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Was längst fällig wäre – wurde es je von einer in der BRD verantwortlichen Regierung versucht? -, das übernimmt ein deutscher Jurist als Privatmann: Er fordert in einem

Offenen Brief an den US-Präsidenten Donald Trump

die längst geschuldete Wiederherstellung der nationalen Souveränität

Dieter Zimmermann

Mutterstadt, 23. Februar 2019

an Mr. Donald Trump, President of the United States, The White House, 1600 Pennsylvania Avenue NW, Washington DC 20500 – USA

Vorteilswahrung und Recht und Pflicht der USA, die nationale Un­abhängigkeit Deutschlands wieder herzustellen

Sehr geehrter Herr Präsident Do­nald Trump,

die Mehrzahl der Deutschen sieht in Ihnen den mutigen Kämpfer ge­gen Lüge und Betrug und hofft da­her, daß Sie bei diesem Kampf den Deutschen in ihrem Bemühen bei­stehen, die nationale Unabhängigkeit Deutschlands wiederzuerlangen.

Ich will mich kurz vorstellen: Ich bin 73 Jahre alt, war als Jurist tätig, bin verheiratet und habe zwei Kinder. Ich gehöre keiner Partei an und bin auch nicht Anhänger einer Ideolo­gie, doch als Deutscher sehr davon betroffen, daß Deutschland seit 1945 seine nationale Einheit und Souve­ränität noch immer nicht zurücker­langt hat.

Letzter Anstoß für meinen Brief war Ihre Entscheidung, die US-amerikanischen Truppen aus Syrien abzuziehen und dies mit der Be­gründung, so war zu lesen, daß die USA nicht weiter der Weltpolizist sein können und daß die Terrormiliz IS besiegt ist. Ihre Entscheidung ist sehr zu begrüßen, weil dadurch die Möglichkeit geschaffen wird, zu ei­nem friedlichen und wirtschaftlich gedeihlichen Ausgleich nicht nur mit Syrien zu kommen.

Dieser Ent­scheidung kommt aber in noch viel weiterem Rahmen große Bedeutung zu. Denn auch der Abzug der US-amerikanischen Besatzungstruppen auf deutschem Boden entspräche ei­nem solchen allseits gewinnbringen­den Ausgleich. Die USA gewönnen mit dem Abzug ihrer Streitkräfte aus Deutschland und mit einer nachfol­genden Souveränität Deutschlands einen von fremder Einmischung und Reglementierung unabhängigen und verläßlichen Vertragspartner. Bi­laterale Verträge, die Sie sich, sehr geehrter Herr Präsident Trump, ja auch wünschen, könnten dann zum Nutzen der USA und Deutschlands geschlossen werden.

Anfang der 1950er Jahre hatte Ba­ron Ismay, erster Generalsekretär der NATO, erklärt, der Zweck der North Atlantic Treaty Organizati­on sei es, „die Russen draußen, die Amerikaner drinnen und die Deut­schen unten zu halten.“ Inzwischen haben sich die politischen Verhält­nisse geändert, der erklärte Zweck ist hinfällig geworden.

Die Sowjetunion ist zusammengebrochen, und auch das heutige Rußland ist keine Bedrohung Europas und der USA, so sehr auch die Medienwelt Ge­genteiliges berichtet. Ein Rückzug des US-amerikanischen Militärs aus Deutschland wäre daher folgerichtig, zumal dieser weitaus weniger kosten würde als ein Verbleib des US-ame­rikanischen Militärs mitsamt seinen Stützpunkten und Kommandostel­len. Die nicht verbrauchten Mil­liardenbeträge könnten sinnvoller in den USA investiert werden. Sie selbst, sehr geehrter Herr Präsident, sprachen anfänglich völlig zu Recht davon, daß die NATO „obsolet“ ge­worden sei.

Daß die weitere Stationierung des US-amerikanischen Militärs nicht länger in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) gerechtfertigt ist, ergibt sich im übrigen nicht al­lein aus rechtlichen, sondern mehr noch aus sittlich-moralischen Grün­den, die nur zu gern verschwiegen werden, vor allem von den deutschen Politikern und von der deutschen Presse.

