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Ernst Cran

hebt im Folgenden besonders wichtige Stellen aus dem Buch von Walter Post hervor und schreibt selbst:

„Die Lektüre dieser Texte ermöglicht erstaunliche Einblicke in die dynamische damalige Gedanken-entwicklung zum Thema ,Europa‘ und die darin formulierten Perspektiven – sehr jenseits dessen, was uns dann in der EU beschert wurde.“

Hier die Auszüge:

Daß in diesem Staat heute jeder junge Deut-sche ohne Ansehen seiner Geburt, seiner Herkunft, seines Vermögens, der Stellung seiner Eltern, ihrer sogenannten Bildung usw., nur nach eigenem Verdienst alles werden kann, ist eine der entscheidendsten Taten der nationalsozialistischen Revolution.

In welch rapider Weise sich dieser soziali-stische Aufbau unseres Volkskörpers voll-zieht, erweist sich am stärksten heute im Krieg … Mehr als sechzig vom Hundert des jungen Offizierskorps stammen aus dem Mannschaftsstand und schlagen damit eine Brücke zu Hunderttausenden von Arbeitern und Bauern oder Angehörigen des kleinen Mittelstandes.

Es wird dereinst in der Geschichte als eine der größten Leistungen bezeichnet werden, daß es dabei in diesem großen Staat gelun-gen ist, eine sozialistische Revolution einzu-leiten und durchzuführen, die ohne jede Zer-störung an nationalem Eigentum und ohne jede Beschränkung der schöpferischen Kraft der alten Stände trotzdem die völlige Gleich-stellung aller erreicht hat …

Die nationalsozialistische Gemeinschaft ist daher schon jetzt als das unangreifbare Zentrum jeder europäischen Selbstbehaup-tung anzusehen.
S. 372ff.
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Die Tagung der europäischen Sozial-wissenschaftler in Bad Salzbrunn
Vom 14. Bis 19. März 1944 fand in Bad Salzbrunn in Schlesien auf Einladung des Arbeitswissenschaftlichen Instituts der Deutschen Arbeitsfront eine Tagung von europäischen Sozialpolitikern und Sozial-wissenschaftlern statt, bei der über die künftigen Grundlagen der Sozialordnung der europäischen Völker diskutiert wurde.

Als Ergebnis wurde als Gemeinschaftsarbeit aller Teilnehmer ein Schlußprotokoll verab-schiedet, in dem es hieß:

„Der gegenwärtige Krieg entscheidet über die Grundsätze, nach denen die europäi-schen Völker ihre soziale Ordnung er-richten werden. Der Liberalismus hatte zwar dem wirtschaftlichen Fortschritt die Bahn geebnet, zugleich aber auch der sozialen Zerrüttung der Völker Vorschub geleistet.

Der Marxismus gibt vor, die soziale Zer-rüttung abwenden zu können, indem er die Besitzverhältnisse an den Produkti-onsmitteln verändert. An die Stelle der privaten Kapitalisten sollen die Gesell-schaft, der Staat oder das Kollektiv die Besitzrechte ausüben und damit die Ausbeutung der Schaffenden verhindern.

Diese Verheißung beruht auf einem grundlegenden Irrtum. Die soziale Frage ist nicht allein ein wirtschaftliches Besitz- und Verteilungsproblem, sondern in erster Linie ein geistig-seelisches Problem.

Das Proletariat entstand im kapitalisti-schen System nicht allein durch Armut, sondern vor allem durch die Mißachtung, die die herrschende Gesellschaftsschicht der breiten Masse entgegenbrachte, und durch den Haß, mit dem das Volk dem Kulturmonopol der oberen Schichten begegnete.

Proletariat und Kapitalismus sind nicht nur wirtschaftliche Begriffe; sie beruhen vor allem auf einer ganz bestimmten Geisteshaltung. Der soziale Friede kann daher selbst durch großzügigste mate-rielle Verbesserungen allein nicht er-zwungen werden, solange sich nicht alle Schichten des Volkes zu einer geistigen und seelischen Gemeinschaft bekennen.

