Der Präsident des Staatsgerichtshofs Hessen wundert sich über Respektlosigkeit gegenüber den Gerichten
Donnerstag, 16. November 2023 von Adelinde
Aus der Welt die Freiheit verschwunden ist,
Man sieht nur Herren und Knechte,
Die Falschheit herrschet, die Hinterlist,
Bey dem feigen Menschengeschlechte …
Schiller
Am 6.11.2023 schrieb
Reinhard Heuschneider
aus gegebenem Anlaß einen Offenen Brief an den Präsidenten des Staatsgerichtshofs Hessen, Herrn Wilhelm Wolf:
Guten Tag, Herr Wolf!
Wie die Frankfurter Rundschau vom 03. 11. 2023 berichtet, haben Sie in Ihrer Begrüßungsrede beim Festakt zum 75. Jubiläum des hessischen Staatsgerichtshofs beklagt, daß
„der Respekt vor dem Rechtsstaat und den Gerichten schwinde“.
Leider haben Sie mit Ihrer Einschätzung recht, doch wäre es m. E. ein Wunder, wenn die Menschen vor dieser Justiz noch Respekt haben könnten.
Und ich bin überrascht, daß Sie, als Präsident des hessischen Gerichtshofes und somit ein Kenner der Materie, etwas anderes erwarten.
Gestatten Sie, Ihnen einige Fakten in Erinnerung zu rufen, damit Sie die Sache wieder etwas realistischer betrachten mögen.
Lassen Sie mich beginnen mit dem Problem, das 2015 explosionsartig offenbar wurde und sich in der Folge bis heute zu einem schier unglaublichen Justizskandal ausweitete.
Damals hat Angela Merkel selbstherrlich die Grenzen für illegale Ausländerströme geöffnet, sich als die größte Schlepperkönigin aller Zeiten betätigt, und ist durch Mißachtung von Art 16 a Grundgesetz zur millionen-fachen Rechtsbrecherin geworden.
Von der Justiz wurde sie nicht in die Schranken gewiesen. Warum nicht? Warum haben Sie die Dame denn nicht gefragt, warum sie keinen „Respekt vor dem Rechtsstaat und den Gerichten“ hat??
Wer auch immer befürwortet, daß z. B. Donald Trump wegen seines angeblich fehlenden Respekts vor dem Rechtsstaat und den Gerichten sich vor einem US-Gericht verantworten muß, der kann nicht akzeptieren, wenn hierzulande eine für die Politik Hauptverantwortliche sich wie ein verrückter, despotischer Dschungelhäuptling benimmt.
In den folgenden Jahren, bis heute, stieg unaufhörlich die Verbrechensrate durch sogenannte Migranten weit überproportional an, und zwar durch Verbrechen, die in ihrer entsetzlichen Art sowie Dimension bisher in deutschen Landen nicht bekannt waren.
Wenn schon die Politik versagt, so wäre es die unbedingte Aufgabe der Strafrechtsjustiz gewesen, dieser Katastrophe zu begegnen.
Doch anstatt zum Schutz der einheimischen Deutschen das Strafrecht konsequent anzuwenden, entwickelte sich gegenüber Ausländern eine Kuscheljustiz, die niemand mehr leugnen, verharmlosen oder relativieren kann.
Die Beispiele von Skandalurteilen würde Bände füllen, so erwähne ich hier nur den sich kürzlich zugetragenen Fall:
Der 23 Jahre alte Afghane Mohammad M. vergewaltigte ein 16-jähriges Mädchen, außerdem mißbrauchte er fünf weitere Frauen sexuell, wobei er eine Frau zu Oralsex nötigte.
Er war als sogenannter „Flüchtling“ aufgenommen worden, machte aber hin und wieder mit dem Geld, das ihm auf unsere Steuerkosten nachgeschmissen wurde, Urlaub in dem Land, aus dem er angeblich „geflüchtet“ war.
Am Regensburger Landgericht gab er alle Straftaten zu, wurde trotz dieser Schwerverbrechen zu einer geringen Bewährungsstrafe verurteilt und verließ als freier Mann den Gerichtssaal.