Zu erinnern ist daran, daß die USA in den beiden Weltkriegen von 1914-1918 und von 1939-1945 die Ent­scheidung herbeigeführt haben und deshalb für die daraus entstandenen Folgen verantwortlich sind. Ge­nau besehen, tragen die USA gleich mehrfache Verantwortung gegen­über Deutschland. Zum einen grif­fen die USA beide Male gegen das Deutsche Reich in den Krieg ein, ob­gleich das Deutsche Reich die USA in keiner Weise bedroht hatte.

Auch unterstützten die USA beide Male die Alliierten mit massenhaften Gü­terlieferungen und hohen Krediten, so daß hauptsächlich hierdurch das Deutsche Reich schließlich in beiden Weltkriegen unterlag.

Ferner hatten die USA entscheidenden Anteil an der Fortsetzung des Ersten Welt­kriegs, als England und Frankreich 1916/1917 am Ende ihrer Kräfte waren und einem Friedensangebot der deutschen Reichsregierung zu­gestimmt hätten, wären sie von den USA davon nicht abgebracht wor­den.

Dadurch nahmen die USA auch gro­ßen Einfluß auf das Zustandekom­men des Versailler Friedensdiktats von 1919, das den Deutschen größ­tes Unrecht, bitterste Demütigung, schweres Leiden und unermeßlichen Schaden zufügte.

Schon die Waffen­stillstandsvereinbarungen von 1918, aufgrund deren allein das Deutsche Reich den Krieg beendet hatte, wur­den von US-Präsident Wilson ge­brochen. Nicht mehr galt plötzlich das Selbstbestimmungsrecht für Deutschland.

Das Deutsche Reich verlor dadurch

  • Elsaß-Lothringen,

  • Eupen-Malmedy,

  • Nordschleswig,

  • Westpreußen mit Posen,

  • Danzig,

  • das Memelland,

  • Teile Ostschlesiens und

  • das Hultschiner Ländchen.

Das Ver­sprechen, daß jede kriegführende Nati­on für ihre Kriegs­schulden selber aufkommen solle, wurde ebenfalls ge­brochen. Dafür aber wurden Deutsch­land Milliardensummen an Re­parationszahlungen auferlegt. Das trieb das Deutsche Reich in die Inflation, sei­ne Wirtschaftskraft erlahmte, Millio­nen von Arbeitslo­sen waren die Fol­ge, Hungersnot und eine wachsende Ver­elendung der deut­schen Bevölkerung.

Schwere Schuld lud sich US-Präsident Wilson außerdem auf, weil er in völliger Unkenntnis europäischer Geschichte leichtfertig der Zerschla­gung der Donaumonarchie Öster­reich-Ungarn zustimmte und damit eine Schutzmacht zerstörte, die dem Osten und Südosten Europas Ruhe und Sicherheit gab, und Wilson war es auch, der zur reichsfeindlichen Gründung der Tschechoslowakei unter jeder Mißachtung des Selbst­bestimmungsrechts der Völker we­sentlich beigetragen hatte und da­mit einem staatlichen Kunstgebilde zustimmte, das als Aufmarschgebiet gegen das Deutsche Reich zur stän­digen Bedrohung und Fügsamkeit Deutschlands geschaffen wurde.

Noch verantwortungsloser, verbre­cherischer verhielten sich die USA zu Beginn, während und am Ende des Zweiten Weltkriegs gegenüber Deutschland.

Die Planungen der USA liefen nun darauf hinaus, wie sie etwa gemäß der Denkschrift Kauf­mans: „Germany must perish“ das deutsche Volk auslöschen könnten. Für die USA war das Versailler Frie­densdiktat von 1919 nicht zu hart, sondern nicht hart genug. Die USA sahen in dem Diktat den Fehler, daß es die nationale Identität der Deut­schen nicht antastete.

Deshalb wur­den kurz nach dem Kriegseintritt der USA gegen das Deutsche Reich be­reits am 11.12. 1941 in Washington Pläne zur Teilung Deutschlands und zur Umerziehung der Deutschen er­örtert. In den folgenden Konferenzen wurde dann die Nachkriegsentwick­lung in Deutschland im wesentlichen festgelegt. Den Anfang machte die Konferenz von Casablanca 1943, auf der US-Präsident Roosevelt erklärte, nur mit einer „bedingungslosen Ka­pitulation“ des Deutschen Reiches den Krieg beenden zu wollen, womit sich die Absicht der USA verband, einen Vernichtungskrieg gegen das Deutsche Reich zu führen.

