Die Schande der BRD-Justiz
Freitag, 30. August 2024 von Adelinde
Reinhard Heuschneider
wird mit dem untenstehenden Offenen Brief vielen Deutschen aus der Seele sprechen: <heurein.wordpress.com>
Offener Brief vom 30. August 2024 an
Herrn Bundesjustizminister Marco Buschmann, Mohrenstraße 37, 10117 Berlin
Betr.: Die Schande der BRD-Justiz
Guten Tag, Herr Buschmann!
Während einerseits uralte Greise und Grei-sinnen durch eine verfolgungssüchtige BRD-Justiz wegen angeblicher Beihilfe zum Mas-senmord verurteilt werden, nur weil sie als Jugendliche – ohne persönliche Schuld auf sich geladen zu haben! – in einem deutschen Konzentrationslager bedienstet waren, wer-den andererseits deutsche Menschen von Ausländern, die sowohl unter Bruch beste-hender Gesetze zu uns hereingelassen als auch nicht abgeschoben werden, ununter-brochen abgestochen und erschlagen.
Was das eine mit dem anderen zu tun hat? Es veranschaulicht, auf welche unfaßbar skan-dalöse Weise die BRD-Justiz mit zweierlei Maß mißt und handelt: Kuscheljustiz gegen-über fremden Straftätern und grausame Be-strafung unschuldiger Deutscher.
Ich beginne mit der gegenwärtigen Verfol-gung von Frau Irmgard Furchner. Die nun-mehr 99 Jahre alte Greisin wurde vor zwei Jahren vom Landgericht Itzehoe wegen an-geblicher Beihilfe zum Massenmord verur-teilt, weil sie, 17 Jahre alt, als zivilangestellte Sekretärin im damaligen KL Stutthof Dienst tat.
Dieser Tage hat der BGH das Skandalurteil bestätigt. Frau Furchner konnte keine indi-viduelle Schuld nachgewiesen werden, das heißt, sie wurde unschuldig verurteilt. Was seit jeher in der zivilisierten Welt ein eherner Grundsatz der Justiz ist: keine Schuld und Verurteilung bei fehlender individueller Schuld bzw. keine Strafe bei fehlendem Ge-setz zur Zeit des Begehens (Nulla poena sine lege), – wurde von der politischen BRD-Justiz einfach weggewischt. Schande über die Ver-antwortlichen!
Dieser Vernichtungsfeldzug gegen die abendländische Rechtskultur wurde mit der Verurteilung des unschuldigen John Demjan-juk 2011 eingeläutet. Der Angeklagte wurde als alter und kranker Mann ungezählte Male auf der Krankenbahre vor den Richtertisch geschoben und schließlich wegen Mangel an Beweisen – schuldig(!) gesprochen und zu jahrelanger Kerkerhaft verurteilt.
Diese kaum vorstellbaren, willkürlichen Ma-chenschaften der Justiz hat sogar der Chef-kommentator der Zeitung „Welt“, Torsten Krauel, damals erkannt und gebrandmarkt, ein Mann, der alles andere als ein soge-nannter „Neonazi“ ist. Er schrieb in welt.de vom 13. 5. 2011 u. a.:
„NS-Prozeß: John Demjanjuk – Im Zweifel gegen den Angeklagten: (…) Verurteilt aus Mangel an Beweisen – das ist eine neue Rechtskategorie, eingeführt vom Landgericht München. Demjanjuk konnte kein Einzelfall persönlicher Schuld ge-richtsfest nachgewiesen werden (…)
Es ist ja wirklich ein verständlicher Wunsch, die wenigen noch lebenden Täter zu bestrafen. Aber nun, wie in München geschehen, einfach alle in Sobibor Anwesende zu mitschuldigen Mitwissern zu erklären; den Hilfswachen vorzuhalten, sie hätten deshalb eine Rechtspflicht gehabt, aus dem Lager zu fliehen; und die Nichterfüllung dieser lebensgefährlichen Pflicht zu bestrafen – das ist juristische Geschichtsdeutung aus sicherem Hafen.
