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Ursula Haverbeck (93) erneut zu Gefängnis verurteilt

Dieses 3. Mal soll sie wieder ein Jahr „sitzen“.

Im Berufungsprozeß gegen die notorische Holocaustleugnerin Ursula Haverbeck vor dem Berliner Landgericht ist die 93-Jährige am Freitag zu einer einjährigen Haftstrafe verurteilt worden.

Die Angeklagte habe den Holocaust in Abrede gestellt und bestritten, begründete das Ge-richt sein Urteil

unter Vorsitz der

Richterin Lisa Jani.

 

Richterin Lisa Jani (Bild: rsw.beck.de)

Stahlhart – wie ihr Gesichtsausdruck – begründete die Richterin ihr Urteil mit den Worten:

… weil sie auch in der Berufungs-hauptverhandlung keinerlei Ein-sicht oder Haltungsänderung ge-zeigt habe. 

Befinden wir uns in einer Erziehungsanstalt? Kriegt das ungehorsame Kind den Hintern voll, damit es lernt, sich zu benehmen?

Die anmaßende „Erziehungsberechtigte“ – minde-stens 60 Jahre jünger als die Verurteilte – läßt den Eindruck entstehen, das einzig Richtige und Gute, die Sieger-Geschichtsschreibung zu vertreten und Gleiches von der alten Dame zu fordern.

 

Galileo Galilei 1564-1642 (Bild: Wikipedia)

Soll sie entgegen ihren eigenen Einsichten einen Widerruf vorlügen, wie z.B. der große Astronom Galileo Galilei, der mit seinen bis heute nicht wider-legbaren Forschungsergebnissen das Weltbild der damals herrschenden katholischen Kirche mit seinen neuen Einsichten vom heliozentrischen Sonnensy-stem ins Wanken brachte?

Er litt zeitlebens unter diesem verlogenen Widerruf. Warum war er nicht standhaft geblieben? Ihm waren, bevor der Prozeß der „Rechtgläubigen“ gegen ihn begann, die ihm drohenden Folterwerkzeuge in der Folterkammer gezeigt worden!

Auch bei ihm ging es um den rechten Glauben. Auch er hatte die „Rechtgläubigen“ gegen sich.

Die Forschungen Haverbecks – in den Einzelheiten von der Presse unerwähnt -, die zu anderen als den bisher verbreiteten Ergebnissen gelangt sind, wischt die junge „Amts-Inhaberin“ mit strengen Worten vom Tisch, belehrt die „Verstockte“ und erhält den unge-teilten Beifall der Presse. Der SPIEGEL z.B. berichtet:

Die Vorsitzende Richterin Lisa Jani findet in der Urteilsbegründung deutliche Worte. Sie ist spürbar bemüht, die notorische Holo-caustleugnerin zu erreichen. Sie wählt eine Sprache, von der sie annimmt, daß sie bei Haverbeck ankommt.

»Frau Haverbeck«, sagt Richterin Jani, »dieses Urteil ist im Namen des Volkes, des Deutschen Volkes ergangen.«

Beeindruckend! Im Namen des Deutschen Volkes! War dieses besiegte, bis heute an die Siegermacht USA versklavte, seit 1945 nicht wieder souverän gewordene Deutsche Volk denn gefragt worden?

Wahlweise hatte die 93-Jährige vor Gericht argumentiert, sie stelle doch nur Fragen oder sie zitiere doch nur Wissenschaftler,

fährt der SPIEGEL fort. Sie hatte nach dem „Tatort“ gefragt, an dem „6 Millionen Juden“ „vergast“ worden sein sollen, aber von niemandem eine Antwort erhalten.

Und selbstverständlich zitiert sie Wissenschaftler, die sich mit dem Thema befaßt haben. Was ist falsch daran? Doch der SPIEGEL findet:

An Hybris mangelt es Haverbeck nicht.