Weder Liberalismus noch Marxismus und Bolschewismus vermögen einen Ausweg aus der sozialen Krise zu zeigen … Die Völker hoffen im tiefsten Herzen, daß es ihren verantwortlichen Führern gelingen möge, endlich eine wahrhaft sozialisti-sche Ordnung zu errichten, die nicht allein der rechnenden Vernunft, sondern auch der sittlichen Gerechtigkeit und dem natürlichen Volksempfinden ent-spricht.“

In 17 Punkten wurden von den Sozialwis-senschaftlern die Ordnungsprinzipien nie-dergelegt, die die Voraussetzung für die künftige europäische Sozialordnung bilden sollten. Diese 17 Grundgedanken lauteten:

„1. Ausgangspunkt jeder sozialistischen Ordnung ist die Volksgemeinschaft, ihr ordnen sich alle Einzelinteressen unter. Die Sozialpolitik kann sich daher nicht darauf beschränken, dem gelegentlichen Vorteil einzelner Personen und Gruppen zu dienen.

Sie ist der Inbegriff all der Grundsätze und Maßnahmen, die ein gesundes Ver-hältnis aller Volksgenossen, gleichgültig ob sie in selbstständiger oder abhängiger Stellung sind, zur Volksgemeinschaft auf die Dauer sicherstellen.

2. Die Gemeinschaft ist nur lebensfähig, wenn sie sich auf Persönlichkeiten stüt-zen kann, die in der Lage und gewillt sind, bei jeder ihrer Handlungen ein größtmögliches Maß von Verantwortung gegenüber der Gemeinschaft auf sich zu nehmen …

3. Die Leistung ist die Gesamtheit der Dienste, die der einzelne oder die Volks-gemeinschaft auf allen Gebieten des völkischen Lebens erbringt. Die Leistung für die Gemeinschaft bestimmt den so-zialen Rang und die soziale Stellung der Persönlichkeit. Damit wird die Leistung zum Mittelpunkt der sozialen Ordnung.

4. Die erfüllte Pflicht zur Arbeit ist die Voraussetzung für die Zugehörigkeit zur Volksgemeinschaft und zur Teilnahme an ihren Rechten. Umgekehrt eröffnet das Recht auf Arbeit jedem Volksgenossen die Möglichkeit, aus der dauernden Un-sicherheit der Existenz befreit zu werden, die das soziale Schicksal der letzten Jahrhunderte kennzeichnet.

5. Die zentrale Stellung von Leistung und Arbeit in der sozialen Ordnung führt zur Ablehnung aller Vorrechte, die nicht auf persönlichem Einsatz beruhen.

6. Sie führt aber ebenso zur Forderung, daß jedem Volksgenossen alle Ausbil-dungs- und Entwicklungsmöglichkeiten offenstehen, die seiner Begabung ent-sprechen. Das Recht auf Ausbildung öffnet den Weg zum sozialen Aufstieg.

7. Bei aller Notwendigkeit einer planmä-ßigen Lenkung der Arbeitskraft wird die Volksgemeinschaft dafür sorgen, daß die dank ihrer Mittel ausgebildeten und ge-förderten Begabungen aus freiem Ent-schluß und freier Verantwortung dem ihrem Können und den volksgemein-schaftlichen Bedürfnissen entsprechen-den Arbeitsplatz zustreben.

8. Jeder persönliche Aufstieg wäre nutzlos, wenn nicht die Familie als Keimzelle des Volkes eine besondere Förderung erführe. Die Persönlichkeit muß die durch Leistung erworbene Stellung in der Volksgemeinschaft auch durch die Gründung und Entwicklung einer gesunden Familie rechtfertigen.

Um dieses Endzieles willen hat die Volks-gemeinschaft wiederum dafür Sorge zu tragen, daß jeder Familie ausreichender Wohnraum und ausreichende Existenz-mittel zur Verfügung stehen.

9. Jede Persönlichkeit soll ihr Schicksal aus eigener Verantwortung gestalten. Der Volksgemeinschaft aber obliegt die Sorge dafür, daß keines ihrer Glieder unver-schuldet in Not gerät.

Sie garantiert daher Sicherheit des Lebensabends, Sicherheit bei Krankheit, Invalidität und Mutterschaft sowie das Auskommen der Witwen und Waisen.

Der Anspruch auf soziale Sicherheit erwächst für den einzelnen aus der Erfüllung seiner Pflicht als Volksgenosse – ohne Rücksicht auf den Zufall von Selbstständigkeit oder Unselbststän-digkeit, der sozialen Stellung, des Einkommens oder eines Beitragssystems.

