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Die Gottheit ist in dir selbst
und nicht in Ideen und Büchern.
Die Wahrheit wird gelebt, nicht gelehrt.
Hermann Hesse

Mathilde Ludendorff

Das Hesse-Wort stimmt mit den Erkenntnissen der Philosophin Mathilde Ludendorff überein, die seit ihrem Auftreten in der Öffentlichkeit, also etwa seit 100 Jahren, von Kirchen, Geheimorden, Medien, heute auch von der linksgerichteten Wikipedia verteufelt wird.

Daß es mit diesem Kampf gegen eine solch hohe „Freundin der Weisheit“, die Philosophin der „Gotterkenntnis“, noch immer nicht zu Ende gekommen ist, zeigt

Arno Dietmann

in der Zeitschrift Mensch & Maß 11/2023 mit seiner Abhandlung über die

Diffamierende Falschmeldung zweier Verfassungsschutzbehördenbehörden,

die gegen Einrichtungen losziehen, in denen sich Menschen zusammenfinden, denen die Pflege der Erkenntnisse der Philosophin am Herzen liegt.

Seit Jahrzehnten wird der „Bund für Gotterkenntnis“ in den Verfassungsschutz-berichten der Bundesrepublik und sämtlicher Bundesländer nicht erwähnt.

Die dafür gesetzlich zuständigen Ämter sind jeweils dem Ministerium des Innern unter-stellt. Die letzte Verantwortung dafür tragen also die Innenminister.

Die in den Verfassungsschutzberichten fortwährend als linksextremistische Organisation aufgeführte Antifa hingegen bekämpfte seither immer auf ihre Weise, verleumderisch und aggressiv, den Bund für Gotterkenntnis (BfG) als angeblich rechtsex-trem, fremdenfeindlich usw., ebenso wie alles, was sie als „rechts“ einstufte, und störte gewalttätig den Frieden an Veranstaltungs-orten.

Die massiven Störungen gingen mit Sachbe-schädigung einher. Die Antifa-Leute bedienen und bedrängen Medien und Ämter mit Propaganda und Aktionen.

Zweck und Aufgabe der Weltanschauungs-vereinigung Bund für Gotterkenntnis (Ludendorff) e.V. sind die Pflege und Verbreitung der philosophischen Gotterkenntnis Mathilde Ludendorffs in Wort und Schrift.

Diese Weltanschauungsgemeinschaft ist durch Erlaß staatlich anerkannt und auch nach neueren höchstrichterlichen Beschlüssen nicht zu beanstanden. Sie steht nach dem Grundgesetz unter demselben Schutz wie Religionsgesellschaften. (Artikel 137 Weimarer Reichsverfassung, der nach Artikel 140 Grundgesetz Bestandteil des Grundgesetzes ist.)

Nun erwähnen zwei Bundesländer, nämlich Baden-Württemberg und Brandenburg, in ihren Verfassungsschutzberichten für das Jahr 2022 den BfG neuerdings als „rechts-extreme Organisation“ – ohne pflichtgemäß dafür Belege anzuführen. In den beiden Ländern besitzt der BfG seit vielen Jahren jeweils ein Heim für Treffen und Vortrags-veranstaltungen.

Warum erfolgte in diesen beiden Bundes-ländern auf einmal diese Einstufung?

Sehen wir uns den Text der beiden Verfassungsschutzbehörden an. Im Verfassungsschutzbericht Baden-Württembergs für das Jahr 2022 heißt es:

„Das Objekt [gemeint ist das Heim Hohenlohe] ist nicht den JN oder der NPD zuzuordnen, sondern seit Jahrzehnten im Besitz der rechtsextremistischen Organisation ‚Bund für Gotterkenntnis (Ludendorff) e. V.‘ (BfG) mit Sitz in Bayern.

