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Israels Vorgehen in Palästina – 2. Teil

Sondern also sollt ihr mit ihnen tun:
ihre Altäre sollt ihr zerreißen,
ihre Säulen zerbrechen, ihre Haine abhauen
und ihre Götzen mit Feuer verbrennen.
Denn du bist ein heiliges Volk
dem Herrn, deinem Gott.

Dich hat der Herr, dein Gott,
erwählt zum Volk des Eigentums
aus allen Völkern, die auf Erden sind.
5. Mose, 5-6

Richtet sich dies „heilige Volk des Herrn“ nach dieser „göttlichen“ Ermunterung, dann wundert uns Gojim nicht, daß mit zweierlei Maß gemessen wird. Quod licet Jovi, non licet Bovi, zu Deutsch: „Was dem Jupiter erlaubt ist, ist dem Ochsen nicht erlaubt“, als welchem wir in den Augen der Auserwählten erscheinen.

Sie bestimmen, was als „Recht“ oder als „Unrecht“ anzusehen ist. Sie erlauben sich den Völkermord vor aller Augen und nennen Völkermord, was Notwehr eines von allen Seiten angegriffenen Gojim-Volkes war (auch wenn ihre Propaganda etwas anderes sagt). Zum Vergleich – so Thomas Engelhardt nun weiter –

richten wir den Blick einmal zurück in die Geschichte.

Im Jahr der großen deutschen Katastrophe ließen sich die Bezwinger unseres Landes eine ganz besonders perfide Sondergesetz-gebung einfallen: Vier Anklagepunkte und Haftkategorien gegen Deutsche (wohlgemerkt nur gegen Deutsche) wurden 1945 und in den Folgejahren zur Anwendung gebracht:

  • Verschwörung gegen den Frieden

  • Verbrechen gegen den Frieden

  • Kriegsverbrechen

  • Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Diesen unscharf formulierten Anklagepunk-ten fielen in den Monaten nach Kriegsende sowie den Folgejahren Aberhunderte, Tau-sende aufrechter deutscher Männer zum Opfer. Und die, die da zu Gericht saßen und die Anklagen erhoben, hatten sich selbst oft genug mit dem Blut Unschuldiger besudelt.

Neu war gegenüber der gesamten jahrhun-dertelangen Geschichte, daß hier Sieger über einen Besiegten und dessen Führungsvertre-ter zu Gericht saßen und zu diesem Zweck völlig neue bislang nie dagewesene und für möglich gehaltene Anklagepunkte definierten.

Doch wer war eigentlich dieses Gericht? Wer waren die Richter? Wer die Ankläger?

Das sog. „Gericht“ nannte sich „Internationaler Militärgerichtshof“.

Die Richter (jede Siegernation stellte einen Richter und einen Stellvertreter):

  • Vereinigte Staaten von Amerika: Francis Biddle (Richter), John J. Parker (stellvertretender Richter)

  • Vereinigtes Königreich (Großbritannien): Sir Geoffrey Lawrence (= Richter und Vorsitzender des sog. „Internationalen Militärgerichtshofes“ in Nürnberg), Norman Birkett (stellvertretender Richter)

  • Frankreich: Henri Donnedieu de Vabres (Richter), Robert Falco (stellvertretender Richter)

  • UdSSR: ona T. Nikitschenko (Richter), Alexander F. Woltschkow (stellvertretender Richter)

Die Ankläger

Jede der vier alliierten Siegermächte stellte eine eigene Anklagevertretung für das Nürnberger Verfahren. Als Hauptankläger vor Gericht fungierten:

  • Vereinigte Staaten von Amerika: Robert H. Jackson

  • Großbritannien: Sir Hartley Shawcross

  • Frankreich: François de Menthon/Auguste Champetier de Ribes (ab Januar 1946)

  • UdSSR: Roman A. Rudenko

Unter allen Anklagevertretern kam Robert H. Jackson eine besondere Rolle zu, da er be-reits im Vorfeld des Prozesses maßgeblich an dessen Organisation und Ausgestaltung beteiligt war.

Im Unterschied zum sog. „Hauptkriegsver-brecherprozeß“ vor dem sog.  Internationalen Gerichtshof wurden die zwischen 1946 und 1949 in Nürnberg abgehaltenen Nachfolge-prozesse als Verfahren ausschließlich vor US-Militärgerichten verhandelt.