10. Der Pflicht zur Arbeit entspricht das Recht auf gerechten Lohn für jede Arbeit. Ein gerechter Lohn setzt einen über alle Zufälle der Wirtschaftslage und der Kon-kurrenzverhältnisse hinaus gültigen Maßstab des Arbeitswertes und der per-sönlichen Leistung voraus.

11. Lohn und Leistung können auf die Dauer nur im Einklang gehalten werden, wenn die Sorge um die soziale Gerech-tigkeit zum beherrschenden Grundsatz des völkischen Lebens erhoben wird … Die Grundsätze der sozialen Gerechtig-keit müssen in der Wirtschafts- und Finanzpolitik ebenso zum Durchbruch kommen wie auf allen anderen Gebieten des völkischen Lebens.

12. Volksgesundheit und körperliche wie geistige Ertüchtigung sind tragende Pfeiler einer dauerhaften sozialen Ord-nung und sind daher besonders groß-zügig zu pflegen.

13. Die Teilnahme am Kulturleben der Volksgemeinschaft macht den Schaf-fenden erst zu ihrem vollgültigen Mit-glied. Ausreichende Freizeit und Sorge für ihre dem Kulturstand des Volkes entsprechende Ausgestaltung gehören damit zu den vornehmsten Aufgaben der Sozialpolitik …

14. Der soziale Friede erfordert eine dem Wohl des Volkes angemessene Ordnung des Grundbesitzes, des Bauerntums wie überhaupt der gesamten Landarbeit. Ein gesundes Landvolk muß die Grundlage der sozialistischen Ordnung auch in der Landwirtschaft bilden.

15. Der völkische Sozialismus ist der Inbegriff von Vernunft und Gerechtigkeit bei der Ordnung der sozialen Probleme. Er stellt sich in bewußten Gegensatz so-wohl zum Liberalismus und Kapitalismus als auch zum Marxismus jeglicher Prä-gung … Er erfordert daher vor allem auch die Führung der Wirtschaft nach soziali-stischen Grundsätzen.

16. Die Volksgemeinschaft schließt jede Art von Standes- und Gruppenegoismen aus. Sie überwindet damit auch alle An-sätze zur Ausbeutung und zur Proleta-risierung der Menschen; indem sich die Völker zur Idee der Volksgemeinschaft bekennen, schaffen sie die Vorausset-zung für ein sozialistisches Europa ohne Proletariat.

17. Welche Wege ein Volk zur Verwirk-lichung dieses Zieles beschreitet, hängt von den verschiedenartigen Vorausset-zungen ab, die es bei sich vorfindet. Der Sozialismus ist kein Schema, das dem Leben der Völker aufgezwungen werden könnte, sondern eine Idee, um das Leben der europäischen Völkergemeinschaften voll zu entfalten. 

Die praktische Sozialpolitik wird die vielfältigsten Wege beschreiten, um von der allgemeinen Idee zur Wirklichkeit eines völkischen Sozialismus zu kom-men.“

Abschließend wird in dem Protokoll die Absicht der europäischen Sozialwissen-schaftler festgehalten, ihren Gedanken-austausch in regelmäßigen Abständen fortzusetzen, um

„die Fundamente einer der europäischen Gemeinschaft würdigen Sozialwissen-schaft zu begründen.“

Eine internationale Kodifizierung des Sozial-rechts hielten die Sozialwissenschaftler für wenig sinnvoll, da eine einheitliche Gesetz-gebung

„nur um den Preis der Aufgabe der nationalen Eigenständigkeiten der einzelnen Völker erreicht werden“

könne. Es sollte keinen verbindlich vorge-schriebenen Weg zum europäischen Sozia-lismus geben, vielmehr war jede Nation aufgerufen, ihre eigenen Vorstellungen zu entwickeln.

Das Echo auf die Ergebnisse dieser Tagung war nicht nur in der ausländischen Kollabo-rationspresse, sondern auch in den Medien der verbündeten Staaten, ja selbst in schwedischen Zeitungen sehr positiv.

