Zum Gedenken an die Todesnacht in Dresden am 13. 2. 1945
Dienstag, 31. Juli 2012 von Adelinde |
Die Jahrestage der Zerstörung Dresdens durch die anglo-amerikanischen Bomberflotten im 2. Weltkrieg liegen zwar schon Monate hinter und noch Monate vor uns. Doch, sind sie wiedergekehrt mit all ihrem seltsamen Geschehen und der noch seltsameren, tendenziösen Berichterstattung darüber, kommt manch einer aus dem Grübeln nicht heraus. Hilfreich erscheint mir da eine
rechtswissenschaftliche Klarstellung
wie die folgende des Juristen Michael Wiesemann. Er schrieb sie in einem Leserbrief an die Elbe-Jeetzel-Zeitung vom 25.2.2012 nieder als Antwort auf das gebetsmühlenhaft wiederholte Schuldzuweisen an die Deutschen, die den Krieg begonnen hätten und nun für alle folgenden Greueltaten an ihnen seitens der Anderen verantwortlich, mindestens aber „selbst schuld“ seien und sich nicht zu beklagen brauchten. Damit sind auch die ehemaligen Feinde Deutschlands „fein heraus“.
Doch welch ein Rechtsdenken liegt dem zu Grunde?
Michael Wiesemann schreibt:
Der EJZ-Beitrag behauptet, der Angriff auf das mit Flüchtlingen überfüllte Dresden habe seine kausale Ursache in dem von den Nazis angezettelten 2. Weltkrieg. Das zu behaupten ist beim näheren Hinsehen in mehrfacher Hinsicht sachlich so falsch wie ethisch unzulässig:
1.
Können auf deutscher Seite nicht Tote mit Toten aufgerechnet werden, so kann umgekehrt der Massentod in Dresden nicht durch den Holocaust gerechtfertigt und entschuldigt werden. Dieser ethische Grundsatz verpflichtete genauso die Siegermächte. Das gilt auch vor der Einzigartigkeit des Holocaust, Ausnahmen von diesem Grundsatz kann es nicht geben.
2.
Im juristischen Verständnis liegt ein Fall von sog. „psychischer“ und „überholender“ Kausalität vor, der nur gelegentlich des Krieges aufgrund losgelöster, neuer Willensbildung auf feindlicher Seite das Unheil brachte.
Der Hitlerkrieg ist für Dresdens Schicksal keine juristisch maßgebliche „Sine-qua-non-Bedingung“. Der Wille, Dresden noch anzugreifen, als der Krieg objektiv für Deutschland längst verloren war, setzt keine schon laufende Ursachenkette zwangsläufig fort, sondern setzt eine völlig neue erst in Gang.
Das war weder geboten noch unvermeidbar. Diese neue Ursachenkette mit der Folge von x-tausendfachem Massentod ist daher allein danach zu beurteilen, ob sie aus anderen Gesichtspunkten als durch die Gegenrechnung mit dem Holocaust oder der Kriegsschuldthese zu rechtfertigen war und ob gar die Qualitätsmerkmale des Mordes vorlagen.
Kurz: Worin könnte ein rechtfertigender Anlaßgrund vor dem sich abzeichnenden Kriegsende für diesen Angriff liegen? Es gab keinen!
Die Behauptung der Alliierten, man wollte damit die letzte Widerstandskraft des Volkes brechen, ist angesichts der bereits erfolgten weitgehenden Zerstörung aller größeren Städte Deutschlands nicht nachvollziehbar. Der Bomberangriff war aus purem Rachedurst motiviert, mithin niedrig in den Beweggründen, mithin Massenmord, so wie der Holocaust auch einer war.
Dresden besaß keine Rüstungsindustrie, allenfalls einen auch für den Truppentransport geeigneten Bahnhof. Die Bombardierung hätte sich dann auf diesen beschränken müssen. Aber gerade das war nicht gewollt.
Selbst wenn wir konzedieren, daß Krieg die daran Beteiligten oft verrohen läßt, ja mitunter diese Rohheit zwingend werden kann, wenn die Gegenseite das eigene Überleben in Frage stellt, selbst dann müssen wir heute wie damals fragen, ob die unbestrittene Gottlosigkeit der Nazis diese Antwort der brutalen Menschenvernichtung kurz vor Kriegsende noch nahe legte.
Meine Antwort ist Nein!
Dresden wurde zum Opfer von Menschen, deren geistig-sittlicher Horizont dem der Nazis nicht fern stand. Wer dies heute anders beurteilt, der huldigt einem politisch-korrekten Zeitgeist, der unser christlich-abendländisches Denken und Fühlen mitten ins Herz trifft. Wird überhaupt noch nach christlichen Maßstäben geurteilt?
Wie nicht anders zu erwarten, erhielt Wiesemann Widerspruch. Daraufhin gewährte ihm die Schriftleitung der Zeitung noch eine Entgegnung, in der Wiesemann u. a. noch weiter klären konnte:
Den Unterschied zwischen den Rechtsbegriffen „Rechtfertigung“ und „Schuld“
wohl beobachtend schrieb ich: der Massentod in Dresden könne nicht durch den Holocaust gerechtfertigt u n d entschuldigt werden. Klarer kann eine Differenzierung dazu nicht sein! Es fallen hier nur zwei strafrechtliche Begriffe für die Gesamtbeurteilung zusammen.
Es liegen objektiv für die rechtliche Beurteilung des Angriffs beide Merkmale vor: a) die hier fehlende, dann im Ergebnis schuldbefreiende Rechtfertigung des Angriffs und b) die klare Absicht zum massenhaften Töten aus niederen Beweggründen. Letztere ist als selbständiger Entschluß ein klares Schuldmerkmal.
Der durch Hitlerdeutschland geführte Krieg – die alleinige Kriegsschuldthese sei einmal dahingestellt wie die fragliche Zahl der Toten jener Angriffe – setzt zwar eine 1. Kausalität bzgl. der Gegenwehr in Gang, aber diese Gegenwehr m u ß in Dresden rechtlich als „überholende, neu hinzutretende Kausalität“ betrachtet werden, die einer eigenen Beurteilung und Wertung unterliegt.
Denkt man diese zweite, neue Ursachenkette (Kausalität) hinweg, dann entfällt auch der massenhafte Tod in Dresden. Es handelt sich um eine „Conditio-sine-qua-non-Bedingung“, echte Kausalität also.
Damit steht fest, daß nicht das kriegsauslösende Moment … für den Massenmord in Dresden ursächlich war. Denn obwohl der Krieg die Erstursache war, entzieht sich die neu hinzutretende Ursachenkette nicht der Qualifizierung als Verbrechen … Mein Eingangsstatement im Brief v. 25. 2. betont gerade dies:
Eine Relativierung in Form der Aufrechnung von Toten ist allen Kriegsteilnehmern untersagt, auch den Siegern!
Und ebenfalls den Besiegten, möchte man noch hinzufügen.