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So einfach: Ursula Haverbecks Einlassung vor dem Amtsgericht Tiergarten, Berlin

am 16. Oktober 2017 zu 6 Monaten Gefängnis verurteilt wegen angeblichem “Leugnen des Holocaust”

Betr. Aktenzeichen (251 b Ds) 231 Js 1640/16 (54/16)

Ursula Haverbeck:

In den vergangenen zwei Jahren vom November 2015 bis zum jetzigen Gerichtstermin Oktober 2017 habe ich bei sechs Verfahren nach § 130, Volksverhetzung, StGB, sehr viel Neues hinzugelernt. Es handelte sich dabei immer um dasselbe:

Die bis heute fehlende Antwort auf die Frage, wo sind die sechs Millionen Juden vergast worden?

Vierzig Jahre lang galt für dieses singuläre Verbrechen Auschwitz als vornehmlicher Tatort.

  • Doch als 1993 die Opferzahl durch die Gedenkstätte Auschwitz selber um drei Millionen verringert wurde, war dies nicht mehr aufrechtzuerhalten.

  • Das gilt erst recht für die weitere Reduzierung der Opferzahlen durch den Leitenden Spiegelredakteur Fritjof Meyer in der wissenschaftlichen Zeitschrift Osteuropa vom Mai 2002. Darin wurde festgestellt, aufgrund neuer Archivfunde, Dokumente und Erkenntnisse, daß in Auschwitz selber überhaupt keine Vergasungen stattgefunden haben. Insgesamt gibt es wahrscheinlich 500.000 Opfer. Vergast wurden vermutlich 356.000 in zwei Bauernhäusern außerhalb von Birkenau (einer Nebenstelle von Auschwitz), von deren einem gerade die Fundamente entdeckt worden waren. Unklar ist bei diesen Angaben, wie viele der verbliebenen Opfer Juden waren.

  • Als dann noch die Standort- und Kommandanturbefehle von 1940 – 45 für Auschwitz von der russischen Regierung der deutschen Seite übergeben wurden, da war Auschwitz in keiner Weise mehr als Vernichtungslager aufrechtzuerhalten. Es wird in diesen Befehlen eindeutig klar, daß es sich um ein Arbeitslager für die Inbetriebhaltung der riesigen Rüstungsindustrieanlagen in Auschwitz handelte. Es ging alles darum, die Inhaftierten trotz immer schwieriger werdender Bedingungen durch den fortschreitenden Krieg arbeitsfähig zu erhalten.

Obwohl diese unwiderlegten und frühere Aussagen bestätigenden Dokumente und Ereignisse vorlagen, blieb es bei Gedenkveranstaltungen und den sogenannten Holocaustprozessen bei dieser singulären Schuld der Deutschen, sechs Millionen Juden vergast zu haben.

Daraus ergibt sich die logische Konsequenz, daß dann dieser Sechsmillionenmord woanders stattgefunden haben muß.

Eine Erklärung oder gar Entschuldigung für die vierzigjährige Fehlinformation blieb aus.

Ursula Haverbeck führt andere Strafverfahren und ihre Ergebnisse an:

1. Prozeß Arnold Höfs

Noch im Jahre 2016 mußte der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Arnold Höfs, für zehn Monate ins Gefängnis gehen, weil er aufgrund offizieller Angaben ebenfalls zu dem Ergebnis gekommen war, daß die Sechsmillionenschuld der Deutschen nicht aufrecht zu erhalten sei.

Nun ist aber nach dem Paragraphen 130, Abs. 3, Volksverhetzung, der sich mit der Auschwitzlüge befaßt, nicht jede Hinterfragung des Holocausts strafbar, sondern nur, wenn diese in einer Weise geschieht, welche geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.

Arnold Höfs kam aufgrund seiner vergleichenden Untersuchung vorliegender offizieller Quellen, wie z.B. die Gedenkbücher der Bundesregierung, die Rote-Kreuz-Angaben oder das Kalendarium der wissenschaftlichen Leiterin der Gedenkstätte Auschwitz zu dem Ergebnis, daß deren Zahlenangaben nicht sehr weit auseinander lagen und in jedem Fall den 500.000 bzw. auch nur 356.000 vergasten Opfern in Auschwitz, welche Fritjof Meyer ermittelt hatte, viel näher kamen als den behaupteten sechs Millionen.