Der BfG vertritt fremdenfeindliche, antisemitische und revisionistische Argumentationsmuster, welche die allgemeine Gültigkeit der Menschen-rechte verneinen. Er spricht sich zudem für eine strikte ‚Rassentrennung‘ aus.“

Die Vorhaltungen sind für eine Weltan-schauungsvereinigung, die das Wort Gotterkenntnis in ihrem Namen trägt, befremdend.

Und wieso die hergeholte Erwähnung von JN und NPD? Aus welchen Töpfen zieht das Verfassungsschutzamt in Stuttgart sein eigenes „Argumentationsmuster“, das nur aus abschreckenden Vokabeln ohne tatsächliche Bezüge besteht?

Obwohl der Verfassungsschutz auch durch Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts verpflichtet ist, konkret Fakten in ihren Berichten und Begründungen zu benennen und dabei nicht einseitig mit vorgefaßter Tendenz vorzugehen, fehlt es dem Eintrag im Verfassungsschutzbericht daran vollständig.

Im Verfassungsschutzbericht Brandenburgs für das Jahr 2022 heißt es:

„Brandenburg an der Havel, OT Kirchmöser. Der völkisch-rechtsextre-mistische ‚Bund für Gotterkenntnis (Ludendorff) e.V.‘ besitzt einen Vierseitenhof, der in unregelmäßigen Abständen als Liegenschaft für Szenetreffen, wie dem ‚Völkischen Maitanz‘ im Mai 2022, genutzt wird.“

Tatsachen, die die sehr schwerwiegende Einordnung als „rechtsextreme“ Organisation stützen oder gar rechtfertigen, fehlen auch hier.

Es ist locker von „Szenerien“ die Rede, und anscheinend sehen die für den Rechtsextre-mismus zuständigen Mitarbeiter in Brandenburgs Verfassungsschutzamt im Maitanz, den sie mit der Vokabel „völkisch“ gar als verfassungsfeindlich brandmarken wollen, einen Beweis für „völkischen Rechtsextremismus“.

Leerer geht’s nicht. Sind die in diesem Amt für den Rechtsextremismus zuständigen Köpfe vollgefüllt mit kultur- und geschichts-queren Vorstellungen, wonach Volkslied, Volkstanz, Denkmalschutz und Denkmal-pflege, eigene Geschichte und Kultur, heimatliche Verbundenheit und Erinnerung und der Begriff deutsches Volk gefährlich und deshalb auszumerzen sind – und alles nur gültig für Deutsches?

Dagegen ist sogar in der steuerrechtlichen Abgabenordnung, in der genau die Bedin-gungen für die Gemeinnützigkeit von Körperschaften (Vereinen) aufgeführt sind, die Heimatpflege als gemeinnütziger Zweck festgestellt.

Ihr widmen sich zahlreiche als gemeinnützig anerkannte Vereine – deutsch – mit Musik, Tanz, der deutschen und regionalen Geschichte, der Erhaltung und Pflege des Ortsbilds und des Brauchtums, der deutschen Sprache, der Mundarten, Tracht usw.

Die Gotterkenntnis Mathilde Ludendorffs, deren Pflege und Verbreitung Zweck und Aufgabe des Bundes für Gotterkenntnis sind, ist allerdings nur reine, philosophische Erfassung und philosophische Erkenntnis des Weltganzen und seines Werdens und die besondere Stellung des Menschen darin.

Die Worte Gott, das Göttliche, Gottoffenba-rungen, Gottnähe u.a. beziehen sich in dieser philosophischen Weltanschauung nicht auf einen ausgedachten personifizierten Schöpfer und Schicksalsgestalter.

Vorschläge und Forderungen für eine Staats- und Gesellschaftsordnung und für die Politik sind in ihr nicht enthalten. Sie enthält auch keinen politischen Kampf und keine Mißach-tung und Geringschätzung von Völkern und einzelner oder Gruppen von Menschen.

