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Thomas Engelhardt

Israel und der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag 

Dies vorab: Israel erkennt den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag nicht als zuständig an. Das Land ist dem Römischen Statut, welches die Grundlage des Gerichts bildet, nicht beigetreten[1] und gehört somit nicht zu den Mitgliedsstaaten.[2]

Israel lehnt die Entscheidung des Internatio-nalen Strafgerichtshofs (IStGH) über die Zu-ständigkeit im palästinensischen Fall ab.[3]

Offen fordern die Israelis, die Zuständigkeit des Strafgerichtshofes zu mißachten und stellen darüber hinaus sogar dessen Existenz infrage (sic.).[4]

Israel hat das Römische Statut (Gründungs-statut des IStGH) am 31. Dezember 2000 unterzeichnet, seine Unterschrift im Jahr 2002 jedoch offiziell zurückgezogen und das Abkommen deshalb nie ratifiziert.

Damit ist der Staat Israel kein Vertragsmit-glied des Römischen Statuts des Interna-tionalen Strafgerichtshofes.

Obwohl der jüdisch-israelische Staat den Gerichtshof in Den Haag nicht anerkennt, leitet der IStGH aus der Tatsache, daß Palä-stina Vertragsstaat ist, eine Zuständigkeit gerade auch für die palästinensischen Gebiete (einschließlich Gazastreifen und Westjordanland) ab!

Der Internationale Strafgerichtshof ist den Israelis schon sehr lange ein Dorn im Auge. Nicht zuletzt, weil Israel das Gründungsstatut des IStGH (Römisches Status) nie ratifiziert hat und sich nicht als an dessen Zuständig-keit gebunden betrachtet!

Und nun hat es also den Chefankläger dieses Strafgerichtshofes erwischt. Karim Khahn[5], Chefankläger des Strafgerichtshofes in Den Haag, wurde am 8. Juni wegen des Verdachts auf sexuelle Übergriffe mit sofortiger Wir-kung von seinem Amt suspendiert und aus dem Dienst entfernt.[6]

Die endgültige Entscheidung einer möglichen Amtsenthebung werden die Vertragsstaaten des Gerichtes in einer noch anzuberaumen-den Sondersitzung treffen, wird verlautet.[7] Dieser Vorgang hat allerdings ein „Ge-schmäckle“, wie der Schwabe sagt.

Denn auf dem Fuße folgte die Forderung des israelischen UN-Botschafters Danny Danon, den gegen Benjamin Netanjahu verfügten internationalen Haftbefehl aufzuheben. Die Begründung ist interessant:

Die Suspendierung Khans beweise, daß

„diese Institution bis ins Mark verdorben ist“. […] Nun ist es an der Zeit, die unge-heuerlichen Haftbefehle gegen Minister-präsident Netanjahu aufzuheben.“[8]

Das freilich ist typische jüdische Rabulistik.

Denn wirklich ungeheuerlich ist das Vorgehen der israelischen Armee in Syrien (Golanhö-hen), im Libanon und vor allem im Gaza-Krieg. Allein in Gaza tötete die IDF („Israeli-sche Selbstverteidigungs-Streitkräfte“) in den vergangenen zwei Jahren 70.000 unschuldige Zivilisten.

Karim Khan, britischer Staatsbürger und Jurist und seit 2021 Chefankläger des Strafge-richts-hofes, hatte einen Heftbefehl gegen Netanjahu wegen dessen Verantwortung für die von der israelischen Armee begangenen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Gaza-Krieg beantragt.

Der größere Teil der internationalen Öf-fentlichkeit erweitert die Anklagepunkte inzwischen um den Passus des gezielten Völkermordes. Die Israelis stemmen sich vehement gegen diese Vorwürfe, bestreitet diese. Die Armeeführung behauptet, in Notwehr zu handeln (sic.) und hat aber die volle Rückendeckung der politischen Führung.[9]

Daß Karim Khan in die Schußlinie Israels gerät, war schon lange klar. Jede Kritik an Israel wird stets mit dem Vorwurf des Anti-semitismus beantwortet und die Kritiker demontiert, diffamiert, diskreditiert.

Dieses „Spiel“ wird sein Jahrzehnten betrie-ben. Was Juden erlaubt ist, ist Nichtjuden schon lange nicht erlaubt. Terroristen, Angreifer, Verbrecher sind immer nur die anderen, nicht die Israelis.

