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Auch Japan bekam “sein” Siegertribunal

Lore Waldvogel

stellt in diesem Gastbeitrag die herausragenden Rechtsauffassungen des

Völkerrechtsexperten Radhabinod Pal

vor. Eingehend zeigt sie die Parallelen der Behandlung Deutschlands und Japans nach 1945.

Radhabinod Pal aber wurde – wie Wikipedia schreibt –

1946 … als Vertreter Indiens zum Richter am Internationalen Militärgerichtshof für den Fernen Osten berufen, der für die Durchführung der Tokioter Prozesse gegen Verantwortliche der Kaiserlich Japanischen Armee im Zweiten Weltkrieg und besonders im Pazifikkrieg zuständig war.

Dabei erreichte sein Votum besondere Aufmerksamkeit:

Während bei der Verkündung am 12. November 1948 als Urteil das Mehrheitsvotum von den Richtern aus den USA, Großbritannien, der Sowjetunion, der Republik China, Kanada und Neuseeland angenommen wurde und die Richter aus den Niederlanden, Frankreich, Indien, Philippinen und Australien einzelne Minderheitsvoten veröffentlichten, wurde besonders sein Freispruchsvotum für alle Angeklagten bekannt.

Pal kritisierte in seiner 1.235-seitigen Rechtsansicht, daß nur Japaner angeklagt wurden und über diese ausschließlich von ihren Gegnern gerichtet wurde, und warf den Prozessen damit Siegerjustiz vor, daß das Grundprinzip der Unschuldsvermutung nicht zur Anwendung kam, bereitwillig auch Hörensagen als Beweis akzeptiert wurde, sowie daß zum Zeitpunkt der Taten die Hauptanklagepunkte des Führens eines Angriffskrieges bzw. „Verbrechens gegen den Frieden“ nicht strafbar waren (nulla poena sine lege).[1]

Die Veröffentlichung seines Votums wurde in Japan von den Besatzungsmächten verboten.

Soweit Wikipedia, und nun der Text von Lore Waldvogel:

Gedenkstein für Radhabinod Pal im Yasukuni-Schrein (2005) (Bild: Wikipedia)

Radhabinod Pal und die Tokio Prozesse: eine (fast) vergessene Geschichte

Der indische Richter und Völkerrechtsexperte Radhabinod Pal stellte die Siegerjustiz der Alliierten in Japan bloß — außerhalb Japans hat jedoch kaum jemand von ihm gehört.

Am 12. November 1948 verkündeten die Alliierten das Urteil:

von 25 Angeklagten wurden sieben zum Tode verurteilt, darunter Japans Premierminister während des Zweiten Weltkriegs, Tojo Hideki. Sein Selbstmordversuch in amerikanischer Gefangenschaft im Jahr 1945 war gescheitert, und so mußte er das Kriegstribunal von Anfang bis Ende über sich ergehen lassen.

Die Vorlage für den Internationalen Militärgerichtshof für den Fernen Osten, auch bekannt unter dem Namen „Tokio Prozesse“   (東京裁判 – Tokio Saiban, 1946-1948), bildeten die Nürnberger Prozesse.

Ähnliche Dinge, die man den Deutschen vorgeworfen hatte, wurden nun auf Japan übertragen. Den Angeklagten wurde vorgehalten, sie hätten eine Verschwörung gegen den Weltfrieden, Mord sowie Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen.

Zwei Anklagepunkte wurden aus Mangel an Beweisen nicht verhandelt: die „Invasion in Thailand“ und die „Verschwörung von Japan, Italien und Deutschland um Weltherrschaft“.

Einige Kommissionsmitglieder, insbesondere der Holländer Bert Röling und der Franzose Henri Bernard, brachten Einwände zu einzelnen Vorwürfen vor.

Nur der aus Kalkutta stammende Richter Radhabinod Pal, der Indien vertrat, erklärte sich mit keinem der Anklagepunkte einverstanden.

Er lehnte die gesamte Vorgehensweise der Alliierten in diesem Militärtribunal als willkürliche Siegerjustiz ab, weil sie mit Gerechtigkeit nichts zu tun hatte und das Völkerrecht mit Füßen trat. In seiner 1.235 Seiten umfassenden, in geschliffenem Englisch verfaßten Schrift plädierte er für Freispruch aller Angeklagten.

Die Alliierten waren entsetzt: Wie hatte das passieren können? Wie war ein solcher Mann in die Kommission gelangt? Die Sache war umso peinlicher, als der Inder der Einzige in der Kommission war, der sich mit Völkerrecht auskannte.