»Alles« habe sie über »dieses Thema« gelesen. 20, vielleicht 22 Jahre lang habe sie sich »dem Thema ausschließlich ge-widmet«. Sie habe ausgewählte Literatur studiert, von Experten gelernt. Ein Blick ins Chemiebuch reiche ihr, um zu erken-nen, daß Zyklon B nicht geeignet sei für den Massenmord. Den systematischen Massenmord der Nazis nennt sie »nur eine Behauptung, ohne Beweis«. »Das Deutsche Volk« sei »belogen« worden. Sie raunt von »Lobbygruppen« mit »be-stimmten Interessen«.

Das mögen diese „Lobbygruppen“ natürlich nicht gern hören. Aber kann man bei der Forschung nach Tatsachen darauf Rücksicht nehmen? Wir lernen von der jungen Richterin:

Richterin Jani zerpflückt Haverbecks Pseudoargumentation mit Verve.

Der SPIEGEL weiß es auch: „Pseudoargumentation“ –

»unerträglich« ist das Wort, mit dem sie die Äußerungen der Angeklagten zusam-menfaßt. »Das ist keine Wissenschaft, was Sie vorbringen, das ist Gift.«

Erstklassig, diese Wissenschaftlichkeit! Galilei hatte ja seine Gegner auch gebeten, doch nur mal durchs Fernrohr zu schauen, um seine Argumente nachvoll-ziehen zu können. Vergeblich! Wahrheit hin oder her: Wer wird sich denn in Gefahr begeben, ebenfalls Ketzer genannt zu werden!

Die Richterin

… schaut zu Haverbeck, die im schwarzen Kostüm, mit weißer Bluse, hochgestecktem weißem Haar und roten Wangen dasitzt.

Ursula Haverbeck im Strafprozeß (Bild: imago)

Schön zu wissen, doch was hat das Outfit der Ketzerin in diesem Prozeß für eine Bedeutung?

Und schon hageln Tadel, Belehrung, Bewertung seitens der forschen jungen Richterin auf die Angeklagte herunter:

»Sie sind keine Holocaust-Forscherin, Frau Haverbeck, Sie sind einfach nur eine Holocaustleugnerin«. »Sie haben sich von der historischen Wahrheit meilenweit entfernt.«

Wäre Ursula Haverbeck tatsächlich an Ant-worten auf ihre »sogenannten Fragen« in-teressiert, könnte sie fundierte Abhand-lungen über die deutsche Geschichte lesen … Sie könnte zur Gedenkstätte Auschwitz-Birkenau fahren und

»die Berge an Schuhen und Haaren«

der Ermordeten auf sich wirken lassen. Sie könnte an all die anderen Orte fahren, an denen Nazis Menschen gequält und getötet haben. Sie könnte die Holocaust-Gedenk-stätte Yad Vashem besuchen und die Liste der ermordeten Kinder lesen.

»Ich kann Ihnen sagen, das wird einige Zeit dauern.«

weiß die junge Frau. Und hellsichtig – wie sie ist – „ahnt“

die Richterin … die Vergeblichkeit ihrer Bemühungen. Gut, daß sie es trotzdem versucht,

findet auch der SPIEGEL und weiß zu berichten:

Haverbeck inszeniert sich vor Gericht nicht nur als Forscherin, sie inszeniert sich auch als Opfer.

Eine »Tortur« sei die Anreise aus ihrer Heimatstadt Vlotho in Nordrhein-Westfalen zum Gericht nach Berlin, hatte sie sich an einem vorherigen Verhandlungstag beklagt.

Na sowas! Mit 93 Jahren klagt die über so eine Kleinigkeit und hätte doch wissen können – worauf sie von der Richterin hingewiesen werden muß –

… daß sie sich mit einem ärztlichen Attest die Teilnahme an der Verhandlung womöglich hätte ersparen können …

Das aber – so der SPIEGEL –

ignorierte Haverbeck. Sie bastelt sich ihre eigene Wahrheit, im Kleinen wie im Großen. Der Gerichtssaal dient ihr als Bühne für ihre Propaganda. Dafür nimmt die 93-Jährige auch stundenlange Autofahrten in Kauf.