Nicht ansatzweise ist Rassismus und Fremdenfeindlichkeit aus der Gotterkenntnis abzuleiten.

In einem kleinen Teil von drei ihrer sieben philosophischen Frühwerke hält Mathilde Ludendorff die „Rassenmischung“ deshalb für nachteilig, weil sie die Betroffenen dadurch in der Art und Weise ihres Gotterlebens beein-trächtigt sah und damit ihre Entfaltung erschwert.

Ihre Spätwerke der Gotterkenntnis (seit 1943 „Das hohe Lied der göttlichen Wahlkraft“ und „In den Gefilden der Gottoffenbarung“; in den 1950-er Jahren bis 1962 das Dreiwerk „Das Jenseitsgut der Menschenseele: „Der Mensch, das große Wagnis der Schöpfung“; „Unnah-barkeit des Vollendeten“; „Von der Herrlich-keit des Schöpfungszieles“) widmen sich überhaupt nicht der Herkunft der Menschen, Völker und Rassen.

In ihrer psychologischen und philosophischen Erkenntnis gibt es keine Bevorzugung oder Benachteiligung der einen oder anderen Rasse und keine Wertigkeit von Rassen; jedem Menschen sind danach „Gottnähe“ und die Erfüllung des Schöpfungsziels in innerster seelischer Freiheit und mit eigener Schöpfer-kraft, „Gottgeeintheit“ (gottgeeintes Bewußtsein, „Gottesbewußtheit“), möglich.

Ist dies das Wissen und der Standpunkt von Rassisten und Fremdenfeinden?

Dem Judentum ist die Assimilierung der Juden eine große Gefahr, die vielfältig zu verhindern versucht wird – seit mehr als zwei Jahrtausenden mit Erfolg.

Denn das jüdische Volk wird, so auch in der maßgeblichen jüdischen Religion, als ethnisches Volk begriffen, das vor drei Jahrtausenden durch Jahwe, seinen einzigen Gott, aus allen Völkern herausgehoben, „erwählt“ wurde, beschwert mit Befehlen, Verheißungen und Drohungen auf dem Weg zum verheißenen Ziel.

Führende Juden äußerten, daß der Antisemi-tismus der Assimilierung der Juden entge-genwirke. Das lehrt auch die Geschichte bis in die Gegenwart. Es gibt in den Büchern Mose und in den Büchern der Propheten im Alten Testament sogar das Verbot der Rassenmischung.

Es sind Beispiele zitiert und die Mißachtung des Verbots in einer Phase der biblischen jüdischen Frühgeschichte durch das jüdische Volk, das die Schuld dann angstvoll und unterwürfig Jahwe klagt. (5 Mose 7, 3; Buch Esra 9, 1 ff.; Buch Esra 10, 2 ff.; Buch Nehemia 13, 23 ff.)

Gewaltanstrengungen gegen den Begriff eines Deutschen Volkes

Einmalig in der Welt ist in Deutschland eine zielbewußte Umerziehung im Gange zur Verneinung und Vermeidung des Begriffs eines ethnisch verstandenen Deutschen Volkes.

Das Reden und Schreiben vom Deutschen Volk – wie das in der deutschen Literatur, Geschichte und Kultur und auch in den Verfassungen schon immer geschah und geschieht – und der Hinweis auf die Erhaltung und Pflege seiner spezifischen, kulturell sich äußernden Identität, wird in Deutschland neuerdings als Rassismus und Rechtsextre-mismus umgedeutet und deshalb verfemt.

Das Brandenburger Verfassungsschutzamt scheint mit dem Begriff „völkischer-Rechtsextremismus“ noch eine Steigerung versucht zu haben.

Daß Hitler und andere NS-„Größen“ auf dem Höhepunkt ihrer Macht „Völkischsein“ als Wort und Inhalt ablehnten und mit ihrer internationalen Herrschgier konterkarierten, wird ausgeblendet.