Der bekannte Welt-Kolumnist Henryk Broder sagte dazu in einem Interview:
„Bei einem solchen Tatbestand die Strafe auf Bewährung auszusetzen, ist fast schon eine Solidaritätserklärung.“
Und um diesem Justizskandal die Krone aufzusetzen, sagte der Richter in der Urteilsbegründung: daß der Täter
„ein Musterbeispiel dafür ist, wie man in Deutschland gut ankommen kann. Er ist im Prinzip voll integriert.“
Lebten wir tatsächlich in einem Rechtsstaat, dann wäre dieser sogenannte Richter meines Erachtens sofort seines Amtes enthoben (wegen Rechtsbeugung oder aus gesund-heitlichen Gründen sei dahingestellt) und in einer psychiatrischen Klinik auf seinen Geisteszustand untersucht worden. Statt dessen wird er weiter auf die gequälten einheimischen Deutschen losgelassen.
Gewiß, die gleichgeschalteten Medien suchen solche Fälle zu verheimlichen oder zu beschönigen, doch dank der Sozialmedien ist dies nicht mehr möglich, sodaß jeder Normalbürger um diese Ungleichbehandlung wissen muß.
Aber Sie haben von diesem oder anderen Justizskandalen noch nichts gehört??
Auch gebe ich Ihnen zu bedenken, daß mit diesen Justizpraktiken zulasten einheimischer deutscher und zugunsten ausländischer Straftäter Artikel 3 Grundgesetz (Gleichheit vor dem Gesetz) mißachtet wird.
In Ihrer Rede kreideten Sie es dem AfD-Abgeordneten Daniel Halemba übel an, weil dieser die Strafermittlungen gegen sich als
„Jagd der CSU auf die demokratische Opposition“
bezeichnet hat.
Nun, die Strafverfolgung Halembas ist ähnlich der Strafverfolgung, die gegen den AfD-Abgeordneten Björn Höcke inszeniert wurde; auch Höcke wird „Volksverhetzung“ vorgeworfen, weil er bei einer Wahlkampfrede versichert hatte, „alles für Deutschland“ tun zu wollen.
Herr Wolf, sind Sie nicht auch wie ich der Meinung: Eine Justiz, die Menschen der Volksverhetzung zeiht, weil diese alles für ihr Vaterland geben wollen, die aber gleichzeitig das deutsche Volk von einem hier lebenden Türken als „Köterrasse“ ungeahndet beschimpfen läßt, eine Katastrophenjustiz ist?
Meinen Sie nicht auch, so wie ich, daß eine Justiz, die Rollator-Rentner als „Staatsterroristen“ noch immer eingesperrt hält, während sie exotische abscheuliche Sexualverbrecher, wie etwa den o. g. Mohammad M., auf freien Fuß setzt, eine Schande für jede Zivilisation und insbesondere für Deutschland ist?
Da wäre ich beim zweiten Thema, das unweigerlich zum mangelnden Respekt gegenüber den Gerichten führen mußte, wo die BRD-Justiz sich selber unrühmlich vorführt, nämlich mit den ewigen
politischen Schuldzuweisungen von angeblichen Geschehnissen längst vergangener Zeiten,
die in Wahrheit nur Farcen sind, denn sie haben mit Gerechtigkeit nicht das geringste zu tun.
Diese Farcen teilen sich in die zwei Sparten: a) Verfolgung von zum Teil über hundertjährigen Menschen, die in ihren jungen Jahren zur falschen Zeit am falschen Ort waren, b) die Verfolgung von selbstständig denkenden Menschen, die durch langjährige Forschungen zu dem Schluß gekommen sind, daß die offiziellen Behauptungen nicht der Wahrheit entsprechen.
Haben Sie, Herr Wolf, sich noch nie die Frage gestellt, worin eigentlich der Unterschied zwischen der fundamentalistisch-islamistischen Scharia und der BRD-Justiz bestehen soll? Erstere sagt: Wenn du nicht an Allah glaubst, dann Kopf ab! Letztere sagt:
Wenn Du vorgegebenen Behauptungen über Geschehnisse, die in längst vergangenen Zeiten angeblich stattgefunden haben sollen, keinen Glauben schenkst,
… dann ab ins Gefängnis!