Prima! Nun wissen wir Leser auch darüber Bescheid. Aaaber die „rechte Szene, der Rand“, wie es voller Achtung vor dem Andersdenkenden so schön wegwerfend heißt:

»Grande Dame der Freiheitsbewegung« wird Haverbeck in der rechten Szene genannt. Ihr in der Szene bekannter Verteidiger Wolfram Nahrath spricht von ihr als »Humanistin«. Haverbeck selbst sagt in ihrem letzten Wort, das deutsche Volk müsse sich »trennen vom Holocaust, damit wir uns befreien«.

»Sie sind durch nichts zu stoppen«, stellt Richterin Jani fest. Nicht einmal zweieinhalb Jahre im Gefängnis hätten Haverbeck beeindruckt.

»Frau Haverbeck, Ihr Verhal-ten läßt uns kopfschüttelnd und bestürzt zurück.«

Es ist der jungen gelehrten Gelehrigen unerfindlich, wie man ganz einfach zu dem als wahr Erkannten steht, weil man vor sich selbst nicht anders kann. Galilei hat abgeschworen – seine Wahrheit blieb.

Und nun kommt die Moral:

Haverbeck beschädige das Andenken Millionen Ermordeter, sie verletze das jüdische Volk und schädige das Ansehen Deutschlands in der Welt.

Der Staat müsse sich vor Menschen wie ihr schützen.

»Die meisten Bürgerinnen und Bürger sind froh und glücklich, so frei in einer Demokratie zu leben«,

sagt die Richterin. Sie gäben Acht auf ihr Land, lernten aus der Geschichte, hielten die Erinnerung wach und achteten die Gesetze.

»Sie, Frau Haverbeck, haben gegen unsere Gesetze versto-ßen.«

Sicher hat die Richterin Lisa Jani den §130 StGB im Blick.

Und nun kommt die ganze Herzensgüte des Gerichts über die Angeklagte:

Die Kammer habe tatsächlich darüber nachgedacht,

»ob Sie vielleicht nicht mehr ganz zurechnungsfähig sind«.

Doch Haverbeck ist bei wachem Verstand. Sie weiß genau, was sie tut. Zu dieser Erkenntnis kommt auch das Gericht.

 

Richterin Lisa Jani (Bild: BZ Berlin)

Die Vollstreckung der Strafe habe trotz des hohen Alters Haverbecks nicht zur Bewährung ausgesetzt werden können, weil sie auch in der Berufungsverhandlung keinerlei Einsicht oder Reue gezeigt habe, stellt die Kammer fest. Eine Freiheitsstrafe sei »alternativlos«.

An diesem mittlerweise 93-jährigen „bösen Kind“ prallen alle Erziehungsversuche des staatlich gelenkten „Rechts“-Wesens samt der 60 Jahre jüngeren Richterin ab! Furchtbar!

 

Claus Plantiko in einem Video: https://an-euch.de/Pseudo-Demokratie.html

Claus Plantiko – von derselben Berufsgruppe wie die Richterin – kommt zu Erkenntnissen, die der Richte-rin vielleicht peinlich sein werden, falls sie ihm fol-gen kann:

Wie in früheren Zeiten – siehe Galileo Galilei – gibt es heute keine Gewaltenteilung, führt Plantiko in dem oben anklickbaren Video aus.

Wir haben es mit der – wie Plantiko sagt – „Gewalten-Einheits-Tyrannis“ zu tun und zusätzlich mit einem „Cäsaro-Papismus“ – d. h. einer „Cäsar“-plus-„Papst“-Herrschaft nicht nur über das Handeln der Menschen, sondern auch über ihr Denken, der „schlimmsten Herrschaftsform, die es gibt“ (Plantiko).

Die Gerichte urteilen nicht im Sinne göttlichen Rechtes, sondern nach Willkürgesetzen und Vorgaben der ferngesteuerten Polit-Marionetten.

Viele der Richter wissen, was sie tun, meint Plantiko, sagen aber:

Ich kann aus dem System nicht raus. Ich muß meine Brötchen verdienen!