Dieses Kriegsziel verlängerte den Zweiten Weltkrieg um mindestens ein Jahr und verschuldete den Tod von wenigstens zwei Millionen Sol­daten und Zivilisten.

Außerdem sah Roosevelt in der „bedingungslosen Kapitulation“, wobei ihm Churchill, der englische Premierminister, be­geistert zustimmte, das vermeintliche Recht, mit dem besiegten Deutsch­land willkürlich verfahren zu können und von keinerlei Völkerrechtsrege­lungen eingeschränkt zu sein, auf die sich die Deutschen berufen könnten. Roosevelt war es dann wiederum, der auf der Konferenz von Quebec 1943 vorschlug, den Zweiten Weltkrieg ohne Friedensvertrag mit Deutsch­land zu beenden. Denn ein solcher Friedensvertrag hätte das Völkerrecht zumindest in Ansätzen zu beachten, und die Hauptsiegermächte wollten doch frei und uneingeschränkt über ihre Beute verfügen.

Weiter ergibt sich die Hauptschuld der USA am Zweiten Weltkrieg und an den alliierten Verbrechen gegen das deutsche Volk aus den Abma­chungen auf der Konferenz von Te­heran im November 1943, als Roose­velt die Zerstückelung Deutschlands konkretisierte.

Noch bevor es dann zur folgenden Konferenz in Jalta kam, schrieb Roosevelt an Stalin am 4. 10. 1944:

Unsere drei Länder, die USA, die UDSSR und Eng­land, führen einen erfolgreichen Krieg gegen Deutschland, und wir können uns gewiß mit dem glei­chen Erfolg zusammenschließen, um eine Nation zu zermalmen, die – dessen bin ich in meinem Her­zen überzeugt – ein ebenso großer Feind Rußlands wie Amerikas ist“;

siehe „Die Jalta-Dokumente“, Göt­tinger Verlagsanstalt, 1957, Seite 16.

Hier zeigt sich einmal mehr, daß Roosevelt nicht nur das Deutsche Reich und seine Führung besiegen wollte, sondern daß hinter seinem Krieg gegen Deutschland seine Ab­sicht stand, den deutschen Staat und dazu auch das ganze deutsche Volk zu zermalmen, zu vernichten! Nach dem Krieg verfolgten die USA diese Absicht mit verlogener Propaganda und soziologisch-psychologischen Waffen weiter, und heute, nach 74 Jahren, sind die USA ihrem Ziel der Zermalmung, der Auflösung, dem Untergang des deutschen Volkes sehr nahegekommen.

Insbesondere die oben angegebe­nen „Jalta-Dokumente“ zeigen in erschütternder Weise, wie höhnisch, menschenverachtend, gehässig, ge­wissenlos Roosevelt, Churchill und Stalin über Deutschland und das deutsche Volk sprachen und verfüg­ten. Umso krasser tritt die Heuchelei und Verlogenheit Roosevelts zutage, der in seinen Reden, in seiner Atlan­tic-Charta stets höchste christliche Werte anrief, die allein sein Handeln bestimmen würden und die es im Kriege gegen das unchristliche, bar­barische, kulturlose Deutschland zu sichern gälte.

Nicht eine Minute lang besannen sich die drei „Großen“ über das riesi­ge, in der Menschheitsgeschichte un­erhörte und einmalige Ausmaß ihres geplanten Verbrechens der Vertrei­bung von über 16 Millionen Deut­schen aus ihrer vielhundertjährigen ostdeutschen Heimat.