Pal wurde überstimmt. Die Todesurteile wurden am 23. Dezember 1948, dem 15. Geburtstag des heute amtierenden Kaisers Akihito, vollstreckt.

Einer Legende zufolge hinterließ Tojo Hideki noch kurz vor seiner Hinrichtung ein Haiku zu Ehren des indischen Richters. Auf dem Gelände des berühmten Yasukuni-Schreins, wo japanische Kriegsgefallene geehrt werden, wurde auch ein Monument zu Ehren Radhabinod Pals errichtet — allerdings erst nach dessen Ableben. Der Kaiser hatte ihm aber noch ein Jahr vor seinem Tod den Orden des geheiligten Schatzes verliehen (1966).

Die Gebetshalle (haiden) des Yasukuni-Schreins, an der Vorderseite hängt das Nationale und Kaiserliche Siegel Japans (Text und Bild: Wikipedia)

Die Alliierten versuchten mit aller Macht, das abweichende Urteil Pals vor der Welt geheim zu halten. Lange Zeit wußte weder die japanische noch die amerikanische Öffentlichkeit davon.

In Japan wurde die Publikation der Schrift von den amerikanischen Besatzern verboten. Die geplante Versenkung im „Erinnerungsloch“ (George Orwell) gelang aber nicht vollständig.

Heute kann man das Buch von der Homepage der japanischen „Gesellschaft für die Verbreitung historischer Tatsachen“ (Society for the Dissemination of Historical Fact) herunterladen.

Der amtierende Ministerpräsident Japans, Shinzo Abe, der sich auch Geschichtsrevisionisten als Regierungsberater gestattet, reiste bei einem Staatsbesuch in Indien im Jahr 2007 eigens nach Kalkutta, um sich mit Pals Sohn Prasanto zu treffen.

Die Kritik blieb nicht aus: den Japanern wird ohnehin ständig vorgeworfen, sie zeigten nicht genügend Reue für ihre Untaten, sie sollten sich gefälligst ein Beispiel an den Deutschen nehmen.

Man unterstellte außerdem, daß Abe dieses Treffen als Ersatz für einen Besuch beim Yasukuni-Schrein anberaumt hatte — der Ort in der Hauptstadt Tokio, an dem die Japaner ihre Kriegsgefallenen einschließlich ihrer sog. „Kriegsverbrecher“ ehren. Abe hat den Yasukuni-Schrein, der als Pilgerstätte für japanische Nationalisten gilt, bislang nicht offiziell besucht, aus Rücksicht auf die diplomatischen Beziehungen zu Korea und China. Es wird aber gemunkelt, daß er den Schrein inoffiziell aufsucht.

In Indien, wo man heute den amerikanischen Traum träumt, erinnert man sich kaum noch an den mutigen Landsmann. Für japanische Revisionisten ist die Schrift The Dissentient Judgment of Justice Pal (Das Sondervotum des Richters Pal) eine Goldgrube.

Hierzulande ist sie weitgehend unbekannt. Und das, obwohl uns Pals sezierender Blick auf die völkerrechtliche Argumentationsbasis der Ankläger bei den Tokio Prozessen auch Einiges über die Geisteshaltung der Alliierten bei den Nürnberger Prozessen verrät.

Die Gnadenlosigkeit der Sieger

Pal weist in seiner Schrift mehrfach darauf hin, daß unsere Wahrnehmung häufig auf „Illusionen“ beruht, daß wir vielleicht nur „träumen“ — und impliziert damit, daß harte Urteile zu vermeiden sind.

Der Begriff maya, der Schleier der Täuschung, ist ein zentraler Begriff im Hinduismus, der die Begrenztheit der menschlichen Wahrnehmung und das (Selbst-)Täuschungsvermögen des Geistes berücksichtigt. Die Vorstellung, daß unsere sichtbare Welt von Göttern geträumt wird, geht auf ein altes indisches Epos zurück, den Traum des Gottes Vishnu.

Neben den völkerrechtlichen Widersprüchen war es auch die völlige Abwesenheit einer gnädigen Gesinnung, die Pal empörte: die rachsüchtigen Anklagereden seien zwar unterhaltsam, aber wenig informativ und von emotionsgeladenen Gemeinplätzen durchdrungen gewesen.

Was die Welt nach diesen Katastrophen bräuchte, seien aber nicht Selbstgerechtigkeit und Rachedurst, sondern „Großherzigkeit und verständnisvolle Barmherzigkeit“ („generous magnanimity and understanding charity“, 700). Er fand, es sollte niemandem gestattet sein, den Namen der Justitia anzurufen, um eine Racheorgie zu rechtfertigen.

