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Vom Odal zum Bauernkrieg 3. Teil

Bild: proxi-image

 

Erst im Jahre 919, unter dem ersten Deutschen König Heinrich I., gelang es den Bauern, den Fronhofzwang abzulegen und ein Teil ihrer Freiheit zurückzuerlangen.

Er stand ablehnend der Kirche gegenüber und unterband ihre machtpolitischen Ansprüche. Dadurch begann sich die Lage des Bauerntums langsam, doch stetig zu verbessern. Dem Bauern war es wieder möglich, an der Rechtspflege innerhalb seiner Dorfgemeinschaften teil zu nehmen

Bei Heinrichs Nachfolgern, den drei Ottonen, gelang es leider der Kirche, ihren Einfluß wieder geltend zu machen. Schon Otto I. ließ sich vom Papst zum römi-schen Kaiser krönen, wovor ihn sein Vater ausdrücklich gewarnt hatte.

Eine schwere Belastung kam mit der Einführung der Geldwirtschaft, die sich so entwickelt hatte, daß sie zur Auflösung der Eigenwirtschaft führte, da nun Geld zur Zahlung der Abgaben an den Grundherrn verdient werden mußte. Der Bauer war gezwungen auf den Markt zu gehen und Ware anzubieten.

Schließlich bildeten sich unter dem Schutz der Fürsten und Stadtherrschaften große frühkapita-listische Handelsgesellschaften, wie die der Fugger und Welser, von denen die Bauern rücksichtslos ausgebeutet wurden.

 

Bild Wikipedia

Hier einmal eine zeitgenössische Sprichwortbildung vor und nach Einführung frühkapitalistischen Denkens in Deutschland:

Ebenso wirkte sich die Wiedergeburt des spätrömi-schen Rechts belastend für die Bauern aus. Es war Kaiser Maximilian I., der mit der finanziellen Hilfe der Fugger zum Kaiser gemacht wurde und 1495 das Reichskammergericht einführte, das alle Streitfragen nach römischem Recht entscheiden sollte.

 

Kaiser Maximilian I., Begründer des Reichskammergerichtes (Wikipedia)

Die seit dem 15. Jahrhundert immer stärker wer-denden Eigenstaaten taten nun mit den Bauern, was sie wollten. Sie belasteten ihn wieder mit neuen Ab-gaben und Diensten, verwehrten ihm durch Einführung der Schollenpflichtigkeit freien Abzug, das hieß für ihn Bindung an das Gut, bei dem er arbeitete, und damit an den Gutsherrn. Das bedeutete, daß der Bauer ohne Widerspruchsrecht den Spann- und Frondiensten des Herrn ausgesetzt war. Es ist aufschlußreich zu erfahren, unter welche Abgaben die Bauern zu leiden hatten:

 

– Die Bede = eine regelmäßige Steuer, der böse Pfennig;
– die Grundzinse = für Nutzung des Bodens;
– Kuchelgilt = Oster- u. Pfingstlämmer, Martinslämmer, Ostereier, Käse, Schmalz u. Butter.
– Eisengilt = Kriegssteuer, Leib u. Kopfzins, wer kein Hofgut hatte.
– Besthaupt: mußte beim Tode des Bauern gegeben werden und war besonders verhaßt, weil er geben mußte: bestes Pferd, beste Kuh, bester Ochse u. bestes Kleid.
– Weihsteuer = wenn ein Bischof neu gewählt wurde.
– Brautschilling = für die Heiratsbewilligung.
– Zehnten: Großzehnt für Roggen, Hafer, Gerste und Grummet, getrocknetes Wiesengras des 2. Schnittes.
– Blutzehnten: für Kälber, Fohlen, Lämmer, Bienen u. Geflügel.
– Hinzu kommt noch der berühmt-berüchtigte „Rutscherzins“, an jedem Tag, an dem sich die Geldschuld mehrte, verdoppelte sie sich.
– Außerdem mußte noch Frondienst geleistet werden.

Gegen diese zunehmende Belastung, Ausbeutung und Verelendung wandten sich nun 1524/25 die unterdrückten Bauern. Mit friedlichen Mitteln wollten sie die Mißstände mit der verantwortungslosen, volksverachtenden Obrigkeit lösen. Ziel war die Wiederherstellung der alten Verhältnisse.