So beschreibt die politische Führung des Judenstaats auch die aktuellen gegen die Nachbarstaaten und die palästinensischen Territorien geführten Kriege stets nur als „Notwehr“, als Teil eines notwendigerweise zu führenden Verteidigungkrieges und Behaup-tungskampfes gegen seine Feinde.

Aus israelischer Sicht handelt es sich um einen umfassenden Großkonflikt, in dessen Zentrum der Iran und dessen regionale Verbündeten stehen. So werden Fakten und Tatsachen verdreht.

Und vom Zentralrat der Juden in Deutschland sind kritische Meldungen zur Kriegstreiberei und zum Staatsterrorismus Israels selbst-verständlich auch nie zu vernehmen! Was Wunder!

Der aktuelle gegen Karim Khan eingefädelte Vorgang erweist sich bei Lichte besehen als eine typische Geheimdienstoperation. Ziel ist, den Gegner, wenn er nicht physisch vernich-tet werden kann, auf andere Art und Weise unschädlich zu machen. In diesem Falle mit dem Mittel der Zersetzung und Diskreditie-rung.

2024 hatte eine subalterne Mitarbeiterin im Umfeld Karim Khans diesem erstmals sexu-elle Übergriffe vorgeworfen. Er soll sie dem Vernehmen nach über einen längeren Zeit-raum mehrfach sexuell bedrängt und zu sexuellen Handlungen  gezwungen haben.

Daraufhin richtete die UN eine Untersu-chungskommission mit der Aufgabe ein, die im Raum stehenden Vorwürfe zu überprüfen und zu untersuchen.

„Sexuelle Bedrängung“ ist heute ein weit gefaßter Begriff. Aber das ist ein anderes Thema.

Daß eine Mitarbeiterin des Gerichts, genauer des Büros von Karim Khan, mehrfach „sexuel-len Handlungen“ unterworfen gewesen sein soll, muß im Ganzen gesehen unglaubwürdig erscheinen.

Entweder wurde diese Dame gezielt platziert, um die nötigen „Beweise“ für ungebührliches Verhalten des „Delinquenten“ erbringen zu können, oder aber die Anschuldigungen er-wuchsen einer kranken Phantasie. So oder so kann sich der MOSSAD[10] ins Fäustchen lachen. Wieder einmal gelang es den Israelis, von eigenen Verbrechen abzulenken und mit dem Finger auf andere zu zeigen.

Die monatelangen Militäroperationen und Bodenoffensiven in Gaza führten zu einer der schwersten humanitären Krisen im Nahen Osten und einer beispiellosen Zahl an Todes-opfern – arabische Palästinenser wohlge-merkt, keine Juden.

Der Großteil der Bevölkerung im Gazastreifen wurde innerhalb des Gebietes in den vergan-genen Monaten vertrieben, teilweise mehr-fach. Eine Flucht nach außen ist nicht mög-lich, die Grenzen sind abgeriegelt. Studien und Schätzungen gehen von zehntausenden Toten aus.

Die Vereinten Nationen und internationale Menschenrechtsorganisationen werfen Israel infolge der Terrorangriffe gezielten Völker-mord vor – ein Vorwurf, den die israelische Führung strikt zurückweist.

Nach Angaben von Amnesty International waren bereits Ende 2024 von den damaks existierenden 36 Krankenhäusern im Ga-zastreifen nur noch 17 bedingt funktions-fähig bzw. nur noch teilweise in Betrieb, was die Versorgung der Zivilbevölkerung extrem erschwerte.

Gezielt zerstörten die „Israelischen Selbst-verteidigungsstreitkräfte“ IDF alle Kranken-häuser in den städtischen Zentren in Gaza-Stadt und in Rafah. Jetzt, Mitte 2026, ist keines der Krankenhäuser mehr in Betrieb!

Von den ursprünglich 36 Krankenhäusern im Gazastreifen ist heute kein einziges mehr voll einsatzfähig. Die verbleibenden klinischen Einrichtungen stehen vor dem Kollaps und sind massiv durch Treibstoffmangel, Materi-alengpässe, Zerstörungen und Sicherheits-risiken eingeschränkt.

Hinzu kommt, daß Israel den Gaza-Streifen komplett abriegelt und alle Hilfslieferungen blockiert.

Im September 2025 waren 50 kleine Boote mit Hilfsgütern von Barcelona aus in Richtung Gazastreifen aufgebrochen. Die pro-palästi-nensische Gaza-Flottille wurde in internatio-nalen Gewässern (sic.) gestoppt und von der israelischen  Marine aufgebracht. Israelische Soldaten beschlagnahmten die Schiffe und vernichteten die Hilfsgüter!