Die Einzelverfahren:

  • Ärzteprozeß

  • Prozeß gegen Erhard Milch

  • Juristen-Prozeß

  • Prozeß gegen das SS-Wirtschafts- und Verwaltungshauptamt

  • Flick-Prozeß

  • IG-Farben-Prozeß

  • Prozeß gegen Süd-Ost-Generäle

  • Prozeß gegen das SS-Rasse- und Siedlungshauptamt

  • Einsatzgruppenprozeß

  • Krupp-Prozeß

  • Wilhelmstraßenprozeß

  • OKW-Prozeß

In insgesamt 12 Prozessen wurden 185 hochrangige Mediziner, Juristen, Industrielle, SS- und Polizeiführer, Militärs, Beamte und Diplomaten angeklagt. Die Verfahren bele-gen, daß hier Siegerjustiz  geübt wurde. Angeklagt war mithin die gesamte oberste Führungsschicht des nationalsozialistischen deutschen Staates. Und diese galt es zu eliminieren bzw. zu liquidieren.

Von den 185 Angeklagten wurden 24 zum Tode verurteilt, 20 zu lebenslanger Haft und 98 zu langjährigen Freiheitsstrafen. 35 An-geklagte wurden freigesprochen. Vollstreckt wurden 13 Todesurteile. Das ist die offizielle Version. Insgesamt wurden mehr als 800 Deutsche von den US-Amerikanern ermordet (!).

Denn die Mehrzahl der Hinrichtungen  erfolg-te in den alliierten Haftlagern Nürnberg, Landsberg und Dachau. Nur wird diese Tatsache im Allgemeinen heute nicht mehr erwähnt, fällt der Nachrichtenunterdrückung anheim und wird verschwiegen.

Die Gesamtzahl der Opfer in den mehr als 100 (einhundert) US-amerikanischen Internierungslagern beträgt mehrere Zehntausend (!).

Der überwiegende Teil der etwa 600.000 Häftlinge in den westlichen Konzentrations-lagern („Internierungslager“) blieb un-bekannt und namenlos. An diese Opfer erinnert heute im BRD-Staat niemand mehr, sie sind aus dem kollektiven Gedächtnis der Deutschen gleichsam getilgt. Das ist neben dem unwahrscheinlich hohen Blutzoll, den wir als Besiegte zu zahlen hatten, die eigentliche Tragödie!

Nachstehend soll primär die Bedeutung der Haftlager Dachau und Landsberg untersucht werden.

Denn bezeichnend ist, daß bis heute im Zu-sammenhang mit der Aburteilung der sog. Kriegsverbrecher Nürnberg und die sog. Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse im Mittelpunkt der Betrachtung stehen, die Vorgänge in Dachau und Landsberg jedoch in der Regel unberücksichtigt bleiben und nicht mehr erwähnt werden.

Dieses Spiel hat freilich Methode, denn so wird der heute lebenden Generation sugge-riert, das in Nürnberg zur Anwendung gekommene Siegerrecht wäre gerecht und die Urteile notwendig gewesen.

Dabei wird in der Regel jedoch außer Acht gelassen, daß Nürnberg lediglich stellver-tretend für die 1945 ff. in Anwendung gebrachte Siegerjustiz steht und primär das Ziel bestand, die deutsche Führungs- und Funktionselite zu eliminieren.

Denn wer wurde von den Kriegssiegern verhaftet, angeklagt und hingerichtet? Kriegsverbrecher? Nein, hauptsächlich handelte es sich um Zivilisten. Juristen, Ärzte, Diplomaten, Wirtschaftsführer, Unternehmer, Industrielle, Führungsmitglieder von Organisationen, Verbänden, Institutionen, Gesellschaften, Vereinigungen, darunter beispielsweise der Diplomat Ernst Freiherr von Weizsäcker (der letzte deutsche Botschafter beim „Heiligen Stuhl“ in Rom), der Direktor des Deutschen Presseamtes Jacob Dietrich[1], der Direktor der Reichsbank Walther Funk[2]Herbert Backe[3], der letzte Landwirtschaftsminister, Führungsmitglieder des Reichsbundes für Kohle usw. usf.

Die wichtigsten Haftlager in der US-Zone waren Dachau, Schwäbisch Hall und Oberursel.[4]  Hinrichtungsort war in der US-Zone das sog. Kriegsverbrechergefängnis in Landsberg, d.h. nach Landsberg kamen auch verurteilte Häftlinge beispielsweise aus Dachau, ebenso aus Nürnberg. Vollstreckt wurden die Urteile jedoch größtenteils in Landsberg.

