Begehung des Gen-Ackers in Grippel
Samstag, 7. Juni 2008 von Adelinde
Sonntag, 8. Juni, ab 15 Uhr „Inspektion“ der genveränderten Maispflanzen
Das Bündnis gentechnikfreies Wendland ruft zu einer weiteren Aktion auf. Bei der Mahnwache in Laase treffen sich die „InspekteurInnen“ zur Feldbegehung.
Wie schön gesagt: Begehung, Inspektion – wie wenn vom Verwalter eines Gutes die Rede wäre! Ideen muß man haben! Und darin waren die WendländerInnen schon immer Spitze.
Die bündnisgrüne Europa-Abgeordnete Rebecca Harms
habe sich mit einer Anfrage an die EU-Kommission gewandt, berichtet Adolf Blütling in der Elbe-Jeetzel-Zeitung vom 7.6.08:
ob der Anbau von Gen-Mais im Niedersächsischen Biosphärenreservat Elbtalaue überhaupt zulässig sei und ob der Anbauversuch gegen EU-Recht verstoße.
Sie habe geklärt wissen wollen,
ob die vorgeschriebenen Abstandsregeln eingehalten würden und inwiefern für Überschwemmungsgebiete andere Regeln gelten.
Aus der jetzt eingetroffenen Antwort entnimmt Rebecca Harms, die EU-Kommision
drückt sich vor einer eindeutigen Positionierung. Sie schiebt alle Verantwortlichkeit auf Niedersachsens Landesregierung.
Erstaunlich, wenn man bedenkt, daß die EU die Krümmung von Bananen und Gurken gesetzlich regelt, aber die sich europaweit ausbreitende Naturverseuchung mit genveränderten Organismen dem Subsidiaritätsprinzip anheimgibt! Hier könnte sich die Europäische Gemeinschaft doch wirklich segensreich auswirken, denn Pollen pflegen keine Staatsgrenzen zu beachten.
Doch Harms muß feststellen:
Die EU-Kommission hat deutlich gesagt: Die Länder müssen garantieren, daß in geschützten Gebieten die natürlichen Lebensräume erhalten bleiben und daß das ökologische Gleichgewicht nicht gestört wird.
Sehr schön. Nur dumm: Die niedersächsische Landesregierung hat es bisher unterlassen, das zu tun, was in anderen Regionen erfolgreich geschehen ist:
problemlos Schutzbestimmungen erlassen …, mit denen der Anbau von genmanipuliertem Saatgut in und um ein FFH-Gebiet verboten wird.
Dabei dürfte es für die EU doch ein Leichtes sein einzugreifen:
Einen wichtigen Meilenstein zur Erhaltung und Entwicklung der biologischen Vielfalt in Europa setzte die Europäische Gemeinschaft im Mai 1992 mit der Verabschiedung der Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Richtlinie (92/43/EWG), mit der sich die Mitgliedsstaaten u.a. dazu verpflichteten, das Natura 2000-Schutzgebiets-Netzwerk aufzubauen.
Zentrale Bestimmung der FFH-Richtlinie ist: Jeder Mitgliedstaat muss Gebiete benennen, erhalten und ggf. entwickeln, die für gefährdete Lebensräume und Arten wichtig sind.
http://www.braunschweig.de/umwelt_naturschutz/umwelt_abc/ffh-gebiete.html
Genveränderter Mais ist nicht nur für den Maiszünsler giftig, sondern auch für andere Insekten, z. B. die Honig-Biene.
Maiszünsler
Maiszünsler-Raupe
Die Besatzer und Begeher des Gen-Mais-Ackers in Grippel haben nicht nur u. a. die Imker auf ihrer Seite, sondern auch ein
Rechtsgutachten des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes des niedersächsischen Landtages.
Danach hat Bauer Riebau rechtswidrig gehandelt, indem er ohne eine Verträglichkeitsprüfung im FFH-Gebiet bei Grippel Gen-Mais ausgebracht hat.
Die EJZ:
Seit sieben Wochen beobachten Aktive aus dem Bündnis rund um die Uhr bei der Mahnwache am Laaser Elbdeich die beiden Felder. Seit fünf Wochen ist eines der Felder besetzt.
Doch wo bleibt die politische und gerichtliche Konsequenz?