ genannt). Die neue deutsch-polnische Grenze sollte gemäß polnischer Forderungen ausgehend von der Peene die Städte Wolgast und Anklam sowie den östlichen Teil des Kreises Anklam umfassen und dann bis zur Oder bei Schwedt verlaufen.
Die deutschen Kreise Pasewalk und Ücker-münde wären damit nahezu vollständig polnisch geworden.
Da diese Gebietsforderungen nicht durch-setzbar waren, besetzten polnische Milizen und Teile der polnischen Armee im Juli 1945, also noch vor Beginn der sog. Potsdamer Konferenz der Kriegssieger einen etwa 60 km langen und zwischen 10 bis 15 km breiten Gebietsstreifen westlich der Oder zwischen Bad Freienwalde und Lebus (nördl. von Frankfurt/ Oder).
Ziel war, die polnische Westgrenze bis zur ehem. Alten Oder zu verschieben und darü-ber hinaus die Forderung durchzusetzen, alle Städte auf dem westlichen Oderufer (Gartz, Schwedt, Frankfurt a.d. Oder, Fürstenberg/Oder (jetzt Eisenhüttenstadt) sowie westlich der Neiße (Guben, Forst, Muskau, Rothen-burg/OL, Görlitz, Ostritz) als polnische Brückenköpfe zu gewinnen.
Darüber hinaus forderte Polen die neue Grenze im Gebiet der Unteren Oder nicht an der Oder, wie im Abschlußprotokoll der Potsdamer Konferenz (immer wieder falsch als „Potsdamer Abkommen“ bezeichnet; das Völkerrecht anerkennt keine Verträge zu Lasten Dritter) deklariert, sondern an der Hohensaaten-Friedrichsthaler Wasserstraße.[1]
Sowjetische Einheiten vertrieben die auf das Gebiet der SBZ eingedrungenen bewaffneten polnischen Verbände und Milizen seinerzeit mit Waffengewalt! Über diese Ereignisse fin-det man heute in der zeitgeschichtlichen Literatur keinerlei Hinweise.
Im Sommer 1947 wiederholten die Polen den Versuch, den zwischen der Friedrichsthaler Wasserstraße und der West-Oder liegenden Geländestreifen endgültig zu besetzen, scheiterten jedoch erneut an der ableh-nenden Haltung der Sowjets.
Deren kategorische Weigerung einer Aner-kennung der Grenzverschiebung ergab sich aus der von Moskau im Jahr 1945 festge-legten Grenzlinie im Gebiet der unteren Oder, von der nicht mehr abgewichen werden sollte.
Damit waren aber auch alle Bestrebungen polnischerseits, die gesamte Insel Usedom als Teil der „wiedergewonnenen Westgebiete“ zu besetzen, zum Scheitern verurteilt. Polen übergab dieses umstrittene und seit 1947 besetzte Territorium, die Friedrichsthaler Wasserstraße und den östlich dazu verlau-fenden, etwa 2 – 8 km breiten Gelände-streifen erst nach dem Görlitzer Abkommen (1950) an die DDR.[2]
Vor 20 Jahren vom Autor der vorliegenden Zusamenfassung vor Ort befragte Einwohner kannten diese Vorgänge selbst nicht, sei es weil sie zu jung gewesen waren (Jahrgänge 1935 ff.) oder aber als Vertriebene erst 1945 ff. in dieser Region ansässig wurden. Unmit-telbare Zeitzeugen zu befragen, gelang nicht.[3]
Das vordergründige Problem ist die als deso-lat einzuschätzende Quellenlage. Dieser Mangel an Quellen ist andererseits Indiz für die damalige Unsicherheit der Verhältnisse, die nur als Willkür und allgemeine Recht-losigkeit bezeichnet werden kann.
Das Völkerrrecht anerkennt im Allgemeinen keine Abkommen und Vertragslösungen, die zu Lasten Dritter (in diesem Falle Deutsch-lands) erfolgen. Insofern ist mindestens der sog. Schweriner Vertrag[4], der die Abtretung Stettins und Swinemünde an Polen regelte, per se und de jure ungültig.
Das ändert freilich nichts an der normativen Kraft des Faktischen. Zum Teil wird argu-mentiert, der zwischen dem mitteldeutschen Staat sowjetischer Provenienz abgeschlos-sene Görlitzer Vertrag[5] hätte im Nachhinein die Regelungen des Schweriner Grenzver-trages bestätigt und anerkannt.
Das ist ebensolcher Unfug, weil ein Unrechts-akt nicht durch einen formaljuristischen Akt bestätigt werden kann. Jeder Staats- und Völkerechtler wird diese Einschätzung be-stätigen. Nur im Falle des militärisch besieg-ten Deutschland wurde (und wird bis heute) von diesem Grundsatz abgewichen!
Die bundesdeutsche Zeitgeschichtsforschung blendet die geschilderten Ereignisse syste-matisch aus.