Oder haben Sie sich jemals Gedanken darüber gemacht, warum
die betreffende Behauptung
… nie forensisch verifiziert wurde und sich einzig und allein auf Zeugenaussagen stützt, auf Zeugenaussagen, die, wie vor allem Juristen wissen müssen, ein schwaches, wenn nicht gar das schwächste Glied in der Beweiskette sind??
Mit gutem Grund ist bei dem kleinsten Gewaltverbrechen Forensik ein selbst-verständliches MUSS, beim angeblich größten Verbrechen der Menschheitsgeschichte hingegen nicht??
Darf ich Sie auch daran erinnern, daß jeder Angeklagte solcher Prozeßfarcen durch das Mirakelwort „Offenkundigkeit“ von vornherein seiner Verteidigung beraubt wird??
Denn letztendlich läuft es einzig und allein darauf hinaus: … die Offenkundigkeit verlangt die Bestrafung des Ungläubigen, Basta!
Jeder zivilisierte und aufgeklärte Mensch könnte ob dieses justiziablen Unsinns lachen, wenn diese Praxis nicht mit so viel Leid für die unschuldig Verurteilten und oft für viele Jahre Eingesperrten verbunden wäre. Und da wundern Sie sich, wenn
„der Respekt vor dem Rechtsstaat und den Gerichten schwindet“?
Solange der Skandal-Paragraph 130 StGB existiert und die Richter Unrecht sprechen, kann es gegenüber den Gerichten keinen Respekt, wohl aber Verachtung geben.
Eine der größten Lügen ist die Lüge von der Gewaltenteilung und daraus folgernd die Lüge von der Unabhängigkeit der BRD-Richter, die bereits den Schulkindern eingetrichtert wird.
Muß ich Sie, einen amtlich hochstehenden, professionellen Juristen, der zudem selber Richter ist, wirklich daran erinnern, daß die Richter bestellt werden vom Justizminister, der als Minister sowohl der Exekutive als auch der Legislative angehört, und daß somit die drei Gewalten in einer Person vereinigt sind?
Der Brötchengeber eines Richters ist also die jeweilige BRD-Regierung bzw. das BRD-System. Dieses System WILL aber nachweis-lich aus rein politischen Gründen die Bestrafung von
sog. Leugnern.
Und welcher Richter wagt es schon, entgegen den Wünschen seines Brötchengebers zu urteilen und damit seine Karriere, ja, seine Existenz zu gefährden?!
Es ist erstaunlich und überaus anerken-nenswert, daß sogar ein amtierender ordentlicher Richter, namens Thorsten Schleif, mit seinem Buch „Urteil: ungerecht – Ein Richter deckt auf, warum unsere Justiz versagt“, Rivaverlag, 2020, auf den Betrug der angeblichen Gewaltenteilung aufmerksam macht.
Das Pikante: die Gerichtsverfassungs-verordnung (GVVO) stammt aus dem Jahre 1935. Dazu der Autor und Richter Thorsten Schleif, Seite 51:
„Und was noch erschreckender ist: Bis heute wirken die Regelungen der dem „Führerprinzip“ entsprechenden GVVO von 1935 fort!“
Und der prominente Rechtsanwalt Claus Plantiko sagt zu dem Gewaltenteilungs-schwindel: Was hier vor sich geht,
„ist das Gegenteil von Gewaltenteilung. Das ist – selbst was Montesquieu nicht in seinen schlimmsten Träumen sich hätte vorstellen können – Gewalteneinheits-tyrannis, ergänzt durch den Cäsaro-Papismus, das heißt die Herrschaft des Staates über das Denken der Menschen.
Cäsar und Papst zusammen als Gewalteneinheitstyrannis, die schlimmste Herrschaftsform, die es gibt!“
Und Sie beklagen den fehlenden Respekt „vor dem Rechtsstaat und den Gerichten“?