Hierbei hat sich Thomas Müntzer, Pastor in Allstedt, sehr verdient gemacht, indem er sich ganz auf die Seite des geknechteten Volkes stellte und ihre Rechte vertrat. Er kannte die Nöte der Bauern und drückte sie in seinen Predigten ungeschminkt aus.

Federführend mit Thomas Müntzer, verlangten die Bauern nun in Memmingen 1525, ihre ursprünglichen Rechte, die in „12 Artikeln“ zusammen gefaßt worden waren:

 

1524

Die Kirche als die älteste Trägerin des römischen Rechtes, verlangte ebenso wie die weltlichen Herren, daß die Bauern alle ihre Ansprüche urkundlich be-weisen sollten. Da aber im germanischen Volksleben das Recht eine lebendige Wesenheit war, die niemals schriftlich niedergelegt zu werden brauchte, weil man sich gegenseitig vertraute, blieb den Bauern nichts anderes übrig, als sich in Ermangelung ande-rer Quellen, auf die Bibel zu stützen!

So meinten die Bauern mit dem „Göttlichen Recht“ das alte „Germanische Gemeinrecht“. Das sei im Gegensatz zum Römischen Recht frei von jeder Spitzfindigkeit und der Erniedrigung des Menschen und seiner Arbeit, die nun eine käufliche und ver-käufliche Sache war. Doch was hatte ihr Recht mit dem der Bibel gemein!

Die weltliche und geistliche Obrigkeit dachte über-haupt nicht daran, auf die Grundlagen ihrer Macht und ihres Wohlstandes zu verzichten. Die Rache der gottgewollten Obrigkeit ließ nicht auf sich warten:

Allein der Henker des „Schwäbischen Bundes“, Berthold Aichelin erhängte 1200 Bauern an Buchen und Eichen. Die Zahl der im Kampf umgekommenen Bauern dürfte bei 100.000 gelegen haben. Unzählige wurden geköpft, gehängt, gepfählt, gefoltert, ge-blendet oder gevierteilt.

Die Schlacht bei Frankenhausen wurde eine Kata-strophe für die Bauern. Drei feindliche bestens ausgerüstete Heere von der Obrigkeit mordeten, wie sie nur konnten. Die Bauern dagegen hatten weder eine genügende Ausrüstung noch eine kriegser-probte Führungspersönlichkeit.

Sehr groß war die Zahl der verhungerten und erfrorenen Kinder und Frauen, die nach dem Niederbrennen ihrer Höfe keine Zuflucht und Nahrung mehr hatten.  

Gnadenlos schlachteten die siegreichen Adeligen und Bischöfe die unterlegenen Bauern ab wie Vieh, so wie einst die Römer, ihre Vorbilder.

 

Eine unrühmliche Rolle im Bauernkrieg spielte auch Martin Luther:

Der Ruf der Bauern war für ihn nichts anderes als unstatthafter Aufruhr. Den Fürsten empfahl er rohe Gewalt, wie tolle Hunde müsse man die Bauern totschlagen:

„Drum soll hier zerschmeißen, würgen und stechen, heimlich oder öffentlich, wer da kann und gedenken, daß nichts Giftigeres, Schädli-cheres, Teuflischeres sein kann, denn ein aufrührerischer Mensch.“

Die Gehorsamspflicht leitete Luther aus dem Neuen Testament, Römer 13, ab:

„Jedermann sei untertan der Obrigkeit, die Gewalt über ihn hat. Denn es ist keine Obrigkeit außer von Gott.“

Thomas Müntzer, mit dem er sich einstmals gut verstanden hatte, bezeichnete er als ein Werkzeug des Satans, den man aus dem Lande jagen müsse.

So mutig Luther war, die Bulle des Papstes zu verbrennen, so kaltherzig zeigte er sich seinem eigenen Volk gegenüber, indem er seine Bibelworte, entnommen einer auf Dogmen begründeten Buch-religion, höher bewertete als den Menschen.