Im US-amerikanischen Konzentrationslager Dachau wurden ab 1945 insgesamt 1.416 Häftlinge abgeurteilt, davon 426 zum Tode und 199 zu lebenslänglichen Haftstrafen. 262 dieser zum Tode Verurteilten wurden nach Landsberg überführt und dort gehenkt (nicht erschossen).[5]

12 Häftlinge wurden aus dem sog. Kriegsver-brechergefängnis Nürnberg nach Landsberg überführt und dort ebenso gehängt.

Insgesamt wurden i.d.Z. von Nov. 1945 bis März 1949 306 Hinrichtungen in Landsberg vollzogen. Allein 1948 wurden 148 Todes-urteile vollstreckt, es war das Jahr der meisten Hinrichtungen.

Das Gefängnis in Landsberg war in der gesamten Zeit seiner Nutzung durch die US-Amerikaner stets extrem überbelegt. Für etwa 500 Insassen ausgelegt waren zeitweise 1.100 Häftlinge inhaftiert, die Ein-Mann-Zellen zum Teil mit drei Mann belegt.

Die in Landsberg Hingerichteten fanden ihre letzte Ruhe auf dem kleinen Friedhof Spöttingen.

Spröttinger Friedhof

„Der Spöttinger Friedhof ist der Gefäng-nisfriedhof der Justizvollzugsanstalt Landsberg am Lech. Bis 1951 wurden im War Criminal Prison Nr. 1 (sog. Kriegsverbrechergefängnis) Landsberg 259 Todesurteile aus den Nürnberger Prozessen durch Erhängen und 29 durch Erschießen vollstreckt. Einige der Verurteilten wurden in ihre Heimatorte überführt, ein Großteil ruht auf dem Gefängnisfriedhof.

2003 wurden im Rahmen der Entwid-mung des Friedhofes durch den Freistaat Bayern die Namensschilder von den Gräbern entfernt. Der Friedhof hat nur noch die Funktion eines zeitgeschicht-lichen Dokumentes – das Gedenken an die dort Ruhenden soll aufgegeben werden.“[6]

Die Gefangenenanstalt Landsberg am Lech wurde am 30. April 1945 von Streitkräften der US-Armee „befreit“. Nach Beendigung des Zweiten Weltkriegs in Europa richtete ab 1. Januar 1947 die United States Army im Gebäude der Gefangenenanstalt Landsberg das „War Criminal Prison No. 1“ (deutsch: Kriegsverbrechergefängnis Nr. 1) ein.[7]

In Landsberg wurden Freiheitsstrafen und Todesurteile aus diversen Prozessen gegen deutsche Kriegsverbrecher vollstreckt: Dachauer Prozesse (489 Militärgerichts-prozesse der US Army), darunter:

  • Fliegerprozesse

  • Malmedy-Prozeß

  • Mauthausen-Hauptprozeß

Bekannte Opfer der alliierten Sieger-Justiz:

– Ernst Freiherr von Weizsäcker, der letzte deutsche Botschafter beim Vatikan

– Erhard Milch, Generalfeldmarschall und Staatsekretär im Reichsluftfahrtministerium

Owald Pohl, * 30. Juni 1892 Duisburg; † 7. Juni 1951 Landsberg), SS-Obergruppenführer und General der Waffen-SS. Leiter des Wirtschafts-Verwaltungshauptamtes der Schutzstaffel der NSdAP (SS)

Erich Naumann, Führer der Einsatzgruppe B, * 29. April 1905 Meißen; † 7. Juni 1951 Landsberg am Lech

Otto Ohlendorf, * 4. Febr. 1907 Hoheneggelsen (bei Peine); † 7. Juni 1951 Landsberg am Lech) SS-Standartenführer, SS-Gruppenführer und Generalleutnant der Polizei, Befehlshaber der Einsatzgruppe D und Amtschef im Reichssicherheitshauptamt (1948 als Kriegsverbrecher zum Tode verurteilt und 1951 hingerichtet)

Werner Braune, * 11. April 1909 Mehrstedt (bei Schlotheim, Thür.); † 7. Juni 1951 Landsberg am Lech), Kommandeur des Sonderkommandos 11b in der Einsatzgruppe D

Ernst Woermann (* 30. März 1888 in Dresden; † 5. Juli 1979 in Heidelberg), deutscher Diplomat, Mitglied der NSDAP, Botschafter in Nanjing[8], Unterstaatssekre-tärs u. Leiter der politischen Abteilung im Auswärtigen Amt, SS-Standartenführers, Angeklagter im Wilhelmstraßen-Prozeß, zu fünf Jahren Haft verurteilt.