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Ehrhard Hartmann
2 Jahre zuvor

Gegen uralte Männer und uralte Frauen scheinen sich die jungen Hüpfer der „politabhängigen“ dritten Gewalt sich verschworen zu haben, aber sie lassen jahrelang geschworene
Meineide zu.

Jörg Schubert
Jörg Schubert
2 Jahre zuvor

Ich habe Hochachtung und Respekt vor Ursula Haverbeck. So mutig und standhaft wie sie sind nur sehr wenige.

Dr. Gunther Kümel.
Dr. Gunther Kümel.
2 Jahre zuvor

Die Richterin ist nicht „schuld“. Sie kann gar nicht anders.
Allerdings weiß sie nicht um die Zusammenhänge.

Der Staat brd ist verpflichtet, die Urteile allierter Gerichte bzw. gerichtsähnlicher Instanzen aufrechtzuerhalten. Und die Allierten sehen das Nürnberger Militär-„Gericht“ als Gericht an. Dieses Instrument der „alliierten Kriegsanstrengungen“ (so wörtlich Richter Jackson!) hat Feststellungen bez. der Judenverfolgung im Dritten Reich getroffen, und nach diesem Dogma des Besatzungsrechtes muß die brd also handeln.

Manche sagen: „Besatzungsrecht? Kann’s doch gar nicht mehr geben! Die BRD ist doch seit sem 2+4-Vertrag souverän! Oder nicht?“

Ja, in diesem Vertrag haben die „VIER MÄCHTE“ der brd die „volle Souveränität“ zuerkannt, der Staat brd war also für einen Moment souverän. Im nächsteb Augenblick haben die „Vertreter“ dieses Staatsgebildes gegenüber den „DREI MÄCHTEN“, den Westmächten, in diplomatischen Noten konzediert, sie wollten doch, bitte, gerne wesentliche Teile des Besatzungsstatutes von 1955 weiter befolgen. Damit wurde Besatzungsrecht Teil des brd-Rechtskörpers:

Scheinbar souverän, aber doch („freiwillig“) unterworfen!

Claus Plantiko
Claus Plantiko
2 Jahre zuvor

Die BRD ist eine plutokratische cäsaropapistische (Verhalten und Denken maßregelnde) Gewalteneinheitstyrannis (= Realinexistenz von Menschen-rechtsgeltung, Volkshoheit, Subsidiarität und Gewaltentrennung, aber Realexistenz von Gesinnungskontrolle, -terror, -hatz und -strafe ohne gesetzliche Bestimmtheit), in der Volksabstimmungen auf Bundesebene verboten sind, Parteien Gesetzgeber bestimmen, auf die kein Bürger Staatsgewalt unmittelbar übertragen kann, zwischen Legislative und Exe-kutive statt Gewaltentrennung Personalunion herrscht und die recht-sprechende Gewalt von der legislatividentischen Exekutive (Justizminister MdL) kettenbestellt wird.

Da Richter nicht verfassungsgemäß auf Zeit unmittelbar durchs Volk gewählt, sondern gewaltentrennungswidrig, also verfassungshochverrä-terisch von der legislatividentischen Exekutive (LMJ MdL) kettenbestellt sind, können sie kein Recht erkennen, denn es ist irrational = denkge-setzwidrig, also objektiv willkürlich und unmittelbar nichtig ex tunc, arg. FG Münster v. 25.4.2006 zu 11 K 1172/05 E, anzunehmen, die GG-rechtsstaatskonstitutiven Verfassungsgrundsätze Menschenrechtsgeltung, Volkshoheit und Gewaltentrennung als Voraussetzungen für einen GG-Rechtsstaat könnten real auch fehlen, ohne daß der nur mit ihnen mögliche Erfolg GG-gemäßer Staatsgewaltausübung, insbesondere Rechtsprechung ausbliebe.

KW
KW
2 Jahre zuvor

Ich bin sehr traurig, diesem Besatzungskonstrukt bRD angehören zu müssen, weil ich weiß, wer die USA beherrscht. Die Richterin ist sicher glücklicher als ich, weil sie nicht ahnt, wer sie befiehlt. Das wußte ich mit 30 auch nicht.Die Wahrheit erfährt man nicht in gelenkten Schmierblättern, wie dem Spiegel, die muß man sich mosaikhaft mühsam zusammensuchen.