Wie die rechtliche Lage der Bauern nach dem ver-geblichen Freiheitskampf war, zeigt der Verkauf von Leibeigenen des Ritters von Heimenhofen (Allgäu) im Jahre 1567, 42 Jahre nach dem Bauernkrieg, an den Kardinalbischof von Waldburg. Es betraf 271 Seelen aus der Umgebung von Sonthofen, 5 Gulden u. 30 Kreuzer je Person – ein schändlicher Sklavenhandel.

Dennoch gab es in der so leidgeplagten Geschichte unserer Bauern einige Lichtblicke, einer davon ist: Friedrich II. der Große, König von Preußen. Er war 1755 bemüht, Maßnahmen zu ergreifen gegen das Ausgepressen der Bauern. Bereits 1749 verbot er das Bauernlegen im ganzen Königreich Preußen.

Friedrich der Große (Bild: blick-aktuell.de)

Die Leibeigenschaft wurde zwar erst im 19. Jahrhundert endgültig abge-schafft, doch wirklich frei und vom Volk geachtet, unterstützt durch das Erbhofgesetz, waren die Bauern erst wieder in jenen 12 Jahren, über die heute nur Schlechtes geschrieben werden darf. Erich Ludendorff hatte bereits vor 1933, im Jahre 1927 gewarnt:

„Heilige Deutsche Erde darf nicht Handelsware sein“! in: „Meine Kampfziele“, August 1927

Mathilde Ludendorff schrieb über die Zeit der Bauernkriege:

„Was hat jenen Verrätern des Freiheitskampfes der Jahre 1520 – 1525 ihrem Vernichtungswerk geholfen? Der Leidensweg des Volkes war ver-längert um 400 volle Jahre. Erschütternd ist es zu wissen, wieviel Blut in diesen Jahrhunderten floß.

Aber leise und unmerklich leitete die Wahrheit die Großen des Volkes in all diesen schlimmen vier Jahrhunderten, führte sie durch das Meer der Täuschungen und Lügen Schritt um Schritt näher an die Erkenntnis der letzten Zusammen-hänge.“ (Auf Wegen der Erkenntnis)

Unter den Hervorragenden sind z. B. Giordano Bruno, Ulrich von Hutten und Kopernikus zu nennen, ebenso Galileo Galilei und Isaac Newton als bahn-brechende Naturwissenschaftler. Die Liste ließe sich noch lange fortsetze.

M. Ludendorff weiter:

„Was half alles Fälschen und Verbrennen der Werke der Wissenschaft? Dreht sich etwa noch die Sonne um die Erde, wie es befohlen wurde, weil dies … König Salomo so annahm?“

Die Verdrängung des unduldsamen Monotheismus durch die wohlbegründete Weltsicht der Naturreli-gionen begann im 15. Jahrhundert und führte nach vielen Opfern schließlich zum Sieg über die men-schenfeindliche orientalische Religion.

Leider haben es die Bauern bis heute nicht geschafft, sich von Dogmen, von starren Verhaltensmustern der noch mächtigen Kirche zu lösen. Immer noch sind viele von ihnen  kirchenanhänglich, der Macht gegenüber, die sie ausgebeutet hat und seit Jahr-hunderten in geistigem Zwang hält.

Mindestens genauso gefährlich ist der Zwang, der heutzutage von Brüssel ausgeübt wird. Die eigent-liche Bestimmung der Bauern, für die Ernährung der Völker zu sorgen, soll in Zukunft von großen Kon-zernen übernommen werden.

Man spricht bereits von künstlicher Ernährung, z.B. von „In vitro“, im Glas, gezüchtetem Fleisch, zu dem tierische Zellen aus ungeborenen Kälbern nötig sind, die diesen Eingriff nicht überstehen. Außerdem sind Still-Legungen von Feldern im Gespräch, damit sich die „Erde erholen“ kann.

Die Bauernaufstände 2024 haben den Bauern wenig bis nichts genützt. Der konventionell wirtschaftende Bauer kann sich vielleicht „freuen“, fast genau so viel Spritzmittel versprühen zu dürfen wie vorher, so daß unser Trinkwasser langsam aber sicher ungenießbar wird.