Wird man nun alle Anwohner der KZ, die damals volljährig waren, wegen unter-lassener Hilfeleistung anklagen? Wird man sie verurteilen, weil sie die Pflicht gehabt hätten zu protestieren – auch dann, wenn die sofortige Erschießung wegen „Zersetzung des Wehrwillens des deutschen Volkes“ die Folge gewesen wäre? Das Urteil gegen John Demjanjuk böte dazu eine Handhabe. Die Richter haben Geschichtspolitik und Strafrecht verwechselt.“
Seitdem sind mehr als ein Dutzend Jahre vergangen, und dieses barbarische Unrecht machte die BRD-Justiz sich zur Gewohnheit. Inzwischen sind zahlreiche Greise und Grei-sinnen unschuldig verurteilt worden; die einstweilen letzte, eben, Frau Furchner, als ehemalige Sekretärin im KL Stutthof.
Zahlreiche weitere unschuldige Opfer haben die Inquisitionsrichter in ihrem Terminkalen-der noch stehen und werden, wie gehabt, auch zukünftig in Schauprozessen miß-braucht.
Wie versuchten doch einige Ankläger und Skandalrichter scheinheilig, diese Bestrafung von Unschuldigen zu rechtfertigen? Sie sag-ten, auch wenn sich die Verurteilten nicht selber an Straftaten beteiligt hätten, so hätten ihnen die dort verübten Verbrechen nicht verborgen geblieben sein können, und indem sie dennoch weiterhin Dienst taten, hätten sie sich an Verbrechen in den KL be-teiligt. Sie seien „ein Rädchen in der Tötungs-maschinerie gewesen“, so Oberstaatsanwalt Lars Mahnke 2019 im Schauprozeß gegen den Greis Bruno D.:
„er war ein Rad im Getriebe!“,
so der Vorsitzende Richter Franz Kompisch 2016 im Schauprozeß gegen den Greis Oskar Gröning. Und auch der o. g. 5. Strafsenat des BGH in Leipzig, der das Skandalurteil des Landgerichts Itzehoe gegen die Greisin Irm-gard Furchner bestätigte, bastelte seine heuchlerische Begründung folgendermaßen zurecht:
„Durch ihre Arbeit habe sie den Ver-antwortlichen des Konzentrationslagers bei der systematischen Tötung von In-haftierten Hilfe geleistet. Auch unter-stützende Tätigkeiten könnten rechtlich als Beihilfe zum Mord angesehen werden. Irmgard F. habe durch ihre Dienstbereit-schaft sowohl psychische als auch physische Beihilfe geleistet. So der BGH.“ (Westfalenblatt 21. 08. 2024, S. 5)
Herr Buschmann, verinnerlichen Sie sich diese haarsträubende Begründung, ich werde so-gleich darauf zurückkommen!
Im Grundgesetz Art. 3 heißt es, daß alle Menschen vor dem Gesetz gleich seien und niemand bevorzugt oder benachteiligt werden dürfe, das heißt: Wenn die Indivi-dualschuld – wie bei sogenannten Holocaust-Prozessen praktiziert – keine Rolle mehr spielt, dann muß dies auch für alle anderen Fälle, wo Unrecht geschieht und Menschen größter Schaden zugefügt wird, gelten. Und da wären wir bei den seit 2015 immer wieder neu aufgelegten Verbrechen am deutschen Volk:
Die fürchterlichen unablässigen Messer-morde, in der Regel verübt von Ausländern an unschuldigen deutschen Menschen. Sie sind allgemein bekannt und wiederholen sich tagtäglich. Die dafür letztendlich Verant-wortlichen sind ebenfalls bekannt; es sind die maßgeblichen BRD-Politiker! Denn sie haben, durch Gesetzesbruch auf ganzer Linie, 98 % der hier befindlichen Ausländer illegal her-eingeholt.