Der japanische Anglistik-Professor und Kulturhistoriker Shoichi Watanabe, der Pals Kernthesen in einem Buch zusammengefaßt und erläutert hat, legt nach:

Noch das europäische Mittelalter kannte mehr Humanität.

Ritterlichkeit („chivalry“), der Ehrenkodex in der militärischen Auseinandersetzung im Mittelalter, sei ein Merkmal zivilisierten Bewußtseins. Diese und andere gute europäische Eigenschaften hätten die Puritaner über Bord geworfen, als sie nach Amerika auswanderten:

Amerika war eine Nation, die von den Puritanern begründet wurde, und die Puritaner waren im Wesentlichen eine radikalprotestantische Sekte. Sie betrachteten Europas Mittelalter als finsteres Zeitalter („the dark ages“), und wußten mit seinen Traditionen nichts anzufangen.

Die Begründer Amerikas kappten ihre europäischen Wurzeln endgültig mit dem Unabhängigkeitskrieg. Die Amerikaner waren so darauf erpicht, etwas Neues zu erschaffen, daß sie darüber ihre europäische Vergangenheit größtenteils vergaßen.

Ein gewisser Sinn für Ritterlichkeit ging verloren.

Der Begriff der Ritterlichkeit entwickelte sich im Mittelalter und erlebte damals seine Blütezeit. Ritterlichkeit verlangte, daß man seinen Gegner als ebenbürtig betrachtete; aber die amerikanischen Einwanderer betrachteten die Indianer nicht als ebenbürtig.

Mit der Mißachtung des Mittelalters ging die Mißachtung der Ritterlichkeit einher, und das Ergebnis ist die Auflösung dieses Geistes und der damit einhergehenden Werte. (Watanabe, S. 4)

Watanabe lenkt hier die Aufmerksamkeit auf die ethische und kulturelle Prägung führender alliierter Mächte, die bei Pal angedeutet wird. Zu Recht:

Tatsächlich ist die Abwesenheit von Gnade und ein ausgeprägter Rachegeist, der sich in sadistischen Straffantasien, Gewaltvoyeurismus und Gut-Böse-Dichotomien äußert, eine auffällige Begleiterscheinung des calvinistischen Glaubens, der sich vor allem in England, Amerika, Schottland, Holland und der Schweiz ausbreitete, natürlich auch in den englischsprachigen Kolonien Australien und Neuseeland und zeitweise auch in Frankreich (Hugenotten).

In der anglistischen Forschung ist bekannt, daß sich mit der erstarkenden

Präsenz des Calvinismus im 17. und 18. Jahrhundert in England

auch die Rechtsprechung veränderte, und daß man jetzt strenger über Verbrechen und Disziplinierung durch Gewalt nachdachte: Die ersten „Zuchthäuser“ entstanden im calvinistisch geprägten Holland und in England.

Das hat nicht zuletzt etwas zu tun mit Calvins Gottesbild, das sich — anders als das Gottesbild Luthers — vornehmlich aus dem Alten Testament herleitet. Calvinistische Theologen werden deshalb nicht müde zu betonen, daß Gott den Sünder „haßt“.

Hinzu kommt die Doktrin vom ewigen Ratschluß Gottes: Der Glaube an die eigene Auserwähltheit und an die ewige Verdammnis der Sünder, die keine Reue, kein Gebet und kein reinigendes Fegefeuer jemals aus ihrer Verstoßenheit erlösen können.

Aus der Konstellation dieser Glaubenssätze ergibt sich eine ethische Matrix, die es beinah unmöglich macht, einen straffällig Gewordenen zu begnadigen. Der alttestamentarische Rachegott hat christlichen Theologen seit jeher zu schaffen gemacht. Deutsche Theologen des 19. Jahrhundert lasen die Fluchpsalmen im Alten Testament als Relikte ritueller Verfluchung im antiken Judentum und lehnten dieses Erbe als barbarisch ab.

Interessant ist in diesem Zusammenhang auch die theatrale Darbietung sowohl der Nürnberger als auch der Tokioter Prozesse, die Zeitgenossen auffiel. Das amerikanische Time Magazine nannte das Tribunal im fernen Osten eine drittklassige Version der „Nürnberg Show“, obwohl man die Räume sorgfältig dekoriert und mit Jupiterlampen für die Presse ausgestattet hatte, die dem Ganzen das Erscheinungsbild einer „Hollywood Premiere“ verliehen (Time, 24).

Selbst der Holländer Bert Röling fühlte sich insgesamt zu oft an Hollywood erinnert (Cryer, 46).