Doch auch in der Staatsanwaltschaft regt sich hie und da Protest gegen die katastrophalen unrechtsstaatlichen Zustände in den BRD-Gerichten. Respekt gebührt Ralph Knispel, der schon viele Jahre in Berlin-Moabit als Oberstaatsanwalt tätig ist und in seinem Buch „Rechtsstaat am Ende – Ein Oberstaatsanwalt schlägt Alarm“, Ullstein-Verlag, 2021,
„den Bankrott von Recht und Gesetz“
vorführt. Vielleicht sollten Sie, Herr Wolf, den Mut haben, die politisch korrekte Sichtweise zu verlassen.
Oder wie könnte eine integre Justiz sich dazu hergeben, mittels Etablierung der neu erfundenen „Antisemitismusbeauftragten“ in allen Institutionen und sogar in Staatsan-waltschaften (!) Juden zu privilegieren?
Dies wäre nur dann mit o. g. Art. 3 GG vereinbar, wenn auch Antigermanismus-beauftragte eingesetzt würden. Das aber ist nicht der Fall.
Oder wie ist es möglich, daß sich der Präsident des höchsten BRD-Bundesver-fassungsgerichts, Stephan Harbarth samt Gerichts-anhang von Angela Merkel zum lukullischem Dinner einladen läßt, kurz bevor das Gericht in einer Merkel-Angelegenheit entscheiden muß?
Ich behaupte nicht, daß Bundesverfas-sungsgericht sei korrupt, aber daß es penetrant nach Korruption riecht und somit einer Verwilderung der Justiz gleichkommt, kann nicht geleugnet werden.
Es könnten noch ungezählte tatsächlich offenkundige Ungereimtheiten und inakzeptable Unmöglichkeiten angeführt werden, die einen Respekt vor BRD-Gerichten unmöglich machen und den direkt Betroffenen die Zornesröte ins Gesicht treibt.
Doch sollte man aus Gesundheitsgründen nicht immer nur schimpfen und die Galle belasten, sondern lieber etwas für das Zwerchfell tun. In diesem Sinne möchte ich diesen Brief versöhnlich abschließen und Ihnen eine wahre Geschichte zum Schmunzeln geben:
Es war einmal ein wegen …-„Leugnung“ Angeklagter. Dieser las einst ziemlich verdutzt einen Wust von Anklagepunkten, die ihm ein Oberstaatsanwalt der Staatsan-waltschaft Soundso ins Haus geschickt hatte; darunter den Vorwurf, der Angeklagte habe das „Leid der Juden verharmlost“, indem er die korrekte Abkürzung „KL“ für Konzentrationslager und nicht die gebräuchliche Abkürzung „KZ“ verwendet habe.
Nachdem sich das Erstaunen des Angeklagten über den unfaßbaren Sachverstand dieses Oberstaatsanwalts gelegt hatte, benach-richtigte er alle seine Bekannten und ermahnte sie eindringlich, nur ja immer die gebräuchliche Bezeichnung „Handy“ zu verwenden, denn die korrekte Bezeichnung „Mobiltelefon“ könnte sie, nach einem bis dato unbekanntem Gesetz, dem Verdacht aussetzen, sie wollten etwa Samsung oder Apple diskreditieren.
Nun steht diesem Angeklagten die sogenannte Berufungsverhandlung bevor, und Sie, Herr Präsident des hessischen Gerichtshofes, werden verstehen, daß „der Respekt“ des Delinquenten „vor dem Rechtsstaat und den Gerichten“ sich in Grenzen halten dürfte.
Mit freundlichem Gruß
Reinhard Heuschneider
Wie würde der gute Friedrich Schiller sich wohl über die heutige Zeit auslassen, wenn er mit seiner Zeit, der Zeit des Klassizismus, schon so hart ins Gericht geht.
Die nachfolgende Epoche des Biedermeier hat er leider nicht mehr erlebt, vielleicht hätte sie ihm gefallen und uns, die wir mit dem “Heute” ebenso unzufrieden sind, vielleicht auch, da bin ich mir ganz sicher!!!