Mehr noch, spätestens seit den 1980er-Jah-ren hat sich (mit der von Friedbert Pflüger im Auftrag der US-Amerikaner für Richard von Weizsäcker verfaßten Bundestagsrede von der vorgeblichen Befreiung 1945, gehaltenen am 8.05.1985) eine Umdeutung durchgesetzt.
Damit wurde ein neues Narrativ eingeführt und die Erinnerungskultur fundamental im Sinne der Kriegssieger verändert. Heute erinnert niemand mehr an die Millionen deutschen Opfer, während der sowjetischen Invasion (vulgo „Befreiung“), noch weniger an die insgesamt 1,6 Millionen Ost- und Mittel-deutschen, die Lagerhaft und Deportation in die UdSSR erlebten und erlitten.
Die Frage Stettin und Swinemünde steht derzeit nicht auf der Tagesordnung einer möglichen Verhandlungslösung. Unrecht bleibt dennoch Unrecht und muß als solches definiert werden.
Eine Abschlußbemerkung:
Man sollte sich Filmaufnahmen und Fotos der „großen Drei“, aufgenommen während der Potsdamer Konferenz (17. Juli bis zum 2. August 1945 im Schloß Cecilienhof in Pots-dam) ansehen, um zu erahnen, was diese Verbrecher in Potsdam an Schuld auf sich luden und wie sie mit dieser Schuld umgin-gen.
Fett und feist trafen diese „Großen“ verhäng-nisvolle Entscheidungen zum Nachteil unse-res Landes. Die Deutschen in ihrer Gesamt-heit waren geschockt und gelähmt, als sie erfuhren, in welchem Ausmaß diese illustren Männer dabei waren, Deutschland zu vernichten.
Denn darauf zielten die Potsdamer Beschlüs-se von Josef Stalin, Harry S. Truman und Winston Churchill ab. Unser Land sollte für alle Zeit politisch und wirtschaftlich nach-haltig geschwächt und militärisch enthauptet werden. Die Einzelheiten sind dem kundigen Leser bekannt und müssen hier nicht wieder-holt werden.
Auf fast allen Fotos und in allen Filmauf-nahmen der Potsdamer Konferenz sieht man in lächelnde Fratzen. Da versammelte sich eine Verbrecherbande in Potsdam. Der große Stalin hatte zum Zeitpunkt der Konferenz von Potsdam bereits 35-40 Millionen Landsleute auf dem Gewissen. Unstreitig ein Menschen-verächter und Massenmörder, wie er in der Geschichte kaum bekannt ist.
Und Churchill? Das gleiche Kaliber. Verbrecher und Halunke durch und durch.
Im heutigen Iran (bis 1935 : Persien) verhun-gerten 1914 bis 1919 etwa zehn Millionen Menschen (sic.), das waren 40 % der Gesamt-bevölkerung des damaligen Persien (!!!), weil Großbritannien zur Eintreibung von Staats-schulden Persiens die gesamten Ernten in Land konfiszieren ließ. Als Erster Lord der britischen Admiralität trug Churchill auch hierfür eine Teilverantwortung.
Der Vorgang wiederholte sich im II. Weltkrieg, als eine Hungersnot in Bengalen (jetzt zwi-schen Indien und Ostbengalen/Bangladesch geteilt) etwa 4-5 Millionen Opfer kostete.
Ursache der Hungerkatastrophe war eine Dürre. Zum anderen war nach dem Fall von Singapur die britische Kronkolonie Burma im März 1942 von den Japanern erobert worden, so daß die Reis-Importe, mit denen Bengalen zu Friedenszeiten versorgt worden war, nicht mehr zur Verfügung standen.
Während der Hungersnot war es Englands einziges Interesse, die Versorgung der britisch-indischen Armee und des britischen Mutterlandes sicherzustellen. Die einzige Antwort Churchills auf ein Telegramm des Vizekönigs Archibald Wavell, in dem dieser die Freigabe von Nahrungsmittelspeichern erbat, war die Frage gewesen, warum Gandhi denn nicht auch verhungert sei [sic].
Vorräte in anderen Provinzen Britisch-Indiens wurden aus eigennützigen Beweggründen Großbritanniens nicht freigegeben. Ebenso sperrte Churchill die zur Verfügung stehen-den Schiffseinheiten für den Transport von Reis aus anderen Anbaugebieten Britisch-Indiens bzw. anderen Anbauländern nach Bengalen, weil diese angeblich für Militär-transporte benötigt würden.
Diese Fakten hindern bundesdeutsche und ausländische Geschichtsschreiber nicht, Adolf Hitler bis heute als Teufel in Menschengestalt zu bezeichnen und als regelrechtes Schreck-gespenst an die Wand zu malen, einen Ver-brecher wie Churchill aber als einen der größten Politiker des 20. Jahrhunderts zu verklären.
So wird Politik gemacht, und so wird Geschichte gezeichnet.