Allen dreien war nicht nur bewußt, daß diese Ver­treibung völkerrechtswidrig ist, daß sie gegen die Haager Landkriegs­ordnung verstößt, daß sie eine grobe Verletzung selbst der von Roosevelt und Churchill 1941 so feierlich ver­kündeten „Atlantic-Charta“ bedeu­tet, die unter anderem verlangt, daß Gebietsveränderungen nur aufgrund des Selbstbestimmungsrechts der be­troffenen Völker vorgenommen wer­den dürfen; alle drei wußten auch aufgrund der vorangegangenen Ver­brechen an den Volksdeutschen noch vor 1939, welchen Leidensweg sie den Ostdeutschen eröffneten, wür­den sie der Vertreibung zustimmen, sie sahen die millionenfachen To­desqualen voraus, wie sie dann auch erfolgten, – und doch gaben sie ihr Einverständnis zur Vertreibung.

Sie wußten, daß sie mit ihrer Zustim­mung zur Vertreibung den strafrecht­lichen Tatbestand des Völkermords erfüllen, haben diesen Völkermord in ihre Überlegungen auch kühl mit einbe­zogen, denn je we­niger Vertriebene in Restdeutschland un­terzubringen seien, desto weniger stellte sich ihnen dann als den Besatzungs­mächten auch die Frage der Versorgung dieser Millionen von Vertriebenen, wie ja auch Churchill in Jal­ta in höchster Men­schenverachtung zu verstehen gab, nicht die Absicht zu ha­ben, die Tötung von Deutschen von ein oder zwei Millio­nen oder noch mehr „irgendwie zu begrenzen“, – das alles wußten die „Großen Drei“ durchaus, aber sie stimmten der Vertreibung von 16 Millionen Menschen zu und zählen somit zu den großen Verbrechern in der Menschheitsgeschichte.

Gegen die Übermacht unterlagen die Deutschen. Es kam zur Kapi­tulation der Deutschen Wehrmacht am 8. und 9.Mai 1945, nicht aber zur Kapitulation der deutschen Reichs­regierung. Diese bestand unter dem Hitler-Nachfolger, Großadmiral Karl Dönitz, fort. Wegen der von Eng­land betriebenen völkerrechtswidri­gen Absetzung verlor die Reichsre­gierung jedoch am 23.5. 1945 ihre Handlungsfähigkeit. Das Deutsche Reich ist dadurch aber nicht unter­gegangen, sondern besitzt als fort­dauerndes Völkerrechtssubjekt nach wie vor Rechtsfähigkeit.

Dies bestätigte auch das Bundes­verfassungsgericht mit Urteil vom 31. 7. 1973. Da heißt es:

Es wird daran festgehalten, daß das Deut­sche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliier­ten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfä­higkeit, ist allerdings als Gesamt­staat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches.

(Urteile 2 BvI.6/56, 2BvF 1/73,2 BvR 373/83; BVGE 2,266 (277); 3,288 (319ff;5.85 (126); 6, 309, 336 und 363).

Es folgte die Konferenz im zer­bombten Potsdam vom 17.7-2.8 1945 mit den drei Siegermächten USA, Sowjetunion und England. Und Achtung! Mit einem Friedens­vertragsvorbehalt erlegten sich die Unterzeichnerstaaten USA, Sowjet-union und England die Selbstver­pflichtung auf, offenstehende Fragen mit dem Deutschen Reich, also mit der deutschen Reichsregierung und nicht mit der Regierung der Bundes­republik Deutschland, in einer noch zu vereinbarenden Friedenskon­ferenz zu regeln.

Als dem Haupt­schuldigen am Zweiten Weltkrieg sind vor allem die USA gehalten, zu dieser Verpflichtung zu stehen und sie einzulösen. Diese kommende europäische Friedenskonferenz gäbe den USA nicht nur die Möglich­keit, sich ihren Verbrechen gegen­über dem deutschen Volk zu stellen, sie bedeutete für die USA auch eine sittlich-moralische Selbstreinigung, wenn sie Schuld und Verantwortung nicht länger leugneten, wenn sie sich um Aufrichtigkeit, Ehrlichkeit und Gerechtigkeit bemühten und den Schaden beheben würden, den sie Deutschland und dem deutschen Volk zugefügt haben.

Was haben die Deutschen den US-Amerikanern getan, daß sie die Deutschen auf das grausamste und unmenschlichste behandelten? Wie keinem anderen Land sind die USA Deutschland zur Dankbarkeit verpflichtet, da es vornehmlich die Deutschen waren, wie ja auch Ihre deutschen Vorfahren, sehr geehr­ter Herr Präsident, die die USA in schwerer Arbeit aufbauten und damit zur Weltgeltung der USA beitrugen.