„Die Zeit des Biedermeiers war politisch gesehen eine Zeit der Restauration. Das bedeutet, die politische Ordnung in Europa sollte wieder so hergestellt werden, wie sie es vor der Französischen Revolution gewesen war. Beschlossen wurde das auf dem Wiener Kongreß.
Oberstes Ziel war es, die Monarchie wiederherzustellen. Dazu schlossen sich die konservativen Herrscher Preußens, Österreichs und Rußlands zur “Heiligen Allianz” zusammen. Die Ideen der Französischen Revolution waren damit zunichte gemacht.
Die Proteste der Bevölkerung wurden durch die Karlsbader Beschlüsse (1819) mit Zensur und dem Verbot der Studentenverbindungen bestraft. Das verstärkte das Mißtrauen in die Obrigkeit. Insgesamt war die Epoche des Biedermeier eine Zeit, in der Kritik am System und politische Mitsprache verboten waren. Statt sich dagegen zu wehren, zog sich die Mehrheit enttäuscht ins Private zurück, wo sie sich in ihrer eigenen kleinen Welt vor den Konflikten und Unruhen abschottete.
Typisch für die Biedermeier-Epoche ist der Rückzug ins eigene Heim. Die Literatur dieser Zeit setzte den realen Verhältnissen eine idyllische, heile Welt entgegen und erklärte Häuslichkeit und Geselligkeit zum höchsten Gut. Das Idealbild der Biedermeierzeit waren die Familie und bürgerliche Tugenden wie Fleiß, Pflichtgefühl, Treue und Bescheidenheit.
So zeigen Gemälde dieser Zeit stets die perfekte Familienidylle: Die Familie sitzt glücklich im Wohnzimmer, die zahlreichen Kinder umringen eine liebevoll lächelnde Mutter und das väterliche Familienoberhaupt.
Dieses biedermeierliche Idyll wirkt auf uns heute überholt und spießig. Den Menschen von damals gab aber genau das ein Gefühl von Sicherheit in einer von Revolutionen, Kriegen und politischen Unruhen erschütterten Welt. Mit dieser nach innen gerichteten Lebensweise entflohen die Menschen der Wirklichkeit und fanden Ruhe und Harmonie. Sie sehnten sich nach der “guten alten Zeit”, der Zeit vor der französischen Besatzung und Französischen Revolution, weshalb der Biedermeier auch als konservativ beschrieben wird.“
Ach könnte man die Zeit, mit dem heutigen Wissen, doch zurückdrehen!
Heinrich,
man kann die Zeit des Biedermeiers mit heute durchaus vergleichen. Die Armee gegen Napoleon hat die Ständeunterschiede verwischt, einte alle mit dem Ziel, die Franzosen zu schlagen. Zurück in der Heimat, mußten sie erkennen, daß das deutsche Reich immer noch zersplittert ist und die Standesunterschiede geblieben sind. Metternichs Gesetze sorgten für Unmut. Es begann die Spitzeltätigkeit. Geeint wurde das Reich erst 1871.
Auch wir alle wünschen uns ein anderes System ohne Verfassungsschutz (Verfassung???) und Lügen. Auf jeden Fall ist die heutige Zeit noch verlogener und kontrollierter als damals. Und verwirrter, weil alle bestehenden Strukturen mit Gewalt von oben zerstört werden, wie Familie, Sprache, Bildung, Geschlecht, Volk, Natur.
Eine allgemeine Diskussion wird wie damals durch Zensur verhindert. Ich möchte, daß die bRD endlich implodiert.
“man kann die Zeit des Biedermeiers mit heute durchaus vergleichen.”
Liebe KW, genau darauf wollte ich hinweisen, wenngleich sich der gute Schiller damals wenigstens noch eine bessere Zukunft “zusammenreimen”(schmunzel)konnte.
Doch was ist heute, zwei Kriege, mit Raub, Verfolgung und Vertreibung konnten uns nicht in die Knie zwingen. Die perfide Unterwanderung wird uns „nachhaltig” verändern, ja vernichten, so als wenn in gutem Wein Essig geschüttet wird.
Unser Deutschland löst sich langsam auf “(unwieder-bringlich)“, wir sehen es allein schon am Straßenbild, es ist einfach zum Heulen.