Wer den durch politische Machtgier und wirtschaftliche Geschäftsgier oder den durch religiös fundierte Ziele und Bestrebungen verursachten Rassismus und seine schreck-lichen Auswirkungen in der Geschichte kennt, weiß, wofür Rassismus steht und wie er psychologisch und institutionell entsteht.

Dem Volk zuzugehören, ihm unter Wahrung der Freiheitsrechte und eigenen Persönlich-keit und Würde zu eigen sein, widerspricht jedenfalls nicht der freiheitlichen und demokratischen Verfaßtheit Deutschlands, sondern ist eine Voraussetzung dafür.

Die Wirklichkeit und deshalb auch das Grundgesetz kennen aber auch die Tatsache, daß in einem Staat nicht nur ein Mehrheits-volk mit gemeinsamer Staatsangehörigkeit zusammenlebt, sondern zu dem Staatsvolk auch Minderheiten anderer Völker mit jeweils eigener ethnischer und kultureller Identität leben, im deutschen Staatsvolk beispielsweise das sorbische Volk, ein Teil des jüdischen Volkes, die wahrscheinlich aus Jütland stammenden Friesen, viele Sinti und Roma, neuerdings auch Syrer, Afghanen, Serben, Kosovaren und inzwischen Millionen Türken usw.

Hier erwähnenswert sind auch der instabile ehemalige Vielvölkerstaat Österreich-Ungarn oder z.B. der ehemalige Vielvölkerstaat Großrußland. Noch mehr, hundert Völker, wurden nach 1918 gewaltsam zum Staatsvolk der gleichfalls zerfallenen Sowjetunion zusammengefaßt.

Andere historische Beispiele für Mehrvöl-kerstaaten und volkliche Minderheiten sind (das wieder zerfallene) Jugoslawien und der Staat Polen.

Dort, wo Angehörige des deutschen Volkes als Minderheit Staatsangehörige waren oder sind, spricht man von Volksdeutschen, also von Angehörigen des (ethnischen) deutschen Volkes.

Was aktuell für Deutschland zutrifft, gilt auch für das Vereinigte Königreich, für Frankreich, Spanien, Italien, Türkei, Israel und weitere Länder überall in der Welt, nicht zuletzt für die USA.

Die in neuer Zeit stark zunehmende, weil auch erleichterte Migration in großem Umfang, bewirkt schwerwiegende Probleme in den betroffenen Staaten, beträchtliche Lasten, Unzufriedenheit und Sorgen für die Zukunft.

Es droht die Spaltung der „Gesellschaft“ und staatliche Instabilität. In der Politik ist davon inzwischen nicht mehr die Rede. Auch die Lasten und Milliarden Kosten Jahr für Jahr werden lieber nicht kommuniziert, weil Unzufriedenheit und Proteste nicht auch noch angefeuert werden sollen.

Wer deutscher Staatsbürger durch Geburt oder durch Verleihung geworden ist, gehörte und gehört ebenso wie die Staatsbürger des Mehrheitsvolkes dem Staatsvolk im Sinne der Verfassungen an. Das ist nicht neu.

Aber auch das deutsche Grundgesetz kennt neben dem Staatsvolk – der Gesamtheit aller Staatsbürger im Staatsgebiet – das ethnische Deutsche Volk (siehe z.B. die Ausführungen in Artikel 116 Grundgesetz.) Dabei sollen in allen freiheitlichen Staaten die Rechte von Minderheiten, die nicht dem ethnischen Mehrheitsvolk angehören, eingehalten wer-den zum Schutz ihrer Identität, insbesondere bezüglich ihrer Sprache und sonstigen Kultur.