Das israelische Außenministerium teilte damals auf der Plattform X mit, die israe-lische Kriegsmarine habe die Flottille auf-gefordert, ihren Kurs zu ändern. Ihre Hilfs-lieferungen könnten sie in Häfen außerhalb des Gazastreifens an Land bringen, sie würden in das palästinensische Küstengebiet weitertransportiert. Die Besatzungen seien informiert worden, daß sie sich einer aktiven Kampfzone näherten.

Vor wenigen Wochen wiederholte sich dieser Vorgang. Das israelische Militär stoppte Mitte Mai 57 Schiffe der Global Sumud Flotilla und hinderte diese an der Weiterfahrt nach Gaza. Das israelische Militär brachte die Boote der Gaza-Hilfsflotte unter seine Kontrolle, die Besatzungen wurden festgenommen, wohl-gemerkt in internationalen Gewässern!!!

Mehrere Hundert festgenommene Aktivisten aus mehr als 40 Ländern wurden unter Zwang von israelischen Schiffen in einen an der Küste liegenden Hafen gebracht.

Bundesdeutschen Gazetten sind diese Vor-gänge nur einige dünne Meldungen wert. Man stelle sich aber vor, jüdisch-israelische Schif-fe würden in internationalen Gewässern geentert werden.

Oder Rußland würde gegen westliche Hilfslieferungen in die Ukraine mit der nötigen Härte vorgehen.

Aber: Das Rad der Geschichte dreht sich unaufhaltsam. Die israelischen Juden haben ihre historische Chance, einen eigenen Staat ihr Eigen zu nennen und mit den arabischen Nachbarn in Ruhe und friedlicher Koexistenz und gedeihlicher Nachbarschaft zu leben, vertan.

Es wird gelten: Nichts ist vergessen, und niemand ist vergessen. Unaufhaltsam rückt der Vierte Churban[11] näher.

Nachtrag und Hintergrund:

Bereits am 5. Februar 2021 hat die Vorver-fahrenskammer I des Internationalen Straf-gerichtshofs (IStGH) eine Entscheidung über den Umfang der territorialen Zuständigkeit des IStGH für Fragen im Zusammenhang mit dem israelisch-palästinensischen Konflikt getroffen.

Wie bereits durch israelische Stellen ver-öffentlicht, vertritt der Generalstaatsanwalt Israels die Position, daß der IStGH in dieser Angelegenheit keine Zuständigkeit hat, da unter anderem kein souveräner palästi-nensischer Staat existiert und auch kein Territorium, das zu einer solchen Entität gehört, und darüber hinaus die Palästinen-sische Autonomiebehörde keine Zuständig-keit für israelische Bürger hat (für weitere Informationen siehe Memorandum des Generalstaatsanwalts vom 20.12.2019).

Diese Rechtsposition hat die Unterstützung führender Nationen und weltbekannter Rechtsexperten erhalten, doch die Mehr-heitsmeinung des Gerichts hat viele der wesentlichen rechtlichen Argumente, die in diesem Zusammenhang vorgebracht wurden, außer Acht gelassen.

Der israelische Außenminister Gabi Ashkenazi zur Entscheidung des IstGH (2021):

  • Die heutige Entscheidung des Internationalen Strafgerichtshofs verzerrt das Inter-nationale Recht und macht diese Institution zu einem politischen Werkzeug der anti-israelischen Propaganda.

  • Der IStGH hat keine Zuständigkeit, den palästinensischen Fall zu verhandeln.

  • Der Staat Israel ist eine stabile Demo-kratie mit einem unabhängigen und effektiven Rechtssystem, das in der ganzen Welt hoch respektiert wird.

  • Die Entscheidung der Richter belohnt den palästinensischen Terrorismus ebenso wie die Weigerung der Palästi-nensischen Autonomiebehörde, zu direkten Verhandlungen mit Israel zurückzukehren, und wird beide Seiten weiter polarisieren.

  • Wir rufen alle Nationen, die die inter-nationale Rechtsordnung schätzen und ihre politische Ausnutzung ablehnen, dazu auf, die souveränen Rechte der Staaten zu respektieren, nicht der Gerichtsbarkeit des Gerichtshofs unterworfen zu werden.