Doch gerade der Hinweis auf die Überprüfbarkeit seiner Angaben in offiziellen und in Bibliotheken zugänglichen Quellen war für den Richter ein Grund für die Strafbarkeit:

„Die öffentliche Verbreitung geschah auch in einer Art und Weise, die geeignet war, den öffentlichen Frieden zu stören, insbesondere durch den Verweis auf die zusammengetragenen Quellen verlieh der Angeklagte den Schlußfolgerungen aus seiner Einleitung einen pseudowissenschaftlichen Anstrich, der in besonderer Weise geeignet war für Empörung einerseits, aber andererseits auch zur Übernahme der Schlußfolgerung des Angeklagten und dadurch einer weiteren Verbreitung des Irrglaubens des Angeklagten und einer daraus resultierenden Gefährdung des öffentlichen Friedens zu sorgen.“

(Urteil im Landgericht Hannover Akz.: 60 Ns 1151 Js 2843/12 (96/14)

Die Folgerung des Richters war

„Der Angeklagte hat sich durch sein festgestelltes Verhalten wegen Volksverhetzung gemäß § 130, Abs. 2, Nr. 1a), b) und d) Absatz 3 StGB strafbar gemacht.“

Nach Ansicht des Richters ist also der Verweis auf z.B. die Gedenkbücher der Bundesrepublik mit genauer Quellenangabe als Gefährdung des öffentlichen Friedens anzusehen.

2. Prozeß Udo Walendy …

Entsprechendes hatte auch schon der Politologe Udo Walendy erlebt. Ihm wurde bestätigt, daß in seinem Buch „Wahrheit für Deutschland“ eine Vielzahl von Quellen durchweg richtig angeführt worden seien, was sein Buch gerade so gefährlich mache.

Es wurde indiziert, und Walendy kämpfte 21 Jahre für seine Freigabe.

Das alles geschieht, während gleichzeitig ein Verteidigungsminister und eine Bildungsministerin Amt und Titel verlieren, weil sie nicht ordnungsgemäß ihre Zitate belegt haben.

3. Die Prozesse Haverbeck

Ich habe den Holocaust nie geleugnet, wie ich das in allen Verfahren immer wieder dargelegt habe. Ich wollte im Gegenteil wissen, wo er stattgefunden hätte.

Eine Antwort habe ich bis heute darauf nicht erhalten.

Also habe ich gefolgert, ohne Angabe eines Tatortes für solch einen schrecklichen Mord kann dieser doch gar nicht stattgefunden haben. Das kann auch kein Jurist bestreiten.

Irgendwo muß der Mord begangen worden sein.

Das gilt erst Recht für solch einen Sechs-Millionen-Mord.

Etwas, was ich nicht kenne, kann ich aber nicht leugnen, auch nicht billigen oder verharmlosen, wir können höchstens sagen, ich bestreite es, daß es den Holocaust gegeben hat, weil ich keine Ortsangabe dafür bekomme.

Bestreiten, aber ist nirgendwo strafbar.

Das geht auch gar nicht, denn bei jedem Strafprozeß steht im Kern das Bestreiten. Die eine Seite bestreitet, was die andere behauptet. Es sei denn, der Angeklagte ist von vorne herein geständig oder des Mordes überführt.

Da die Staatsanwälte aber meine fragenden Briefe, insbesondere auch mehrfach an den Zentralrat der Juden, als Anklagegrund aufgeführt haben, können sie nun auch nicht behaupten, ich sei von der Existenz des Holocaust überzeugt. Das Gegenteil beweisen meine Fragen.

Der öffentliche Friede wird angeblich also auch dadurch gestört, daß ich versucht habe herauszufinden, wo die sechs Millionen nun tatsächlich vergast worden seien.

Das soll den öffentlichen Frieden gefährden und somit strafbar sein?

4. Der Prozeß Walendy

In einem anderen Fall bei Frau Margarethe Walendy ist in einer von ihr verkauften Zeitschrift das Konzentrationslager Belzec mit Anführungsstrichen, „Konzentrationslager Belzec“ der Aufhänger, um daraus abzuleiten, daß hier der öffentliche Friede von der Verkäuferin der Zeitschrift gefährdet wird und sie daher wegen Holocaustleugnung verurteilt wird.

Ursula Haverbeck faßt zusammen:

Es gibt eine Fülle solcher Beispiele. Sie machen insgesamt nur eins deutlich:

Die Freiheit der Meinung, Presse und Forschung wird durch den Paragraphen 130, Abs. 3, StGB aufgehoben.

Zugleich erweist sich dieser Paragraph als völlig ungeeignet, um damit ein historisches Ereignis festzuschreiben.