Ich verweigere mich so gut ich kann, erhebe Forderungen, stelle Anträge und lebe in innerer Immigration, auf meinem Gehöft.
Gruß Heinrich
Wirklich, man lernt nie aus.
Was ich hier gelesen habe, das mit der Berufung der Richter quasi durch Parteiangehörige, das war mir in dieser Deutlichkeit noch nicht klar. Allein durch diese Funktionalität.
In der Coronazeit war ich zu der Ansicht gekommen, daß Ärzte und andere Intellekuelle, die eng in die Gesellschaft integriert sind, von kaum außen sichtbaren Clubs – international vernetzt – mit freundlichen Worten zu einem (einheitlichen) Verhalten und Tun veranlaßt werden.
Später, wenn jemand nicht diesen Verhaltens- und Handlungsanweisungen Folge geleistert hat, dann ist sogar ein (Verwaltungs-) Richter oder ein renommierter Arzt nicht mehr “tragbar”, wird ausgesondert, sogar seiner Existenz beraubt.
Daß das im Gerichtswesen ähnlich bzw. genauso organisiert ist, ahnte ich. Aber daß diese Berufe außerdem an die politische Fessel gelegt sind, so wie es hier geschildert wurde, das war neu für mich.
Allerdings: Diese “Verwebung” ist sicher schon von den Veranlassern des Grundgesetzes so gewollt.
Die Respektlosigkeit gegenüber Gerichten kann niemanden verwundern, der sich die Realexistenz der BRD-Gewalteneinheitstyrannis vergegenwärtigt:
Die BRD ist eine plutokratische cäsaropapistische (Verhalten und Denken maßregelnde) weitgehend drittreichsgleiche Gewalteneinheitstyrannis (= Real-inexistenz von Menschenrechtsgeltung, Volkshoheit, Subsidiarität und Gewaltentrennung, aber Realexistenz von Gesinnungskontrolle, -terror, -hatz und -strafe ohne gesetzliche Bestimmtheit), in der
>98% aller Verfassungsbeschwerden nicht angenommen werden,Volksabstimmungen auf Bundesebene (außer zu neuer Verfassung und Änderung von Ländergrenzen) verboten sind,Parteien Gesetzgeber bestimmen, auf die kein Bürger Staatsgewalt unmittelbar übertragen kann, zwischen Legislative und Exekutive statt Gewaltentrennung Personalunion herrscht und rechtsprechendes Personal, vollziehendes sowieso, von der legislatividentischen Exekutive (Minister MdL) kettenbestellt wird.
Da Richter und Beamte nicht verfassungsgemäß auf Zeit unmittelbar durchs Volk gewählt, sondern gewal-tentrennungswidrig, also verfassungshochverräte-risch von der legislatividentischen Exekutive (Minister MdL) kettenbestellt sind, können sie das Recht, an das sie gebunden sind, gar nicht erkennen, denn es ist irrational = denkgesetzwidrig, also objektiv willkürlich und unmittelbar nichtig ex tunc, arg. FG Münster v. 25.4.2006 zu 11 K 1172/05 E, anzunehmen, die GG-rechtsstaatskonstitutiven Verfassungsgrund-sätze Menschenrechtsgeltung, Volkshoheit und Gewaltentrennung als Voraussetzungen für einen GG-Rechtsstaat könnten real auch fehlen, ohne daß der nur mit ihnen mögliche Erfolg GG-gemäßer Staatsge-waltausübung, insbesondere Rechtsprechung aus-bliebe.
Eine verfassungsmäßige Amtshandlung (Bescheid, Beschluß, Verwaltungsakt, Vollstreckung, Urteil, Rechnung pp.) in der Gewalteneinheitstyrannis wäre ein Wunder und kann i.V.m. heldenhafter Tugend des Verfassungstreuen, der es bewirkte, seine Seligsprechung einleiten.
Wie kann man Respekt vor Organen (Gerichten) haben, die gewaltentrennungswidrig von verachteten Organen (Exekutive) abstammen und sich von ihnen nicht durch Ermannung zu Verfassungstreue emanzipieren?