Doch um „die Tötungsmaschinerie“ endlich zu stoppen, werden die Unholde nicht etwa abgeschoben und der Import von Massen-mördern beendet, nein, man verharmlost alles und hetzt statt dessen „gegen Rechts“, gegen Menschen und Parteien, welche dieser kriminellen Migrationspolitik ein Ende be-reiten wollen!
Und es kommt noch toller: Die „Bundesregierung“ läßt die „Plattform ,Handbook Germany‘“ abge-schobenen Ausländern Ratschläge erteilen, wie sie die Rechtspraxis der „BRD“ umgehen und ihr entge-genhandeln können. Ein einziger Skandal! Aber nur weiter so! Das Volk wacht auf! (Adelinde)
Und nun – der afghanische Mörder von Mannheim hat seine Untat kaum vollbracht, schon wütete ein Syrer in Solingen. Und wieder die gleiche Heuchelei der verantwort-lichen Politiker: Dummes Geschwätz von „Mitgefühl für die Opfer“, aber keine not-wendigen Gegenmaßnahmen. Statt dessen werden wir schutzsuchenden Deutschen verhöhnt mit einem Messerverbot, über das sich die potentiellen Messerkiller halb tot-lachen und das die Opfer noch wehrloser macht.
Wie begründete der BGH, unter Vorsitz von Frau Gabriele Cirener, doch theatralisch die Verurteilung der ehemaligen Stutthof-Se-kretärin Irmgard Furchner? Sie
„habe durch ihre Dienstbereitschaft sowohl psychische als auch physische Beihilfe geleistet. Ihre Schreibarbeit sei Beihilfe zum Massenmord gewesen.“
Nun, das sind als Wahrheit ausgegebene und, wegen fehlender forensischer Untersuchung, reine Spekulationen. Doch wenn sie der Wahrheit entsprächen, dann leisten – einge-denk der Gleichheit vor dem Gesetz – nicht nur alle verantwortlichen Politiker im Falle des gegenwärtigen tödlichen Migrations-wahns Beihilfe zum Massenmord, sondern auch deren Bedienstete.
Egal ob Sekretär oder Sekretärin, Hausmei-ster, Putzfrau, Leibwächter oder Dienstwa-genfahrer, – sie alle machen das, was die BRD-Justiz Frau Furchner vorwirft und wes-halb man sie bestraft hat: Sie leisten mit ihrer Schreibarbeit, ihrem Fahrdienst, ihrer Dienst-barkeit gleich welcher Art, psychische und physische Beihilfe zum Massenmord! Denn auch Sie sind, wie angeblich Frau Furchner, Oskar Gröning, John Demjanjuk u. a. „ein Rädchen in der (seit 2015 etablierten) Tö-tungsmaschinerie“. Zumindest nach der Schwurbellogik der Inquisitionsrichter müßten sie es sein!
Natürlich ist Ihnen, Herr Justizminister, wie mir bekannt, daß die Bediensteten der tat-sächlich schuldigen Politiker wie Merkel, Scholz, Faeser u.v.a.m. keine Schuld auf sich geladen haben und strafrechtlich nicht ver-folgt werden dürfen; und ebenso ist Ihnen bekannt, daß auch die ehemaligen Bedien-steten in den deutschen Konzentrations-lagern nicht belangt werden dürften, deren Bestrafung m. E. nichts anderes ist als Rechtsbeugung gem. § 336 StGB.
Doch dies einzugestehen würde die beruf-liche, die soziale und gesellschaftliche Hin-richtung bedeuten; schließlich ist uns allen ja bekannt: die Politik der BRD wird von deren Konstrukteuren, nämlich den ehemaligen Siegermächten und deren globalen Befehls-gebern hinter den Kulissen bestimmt.
