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Zum COMPACT-Verbot

„Sorge nach Trumps Triumph“

titelt der Südkurier am 20.7.24!

Wäre den Zeitungsschreibern – nach diesen Worten zu folgern – lieber gewesen, daß dieser Triumph nach gelungenem Mord ausgeblieben wäre?

Und ist ihnen das COMPACT-Verbot – mit Brutalität und Raub durchgeführt – nur zu recht, das sich einreiht in die Vernichtungspraxis, die Globalisten auf ihrem Wege zu ihrem Ziel der Weltherrschaft über eine wurzellose Menschenherde nötig haben ebenso wie die Morde an unliebsamen machtvollen Menschen wie Donald Trump, die den Globalismus und damit die Vernichtung der Völker verhindern bzw. rückgängig machen wollen?

Glücklicherweise bewirken solche Taten ein großes Erwachen der Völker. Die Schänder unserer frei-heitlichen Ordnungen müssen sich warm anziehen. So berichtet

Thomas Engelhardt am 19.07.2024 in seinen Ge-danken zum COMPACT-Verbot von einem Mann aus dem Volk, nicht ohne vorweg ein paar allgemeine Gesichtspunkte ins Feld zu führen:

Die Meinungs- und Pressefreiheit ist ein hohes Gut und wird grundgesetzlich beson-ders geschützt. Seit Jahren erleben wir die Aufweichung dieser verfassungsmäßigen Grundsätze.

»Eine Zensur findet nicht statt«, steht dort nach wie vor in Artikel 5, obwohl es längst nicht mehr möglich ist, alles zu verbreiten oder wenigstens zu sehen, was für die Mei-nungs- und Willensbildung nötig wäre.

Cancel Culture.

Diese Form der Zensur geht heute primär von den Leitmedien aus. Aber Cancel Culture ist kein Zufall, der aus den Tiefen des Netzes kommt. Cancel Culture ist politisches Pro-gramm, das Deutungs- und Meinungshoheit sichert und damit Macht.

Längst haben ausgewiesene Experten wie Julian Reichelt, früherer Chefredakteur (Bild), oder der Kommunikationswissenschaftler und Medienforscher Prof. Michael Meyen („Die Propaganda-Matrix“) eine fatale Entwicklung im Land festgestellt. Die Langzeitfolgen er-scheinen derzeit unkalkulierbar.

Und hier nun die Stimme des Volkes:

Unsereiner steht dieser Tage in der Warte-schlange vor einer örtlichen Arztpraxis (vier Jahre nach Corona stehen wir noch immer bei Wind und Wetter in der Warteschlange!!!). Ein Pritschenwagen fährt vor, Handwerkerauto. Ein Mann mittleren Alters in Zimmmermanns-kluft steigt aus, stellt sich an und bemerkt lauthals,

„wie lange soll diese Sch … hier eigentlich noch dauern …“

(leichter morgendlicher Nieselregen!). Man sah ihm an (und konnte es heraushören), daß der Mann genervt war (neudeutsch „angefres-sen“). Aber dann sprudelte es aus ihm her-aus:

„Es wird Zeit, daß sich hier was ändert. Und wenn es knallt, dann baumeln diese Figuren an der nächsten Laterne …“.

Wollen hoffen, daß es in Deutschland nie zu solchen Taten kommt! Schlimm genug, daß unsere Feinde vor nichts zurückschrecken! (Adelinde)

Pure Provokation! Stille. Niemand in der War-teschlange äußert sich (alle haben Angst, alle halten sich bedeckt). Da sich die mitteldeut-sche Herkunft des Zimmermanns leicht her-aushören ließ, er sprach breites Sächsisch, wird er dann aber doch angesprochen. Und es erweist sich, daß er zu DDR-Zeiten in der christlich beeinflußten Friedensbewegung „Schwerter zu Pflugscharen“ aktiv war.

Wenn sich ein solcher Mann in aller Öffent-lichkeit heute so äußert, ist Gefahr im Ver-zug. Oder mehr als das. Die anmaßend Re-gierenden und ihre Herrschaft mißbrau-chenden bundesdeutschen Eliten sollten beginnen, auf Volkes Stimme zu hören. Es steht zu erwarten, daß, wenn die Volksseele überkocht (und das kann recht bald der Fall sein), alle Rufe nach „Keine Gewalt“ ungehört verhallen. Wir kennen derlei Eruptionen aus der gesamten Geschichte, auch aus der deutschen.