Dazu hat sich die Richterin nicht aufraffen können. Dazu braucht sie Neugier, Zweifel und Zeit.

Ich hatte 1987 die Nase voll von der DDR-Propaganda, weil mich die relogiöse Legende seit meiner 4. Klasse begleitet und vollgestopft hat und ich bis 87 diese als Lehrerin ständig wiederholen mußte. Wenn man zuviel essen muß, muß man koxxx. Ich stieg aus. rein intuitiv.

Nur in der bRD stieg diese Welle in den 90ern so hoch wie nie und fand Eingang in die bRD-Lehrpläne. Plötzlich gab es wieder politische Gefangene.

Diese Kräfte leben von Betrug und Lüge und haben sehr viel Geld und dadurch Macht und Einfluß. Wer 93 jährige Frauen einsperren muß, ist eigentlich ein ganz armseliger Wicht, zumindest das müßte die Richterin und die Schmierenschreiber zum Nachdenken bringen. Dummgemacht werden wir Deutschen ja auch systematisch mit allem, was uns umgibt. Aber auch das weiß die Masse nicht. Dumme unter Dummen unter täglichem Propagandadonner!

Hans Püschel
Hans Püschel
2 Jahre zuvor

Doch, Dr. Kümel, die Richterin ist schuld. Sie weiß, was sie tut, und wenn nicht, ist es um so schlimmer. Denn ihr besonderes Amt verlangt mehr von ihr als nur zu funktionieren. Jeder Richter hat auch die Pflicht zur Information, zur eigenen Bewertung und zum eigenen Ermessen. Wer nur gut bezahltes Rädchen im Getriebe sein will, kann in der Bürokratie sein warmes Plätzchen suchen. Wer über andere urteilen und über ihr Leben entscheiden will (ihre Machtgier), muß sich über die Konsequenzen klar sein. Ein Gericht ist kein Kindergarten a la Pippi Langstrumpf!

Waffenstudent
Waffenstudent
2 Jahre zuvor

Offizierslager für polnische Offiziere: Ein Universitätskampus. Diplome wurden nach 1945 anerkannt

Weltkriegs-FotofundSport und Kunst im Nazi-Lager

Quelle: https://www.spiegel.de/geschichte/offizierslager-in-hitler-deutschland-bilderfund-aus-dem-oflag-murnau-a-951017.html

Theater hinter Stacheldraht: In Oberbayern waren im Zweiten Weltkrieg polnische Offiziere inhaftiert – und verbrachten ihre Tage mit lesen, schwimmen, lernen. So wollte Hitler-Deutschland den Eindruck erwecken, es hielte sich ans Völkerrecht. Ein Bilderfund dokumentiert das vermeintliche Idyll.
Von Solveig Grothe
16.01.2013, 10.34 Uhr

Die polnischen Häftlinge haben sich verkleidet. Sie tragen phantasievolle Uniformen mit prunkvoll-filigranen Orden, Schnauzbart und Kneifer. Andere haben sich in wallende Frauenkleider gezwängt, die Wimpern getuscht, die Haare stecken unter einer blonden Perücke. Sie lachen und tanzen auf einer Bühne. Vor ihnen im Orchestergraben sitzen Mitgefangene, Männer mit Violinen, Flöten und Trompeten, konzentriert und gut gelaunt in ihr Spiel vertieft.

Es sind Szenen aus dem Lageralltag im nationalsozialistischen Deutschland. Sie zeigen eine Haftanstalt in Murnau, Oberbayern, während des Zweiten Weltkrieges.