Doch zum Dank führten die USA mit größtem Einsatz zwei Welt­kriege gegen das Deutsche Reich, bewirkten die USA die beiden mili­tärischen Niederlagen Deutschlands und brachten damit größtes Unglück und Elend über das deutsche Volk.

Die USA sind es daher, die sich den Deutschen gegenüber zutiefst schuldig gemacht haben und ihnen am meisten zur Wiedergutmachung verpflichtet sind. Diese Wiedergut­machung jedoch ist nur in einem gerechten Frieden zu finden, der Deutschland wieder gibt, was ihm widerrechtlich genommen wurde.

Albert Schweitzer sagte anläßlich der Verleihung des Friedensnobel­preises am 4.11.1954 in Oslo:

In schlimmster Weise vergeht man sich gegen das Recht des geschicht­lich Gegebenen, und überhaupt ge­gen jedes menschliche Recht, wenn man Völkerschaften das Recht auf das Land, das sie bewohnen, in der Art nimmt, daß man sie zwingt, sich anderswo anzusiedeln.

Daß sich die Siegermächte am Ende des Zweiten Weltkrieges dazu entschlossen, vie­len Millionen von Menschen dieses Schicksal, und dazu noch in härtester Weise, aufzuerlegen, läßt ermessen, wie wenig sie sich der ihnen gestell­ten Aufgabe einer gedeihlichen und einigermaßen gerechten Neuord­nung der Dinge bewußt wurden.

Vorzubereiten ist daher eine Frie­denskonferenz im Sinne der schon in der Atlantik-Charta niedergeschrie­benen Prinzipien, die von 33 Ver­einten Nationen am 1. Januar 1942 feierlich unterzeichnet wurden. Eine solche Friedenskonferenz ist auch deshalb zwingend, weil wegen der sogenannten Feindstaatenklauseln Artikel 53 und Artikel 107 der UN-Charta das auch nach dieser Charta fortbestehende Deutsche Reich sich mit insgesamt 47 Staaten gegenwär­tig noch immer im Kriegszu­stand befindet.

Da im fortgel­tenden SHAEF-Gesetz Nr. 3. (veröffentlicht von der US-Mi­litärregierung für Deutschland – Kontrollgebiet des obersten Befehlshabers bestätigt am 15. 1. 1944) diese Staaten die USA als Oberbe­fehlshaber und Hauptsieger­macht des Zwei­ten Weltkrieges anerkennen und damit auch als die maßgebliche und federführende Macht bei den Frie­densverhandlungen mit dem Deut­schen Reich, sind die USA aufgeru­fen, zur Sicherung des Weltfriedens den Abschluß eines Friedensvertra­ges mit dem Deutschen Reich als dem Kriegsgegner und rechtmäßi­gen Vertragspartner endlich herbei­zuführen. Hierbei ist das ebenfalls fortbestehende SHAEF-Gesetz Nr. 52, Artikel VII, Nr. 9, Abschnitt c in Verbindung mit dem I. Londoner Protokoll vom 12. 9. 1944 zu beach­ten, wonach der Staat „Deutsches Reich“ zumindest in den Grenzen vom 31.12. 1937 wieder herzustellen ist.

Der offizielle Anstoß zu einer sol­chen Friedenskonferenz kommt von deutscher Seite, wenn die USA ihre Unterstützung zuvor zusagen. Deut­scherseits wird ein Grundlagenbe­richt und ein Lösungsvorschlag aus­gearbeitet und vorgetragen werden.