Im Oktober 1944 traf sich dann eine Ar-beitsgruppe von Sozialwissenschaftlern, um die 17 Leitsätze des Schlußprotokolls weiterzuentwickeln.
S. 376-380
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Die SS und Europa
Der Reichsführer SS Heinrich Himmler be-schwor in seinen Reden immer wieder die Vision eines großgermanischen Reiches. Vor Befehlshaber der Wehrmacht führte er am 14. Oktober 1943 in Bad Schachen dazu aus:

„Es bedeutet freien Weg nach dem Osten und es bedeutet das Ende dieses Krieges, dann die Schaffung des germanischen Reiches, das Hereinholen – auf diese und jene Art, wie im einzelnen können wir es noch nicht sagen – von 30 Millionen Menschen unseres Blutes, so daß wir ein Volk – noch zu unseren Lebzeiten, so daß wir es noch erleben – werden, ein Volk von 120 Millionen Germanen, und das bedeutet, daß wir die ordnende und bestimmende Macht Europas sind, das bedeutet, daß wir dann an den Frieden herangehen können, indem wir in den ersten 20 Jahren nach Kriegsschluß willens sind, unsere Dörfer und Städte aufzulockern und die deutsche Volks-tumsgrenze um 500 km nach dem Osten zu schieben, und das bedeutet, meine Herren, daß wir dann eine östliche Wehrgrenze haben wollen, ewig beweg-lich, die uns immer jung erhält, in der wir uns dann allmählich vorboxen und vor-fressen können, bis wir den Lebensraum und den militärischen Sicherungsraum für unsere Enkel und Urenkel haben, den man in einem kommenden modernen Krieg haben muß, wenn man nicht dann unter den Bomben der Gegner kaputtge-schlagen werden will.

Das, meine Herren, bedeutet der Friede, das bedeutet das Ende dieses Krieges, diese wunderbare Zukunft, in die wir denken wollen und in die wir blicken.“

Der Reichsführer propagierte damit ein germanisches übernationales Herrschafts-gebilde, in dem die SS als Orden und Träger der germanischen Ideologie die eigentliche Führungsmacht sein sollte.

Gleichzeitig betonte Himmler aber auch die Notwendigkeit einer Einigung Europas. In einer Broschüre mit dem Titel „Europa und der Bolschewismus“ schrieb er dazu:

„Nicht erst seit einigen Jahrhunderten gibt es eine gemeinsame Grundlage der europäischen Völker. Schon seit ihrer Entstehung, seit Jahrtausenden, bilden diese Völker selbst eine große Familie, erwachsen aus den gleichen Rassen, nur daß deren Zusammensetzung in jeder Volksgruppe, bei Germanen, Romanen, Slawen usw., verschieden ist.

Wohl hat, seit dem Beginn der politischen Geschichte, seit der Herausbildung von Nationen und Staaten ein jedes Volk auch seinen eigenen Lebensweg gehen müs-sen; dennoch herrschte über alle das große gemeinsame Schicksal.

Zwar wurde dies lange vergessen, und die Bruderkriege, die inneren und äußeren Zerwürfnisse nahmen oft überhand. Man vergaß, daß die Idee Europas eine Wirklichkeit ist, erwachsen aus dem Wurzeln des gemeinsamen Blutes, gestärkt aus der ursprünglich gemeinsamen Religion, der seit zwei Jahrtausenden gemeinsam wachsenden kulturellen Tradition und Lebensform, der gemeinsamen fortschrittlichen Entwicklung der Zivilisation.“ S. 397f.

… die „Europa-Charta“, mit der das SS-Hauptamt seine Vorstellungen für eine Grundordnung des künftigen Europas zu Papier brachte. Um die prinzipielle Gleich-berechtigung aller Europäer zu dokumen-tieren, sollten europäische Freiwillige der deutschen Streitkräfte und verdiente Fremdarbeiter einen Zusatzpaß, den „Europapaß“ erhalten.

Die Planungsabteilung im SS-Hauptamt konnte dieses Projekt innerhalb der Reichs-regierung noch durchsetzen, zu einer prak-tischen Durchführung ist es aber wegen des Kriegsendes dann nicht mehr gekommen.

Die Europa-Charta von 1944/45 hatte fol-genden Text:

„Angesichts der nunmehr veröffentlich-ten destruktiven Nachkriegspläne der Feindmächte geben die Reichsregierung und die mit ihr verbündeten Regierungen von Norwegen, Estland, Lettland, Däne-mark, (Böhmen-Mähren), Italien, Frank-reich, Ungarn, Serbien, Rumänien und Kroatien die Grundsätze bekannt, nach denen Europas Zukunft nach dem Siege ihrer Waffen gestaltet werden soll.