Die Bilder wollen nicht recht passen in die Vorstellung von Lagern der Nazis, die unweigerlich an Zwangsarbeit und Vernichtung denken lassen. Und tatsächlich klangen die Berichte von Theater spielenden Gefangenen, von Bibliotheken, Ausstellungen, Sportveranstaltungen und akademischen Vorlesungen hinter Stacheldraht und Gefängnismauern unglaubwürdig. Selbst dann noch, als der Krieg längst aus war, die Gefangenen in ihre Heimat zurückgekehrt waren und die Erzählungen über das angeblich so reiche Kulturleben im Lager aus ihrem eigenen Mund kamen.

In Deutschland weiß man noch immer wenig über die Lebensumstände kriegsgefangener Polen in den sogenannten Oflags, den deutschen Gefangenenlagern für Offiziere. Die Sprachbarriere ist ein Grund dafür. Memoiren ehemaliger polnischer Häftlinge erschienen in den vergangenen Jahren meist nur auf Polnisch. Mit Fotografien ist das anders. Und dennoch hat es mehr als zehn Jahre gedauert, bevor eine größere Öffentlichkeit im oberbayerischen Murnau von dem Fund eines ungewöhnlichen Bilderkonvoluts im Süden Frankreichs erfuhr. Erstaunlich umfänglich dokumentiert es jene Vorgänge, die sich während und kurz nach Ende der Nazi-Herrschaft im Oflag VII-A, wie das Offizierslager unweit des Staffelsees am Fuße der Alpen offiziell hieß, ereignet haben.

Eine Holzkiste im Müll

In einer Winternacht des Jahres 1999 war der damals 19-jährige Olivier Rempfer aus der südostfranzösischen Kleinstadt Cagnes-sur-Mer gerade auf dem Heimweg von einem Abend mit Freunden, als sein Blick auf eine Holzkiste fiel. Die Box lag auf einem Müllcontainer in einer Straße des Nachbarortes Saint-Laurent-du-Var. Er öffnete sie neugierig und entdeckte darin eine Menge in Papier eingerollter zylinderförmiger Gegenstände.

Erst zu Hause wickelte er sie aus und stellte fest, dass es sich um Rollfilme handelte, schwarzweiß, 35-mm-Kleinbild. Er hielt die Filmstreifen gegen das Licht – und sah Uniformen, Baracken, Wachtürme und verkleidete Männer auf einer Bühne. Zunächst glaubte er, die Fotos seien während der Dreharbeiten zu einem Kriegsfilm entstanden, die Menschen darauf Schauspieler. Olivier legte die Schachtel beiseite und vergaß sie, bis sie Jahre später seinem Vater, einem Fotografen, in die Hände fiel.

Alain Rempfer wußte nicht, was auf den Negativen zu sehen war – bis er sich im Jahr 2003 einen Filmscanner kaufte und schließlich Zeit fand, sich genauer mit den rund 300 Aufnahmen zu beschäftigen. „Ich erkannte schnell“, erzählt der heute 64-Jährige, „daß es sich um echte historische Fotos handelte, aufgenommen während des Krieges in einem Gefangenenlager. Auf dem Rand der Filme stand die Marke ‚Voigtländer‘, ich kannte den Namen zwar nicht von Filmen, wußte aber, daß Voigtländer ein deutscher Kamerahersteller war.“

„Die jungen Männer schauten uns an“

Rempfer suchte nach einem Anhaltspunkt dafür, wo die Bilder entstanden sein könnten. An der Heckklappe eines Lkw, auf dessen Ladefläche mehrere Männer saßen, waren in weißer Schrift „PW CAMP MURNAU“ und die Buchstaben PL zu lesen. Rempfer fand heraus, dass es im deutschen Murnau von 1939 bis 1945 ein Kriegsgefangenenlager gab, in dem polnische Offiziere festgehalten wurden.

Vater und Sohn sahen sich die Bilder genauer an – und waren fasziniert: „All diese jungen Männer schauten uns durch die Kamera direkt an, während sie in diesem Lager lebten“, so Alain Rempfer, „und wir wissen nicht, wie sie heißen, wie ihr Alltag im Camp war, wissen nichts über ihre Hoffnungen, ihre Gefühle.“ Seltsam sei das gewesen, als fehle der Ton, als hätte man einen Stummfilm vor sich.