Das ist generell unmöglich, da die Beurteilung geschichtlicher Ereignisse – wie wir alle wissen – jeweils nach der subjektiven Sichtweise des Beurteilenden schwankt und sich verändert.

Ich habe den Eindruck, nach diesen sechs Verfahren der letzten zwei Jahre, daß entweder die anklagenden Staatsanwälte und die urteilenden Richter meine Ausführungen überhaupt nicht verstanden haben oder aber, daß sie weisungsgebunden, ohne Berücksichtigung irgendwelcher Fakten, anklagen und ihre Verurteilung aussprechen, getreu, der

Weisung: Rettet den Holocaust.

Doch er ist nicht mehr zu retten.

Er ist auch nicht offenkundig.

Von Beginn an war er umstritten.

Aus den ersten dreißig Jahren nach dem Kriege liegen eine Vielzahl von Untersuchungen und Berichten über eigenes Erleben in Konzentrationslagern vor, die übereinstimmend zu dem Ergebnis kommen, es gab dort keine Vergasungen von Juden, es gab keine geplante Vernichtung.

Für das gesamte Reichsgebiet wurde das 1960 von einem Mitarbeiter des Instituts für Zeitgeschichte in München, Martin Broszat, später langjähriger Leiter des Instituts, bereits verbindlich festgestellt.

Das bestätigten ebenso der österreichisch-rumänische Jude, Joseph Ginzburg, der amerikanische Naturwissenschaftler Prof. Arthur Butz, der sein Buch nannte „Der Jahrhundertbetrug“, der französische Widerstandskämpfer, Paul Rassinier, Historiker, schrieb „Die Lügen des Odysseus“, Thies Christophersen, Gärtner und Landwirt, der Auschwitz mit Gemüse versorgte, nannte seine Schrift bereits „Die Auschwitz-Lüge“ und schließlich – besonders gefährlich für die Erzähler der Vergasung – das Buch von Dr. Wilhelm Stäglich, Richter am Finanzgericht in Hamburg, mit seiner Untersuchung des „Auschwitz-Mythos“, Legende oder Wirklichkeit? Stäglich untersuchte darin auch als Experte den Frankfurter-Auschwitzprozeß von 1963 – 65, welcher nur auf den Erzählungen der Auschwitzüberlebenden basierte. Er war als junger Flakoffizier zum Schutz der Industrieanlagen dort stationiert.

Eine Klärung der in so großer Zahl vorliegenden Widersprüche fand nie statt, statt dessen wurden die Gegendarstellungen verboten und im Falle von Wilhelm Stäglich sogar öffentlich sein Buch „Der Auschwit-Mythos“, Legende oder Wirklichkeit? verbrannt.

Er wurde frühpensioniert, seine Bezüge gekürzt und ihm schließlich auch der Dr.-Titel aberkannt.

Den Deutschen wurde der Prozeß gemacht. Alle ihre Einlassungen und Beweise bei Gericht galten als falsch, bei den Ausländern wurden lediglich ihre Veröffentlichungen aus dem Verkehr gezogen und der inzwischen aus Amerika in die Bundesrepublik importierte Film „Der Holocaust“, 1979, als die wahre Darstellung dem entgegengesetzt.

Diese gesamte Literatur dürfte den nachgeborenen Richtern, also auch den hier Anwesenden, höchstwahrscheinlich weitgehend unbekannt sein. Diese Bücher sind indiziert, verboten oder sogar verbrannt – wie bereits ausgeführt.

Im Studium werden sie als Versuch der Rehabilitierung des NS abgetan. Sie sind nicht zitierfähig.

Das billige ich den nachgeborenen Juristen als Entlastung zu.

Wahrscheinlich ist auch für viele der Nachgeborenen der Holocaust tatsächlich eine offenkundige Tatsache. Das heißt aber nicht, daß er wahr zu sein braucht.

Gerade durch die in den letzten zehn Jahren durchschnittlich ca. 2.000 Holocaustverfahren pro Jahr, können sich die Juristen nun nicht mehr hinter der Offenkundigkeit verstecken. Sie müssen sich auseinandersetzen mit den Gegendarstellungen, anstatt diese widerrechtlich einfach zu verbieten und für strafbar zu erklären.

Die von dem derzeitigen Vorsitzenden des Deutschen Richterbundes beklagte, immer größer werdende Distanz zwischen Bürgern und den Gerichten hat hier doch ihren Ursprung.