Es gibt eine klare UN-Deklaration über Minderheitenrechte vom 18.12.1992, die schon in der Vergangenheit nicht überall eingehalten wurden:

„Die Staaten schützen die Existenz und die nationale oder ethnische, kulturelle religiöse und sprachliche Identität der Minderheiten in ihrem Hoheitsgebiet und begünstigen die Schaffung von Bedin-gungen für die Förderung dieser Identität.“

Auch aus dieser UN-Deklaration folgt, daß es innerhalb eines Staatsvolkes (Gesamtheit der Staatsbürger) neben volklichen Minderheiten eben auch ein eigenes Volk der Mehrheit gibt, das sich einmal einen eigenen Staat gegeben hat, damals vielleicht mit weniger oder mehr Menschen, die als Minderheiten ethnisch einem anderen Volk verbunden waren und sind.

Auch beispielsweise in Preußen und im Deutschen Reich, gegründet 1871, lebten Minderheiten aus ethnisch anderen Völkern.

Polen hatte im Jahr 1930 etwa 32 Millionen Einwohner, darunter waren große Minder-heiten anderer Völker: 14 Prozent Ukrainer, 7 Prozent Juden, 4 Prozent Weißrussen und ebenso viele Deutsche.

Das polnische Volk hatte nach den drei polnischen Teilungen in den Jahren 1772, 1793 und 1795 an Rußland, Österreich und Preußen überhaupt keinen eigenen Staat mehr, 123 Jahre lang bis 1918.

Das ethnische Volk der Polen bestand fort, hielt mit Unterstützung der römisch-katholischen Kirche zusammen und gab den Willen zur erneuten Staatsbildung nie auf.

Es gibt auch heute noch größere Völker ohne eigenes Staatsgebiet, z.B. die Kurden.

Die Anfechtung des ethnischen Volksbegriffs durch den Verfassungsschutz steht sogar im Widerspruch zur Praxis des Bundesinnen-ministeriums. Dieses gab in den vergangenen Jahren viele Millionen Euro aus zur Förderung deutscher Minderheiten in europäischen Ländern, deren Staatsbürger sie sind.

So war und ist der Begriff Volk also keineswegs nur auf das Staatsvolk als Bürgergesamtheit bezogen, sondern umfaßte immer und überall zuerst das jeweilige ethnisch verstandene Volk.

Das Wort Staatsvolk ist im Sprachgebrauch kaum anzutreffen. Es ist die Rede von der „Bevölkerung“, zu der auch Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit gehören.

Kanzlerin Merkel sprach wohl gerne von „Menschen in diesem Land“, andere sprechen von „Bürger in diesem Land“ oder von „Mitbürgern“.

Kaum einmal richten sich politische und gesellschaftliche Ansprachen ganz oder vorwiegend an die Deutschen oder an die Deutschen in diesem Land. Auch die Medienberichte unterlassen lieber diese Bezeichnung, außer es gehe um Ge-schichtliches.

Beim Rückgriff auf die Vergangenheit ist geschichtspolitisch verallgemeinernd von „den Deutschen“ die Rede, besonders dann, wenn neue Generationen an historische Verhängnisse und Schuld der Staatsführung in Deutschland wie an eine Erbsünde und Erbschuld erinnert werden sollen, die jedoch nie von dem Volk gewählt und vollbracht wurden.

Daß Bundesregierung und Länderregierungen – ebenso die Medien in Deutschland – dennoch von der Existenz eines Deutschen Volkes im Sinne der ethnischen und kulturellen Gemeinschaft wissen, geht auch daraus hervor, daß sie die deutschen Minderheiten in Belgien, Usbekistan usw. ansprechen. Und sie fordern doch auch den Schutz der volklichen Existenz der Uiguren und aller indigenen Völker mit ihrer kulturellen Identität und ihrem Hoheitsgebiet.

Warum nach Einschätzung des Verfassungs-schutzes die Überzeugung von der volklichen, ethnischen Existenz des deutschen Volkes und das Reden und das Schreiben darüber angeblich Gruppen von Menschen, „Fremde“, ideologisch ausschließen und demokratiefeindlich, rassistisch, menschenverachtend und deshalb verfassungsfeindlich ist, ist überhaupt nicht schlüssig.