Am 7. Juni 1951 wurde Erich Naumann zusammen mit Oswald Pohl, Otto Ohlendorf, Paul Blobel und Werner Braune in Landsberg hingerichtet.

„Die Landsberger Strafanstalt wurde nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges zum War Criminal Prison No. 1, also zum Kriegsverbrechergefängnis Nr. 1. Inhaftiert wurden dort die Verurteilten aus den Nürnberger Nachfolgeprozessen, dem Shanghai-Prozeß[9] und Verurteilte wegen Spionage sowie aus verschiedenen Einzelprozessen der US-Militärgerichte.

Den größten Anteil der Gefangenen bil-deten die Verurteilten aus den Dachauer Kriegsverbrecherprozessen. Bei diesen ging es um getötete abgeschossene amerikanische Flieger, um den Malmedy-Prozeß und die Prozesse um die Konzen-trationslager Dachau, Mauthausen, Buchenwald und Flossenbürg.

Der Landsberger Heimatforscher Heinrich Pflanz hat in jahrzehntelanger Arbeit die vorliegende Dokumentation erstellt. Seine Forschungen stützen sich dabei nicht nur auf umfangreiches Material aus deutschen und amerikanischen Archiven, sondern er konnte auch auf die persön-lichen Aussagen von amerikanischen Armeeangehörigen, deutschen Zivilan-gestellten, der evangelischen und katholischen Gefängnispfarrer, Rechtsanwälten und vielen Angehörigen der Angeklagten und ehemaligen ,Rotjacken‘, also der Verurteilten, die monate- bzw. jahrelang in der Todeszelle auf ihre Hinrichtung warteten, ehe ihr Urteil umgewandelt wurde, zurückgreifen.

Entstanden ist ein erschütterndes Werk, das die Lebensschicksale der Hinge-richteten, ihre tatsächlichen oder oft auch nur von den Anklägern behaupteten Verbrechen knapp und eindringlich schildert. Von besonderer zeitgeschicht-licher Bedeutung sind die von vielen Verurteilten überlieferten letzten Worte unter dem Galgen und die dokumen-tierten Abschiedsbriefe, die auf ergrei-fende Weise bezeugen, wie der Einzelne in den Sog eines katastrophalen Weltgeschehens geraten kann.

Von den 285 Menschen, die in den Jahren 1945 bis 1951 in Landsberg hingerichtet wurden, haben viele ihre letzte Ruhe auf dem Spöttinger Friedhof gefunden. So ist der Spöttinger Friedhof heute ein Denk- und Mahnmal der Zeitgeschichte von herausragender Bedeutung.“

Deutlich gemacht werden sollte folgendes: „Quod licet Iovi, non licet bovi.“ Oder auch in Deutsch: 

„Wenn zwei das Gleiche tun, ist das noch lange nicht dasselbe.“

________________

Anmerkungen

[1]Jacob Otto Dietrich * 31. Aug. 1897 Essen; † 22. November 1952 Düsseldorf), Reichspressechef der NSDAP, SS-Obergruppenführer und Staatssekretär im Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda,

[2]Walter Funk, * 18. August 1890 Trakehnen, Ostpreußen; † 31. Mai 1960  Düsseldorf, Reichswirtschaftsminister und Reichsbankpräsident .

[3]Herbert Friedrich Wilhelm Backe  * 1. Mai 1896 in Batumi, Russisches Kaiserreich; † 6. April 1947 in Nürnberg, 1936 Leiter der Geschäftsgruppe Ernährung in Hermann Görings Behörde für den Vierjahresplan. 1942  zunächst kommissarisch  Leiter des Ministeriums für Ernährung und Landwirtschaft auf. Im April 1944 offiziell zum Reichsminister ohne Geschäftsbereich ernannt und mit der Weiterführung der Leitung des RMEL beauftragt. Lit.:  Bertold Alleweldt, Herbert Backe. Eine politische Biographie. wvb, Berlin 2011

[4]Liste der US-Internierungslager in:  Engelhardt, Häftlinge (Vgl. Fußnote 3).

[5]Nach althergebrachter Auffassung galt und gilt der Tod durch Erhängen als schimpflich und schändlich.