Die konstruktiven europäischen Mächte kämpfen für die fünf Grundordnungen, die sechs Grundfreiheiten und die sieben Grundrechte der Völker:

Die fünf Grundordnungen:
1. Die Ordnung der Welt nach kontinentalen Großräumen.
2. Die Ordnung des Erdteils in der Europäischen Eidgenossenschaft.
3. Die Ordnung der eidgenössischen Wirtschaft in Arbeitsteilung, gegenseitiger Unterstützung und Zusammenarbeit.
4. Die Ordnung des Volkes in der Volksgemeinschaft.
5. Die Ordnung der Familie als Zelle des Volkes.

Die sechs Grundfreiheiten:
6. Die Freiheit der Völker gegen die Vergewaltigung durch die Weltgroßmächte.
7. Die Freiheit der Völker in der Gestaltung ihrer eigenen Volksordnung.
8. Die Freiheit der Völker gegen fremdvölkische Unterdrückung und Umvolkung.
9. Die Freiheit der Völker gegen die Vergewaltigung der Selbstverantwortlichkeit.
10. Die Freiheit der völkischen Kultur gegen irgendwelchen Zwang und die Vermassung.
11. Die Freiheit des Glaubens gegen Gottlosigkeit und politischen Mißbrauch.

Die sieben Grundrechte:
12. Das Recht des Menschen auf Arbeit und die Pflicht zur Arbeit.
13. Das Recht des Menschen auf freie Entfaltung seiner Kräfte und Zugang zu allen Berufen gemäß Begabung und Leistung.
14. Das Recht des Menschen auf eine nur nach der unterschiedlichen Leistung abgestuften Lebenshaltung.
15. Das Recht des Menschen auf Mitentscheidung bei der Gestaltung des Gemeinwesens.
16. Das Recht des Menschen auf Eigentum und eigenen Boden.
17. Das Recht des Menschen auf Freizeit, Erholung und Teilnahme an allen Gütern und Einrichtungen des Kulturlebens.
18. Das Recht des Menschen auf Schutz bei unverschuldeter Not.“

S. 403f
Der 31-jährige Hauptsturmführer und Jurist (Alexander Dolezalek, 1914-1999) aus dem Europa-Amt der SS plante zu-letzt sogar für die Zeit nach der Niederlage, als er mit Datum 3. April ein Programm der deutschen Freiheitsbewegung“ zu Papier brachte.

Diese „Freiheitsbewegung“ sollte ihre Ziele im besetzten Teil des Reiches mit ausschließlich friedlichen Mitteln ver-folgen; im Mittelpunkt ihrer außenpoli-tischen Bestrebungen sollte ein 12-Punkte-Programm „Die europäische Friedensordnung“ stehen. Dieses war das letzte Dokument des Großdeutschen Reiches, in dem eine föderalistische europäische Zusammenarbeit beschworen wurde:

„A. die europäische Friedensordnung
1. Die Befreiung des deutschen Volkes vom Joch fremdvölkischer Unterdrückung und Besetzung.
2. Die Heimholung der während des Krieges verschleppten Volksgenossen und der Deutschen in Übersee.
3. Das volksgenössische Deutsche umfaßt den geschlossenen deutschen Volksboden und duldet keinen Separatismus.
4. Die Beseitigung aller haßverblendeten Willkürakte der Feindmächte, die die Gefahr künftiger Kriege in sich bergen könnten.
5. Die Überwindung der jahrhundertelangen Bruderzwiste der europäischen Völker durch eine völkische föderalistische Zusammenarbeit in der Europäischen Eidgenossenschaft.
6. Das Recht aller europäischen Völker innerhalb der europäischen Eidgenossenschaft, ihr Eigendasein, eigenständige (sic) Volksordnung, Lebensstil und politische Organisation frei zu gestalten.
7. Die Zurückstellung des nationalstaatlichen Eigennutzes hinter den europäischen Gemeinnutz.
8. Eine europäische Schiedsgerichtsbarkeit, an der jedes Volk berechtigt und verpflichtet ist, mitzuarbeiten, um binneneuropäische Streitigkeiten ohne Anwendung von Gewaltmitteln zu schlichten.
9. Eine wahrhaft brüderliche Gemeinschaft mit den stammesgleichen germanischen Völkern unter dem Fernziel eines späteren freien Zusammenschlusses zu einem germanischen Reich.
10. Eine im europäischen Interesse notwendige enge Zusammenarbeit Deutschlands mit dem von seinem Gebiet fast ganz umschlossenen geschichtlich mit uns verwachsenen tschechischen Volk in Böhmen und Mähren sowie den blutsverwandten Slowenen.
11. Die Vereinigung der verworrenen Volksgrenze in Ost- und Südeuropa durch eine organische und auf gleichartige Räume beschränkte Tauschsiedlung sowie durch ein von der Europäischen Eidgenossenschaft garantiertes Volksgruppenrecht.
12. Eine Zusammenarbeit der europäischen Volkswirtschaften (sic), um die Arbeitsteilung und, unter Ausnutzung der jeweils günstigsten Produktionsmöglichkeiten, die alle Völker drückende Not zu überwinden (sic).“
S. 405f.