Es ist ersichtlich vielmehr so, daß der Extremismusvorwurf und die Unterstellung von Rassismus (d.i. die irrige Lehre und Überzeugung von der eigenen Mehrwertigkeit und der Minderwertigkeit der Fremden) und daß die behauptete Demokratie- und Verfas-sungsfeindlichkeit einem ideologischen Machtanspruch dienen müssen und dazu – im Widerspruch zur Verfassung – von Verfassungsschutzämtern als Drohgebärden bereitgehalten werden.

So werden Gruppen loyaler Staatsbürger, unbescholtener und unverdächtiger Menschen zu Rechtsextremisten und Verfassungsfeinden erklärt, vor der Öffentlichkeit gebrandmarkt und an den Pranger gestellt und öffentlich über Medien und extremistische Radau-Gruppen diffamiert.

Diese Praxis führt zu einer Verletzung der verfassungsmäßigen Grundrechte der Betroffenen (Menschenwürde, Glaubens- und Gewissensfreiheit, Recht auf freie Meinungs-äußerung und Informationsfreiheit, Versammlungsfreiheit) und in der Tat zu deren Ausgrenzung.

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KWHugo
KWHugo
1 Jahr zuvor

Auf der Suche nach Richard Tedor, dem Autor des Buches „Hitlers Revolution“, den ich bei Wiki natürlich nicht finden konnte, da zensiert, kam ich auf diese Link
https://de.wikipedia.org/wiki/Verband_deutscher_Soldaten

Gegründet unter der Adenauer-Regierung und durch die bRD-Regierung mit ihrer Antifa restlos zerstört 2016. Man findet deren hetzerisches Flugblatt im Netz. Die Vorgehensweise ist wie immer subtil, aber stetig in ihrer Richtung. Diese Gestalten scheuen eine Diskussion über alle Themen, sie agieren im Dunkeln mit Lügen und Verleumdungen, haben wir aufrechten Deutschen vom Charakter her so eine schäbige Behandlung verdient? Ich glaube nicht. Seit 78 Jahren toben sie sich hier aus, morden im Geheimen, betreiben Rufmord und bleiben unsichtbar.

Ingo Neitzke
Ingo Neitzke
1 Jahr zuvor

Zu „das jüdische Volk“

Wenn die Worte Volk, volkisch, völkisch tatsächlich auch für die sich Verfassungsschützer nennenden Gruppen so enorm wichtig sind, dann ist sehr unverständlich und unnötigen Argwohn steigernd, daß der Zentralrat seinen Ethno-Bruder (oder Volksgenossen?) Shlomo Sand scheinbar totzuschweigen versucht. Oder ist meine Suchmaschine kaputt?

// archive . is / sfruc

Erwähnungen hier bei Adelinde:

https://www.adelinde.net/kampf-ohne-hoffnung/

https://www.adelinde.net/entmuendigung-eines-gottes-fuegung-oder-zelgerichtetes-weltherrschaftsstreben/comment-page-1/

https://www.adelinde.net/die-wahrheit-uber-den-zionistischen-imperialismus-wird-euch-das-judische-volk-frei-machen/

redakteur
1 Jahr zuvor

„Marion Russegger, verwitwete Freisler, bekommt seit mehr als zwei Jahrzehnten neben ihrer Kriegsopferrente zusätzlich 400 Mark – als Schadensausgleich. Der stehe der Witwe zu, befand 1974 das Versorgungsamt München, weil (Roland) Freisler, wäre er nicht kurz vor Kriegsende bei einem Bombenangriff umgekommen, im Nachkriegsdeutschland ‚als Rechtsanwalt oder Beamter des höheren Dienstes’ tätig gewesen wäre.“

DER SPIEGEL 6 / 1997 / 37 („Wirklich perfide“)