[6]Qu.:  http://www.lostareas.de/Sonstiges/Spoettinger-Friedhof/Spoettinger-Friedhof-Haupt.htm

[7]Qu.: https://de.wikipedia.org/wiki/Justizvollzugsanstalt_Landsberg

[8] Nanjing war reguläre Hauptstadt der Republik China; China war während des japanisch-chinesischen Krieges 1937-1945 dreigeteilt, und es existierten drei Regierungen in Peking, in Nanjing und Chongqing.

Peking:  ab 1937 Sitz einer von Japan abhängigen Regierung für Nordchina, Provisorische Regierung der Republik China.

Nanjing:  Neuorganisierte Regierung der Republik China, offiziell Republik China (chinesisch 中華民國, Pinyin Zhōnghuá Mínguó) war eine pro-japanische Marionettenregierung (Reformierte Regierung der Republik China) u. existierte von 1940 bis 1945 (Nationalregierung in Nanjing). Staatsoberhaupt: Wang Jingwei (1940–1944), Chen Gongbo, Staatsoberhaupt (1944–1945), Bürgermeister von Shanghai (1940–1944).

Chongqing: nationalchinesischen Regierung von Chiang Kaishek in Chongqing

Im Juli 1941 wurde die Nanjing-Regierung unter Wang Jingwei von der Regierung des Deutschen Reiches als die einzige legitime Regierung Chinas anerkannt. Die Beziehungen mit der Guomindang (Kuomintang) wurden abgebrochen.

Lit.:  Astrid Freyeisen: Shanghai und die Politik des Dritten Reiches, Würzburg : Königshausen & Neumann, 2000.

[9]Zwischen 18. Oktober und 13. Dezember 1945 wurden rund 360 deutsche Männer in einem Lager interniert, um ihre Parteizugehörigkeit zu klären. In einem vom August 1946 bis Januar 1947 andauernden Verfahren klagte man 27 Deutsche unter dem Vorwurf an, in der Zeit vom 9. Mai bis 3. September 1945 (der Kapitulationen Deutschlands und Japans), besonders durch das Sammeln und Weitergeben von Nachrichten, gesetzeswidrig gegen die USA tätig gewesen zu sein. In sechs Fällen wurden die Anklagen niedergeschlagen bzw. es kam zu Freisprüchen.

Die 21 Verurteilten wurden als Gefangene auf dem Dampfer USAT General W. M. Black, der bereits aus Japan deportierte Deutsche transportierte, repatriiert und in das Gefängnis Landsberg (damals U.S. War Criminal Prison No. 1) gebracht. Das Verfahren und dessen willkürliche Führung wurden von den ansässigen Beobachtern kritisch beurteilt, die chinesischen Pflichtverteidiger legten aus Protest geschlossen ihr Mandat nieder.  Verurteilt wurde wegen Verletzung der Kriegsgesetze Lothar Eisenträger (1896-1963) (alias Ludwig Erhardt, Diplomat und Offizier, Mitarbeiter der Amtsgruppe Abwehr im Oberkomando der Wehrmacht, zu lebenslanger Haft, weiterhin gab es Verurteilungen zu zweimal dreißig, viermal zwanzig, je einmal fünfzehn bzw. acht sowie je sechsmal fünf bzw. zehn Jahren Haft. Berufung wurde nicht zugelassen. Unter den Freigesprochenen war der Journalist Wolf Schenke. (Vgl. Wolf Schenke: Siegerwille und Unterwerfung, München/Berlin: Herbig, 1988). Ein Wiederaufnahmeverfahren vor dem US Supreme Court führte dazu, daß alle noch Inhaftierten 1950 freigelassen wurden, da keine eigentlichen Kriegsverbrechen vorgelegen hatten.

[Qu.: https://de.wikipedia.org/wiki/Kriegsverbrecherprozesse_in_Shanghai#Verfahren_gegen_Deutsche].

Die Urteilsverkündung im Shanghai-Prozeß erfolgte am am 17.01.1947. Begründet wurde das Urteil weder in der Gerichtsverhandlung noch in schriftlicher Ausfertigung, den Verurteilten wurde lediglich die bare Tatsache ihrer jahrzehntelangen Zuchthausstrafen mitgeteilt. Einer von ihnen hatte schon bei der Gestapo im Gefängnis gesessen und war nur in der Annahme nach China gegangen, dort vor Willkürakten sicher zu sein. Ein anderer hatte in Deutschland aus rassischen Gründen seinen Beruf aufgeben müssen. Einige Verurteilte waren mit chinesischen Frauen verheiratet und sahen sich zusammen mit ehem. Kommandanten nationalsozialistischer KZ- Lager als Kriegsverbrecher gebrandmarkt. Von zwei Verurteilten, die mit offener! Tbc in der Zelle lagen, ist einer unmittelbar nach der Verurteilung gestorben. Dr. Herbert Müller, der Ehrenmitglied der chinesischen Akademie der Wissenschaften und nicht Parteimitglied der NSdAP war, ist erblindet.