Die Theatralität von Bestrafung ist ebenfalls eine auffällige Begleiterscheinung der Theologie Calvins. Und das, obwohl Calvin das Theater radikal ablehnte. Genauso wie Bilder, einschließlich Sprachbilder und die menschliche Vorstellungskraft, galt ihm das Theater als Nährboden für die Sünde.

Wenn es um die Bestrafung von Sündern ging, sollten Prediger diese aber gerne mit allen Mitteln der Rhetorik bildhaft ausgestalten, um sie der Gemeinde lebendig vor Augen zu führen und sie die wahre Gottesfurcht zu lehren.

Die Sprache der Propheten des Alten Testaments, allen voran Jesaja und Jeremias, fand Calvin in dieser Hinsicht besonders vorbildlich. So nimmt es nicht Wunder, daß die bekannte Schrift eines calvinistischen Predigers in England den Titel The Theatre of God’s Judgements (1597) trug — Das Theater der Gottesurteile.

In dem Buch, das auf dem französischen Original eines Hugenotten basiert, geht es aber nicht etwa um das Jüngste Gericht, sondern um die unsichtbare Hand Gottes, die jeden Sünder noch im Diesseits seiner gerechten Strafe zuführt. Hunderte von Kriminalgeschichten aus ganz Europa wurden zu didaktischen Zwecken in den Büchern dieser radikalprotestantischen Moralisten zusammengefaßt und mit hohen Auflagen in der Bevölkerung verbreitet.

Es ist vielleicht kein Zufall, dass gerade die anglo-amerikanische Welt eine besondere Vorliebe für das sex and crime Genre entwickelte. Radhabinod Pal, der mit den literarischen Traditionen der Briten vertraut war, verglich die Tokio Prozesse mit einem „plumpen Moralitätenspiel“ (Cryer, 46). (Das morality play war ein geistliches Spiel im christlichen Mittelalter, das in der Reformationszeit noch stärker didaktische, moralisierende Züge annahm).

Der Haß der friedliebenden Welt auf die sündigen, kriegslüsternen Besiegten, Deutschland und Japan, ist auch ein wiederkehrendes Motiv in Pals Schrift. Dabei nimmt er — oft sehr kritisch — Bezug auf Juristen, die die rechtlichen und ideologischen

Grundlagen für die Nürnberger Prozesse

ausgearbeitet hatten. Darunter Dr. Sheldon Glueck („By what tribunal shall war offenders be tried?“), Robert H. Jackson („Justice Jackson“), Aron Naumowitsch Trainin („The Criminal Responsibility of the Hitlerites“), L.J.L. Oppenheim, Lord Wright, Quincey Wright, und James Fitzjames Stephen.

Letztgenannter war der Onkel der berühmten englischen Schriftstellerin Virginia Woolf. Von ihm ist der Ausspruch überliefert: „Das Strafgesetz verhält sich zur Leidenschaft der Rache wie die Ehe zum Geschlechtstrieb.“

Pal selbst fand, daß ein Militärtribunal nicht von Haß- und Rachegefühlen, sondern von dem Wunsch nach Gerechtigkeit und Aussöhnung motiviert sein sollte. Die verbreitete Haltung des sowjetischen Juristen Aron N. Trainin erschien Pal unseriös, den er wie folgt zitiert:

Die Frage der kriminellen Verantwortung der Hitleristen für die Verbrechen, die sie begangen haben, ist deshalb von allergrößter Bedeutung; sie wurde zu einem drängenden Problem, da die monströsen Verbrechen der Hitlerischen Schlächter den brennendsten und unstillbaren Haß und das Verlangen nach harter Vergeltung („thirst for severe retribution“) in den Herzen aller ehrlichen Menschen in der Welt, die Massen aller freiheitsliebenden Menschen, geweckt haben. (97)

In seinem Buch über Pal nennt Watanabe

eine weitere zivilisatorische Errungenschaft Europas,

hinter die die Alliierten mit ihrer gnadenlosen Rachejustiz zurückgefallen seien: den Westfälischen Frieden von 1648, der den 30-jährigen Krieg beendete. Watanabe impliziert, daß die Militärtribunale der Alliierten die hier niedergelegten Regelungen verletzen:

Der Vertrag beginnt damit, daß er territoriale Dispute anspricht, und besagt dann, daß Religion und Regierung zu trennen seien; er besagt auch, daß große und kleine Länder dieselben Rechte haben, und daß jede souveräne Nation Krieg führen darf. Der Vertrag legt diese Werte fest und hat sie der Nachwelt hinterlassen. Er besagt auch, daß es in einem Krieg keine gute und keine schlechte Seite gibt; nur wenn die Art der Kriegführung schlecht ist, sollte dies bestraft werden (Mißhandlung Gefangener, Töten oder Verletzen von Zivilisten etc.). (Watanabe, 4)