„Oliver und ich überlegten, ob wir die Bilder einem Museum oder einer Bibliothek geben sollten. Aber wir waren nicht sicher, ob sie dann nicht wieder für Jahre vergessen würden.“ Eine Website, so fanden sie, sei der beste Weg, um sie Menschen in aller Welt zu zeigen. Jenen, die daran interessiert sein könnten, und vor allem den Angehörigen ehemaliger Häftlinge, die Informationen suchten oder jemanden auf den Bildern erkannten.

„Ein übersehenes Kapitel der Zeitgeschichte“

Und tatsächlich meldeten sich viele Familien ehemaliger polnischer Kriegsgefangener, die heute in den USA, Australien, Kanada oder England leben. „Einige von ihnen haben auf den Bildern ihren Vater, Großvater oder Onkel erkannt“, sagt Alain Rempfer. Die ehemaligen Häftlinge seien nach ihrer Befreiung sehr diskret bezüglich ihrer Jahre in Gefangenschaft gewesen, hätten die Erinnerungen für sich behalten. Erst jetzt würden ihre Familien entdecken, wie das Leben während dieser schwierigen Zeit gewesen sei.

Den Fotografen zu finden, sagt Rempfer, hätten sie allerdings nie versucht. „Diese Aufgabe erschien uns zu schwierig. Wir dachten, am ehesten würde die Website dabei helfen – aber bis heute war das noch nicht der Fall.“

Auch in Murnau sammelt man seit Jahren Informationen über das Lager. Doch überregionale Publikationen gibt es kaum. Unter dem Titel „Gefangene Polen in deutschen Offizierslagern – ein übersehenes Kapitel der Zeitgeschichte“ erschien 1980 in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ ein Aufsatz des deutschen Historikers Alfred Schickel. Der Publizist wurde unter anderem vom SPIEGEL aufgrund späterer Veröffentlichungen ab Mitte der achtziger Jahre dem rechtsradikalen Spektrum zugeordnet. In dem Artikel beklagte er das mangelnde Interesse der „Historiker hierzulande oder anderswo im Westen“ bezüglich des Schicksals der rund 18.000 polnischen Insassen.

„Vorzeigelager“

Von den insgesamt zwölf Offizierslagern war Murnau jenes mit den ranghöchsten Insassen. Dazu gehörten unter anderen der Chef der polnischen Flotte, Admiral Józef Unrug, sowie General Juliusz Rómmel, unter dessen Führung 1939 Warschau verteidigt worden war.

„Die Behandlung der Inhaftierten war gut – jedenfalls so weit man das unter diesen Umständen sagen kann“, so die Einschätzung von Marion Hruschka, die sich als Vorsitzende des Historischen Vereins Murnau seit mehreren Jahren mit dem Oflag befaßt und dazu bereits eine Ausstellung organisierte. Das Gefängnis sei als eine Art „Vorzeigelager“ geführt worden und „wurde regelmäßig vom Internationalen Roten Kreuz visitiert“. Die Deutschen wollten damit den Eindruck vermitteln, daß sie sich an das Völkerrecht und die Genfer Konventionen hielten.

Mehr zum Thema

Quelle: https://www.spiegel.de/geschichte/offizierslager-in-hitler-deutschland-bilderfund-aus-dem-oflag-murnau-a-951017.html

Waffenstudent
Waffenstudent
2 Jahre zuvor

1948 Welt im Film Nr 137 vom 8 Januar ‚300 000 Opfer in Auschwitz‘ 55s, 640×480

https://www.youtube.com/watch?v=MrEl-gDQDEk&t=5s

Furor Teutonicus
Furor Teutonicus
2 Jahre zuvor

#6 Hans Püschel: Werte Mitdenker, ich schließe mich dem Kommentar #6 vollinhaltlich an. Ich kann als Jugendlicher aus fehlgeleiteten Motiven einem Irrtum erliegen und die Schuld der Erziehung oder dem Millieu zuweisen. Mit zunehmendem Alter zeichne ich jedoch selbst verantwortlich für mein Handeln und Denken.