Qu.:   Mario Gräfin Dönhoff: Shanghai-Prozeß, in: Die Zeit, Nr. 11, 1950 (16.03.1950).

Weitere im Shanghai-Prozeß Verurteilte waren Siegfried Füllkrug, 1942-45 Pekinger Repräsentant der KO (Kriegsorganisation) (= milit. Abwehrorganisation „Büro Ehrhardt“), H. Peschke, Leiter des Auslandsbüros der NSdAP in Peking u. Direktor der Deutsch-Asiatischen Bank in Peking, Walter Heissig (1913-2005), Mongolist, 1934 Mitglied der österr. Abtl. der SA und SS in Deutschland, Mitarbeiter der Abwehr, des deutschen milit. Nachrichtendienstes, nach 1945 Gründer u. Dir. des Zentralasiatischen Seminars der Uni Bonn, [Qu.: Astrid Freyeisen: Shanghai und die Politik des Dritten Reiches, Königshausen & Neumann, Würzburg, 2000, ebda. S. 382].

Felix Altenburg (1889-1970), 1942-1945 Botschaftsrat in Peking, Leiter der Pekinger Dependance des dt. milit. Nachrichtendienstes (Amt “Abwehr“); 1934-1938 Generalkonsul des deutschen Generalkonsulats in Guangzhou,

1939-1940 Geschäftsträger der Chongqing-Regierung in Shanghai, 1941-45 Leiter der Dienststelle Peking (Beijing), 1945 Leiter des Deutschen Amtes ebda. [Qu.: History China Germany names.pdf]. https://www.aoi.uzh.ch

Deutscher Diplomat Biographi – Asien-Orient-Institut

https://www.aoi.uzh.ch/dam/jcr:36d38832-1a01-4ab6-91d5-8b6784cc3a35/History%20China%20Germany%20Names.pdf

Siegfried Füllkrug hatte in Japan für die Defag gearbeitet und sprach japanisch, so dass er als Verbindungsmann der deutschen Abwehr zu japanischen Stellen fungierte). [Qu.:  Freyeisen, Shanghai, S. 382].

Qu.:  Hartmut Walravens, Martin Gimm (Hrsg.):  „Schone dich für die Wissenschaft“: Leben und Werk des Kölner Sinologen Walter Fuchs (1902-1979) in Dokumenten und Briefen, Band 1, Otto Harrassowitz Verlag, Wiesbaden, 2010 („Schone dich für die Wissenschaft“: Leben und Werk des Kölner Sinologen Walter Fuchs (1902-1979) in Dokumenten und Briefen, Band 1 (Band 28 von Sinologica Coloniensia), Ebda. Erinnerungen aus China, S. 28, Anm. 24-26.

Amt Ausland/Abwehr = deutscher milit. Geheimdienst 1938-1945.

Eine Darstellung des Shanghai-Prozesses in: Wolf Schenke, Siegerwille und Unterwerfung, München/Berlin: Herbig, 1988 (432 S.).

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Ingo Neitzke
Ingo Neitzke
4 Monate zuvor

Ja, die globalen Unterschiede auf diesem Planeten, auf dem angeblich alle gleich, gleichwertig und menschenwürdig seien, sind immer wieder ertaunlich. Auch bei der Arbeitsgeschwindigkeit der Justiz von „links nach rechts“ versus „rechts gegen links“.

“Es gibt keine Frist, innerhalb derer die Richter entscheiden müssen, ob sie einen Haftbefehl erlassen. … Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) ist …“

Quelle: zdf_de

… eine Show für die genügsame, träge, feige [1] Masse, wie vieles andere. Benjamin N. kann entspannt bleiben, „Haftbefehl beantragt“, schreibt https://archive.is/XgmAI

Aktualisierung zur Staatsräson für Israel.
Die BRD-Medien entdecken auch in Israel immer gefährlichere Rechtspopolisten oder so ähnlich, furchtbar, überall Kampf gegen Rechts, siehe

https://haintz.media/artikel/deutschland/ampel-unter-druck-verfassungsgericht-kippt-wahlrechtsreform/#comment-336

[1] Zur Erinnerung für mitlesende Christen: Das sind alles Todsünden.

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