Anmerkung: Auch Lina Heydrich, die Witwe von Reinhard Heydrich, bekam vom LSG eine Versorgung zugesprochen. Mathilde Ludendorff dagegen wurde die Generalspension nach ihrem Ehemann verweigert, obwohl er zusammen mit Hindenburg zum Wohle der ostpreußischen Bevölkerung die mehrfach überlegenen russischen Invasionstruppen in drei in die Militärgeschichte eingegangenen Schlachten aus dem Lande getrieben hatte. Und zu dieser perversen Geisteshaltung aus der Republik des katholischen Rotariers wollen offenbar all die Idioten zurück, die die friedliche Revolte der 68er bei jeder Gelegenheit in den Dreck ziehen.

ht tps://www.luebeck-kunterbunt.de/Zitate/Zitate31.htm

redakteur
1 Jahr zuvor

Lina Heydrich
Hohe Pension für Witwe eines SS‑Mörders.

Unendlich lang ist die Pensionsliste für belastete Mitglieder von NSDAP, SS, SD und SA. Ein Beispiel unter vielen ist der Fall Heydrich.

1958 sprach das Landessozialgericht Schleswig der Witwe des SS‑Obergruppenführers Heydrich eine Witwenrente nach dem Bundesversorgungsgesetz zu, weil ihr Mann als „Reichsprotektor von Böhmen und Mähren“ angeblich den Soldatentod gestorben sei, als er das Opfer eines politischen Attentats wurde. Heydrich war mit größter Brutalität vorgegangen, als Hitler in der Tschechoslowakei Säuberungsmaßnahmen befahl.

Auch der Witwe Lina Heydrich wurde von der schleswig‑holsteinischen Justiz kein Haar gekrümmt, als sie von der Vereinigung der Widerstandskämpfer in der CSSR des Mordes beschuldigt wurde. Die Oberstaatsanwaltschaft Lübeck stellte das Verfahren ein. Lina Heydrich konnte in Ruhe ihre beträchtliche Witwenrente verzehren und in Burg auf Fehmarn die Pension „Burgfriede“ betreiben als „angesehene Bürgerin“, wie der Bürgermeister Burgs dem tschechischen Fernsehen später versicherte.

Quelle: „Schwarzbuch CDU-Politik in Schleswig-Holstein“, DKP-Bezirksvorstand Schleswig-Holstein (Hg.)

Anmerkung: Welche Zustände nicht nur in Schleswig-Holstein, sondern auch im CDU-regierten Bund unter Konrad Adenauer herrschten, erhellt der Umstand, daß die schwarz-katholische Justiz Frau Mathilde Ludendorff die Generalspension nach ihrem Ehemann Erich Ludendorff verweigerte.
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Um es vorweg zu nehmen, muß man nach dem heutigen Stand der Dinge fragen, warum die Alliierten in Kenntnis des millionenfachen Judenmordes nicht parallel zu oder auch nach Heydrichs Liquidierung die Infrastruktur zu den bekannten Vernichtungslagern wie z.B. Auschwitz-Birkenau durch Luftangriffe zerstört haben.

Die Liquidierung Heydrichs dürfte einzig und allein darauf beruht haben, daß er kurz vor der Enttarnung des Admirals Canaris stand, der als Freimaurer und Spion täglichen Kontakt zur britischen Feindmacht unterhielt.

ht tps://www.luebeck-kunterbunt.de/TOP100/Lina_Heydrich.htm
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Hinweis: Wer mehr über die Verbrechen von Hitler-Intimus Heydrich erfahren will, sollte meine Kommentare über ihn hier im Blog lesen. KriegsHetzer und MassenMörder Heydrich wurde von aufRECHTen Wehrmachts- und SS-Führern gehaßt und seine Beseitigung „gefeiert“.

Heydrichs Witwe beschuldigte Hitlers-Ärzte ihn im Krankenhaus umgebracht zuhaben.

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