Solle sich also niemand der Illusion hingeben, heutiges Tun würde vergessen werden und keine Folgewirkungen haben. Oder auch anders formuliert: Nichts ist vergessen, und niemand ist vergessen.

Aus einer Urteilsbegründung des Bundesverfassungsgerichts 2018:

„Die mögliche Konfrontation mit beunru-higenden Meinungen, auch wenn sie in ihrer gedanklichen Konsequenz gefähr-lich und selbst wenn sie auf eine  prin-zipielle Umwälzung der geltenden Ord-nung gerichtet sind, gehört zum frei-heitlichen Staat. Der Schutz vor einer ‚Vergiftung des geistigen  Klimas‘ ist ebenso wenig ein Eingriffsgrund wie der Schutz der Bevölkerung vor einer Krän-kung ihres Rechtsbewußtseins durch totalitäre Ideologien oder eine offen-kundig falsche Interpretation der Geschichte.“

Qu.: BVerfG, Beschluß der 3. Kammer des Ersten Senats vom 22. Juni 2018 – 1 BvR 2083/15 -, Rn. 1-35, (siehe auch Pressemitteilung des BVG Nr. 66/2018 v. 3.08.2018)

______________
Anmerkung

[1] Verbotsverfügung durch das BMI v. 18.07.2024. Die Begründung des Verbots durch das Bundesminist. des Innern (BMI) umfaßt 79 S. Das BMI stützt das Verbot darauf, daß sich das Magazin Compact mit seinen Publikationen gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte, was nach Art. 9 Abs. 2 Grundgesetz (GG) i.V.m. § 3 Abs. 1 S. 1 Vereinsgesetz (VereinsG) ein Vereinsverbot ermöglicht. Das Vereinsgesetz sei auf Compact anwendbar, auch wenn es sich um eine GmbH handele, da sich Compact gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte. § 17 VereinsG Nr. 1 sieht die Anwendung des VereinsG auf GmbH für diesen Fall auch ausdrücklich vor.

Weil die verbotenen Gesellschaften, die das Magazin und den TV-Kanal betreiben, nach Auffassung des BMI aggressiv die verfassungsmäßige Ordnung bekämpfen, verbietet es diese insgesamt als Vereine nach § 3 VereinsG. Daß das Verbot einer Medienpublikation nicht nur in die Vereinigungsfreiheit (Art. 9) eingreift, sondern auch in die Meinungs- und Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1) und hierfür besondere Schranken gelten, behandelt das BMI in dem 79-seitigen Papier eher knapp unter Berufung auf Rechtsprechung des Bundesverfassungs- und Bundesverwaltungsgerichts.

Qu.: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/compact-verbot-bmi-begruendung-medium-elsaesser-vereinsverbot-pressefreiheit/

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Heinrich Seidelbast
Heinrich Seidelbast
4 Monate zuvor

Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kommt aber darauf an, sie zu verändern.“
Das erkannte schon Karl Marx, wobei, so meine ich, jeder (nach) denkende Mensch auch ein kleiner Philosoph ist.

Mit der Interpretation ist das so eine Sache, das kann schnell mal den Kopf kosten. Heute, in einer angeblich aufgeklärten Welt gibt es sogar Gesetze, die keine abweichende Interpretation für bestimmte historische „Abläufe“ zulassen.
 
Marx war damals daran interessiert, die Welt zu interpretieren, um zu erklären, warum menschliches Leid in „zivilisierten Nationen“ so allgegenwärtig war. Seine Analyse war wichtig, um zu zeigen, warum Veränderungen unerlässlich waren, und um einen Weg aufzuzeigen, auf dem „Arbeiter“ die Macht ergreifen konnten, um ihre Unterdrückung zu mildern.

Was ist es anderes, wenn wir uns hier, dank Adelinde, Gedanken machen, wie es zu einer Veränderung im Hinblick auf die gegenwärtige Völker und menschenfeindliche Entwicklung in der Welt kommen kann.

Eine „Veränderung“ ist hier mehr als geboten und die Wahl von Herrn Trump ein kleiner Anfang.