Das Schlimmste an der Angelegenheit ist, daß die deutsche Justiz sich damit völlig unglaubwürdig gemacht hat und alles, was von den Vorsitzenden des Deutschen Richterbundes bemängelt oder beklagt wird, hat hier seinen Ursprung.

Wir älteren Bürger wissen doch, was sich in den ersten dreißig Jahren im Hinblick auf das Dogma des Holocaust ereignet hat.

Aber nachgeborene Juristen wollen bzw. sollen es heute besser wissen. Das ist nicht länger hinzunehmen.

Allgemeine Kritik und zwar nicht nur in der Bundesrepublik, sondern in der ganzen Welt, wird immer lauter. Es wird mir in einer Fülle von Zusendungen erklärt, daß vom Ausland aus, insbesondere auch aus den USA, die Holocaustprozesse in der Bundesrepublik sehr genau verfolgt und beobachtet würden.

Also Frage an die Staatsanwaltschaften:

Wollen Sie das deutsche Rechtsleben weiterhin ad absurdum führen?

Wollen Sie weiter Richter zwingen, Unrechtsurteile zu sprechen und damit das Rechtsleben weiter kompromittieren?

Ich jedenfalls bin mir absolut sicher, daß ich den Holocaust nie geleugnet habe.

Der Paragraph 130 in seiner jetzigen Form ist daher völlig ungeeignet als Anklage in diesem Verfahren.

Ich verlange eine Klarstellung dieser einen offenen Frage:

Wo sind die sechs Millionen vergast?

Sind sie überhaupt vergast?

Wie konnte es zu diesem Dogma kommen, das noch heute Vierundneunzigjährige ins Gefängnis schickt, weil sie, als damals Zweiundzwanzigjährige nach Auschwitz abkommandierte Soldaten, dort tätig waren, ohne – wie immer wieder auch in den Zeitungsankündigungen festgestellt wird – daß ihnen eine persönliche Beteiligung an Verbrechen nachgewiesen werden kann?

Womit haben diese zumeist kranken Greise 70 Jahre nach Kriegsende den öffentlichen Frieden gestört?

Das Ansehen der einst so vorbildhaften deutschen Justiz geht verloren.

Die Bürger verlieren jeden Respekt vor Richtern und Staatsanwälten.

Dem damals zweiundzwanzigjährigen Oskar Gröning wird vom heutigen nachgeborenen Richter vorgeworfen, er hätte damals nicht mitmachen dürfen.

Wie hätte ein Zweiundzwanzigjähriger in der schlimmsten Diktatur der Welt – so wird doch das Dritte Reich heute bezeichnet – Widerstand leisten können?

Widerstand hätten nur die heutigen deutschen Gerichte in der BRD bei der Zumutung, jetzt noch solche Prozesse durchzuführen, leisten können. Es haben dieses auch einige ohne Folgen getan.

Diejenigen jedoch, die wie in Lüneburg und Detmold die heute Vierundneunzigjährigen für Jahre ins Gefängnis schicken, die haben sich strafbar gemacht aufgrund der heute geltenden Rechtslage.

Das wissen viele Bürger.

Hohes Gericht:

Es ist alles gesagt zum Thema Holocaust. Stellen Sie diese Verfahren ein.

Das Bemühen um die Wahrheitsermittlung kann den öffentlichen Frieden nicht stören.

Täter und Opfer, von beiden Seiten, können nicht beleidigt, sondern allenfalls rehabilitiert werden.

Sowohl viele Juden und viele Deutsche, als auch noch mehr Bürger der ganzen Welt erwarten von uns eine Klärung.

Wo hat dieses singuläre unsühnbare Verbrechen stattgefunden? Es soll offenkundig sein, also bitte:

Wo?

Aber nun forensisch begründet und nachprüfbar!

Nehmen wir den Knessetsprecher Avraham Burg ernst:

„Israel muß Auschwitz verlassen, da es ein mentales Gefängnis ist … Ich bin zutiefst überzeugt:

Wenn Israel sich von seiner Besessenheit von der Shoah und ihrer Exklusivität befreit, wird auch die Welt freier sein.“

(a.O., Hitler besiegen – Warum Israel sich endlich vom Holocaust lösen muß, Seite 200)

Ich füge hinzu:

Auch die deutsche Justiz muß sich aus dem mentalen Gefängnis des Holocaust befreien. Die Freiheit und friedliche Zukunft der Welt hängt davon ab.

Ursula Haverbeck

Das Urteil vom Amtsgericht ist noch nicht rechtskräftig. Es wird zu einer Berufungsverhandlung vor der nächsten Instanz kommen, wird berichtet.

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