Und nicht von jedem Justizminister ist so viel Rückgrat zu erwarten, wie Ewald Bucher ge-zeigt hat. Der aufrechte Mann – ehemaliges Mitglied der SA und der NSDAP, von Dezem-ber 1962 an Bundesjustizminister – trat be-kanntlich im März 1965 von seinem Amt zu-rück, weil er die Deutschland diskriminie-renden Machenschaften der BRD-Justiz, die sich schon damals unheilvoll abzeichneten, nicht mittragen wollte.
Nebenbei bemerkt, wie Sie, Herr Buschmann, war auch Ewald Bucher Mitglied der FDP. Aber damals vertrat die FDP noch deutsche Inter-essen. Allerdings entschuldigt die deutsch-feindliche, fremdbestimmte Politik in keiner Weise, daß die heute verantwortlich Zeich-nenden diesem himmelschreienden Unrecht nicht nur nicht den geringsten Widerstand entgegensetzen, sondern es tatkräftig un-terstützen und somit an der Justiz-Demon-tage mitwirken.
Übrigens, als politisch Verfolgter erfahre ich die Verfolgungswut der BRD-Justiz am eige-nen Leib, und ich bin mir sehr wohl bewußt, daß jeder mit dem H…st auch nur annähernd in Zusammenhang gebrachter Fall von vielen kopfnickenden Staatsanwälten als Sakrileg angesehen und – wie in totalitären Systemen üblich – zwecks Einschüchterung und Ab-schreckung sehr oft zur Anzeige gebracht wird.
Das aber läßt mich kalt. Denn hier geht es schließlich um die unablässig mit Füßen ge-tretenen Interessen unseres deutschen Volkes und nicht um die Kariere egoistischer Anklä-ger und Richter.
In diesem Sinne verbleibe ich
gez.: Reinhard Heuschneider
Erwarten Sie von Leuten, die wissen müssen, daß über das GG nicht dank der verfassungsgebenden Gewalt des Volkes überhaupt abgestimmt wurde, juristische Professionalität? Das Innenministerium gibt zu:
Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,
von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.
An das Innenministerium
Sehr geehrte Damen und Herren,
wann war die Abstimmung über das derzeitige Grundgesetz? 1991 oder 1992? Ich kann im Internet darüber keine Informationen finden.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte/r xxxxx,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 19. Februar 2024 an das Bundesministerium des Innern und für Heimat. Zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen Folgendes mitteilen.
Eine formelle Volksabstimmung über das Grundgesetz hat es nicht gegeben, auch nicht an den von Ihnen genannten Daten. Eine Liste mit Änderungen des Grundgesetzes, die der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages erstellt hat, habe ich Ihnen nachfolgend beigefügt.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
xxxxxxxxxx
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Graurheindorfer Str. 198
53117 Bonn
Telefon: +49 30 186810
E-Mail: Buergerkommunikation@bmi.bund.de
Internet: http://www.bmi.bund.de
Sehr geehrte, liebe Frau Beißwenger,
es rächt sich, daß durch die Ära Merkel Ausländer in Millionenhöhe an Zahl in unser Land gekommen sind, um Asyl zu fordern, das ihnen nach unseren Gesetzen nicht zusteht. Viele von ihnen begehen schwere Straftaten: z. B. Messerstechereien, Ermordung von Familienangehöri-gen, Gruppenvergewaltigungen etc. Die Opfer müssen in Krankenhäusern behandelt werden, obwohl es keine Krankheiten sind, gegen die man sich versichern muß. –
Ungefragt werden dafür aber die Beitragszahler zur Kasse gebeten. Das wollen die meisten Einheimischen nicht weiter mitmachen. Deshalb bekommt die AfD solch großen Zulauf, weil man sich fragt, wer eigentlich die Erlaubnis erteilt hat, daß so viele Leute in unserem Lande leben, die eigentlich keine Berechtigung dazu haben. Das kann doch nicht wahr sein. Das ist illegal. Und ich nehme die Verleumdungen nicht länger hin, daß wir “Nazis” seien, wenn wir die Rückkehr zu Recht und Gesetz verlangen. – Mit freundlichen Grüßen – Sigrid Barthel