KWHugo
KWHugo
4 Monate zuvor

Wir müssen uns zu der Einsicht durchringen, daß die globalen Herrscher alle Verbrecher sind, wie Tom Oliver Regenauer in seinen 2 Teilen „Monopol, Macht, Mord“ aufzeigt. Statt Macht kann man Mafia einsetzen, denn ihre Regeln sind gleich.

Monopole, Macht und Mord (2/2) (regenauer.press)

Es ist bitter, aber Tatsache. Sie haben sich alles vereinnahmt, Banken, die Pharma-, die Lebensmittelindustrie.

Es begann mit nationalem Bankenverbrechen und ist nun mit der Fed global geworden.
Ich dachte immer, das Kriminelle sitzt in England und schwappte nach USA, aber es sind tatsächlich die uSA. Die USA-Spitze setzt sich aus reich gewordenen Kleinkriminellen zusammen, denken wir an Rockefeller oder den Großvater von Trump, der war mit seinen Hotels und Bodenspekulationen auch nicht ganz sauber.

Wie sagte der Raumfahrtwissenschaftler sinngemäß? Wenn 2 Menschen, einer mit einem guten und einer mit schlechtem Charakter in Wettbewerb treten, wer weiter kommt im Leben, dann der mit dem schlechten Charakter, weil er mehr Möglichkeiten wahrnehmen kann.

Mit dem Abwurf des Christentums und der Aufgabe aller Werte sind die uSA zu einer einzigen Mafia verkommen und haben auf uns alle abgefärbt. Jetzt sitzen wir alle in einer Kloake von Unehrlichkeit, Betrug und Lüge.

Tom Hofmann
Tom Hofmann
4 Monate zuvor

Julian Reichelt ist pro Israhell. Man sollte ihn hier nicht erwähnen.
Im übrigen seh ich, daß alle Wortführer derzeit, sogenannte Neurechte, im Zeichen des Davidsterns, bzw. der Alt-Kommunisten, agieren. Zersetzen, mürbe machen, hetzen … also die Stimmung anheizen. Und das über den Umweg, sich als unsere Freunde darzustellen. Und das ist eine alte bolschewikische Arbeit.

Last edited 4 Monate zuvor by Tom Hofmann
Ingo Neitzke
Ingo Neitzke
4 Monate zuvor

Gegen diverse Staatsbeamte sind im Jürgen-Elsässer-Zusammenhang mehrere Strafanzeigen anhängig und zusätzliche, gesellschaftlich / völkisch pro Gerechtigkeit schwerwiegende Kritiken im Internetz sichtbar, wenn man intensiv und lange danach sucht.

Aber darunter befinden sich auch Kritiker, die _ unter _ dem ganzheitlichen Sichtstrich von mir und vermutlich den meisten Nationalisten nicht als ausreichend deutschlandfreundlich gesehen werden können.

Ich halte trotzdem bei besonders schwerwiegenden Freiheitszerstörungen jeden für selektiv lobens- und erwähnenswert, der/die den Mut hat mit echtem Namen und Gesicht für den Erhalt der letzten Informations-, Presse- und Meinungsfreiheitsreste zu kämpfen.

J. Elsässer ist so ein besonders schwerwiegender Fall.

Deshalb würde ich mir die Arbeit machen diese kleine Widerstandsfront, die ich sehe, diesem Adelinde-Blog als Aktualisierung und Aufwertung zu schenken, WENN diese Arbeit nicht mit einem flotten, schweigenden Klick auf die Löschtaste und ohne jede kritische Kommentierung vernichtet wird. Denn ich bin kein Masochist.

Daß man nicht jede Kritik an den Kritikern publizieren darf — z. B. Metapedia — ist mir bekannt.

Wie lautet bitte die Antwort dazu, tun oder unterlassen?

Cochius, Markwart
Cochius, Markwart
4 Monate zuvor

Eigenartig, wenn ich das lese: Vor 6 Jahren schrieb das BVG dieses dolle Urteil. Ich weiß wohl, daß auch diese Richter damals vom poltischen Proporz erwählt und bestimmt wurden. Aber ich bin mir auch bewußt, daß über die 2+4-Verträge eine Einflußnahme von „Onkel Tom“ durchaus entsprechend den Zeitumständen erfolgen kann, je nach dem wie das der Onkel im Moment für erforderlich hält.