Die Bio–Bauern dagegen haben sich die Bewirtschaf-tung ihrer Felder in lebendigen Kreisläufen auf ihre Fahnen geschrieben. Sie beschäftigen sich damit, durch abwechslungsreiche Fruchtfolge, wie Klee, Bohnen, Linsen die Fruchtbarkeit des Bodens ohne künstlichen Mineraldünger wieder herzustellen. Da-durch wird der Boden gelockert, so daß die Mikrolebewesen sich entwickeln können. In einer Handvoll gesunder Erde sind mehr Mikrolebewesen als Menschen auf der Erde.

 

Mutter Erde – Muttererde (Bild: wissenschaft.de

In einem künstlich gedüngten, mit schwerem Ackergerät niedergewalzten Boden werden wir keine Regenwürmer finden. Auf einem Schild der Bauern-proteste stand:

„Deutsche Agrarpolitik, der Tod für jeden Familienbetrieb“.

Um diese Not zu überwinden, machen sich viele Deutsche auf den Weg, in ländlichen Gegenden von Deutschland Rückzugsräume zu besiedeln, um durch persönliche Selbstbestimmung die Zumutungen eines immer übergriffigeren Staates abwehren zu können.

Beispiele sind Wienrode und „weda elysia. Eine Gärtnerhof-Kleinsiedlung für Familien-Stammes-Landsitze im Harz“.

 

Weda elysia erklärt:

„Unser Anliegen sind blühende Gärten, in denen Eltern mit ihren Kindern glücklich leben. Wo Familien sich eine heile Naturwelt erschaffen und voller Freude in die künftige Zeit blicken.“

Dazu gehört aber auch eine lebendige Kunde über unser Volk, unsere Ahnen und Urahnen, deren Werke, ihre Baukunst, ihre Volkslieder und -tänze kennen- und lieben lernen und so auf seelisch festem Grund ihr Leben gestalten können. Adelinde

Erfreulich ist, daß sich sogar europaweit selbstden-kende Menschen, meistens sind es Familien, aufma-chen, auf dem Land naturnah zu leben und ohne staatliche Bevormundung ihren eigenen Wurzeln gerecht zu werden.

 

Dat ole Huus 1540, Wilsede (Wikipedia)

 

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markwart cochius
markwart cochius
2 Monate zuvor

Ähnlich wie heute war es damals.
Germanisches Recht gewährte den Fremden, den Hereingekommenen erst Gastschaft, dann Bleiberecht und sogar SiedlungsrechtNur wer kam denn da? Sehr viele, die bei den fremden, Bleiberecht genießenden Gutmenschen damals einkehrten, die durften nicht angerührt werden. Jetzt wandten die Neuen, die schon bleiben durften, das Gastrecht an für die, die jetzt bei ihnen Unterschlupf gefunden hatten.Daraus wurde die christliche Nächstenliebe, denn dieser Gott vergibt alle Sünden, auch diesen Sündern… Diese Neuen schafften sich schnell Besonderheiten, z.B. das Schreiben und Lesen. Mit dieser Besonderheit lockten sie automatisch die althergebrachten Verantwortungsträger zu sich, die Söhne der Grafen.

Nun drehte sich das Lebenskarussel schnell in die andere Richtung: Aus Gastrecht wurde Bleiberecht und daraus Besitzrecht, amen!

Thing stand nun unter diesen neuen Fixpunkten. Da wurden aus den Grafen in Umkehrung des Gemeinrechtes, das sie für ihre Gemeinschaft bisher verwalteten, ein Besitzrecht, das sie dann immer mehr gegen die Gemeinschaft zu eigenen Gunsten verwendeten.

Diese Schritte waren gar nicht so groß und für das Volk, das sich quasi blind auf ihre Führenden, die Grafen, verlassen konnten, kaum merklich. Die Folgen hat Roswitha gut beschrieben. Der sittlich-ethische Verfall begann mit der Erweiterung des Gastrechts.

Hat sich da am Verhalten des Volkes heute viel verändert? Zur Misere von heute spielt der II.WK eine wichtige Rolle: Der enorme Eliteverlust mit der nach der Weimarer Republik darin aufgebauten Moral und Verantwortung für die Gemeinschaft.

Und:

Das Alleingelassensein der Kinder durch beide Elternteile nach dem Waffenstillstand; die Kinder mußten doch ernährt werden. Wo blieb denn da das Zuhause in der behüteten Gemeinschaft?

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