Der Grundlagenbericht stellt die nicht zu verfälschenden Tatsachen fest, daß

– zwar die Deutsche Wehrmacht 1945 bedingungslos kapitulierte, nicht aber das Deutsche Reich, das laut Urteil des Bundesverfassungsge­richts vom 31.7. 1973 bis heute fort­besteht;

– die deutsche Reichsregierung am 23.5. 1945 unter entwürdigenden Umständen auf Drängen der So­wjetunion und der USA durch eng­lisches Militär gegen zwingendes Kriegsvölkerrecht verhaftet und ab­gesetzt wurde;

– das Deutsche Reich somit erst da­durch und in rechtswidriger Weise um seine Handlungsfähigkeit ge­bracht worden ist;

– die Regierungen dieses fremdbe­stimmten Staates BRD über völ­kerrechtsgemäßes Staatsgebiet des Deutschen Reiches zugunsten nicht­deutscher Staaten weder nach Völ­ker- noch nach Reichsrecht verfügen durften, so daß solche Verträge und Vereinbarungen rechtswidrig und nichtig sind;

– die Ansprüche des Deutschen Rei­ches auf Herausgabe seiner ihm ge­raubten Gebiete nach dem Ersten und Zweiten Weltkrieg wie auch auf Entschädigung für daraus gezogenen Nutzen völkerrechtlich nicht verjäh­ren und unverzichtbar sind.

Der Lösungsvorschlag hat zum Ge­genstand:

– Aufhebung des Schuldvorwur­fes bezüglich des Ersten und Zwei­ten Weltkrieges; Rückgabe der vom Deutschen Reich abgetrennten Ge­biete durch die Verträge von Versail­les und St. Germain von 1919 und durch die Potsdamer Beschlüsse von 1945;

– Entschädigung der deutschen Hei­matvertriebenen und des Deutschen Reiches durch die Vertreiberstaaten;

– Rückgabe geraubten Eigentums der Deutschen und des Deutschen Reiches (Stichwort: „Beutekunst“);

– Rückgabe des geraubten deutschen Archivmaterials;

– Streichung der Artikel 53 und 107 der UN-Satzung (sog. Feindstaaten­klauseln) und der im sogenannten am 12. 9. 1990 abgeschlossenen Zwei-Plus-Vier-Vertrag übernommenen Bestimmungen des Überleitungs­vertrags von 1954 sowie sonstiger die Souveränität des Deutschen Reiches einschränkender Maßregelungen.

Dieser Lösungsvorschlag entspricht dem internationalen Vertragsvöl­kerrecht, folgt geschichtlichen Tatsachen, und er fordert nur, was Deutschland und dem deutschen Volk zusteht und in rechtswidri­ger Weise weggenommen wurde. Diese Forderungen gegenüber den vier Hauptkriegsgegnern Deutsch­lands sind umso berechtigter, als Deutschland nach den beiden Welt­kriegen insbesondere von diesen vier Hauptkriegsgegnern ausgeplündert und ausgeraubt wurde und dadurch Wertverluste in Billionenhöhe erlitt.

Im Zuge dieser Vorbereitungen für die längst fällige Friedenskonferenz ist die Handlungsfähigkeit des Deut­schen Reiches wieder herzustellen, weil nur die Regierung des Deutschen Reiches rechtmäßiger Vertragspart­ner ist, nicht aber die Regierung der Bundesrepublik Deutschland.

Daß ein solcher Vertragsschluß nicht mit der Bundesrepublik Deutschland (BRD) vorzunehmen ist, ergibt sich zum einen aus dem Protokoll der Potsdamer Konferenz und daraus, daß ein Friedensvertrag nur zwi­schen den Kriegsgegnern geschlos­sen werden kann, und zum anderen deshalb, weil am 8/9.5. 1945 mit der Kapitulation der Deutschen Wehr­macht der Staat „Deutsches Reich“ nicht untergegangen ist, sondern bis heute als Völkerrechtssubjekt fort­besteht, weshalb die Bundesrepublik Deutschland nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches ist.

Die Wiedererlangung der reichs­staatlichen Handlungsfähigkeit hat stufenweise zu erfolgen. Als erstes ist die bundesweite Wahl von Abge­ordneten für eine ordnende Reichs­versammlung auszuschreiben und durchzuführen. Diese bereitet so­dann Wahlen zum Reichstag auf der Grundlage der völkerrechtlich unver­ändert gültigen Weimarer Verfassung von 1919 vor. Der gewählte Reichstag bildet daraufhin die Reichsregierung mit allen Verfassungsorganen und stellt somit die selbstherrschaftliche Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches wieder her. Zu den ersten Handlungen der neuen Reichsre­gierung gehört der Abschluß eines Friedensvertrages mit den USA, mit Rußland und England gemäß der von diesen Mächten anläßlich der Potsdamer Konferenz von 1945 ab­gegebenen Selbstverpflichtung.