Nun, COMPACT! Warum veranlaßte Nancy zu diesem Verbot? Sicherlich war das auch ein „Mordversuch“ nach vorheriger devoter Anfrage „Darf ich…?“ (nu, beim wem wohl?) COMPACT brachte all das konkret, was in der Bevölkerung zum großen Teil erfühlt als nicht richtig angesehen wurde. Andere Blätter bringen ähnliches so drastisch konkret. Warum also sollte COMPACT verschwinden?

Die Themenauswahl ging ins Eingemachte von heute, deswegen war die Auflage ständig steigend, und zwar nicht etwa beim Kaliber „Bildzeitung“-Leser, dann gingen die Organisatoren digital und wieder sehr mit Aktuellem erfolgreich, und die öffentlichen Veranstaltungen waren gedrägt voll zum Überlaufen, da fand man sich wieder persönlich.

Nancy war das sicher peinlich. Anderen sicher auch. So kalkulierte man im Hintergrund mit den zahlreichen außerparlamentarischen Beratern. Ergebnis ist bekannt, der wahrscheinliche Hintergrund sicherlich weniger:

„Die müssen wir erst Mal mundtot machen“ „…und unsere Pressefreiheit?““Kein Problem! Bis zum Urteil des BVG haben wir unsere gesellschaftlichen Veränderungen durch,“Dann kann das Urteil des BVG ausfallen wie es will, denn bis dahin vergehen 3 bis 5 Jahre…Das Volk „denkt“ emotional; da kann einiges auch ohne COMPACT in dieser Zeit ganz anders laufen!Ich denke, hier wird einiges klarer.

Frei nach Friedrich Hebbel werden wir erkennen:

Nur die Einigkeit in Deutschland führt zur Freiheit unserer Nation!Und dies auch nur über eine Erkenntnis, die uns ein anderer Großer aus unserem Volk gesagt hat, Erich Ludendorff:
„Machet des Volkes Seele stark!“ Erst kommt das Fühlen, dann das Denken …und endlich die Tat.

Ingo Neitzke
Ingo Neitzke
4 Monate zuvor

Zu „… 3 bis 5 Jahre …“
Genau.

Deshalb und wegen der schweigenden Antwort fasse ich mich kürzer als geplant.

„Wann das Bundesverwaltungsgericht über die Klage [seitens Elsässer-Vertreter] entscheidet, ist noch offen.“

diverse Internetzquellen

Für globalistischen Gesamtzusammenhang:

„Es gibt keine Frist, innerhalb derer die Richter entscheiden müssen, ob sie einen Haftbefehl erlassen. … Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) ist ein unabhängiger Gerichtshof mit Sitz in Den Haag, Niederlande.“

Quelle: zdf
Gemeint ist vermutlich (auch): „… ob/wann ein Haftbefehlantrag entschieden wird.“ Siehe: archive_is/XgmAI

Das Positivste, was ich zu legalisierter Arbeitsverweigerung finden konnte:

„AW: Gericht antwortet nicht

Immerhin hat sich das Bundesverfassungsgericht 2015 auch schon einmal selbst zu 3.000 Strafe verurteilt, weil es zu langsam war (NJW 2015, 3361).“

juraforum_de/forum/t/gericht-antwortet-nicht.676128/#post-1952128

Alles zu Nancy F. bei RA Haintz und Helfer:
https://haintz.media/?s=faeser

Ingo Neitzke
Ingo Neitzke
3 Monate zuvor

Trotz des großen Jubels über eine Selbstverständlichkeit (in einem Antidiktatur-Rechtsstaat) die außerdem nur ein temporärer Einzelfallerfolg ist, befindet sich derzeit unter dem Strich bei Apollo-News folgende Bilanz:

Die Netzadresse ist immer noch nicht erreichbar und wurde wie folgt kommentiert:

“Die Regierung wird Elsässer zwingen, das Geld [der erfaeserte Schaden — I. N.] einzuklagen. Das kann dann wieder Jahre dauern, was Elsässer u.U. finanziell das Genick brechen könnte. Wenn der Staat den Rechtsstreit irgendwann final verliert, hat hingegen keine der auf dessen Seite beteiligten Personen davon auch nur den mikroskopisch kleinsten Nachteil.”

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