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„Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft“, Berlin 1942, S. 229 
Prof. Dr. Heinrich Hunke, damals Wirt-schaftsberater der NSDAP, schreibt am Schluß seiner Einführung zu diesem Buch:

„So stehen wir seit 1940 in einer wirt-schaftspolitischen Umwälzung ohne-gleichen. Die Probleme, die sie uns stellt, sind schwer, aber lösbar.

Ihre Lösung aber wird Europa den er-sehnten Frieden schenken und damit eine große Epoche des gemeinsamen Aufbau-es einleiten, für die es zu kämpfen und zu arbeiten lohnt.“
Hitlers Europa, S. 13

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Reichsminister Walther Funk und das Buch „Europäische Wirtschaftsgemeinschaft“

Rund einen Monat nach Hitlers Reichstags-rede vom 11. Dezember 1941, am 15. Januar 1942, forderte Reichsminister Walther Funk in einem Vortrag mit dem Titel „Das wirt-schaftliche Gesicht des neuen Europa“ die Bildung einer „Europäischen Wirtschafts-gemeinschaft“.

Das Wesen der neuen Wirtschaftsstruktur, so Funk, werde durch Gemeinschaftsarbeit und Wirtschaftsfreiheit bestimmt. Wahre Wirt-schaftsfreiheit bestehe in der Sicherung der Rohstoff- und Nahrungsmittelversorgung, in der Befreiung der nationalen Wirtschaft von internationalen Finanzinteressen sowie in der freiwilligen Unterordnung des einzelnen unter das Primat der Volksgemeinschaft.

Als erste in Europa hätten das nationalso-zialistische Deutschland und das faschisti-sche Italien ihren Völkern den Auftrag ge-geben, alle Kräfte unter staatlicher Direktive in freiwilliger Zusammenarbeit für das Gemeinwohl einzusetzen.

Damit seien die Grundlagen für eine neue politische und soziale Ordnung in Europa geschaffen worden. Europa stelle einen geschlossenen Wirtschaftsraum dar, der über die wichtigsten Industrierohstoffe, nämlich Kohle, Eisen und Aliminium, in genügender Menge verfüge, ebenso sei die Ernährungs-grundlage völlig ausreichend. Die noch fehlenden Rohstoffe und Nahrungsmittel würden durch die Eroberungen im europäi-schen Osten gesichert werden.

Funk befaßte sich anschießend mit Fragen des Zahlungsverkehrs und der Währungs-politik, wobei er betonte, daß Staaten mit starker Währungskapazität es sich zur Aufgabe machen müßten, ihre Clearingsal-den, d. h. Außenhandelsdefizite auszugleichen.

Eine europäische Wirtschaftsgemeinschaft werde auf zwei Voraussetzungen aufbauen, nämlich die Sicherung des europäischen Lebens- und Wirtschaftsraumes und dem Willen zur europäischen Gemeinschaftsarbeit.

Die neue europäische Wirtschaftsgemein-schaft werde sich vor allem auf den Aufbau einer besseren sozialen Lebensordnung konzentrieren. Der gegenwärtige Krieg, der nicht zuletzt um eine neue Wirtschaftsord-nung geführt werde, sei zugleich das ent-scheidende Stadium einer sozialen Revolu-tion.

Fortsetzung folgt

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KWHugo
KWHugo
2 Stunden zuvor

Kann man nicht einfach die Völker ohne wissenschaftliche Direktiven leben lassen wie einst die Germanen? Jede Art von Staat ist mir zuwider. Alle Gesetze entmündigen uns, nehmen uns das Selbstbestimmungsrecht. Das entfernt mich auch vom Sozialsozialismus. Er war unfrei.

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