Watanabe fügt hinzu, daß man sich in den nachfolgenden Jahrhunderten an diese Regelung hielt, und daß man noch zu Napoleons Zeiten mehr Ritterlichkeit an den Tag gelegt hätte. Die lebenslange Verbannung des französischen Generals auf die südatlantische Insel St. Helena hatten Zeitgenossen als zu hart empfunden, man fand die britische Haltung „gnadenlos“. „Die Engländer schickten ihn zwar trotzdem ins Exil, weiter ging man aber nicht.“

„Zur damaligen Zeit hätte man es als unritterlich empfunden, einen Feind zum Tode zu verurteilen,“

so Watanabe (4). Nicht nur im Hinblick auf den Westfälischen Frieden ist auch der Anklagepunkt des „Angriffskriegs“ problematisch. Er ist auch für Pal ein Stein des Anstoßes, ebenso wie die Vorstellung, daß der Besiegte der Böse und der Sieger der Gute sei.

Ein Kriegstribunal ist dann angebracht, wenn Kriegsverbrechen begangen wurden, z.B. gegen die Zivilbevölkerung — das sah man 1648 so, und das ist auch der Standpunkt Radhabinod Pals.

Dann gehörten aber eigentlich auch die Vergehen aller Kriegsparteien, inklusive die der Sieger, auf den Tisch. Kriegführung an sich ist kein Verbrechen, zumal der Kriegführende immer behaupten wird, daß er einen Krieg zur Selbstverteidigung führte, was laut Westfälischem Frieden das Recht einer jeden souveränen Nation ist.

Mit dem 1929 unterzeichneten Kellogg-Briand-Pakt hatte sich der Völkerbund inklusive Deutsches Reich und Japan zwar verpflichtet, Streitigkeiten in Zukunft nicht mehr durch Krieg, sondern auf diplomatischem Wege zu lösen — das Recht auf Selbstverteidigung war mit dem Pakt aber weiterhin gewährleistet.

Sowohl in den Nürnberger Prozessen als auch bei den Tokio Prozessen wurde den Besiegten aus diesem Pakt ein Strick gedreht und ihre Kriegshandlungen als „Verbrechen gegen den Friedengewertet.

Besonders kritikwürdig und willkürlich erschien Pal auch die Anwendung sogenannter „ex post-facto laws“ — Gesetzen, die von den Alliierten im Nachhinein erlassen wurden und die dann die Grundlage für Anklage und Verurteilung von Handlungen stellten, die lange vor Inkrafttreten dieser Gesetze stattgefunden hatten.

Fortsetzung folgt

Quellenverzeichnis am Ende des folgenden 2. Teils des Gastbeitrags

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Waffenstudent
Waffenstudent
5 Jahre zuvor

HOLLÄNDER IN DER REITER-SS:

Die Reiter-SS war übrigens die einzige SS-Einheit, die nicht zur verbrecherischen Organisation erklärt wurde! Der Grund dafür war, daß ein Mitglied eines regierenden Europäischen Adelshauses früher Mitglied der der Reiter-SS war. Hätte man nun auch die Reiter-SS verurteilt, hätte man ja gegen jemanden aus den eigenen Reihen vorgehen müssen! Und wie sagt man doch so schön: Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus! Da der Reiter-SS überwiegend der deutsche Hoch- und Erbadel wie beispielsweise Prinz Bernhard von und zu Lippe-Biesterfeld (der spätere holländische Königingemahl und der Vater der heutigen holländischen Königin) angehörte, wurde sie auf Druck Englands aus der späteren Verurteilung der Gesamt-SS herausgenommen und nur als “elitärer Reiterverein” eingestuft…Zu sehr waren die Verwandten des englischen Königshausen mit dieser verwoben.

KW
KW
5 Jahre zuvor

sie hätten eine Verschwörung gegen den Weltfrieden, Mord sowie Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen

Das ist wie die Leier einer alten Schallplatte. Nicht berührt werden in der Abhandlung die Religionsfreunde, die seit gut 100 Jahren hinter den amerikanischen Regierungen standen/stehen. Bei denen heißt es ja auch bekanntlich “Auge um Auge, Zahn um Zahn”. Deren Wut auf das Deutsche Reich war deshalb um vieles größer, weil dieses sein eigenes Finanzsystem aufgebaut hatte. Die gläubigen Brüder in Übersee konnten nicht mehr verdienen. Ein unsagbar schweres Verbrechen!!!

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