Sehr geehrter Herr Präsident Do­nald Trump, in Warschau sprachen Sie am 6. 7. 2017 zur Menschenmen­ge und sagten:

Unser Kampf für den Westen beginnt nicht auf dem Schlachtfeld, er beginnt in den Her­zen, den Köpfen, den Seelen. (….) So laßt uns alle kämpfen wie das polni­sche Volk, für die Familie, für Frei­heit, für unser Land, für Gott.

Ich nehme Sie beim Wort. Wir Deut­schen wollen wieder frei von fremder Bevormundung, frei in unseren Ent­scheidungen sein, wollen wieder ein eigenständiger Staat, wieder eine un­abhängige Nation sein, ohne Besat­zung und Fremdherrschaft, und wir wollen wieder in den angestammten, völkerrechtsgemäßen Grenzen unse­res Landes leben.

Ich hoffe sehr, daß mein Brief Sie erreicht und günstig von Ihnen auf­genommen wird. Öfters war zu le­sen, daß Sie den Herkunftsort Ihrer Vorfahren, Kallstadt in Rheinland- Pfalz, besuchen wollen. Vielleicht ergibt sich hierbei eine kurze Begeg­nung.

Mit vorzüglicher Hochachtung

Dieter Zimmermann

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:folkar Brand
:folkar Brand
5 Jahre zuvor

Ein wunderbares Schreiben an den Geschäftsführer der Firma „US“, jedoch mit Mängeln, wie immer.
Es existiert nur eine gültige Verfassung, die wieder einzusetzen ist, denn der Putsch der Zion-Juden und ihrer Vasallen gegen den Kaiser fand am 28. Oktober 1918 statt. Somit ist der einzig legale Rechtstand für die Verfassung einen Tag vor dem Putsch.
Ansonsten wunderbar, jedoch wird sich der Judenfreund Trump auch hier wieder nicht auf eine Diskussion einlassen dürfen. Er wird von jenen bezahlt, die das Unrecht anrichteten.
Der SIEG dem HEIL
:folkar aus der Familie Brand

Anna
Anna
5 Jahre zuvor

Sein Wort in Gottes Ohr! Ob das Schreiben Trump jemals erreicht? JEDER sollte solche Briefe verfassen, das Oval Office müsste damit überflutet werden. Vielleicht würde dann etwas bewirkt.

Sich hier hinzusetzen und am Rechner zu schreiben „Gut gemacht!“ reicht nicht. Jeder muss SELBST auch etwas unternehmen, wir stehen vor dem Abgrund und die Masse merkt es nicht.

Thom Ram
5 Jahre zuvor

Ja. Täglich müssen tausende solcher Aufrufe an Entscheidungsträger gerichtet werden.
Ich verbreite:
https://bumibahagia.com/2019/12/02/rief-die-bringschuld-der-us-gegenueber-deutschland/

Peter Hoffmann
Peter Hoffmann
5 Jahre zuvor

Kommentar 1, Folkmar Brand, Die sog. „Verfassung des Kaiserreiches von 1871“, ist ein willkürliches Diktat der Fürstenhäuser und der christlich-römische Adelskaste, um das deutsche Volk, wie seit der Christianisierung zu bevormunden. Man kann zu den Umstürzlern von 1918 stehen, wie man will: der Kaiser beging Fahnenflucht und die frei gewählte Weimarer Nationalversammlung hat eine neue Verfassung, ausgehend von den Ideal der gerechten Volksherrschaft, eine neue Reichsverfassung erarbeitet und in Kraft gesetzt, die in Ihren Grundzügen auch heute noch Gültigkeit besitzt. Die Einschränkungen Hitlers bezogen sich nur auf die Verordnung zur Behebung der Not in Volk und Reich, einem Zustand, der erst durch einen Friedensschluß und die Wiederherstellung der verfassungsmäßigen Ordnung herzustellen ist. Eine Restauration der dekadenten Adelswillkürherrschaft wollen wir genauso wenig, wie den geplanten Untergang durch die BRD in der EU, sondern einen neuen selbstbestimmten und souveränen Staat des deutschen Volkes!.

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