Diese Richterin hat sich wissentlich und bewußt zu einer Komplizin eines verbrecherischen Systems gemacht und unterstreicht dieses Bewußtsein mit eigenen Worten. Möge sie selbst einst vor einem Richter stehen, vor dem sie sich zu rechtfertigen sucht. Im nächsten Deutschland wird sie dazu Gelegenheit erhalten, wenn sie sich nicht vorher absetzt.

markwart Cochius
2 Jahre zuvor

Irgendwo habe ich vor einiger Zeit gelesen, als die Polen eine freie, demokratische Republik geworden waren, daß dort in Auschwitz ein Schild der im KL Auschwitz Gestorbenen ausgetauscht wurde und zwar soll auf dem neuen Schild eine sehr wesentlich geringere Opferzahl vermerkt worden sein.

Allerdings weiß ich nicht, ob dieses Schild heute noch hängt.

Wir kennen inzwischen die Forschungen, die Opferzahlen durch Forschung festgelegt haben. Z.B. Dresden. Andere historische Ereignisse brauchen nicht erst erforscht werden, ob das der 9.11. ist oder die Gründe zum Tod von Hussein oder Gadaffi.

Merkwürdig ist auch, daß Nazis anscheinend nur hier bei uns verfolgt werden. Das ändert auch eine z.Z stattfindende kriegerische Operation (zunächst?) nichts. Selbst ein inzwischen bestimmt überall bekannter Staatsmann, der diese Operation leitet und u.a. gegen das Nazi-Unwesen sozusagen Krieg führt, hat keinen Erfolg, daß dieses Nazi-Unwesen in der Welt aufgeklärt wird, geschweige es beendet wird, hier ist es faktisch aktiver Krieg.

Haverbeck u.a., Corona, Klima, Geldpolitik, great reset: hier tobt der moralische Krieg mit allen üblen Mitteln.
Echt und „nachhaltig“ können aktive Kriege heute nur gewonnen werden, wenn der moralische Krieg – mittels der Wahrheit – gewonnen wird.

Zwei von 10 Mahnworten – Mathilde Ludendorff schrieb s1e – müssen heute ganz oben stehen:
– „Sei bewußt Deines Blutes“
– „Sei herzeigen dem Volke“
Zu diesen Mahnungen gehören natürlich Stärke, die Wahrheit und der Stiolz. Nie vergessen: wir sind Deutsche!

Tante Lisa
Tante Lisa
2 Jahre zuvor

Sehr geehrter Herr Püschel,

ja, da haben Sie völlig recht!

Waffenstudent
Waffenstudent
2 Jahre zuvor

Die sogenannte prozessuale Wahrheitspflicht ergibt sich in Deutschland aus § 138 ZPO.

Diese prozessuale Wahrheitspflicht verlangt ausdrücklich vom Richter, daß er alles, was den Angeklagten entlasten kann, öffentlich vorträgt.

Leider haben die meisten BRD-Rechtsanwälte von diesem Paragraphen noch nie etwas gehört!

https://de.wikipedia.org/wiki/Prozessbetrug

AlleSeiten
AlleSeiten
2 Jahre zuvor

Dieses langweilige Geschwätz über wer hat was, wem, wann, wozu getan…
muss einmal aufhören.
Und zwar von allen Seiten.
Das ist doch unerträglich, und zwar von allen Seiten.

Das Innere stirbt nämlich in dem Moment wo man, dass Äussere als wichtigstes Ding erhebt, unabhängig ob das Äussere nun das Recht in der BRD ist, oder positive NS Liebäugelung, oder sonst etwas ist.

Ihr grabt Euch doch alle (auf allen Seiten) selbst Eurer Grab. Gratulation zur sturen Standhaftigkeit zu gar nichts! also zur Äusserlichkeit.

Ihr steht in Wahrheit doch alle für genau das gleiche (egal von welcher Seite). Und das obgleich ihr denkt völlig anders/unterschiedlich zu sein. Wie ironisch. Erkennt es doch endlich.

Immer so blind. Innerlich blind und verkommen. Wahnsinn.

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