  • Der Staat Israel wird jede notwendige Maßnahme ergreifen, um seine Bürger zu schützen.[12]

_____________________

Anmerkungen

[1]Vgl. hierzu:  Hintergrund (siehe Anhang am Schluß des Beitrags).

[2]Siehe auch: Gemeinsame Erklärung des israelischen Außenministeriums und des Justizministeriums zur Entscheidung des Anklägers des Internationalen Strafgerichtshofs 21.12.2019. Qu.: https://govextra.gov.il/foreign-affairs/icc/de/  (abgerufen 10.06.2026)

[3]„Wir rufen alle Nationen, die die internationale Rechtsordnung schätzen und ihre politische Ausnutzung ablehnen, dazu auf, die souveränen Rechte der Staaten zu respektieren, nicht der Gerichtsbarkeit des Gerichtshofs unterworfen zu werden.“ (der israelische Außenminister Gabi Ashkenazi am 5.02.2021). Qu.:  vgl. Fußn. 2.

[4]Karim Khan, indisch-pakistanischer Abstammung, Jurist (Völkerstrafrecht und internationale Menschenrechts-normen), * 30.03.1970 Edinburgh, Schottland.

[5]Khan trat am bereits 16. Mai 2025 im Zusammenhang mit der Untersuchung zu sexuellen Übergriffen vorüber-gehend zurück, wies die Anschuldigungen jedoch als haltlos zurück und begrüßte die Untersuchung. Am 8. Juni 2026 wurde er im Zusammenhang mit den Vorwürfen sexueller Übergriffe mit sofortiger Wirkung von seinem Dienst suspendiert. Für die endgültige Entscheidung ist die Vertragsstaatenversammlung zuständig.

[6]Mitteilung der Vertragsstaaten des Präsidiums des Strafgerichtshofes. Die Vertragsstaatenversammlung soll so schnell wie möglich zu einer Sondersitzung zusammengerufen werden: Weltstrafgericht suspendiert Chefankläger. In: t-online.de. 8. Juni 2026 (abgerufen am 8. Juni 2026).

[7]Danny Danon auf der Plattform X.

[8]Israel okkupierte bereits im Sechs-Tage-Krieg den zu Syrien gehörigen Golan (1.500 km²), darunter die syrische Stadt Quneitra, das von der israelischen Armee während des Sechstagekrieges 1967 besetzt wurde. Insgesamt etwa 130.000 syrische Araber wurden von den Israelis vertrieben.Noch vor der jüdischen Landnahme im Westjordanland begann auf den Golanhöhen im Juli 1967 mit der Gründung des Kibbuz Merom Golan die israelische Besiedlung. Vier Kilometer westlich wurde von jüdischen Siedlern 1967 der Kibbuz Merom Golan gegründet. Im Jom-Kippur-Krieg 1973 wurde die Stadt von der syrischen Armee zwischenzeitlich zurückerobert. 1974 gab die israelische Armee, die weitestgehend zerstörte Stadt Quneitra auf. Sie wurde bis heute nur zu geringen Teilen wiederaufgebaut. Der israelische Hauptort des Golan ist heute Katzrin. Insgesamt wohnen auf dem Golan 25.000 israelische Siedler in 33 Städten und Dörfern sowie ca. 23.000 arabischstämmige Drusen in vier Orten im Norden der Golanhöhen.

Am 14. Dezember 1981 wurde in Israel ein Gesetz erlassen, das dort geltende Gesetze auf die Golanhöhen ausweitete und diese unter die Verwaltungshoheit Israels stellte, was einer formellen Annektierung des Gebietes (1.500 km²) gleichkam. Nach dem Sturz des syrischen Präsidenten Assad im Dezember 2024 besetzte das israelische Militär die bis dahin entmilitarisierte UNDOF-Pufferzone zwischen Israel und Syrien auf den Golan-höhen. Israelische Truppen rückten dabei teilweise auch über die Pufferzone hinaus in syrisches Gebiet vor.

[9]Die israelische Armee ist keine parlamentsgeführte Armee wie die bundesdeutsche Bundeswehr, die noch nicht ein- mal einen Generalstab aufweist!

[10]MOSSAD = ‚Institution für Aufklärung und besondere Aufgaben‘ (Ifrit-hebräisch: „haMosad leModi’in waLeTafkidim Mejuchadim“ bzw. „Zentraler Nachrichten- und Sicherheitsdienst“ (Ifrit-hebräisch: Mosad Merkazi leModi’in uLeTafkidim Mejuchadim).

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