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Anmerkungen
[1]https://de.wikipedia.org/wiki/Hohensaaten-Friedrichsthaler_Wasserstra%C3%9Fe
[2]Qu.: Richard Breyer: Die Oder-Neiße-Linie bei Stettin. In: Göttinger Arbeitskreis (Hrsg.): Recht im Dienste der Menschenwürde. Festschrift für Herbert Kraus. Würzburg 1964, S. 442 f.
[3]Deutsche Behörden in der damaligen SBZ waren damals über die polnischen Bestrebungen jedoch im Bilde und alarmiert. So richtete der seinerzeitige Landrat Johannes Warnke am 20.07.1946 ein Schreiben an seine vorgesetzte Innenbehörde, in welchem über eine geplante „Grenzänderung gegen die Provinz Mark Brandenburg nordöstlich Schwedt“ berichtet wird.
[4]Der Schweriner Grenzvertrag war ein bilaterales sowjetisch-polnisches Abkommen über die Festlegung der West-grenze Polens im Abschnitt Swinemünde – Greifenhagen und als solches ein völkerrechtlicher Vertrag zu Lasten Dritter und somit formal ungültig. Der Vertrag wurde am 21. September 1945 in Schwerin von Vertretern der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland und Vertretern des sog. Lubliner Komitees unterzeichnet.
Qu.: https://de.wikipedia.org/wiki/Schweriner_Grenzvertrag (abgerufen 3.04.2024)
[5]Als sog. Görlitzer Abkommen wird der Grenzvertrag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Volksrepublik Polen vom 6. Juli 1950 bezeichnet, der in Zgorzelec, dem seit 1945 polnischen Teil von Görlitz, geschlossen wurde. Er bezeichnet die Oder-Neiße-Linie als „Staatsgrenze zwischen Deutschland und Polen“, steht inhaltlich und dem Wortlaut nach aber den interalliierten Beschlüssen und Bestimmungen von Potsdam entgegen.
(Abschlussprotokoll und Kommuniqué der sog. Potsdamer Konferenz).
Darin hieß es: „Die Häupter der drei Regierungen stimmen darin überein, daß bis zur endgültigen Festlegung der Westgrenze Polens, die früher deutschen Gebiete östlich der Linie, die von der Ostsee unmittelbar westlich von Swinemünde und von dort die Oder entlang bis zur Einmündung der westlichen Neiße und die westliche Neiße entlang bis zur tschechoslowakischen Grenze verläuft, einschließlich des Teiles Ostpreußens, der nicht unter die Verwaltung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken in Übereinstimmung mit den auf dieser Konferenz erzielten Vereinbarungen gestellt wird und einschließlich des Gebietes der früheren Freien Stadt Danzig, unter die Verwaltung des polnischen Staates kommen und in dieser Hinsicht nicht als Teil der sowjetischen Besatzungszone in Deutschland betrachtet werden sollen.“
Das sog. Görlitzer Abkommen widersprach den Beschlüssen von Potsdam, die die deutschen Gebiete östlich dieser Oder-Neiße-Linie nur der Verwaltung des polnischen Staates unterstellt, den endgültigen Verlauf der polnischen Westgrenze jedoch einem abzuschließenden Friedensvertrag vorbehalten hatte. Die Grenzen Deutschlands fest-zulegen war zu dieser Zeit keiner deutschen Regierung und keiner einzelnen Siegermacht gestattet. Diese Kompe-tenz lag völkerrechtlich 1950 noch ausschließlich in der Vier-Mächte-Verantwortung.
Zudem fehlte der DDR die staatsrechtliche Souveränität, um die Ostgrenze Deutschlands völkerrechtlich bindend zu vereinbaren. Im Deutschlandvertrag von 1952 hieß es, dass die endgültige Festlegung der Grenze einer „frei vereinbarten friedensvertraglichen Regelung für ganz Deutschland“ vorbehalten bleibe. Gemäß diesem Rechtsverständnis stand Stettin widerrechtlich unter vorläufiger polnischer Verwaltung. Der Bundesminister für Vertriebene Theodor Oberländer stellte 1953 fest, dass Stettin und die links der Oder gelegenen Gebiete der Kreise Randow und Ueckermünde durch das Potsdamer Abkommen nicht unter polnische Verwaltung gestellt worden seien, sondern rechtlich weiterhin zur DDR bzw. zur SBZ gehörten.
Zur Ergänzung:
Noch im Sommer 1944 dachte Stalin an einen Verlauf entlang der Linie Oder-Glatzer Neiße. Spätestens Ende jenes Jahres legte er sich dann auf die mehr als 200 Kilometer weiter westlich gelegene Lausitzer Neiße fest, so daß nach der Niederringung des „Dritten Reiches“ Schlesien vollständig an Polen fallen sollte.
Früher hieß der Fluß “Görlitzer Neiße”. Daraus machte man mit einem “Kotau” für die Mörder, politisch korrekt, die “Lausitzer Neiße”!
Quelle:
Stalins Pläne: Niederschlesien wäre deutsch geblieben (faz.net) Mehr: Glatzer Neiße Stalin.