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Wem der Ausdruck „Screening“ fremd ist, kann bei Wikipedia die Erklärung finden:

Herkunft des Begriffs ist das engl. „to screen“, das sich umschreiben läßt als: „etwas auf den Bildschirm bringen“, mit der über-tragenen Bedeutung „etwas der Aufmerksam-keit zuführen“. Eine medizinische Screening-untersuchung bezeichnet man im Deutschen auch als Filteruntersuchung, eine polizeiliche als Rasterfahndung.

Thomas Engelhardt

behandelt das Thema genauer:

Das in Bundesdeutschland angewendete und durchgeführte Screening erweist sich bei ge-nauerer Betrachtung als ein nachrichten-dienstliches Instrument zur Überwachung und Kontrolle des Bürgers über den Weg der Unternehmen und Firmen.

Das bedeutet konkret, daß die an sich ho-heitlichen Aufgaben des Staates (bzw. seiner Sicherheits- und Nachrichtendienste) auf die Unternehmen übertragen werden und nie-mand stellt dieses „Spiel“ infrage. Aber genau das war Sinn und Zweck der Screening-EU-Verordnung. Diese orientiert aber selbstver-ständlich auf andere Sachgründe und Notwendigkeiten:

Terror- und Gefahrenabwehr, Schutz des Rechtsstaates, Sicherung der Demokratie (!!!).

Das alles ist nachlesbar: scheinbare Transpa-renz eines an und für sich völlig intranspa-renten Verfahrens und Gesamtvorganges.

Keine der politischen Parteien hat das Thema auf der Agenda, parlamentarische Anfragen und Untersuchungen hierzu gibt es nicht.

Jeder Karnickelzüchterverein in der Bun-desrepublik unterwirft sich der bereits genannten Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Hier wird die Verhältnismäßigkeit deutlich – besser gesagt die Unverhältnismäßigkeit. Dort, wo es tatsächlich darauf ankäme, greift die DSGVO auf einmal nicht mehr. Als ob diese nicht existent wäre, wird der Bürger (hier: der Beschäftigte bzw. neudeutsch der „Arbeitnehmer“)[1]  einem Kontroll- und Überwachungsverfahren ausgesetzt und unterworfen, ohne daß die Betroffenen dies feststellen.

Was sagt die DSGVO zur Verarbeitung perso-nenbezogener Daten?

Es bedarf grundsätzlich einer Erlaubnis zur Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 6 DSGVO. Diese Erlaubnis kann unter anderem

(1) die Einwilligung der betroffenen Person (Art. 7 und 8 DSGVO) sein oder

(2) sich aus rechtlichen Verpflichtungen er-geben (siehe hierzu auch DSGVO Art. 88 § 26 Abs. 4 bzw. BDSG- neu; Bundesdaten-schutzgesetz v. 30.06.2017).

Hieraus ergibt sich eigentlich die besondere Verantwortung der am Screening beteiligten Unternehmen. So heißt es z. B. in Art. 88 Abs. 2 DSGVO, daß bei solchen Vereinbarungen (gemeint sind Betriebsvereinbarungen, die Kontroll- und Überwachungssysteme betref-fen) neben Transparenzgrundsätzen insbe-sondere die Wahrung der Menschenwürde ein Kriterium sein muß – auch und gerade bei Überwachungssystemen und Überwachungs-mechanismen am Arbeitsplatz!!!

Beim Mitarbeiter-Screening gilt alles dies nicht mehr!

Nun mag man hier einwenden, daß das in bundesdeutschen Wirtschaftsunternehmen angewendete sog. Mitarbeiter-Screening aufgrund einer EU-Verordnung erfolgt (da-runter in allen Dax-40-Konzernen!). Ja und nein. Denn: trau schau wem. Oder anders ausgedrückt. Wem nütz es?

Langer Rede kurzer Sinn. Gerade wir als Bür-ger müssen hier Obacht geben und aufmerk-sam bleiben! Und nun haben wir also auch noch die bereits genannte DSGVO. Jeder kennt sie zumindest dem Namen nach, fast niemand weiß, was drin steht.

In den im Art. 5 der DSGVO formulierten sechs Grundsätzen wird eindeutig ausge-führt, wie und auf welche Weise personenbe-zogene Daten verarbeitet werden und wie mit diesen umzugehen ist. Die ausdrückliche Pflicht zum Einhalten und zum Nachweis dieser Grundsätze wird ergänzt durch die Art. 24 und 25:

Die Verantwortlichen (hier: der Unternehmer) ist demnach verpflichtet, „geeignete techni-sche und organisatorische Maßnahmen“ zu treffen und umzusetzen …, um sicherzustel-len …“, daß die Verarbeitung von Daten gemäß dieser Verordnung erfolgt“ (Art. 24 Abs. 1) und dies „sowohl zum Zeitpunkt der Festlegung der Mittel für die Verarbeitung als auch zum Zeitpunkt der eigentlichen Verarbeitung“.

Art. 32 „Sicherheit der Verarbeitung“ beschreibt, was zu diesem Maßnahmen gehören soll.

Gleichzeitig werden jedoch auch sog. Betroffenheitsrechte im Kap. III DSGVO beschrieben und eindeutige Anforderungen zur Gewährleistung der Transparenz defi-niert, u.a. Informationspflichten des oder der Verantwortlichen (Art. 13 und 14).

Deutlich werden soll: Das Thema ist so komplex wie vielschichtig.

Im beruflichen und sozialen Umfeld hat der Autor in den vergangenen Jahren mehrfach den Versuch unternommen, Aufklärung zu leisten und Sensibilität für dieses allen sogenannten rechtsstaatlichen Normen hohnsprechende Verfahren zu entwickeln. Keine Nachfragen, keine Diskussionen!

Das ist bemerkenswert. Das MfS und seine operativen Abteilungen werden zu Recht als Unter-drückungsinstrument gebrandmarkt. Beim bundesdeutschen Screening halten alle die Klappe.

Und weshalb werden Firmen und Unterneh-men mit den Überwachungsaufgaben ver-pflichtet? Nun, ganz einfach: Arbeitgeber haben Zugriff auf alle relevanten Personen-daten. Nachrichtendienste müßten diese erst mühsam erfassen.

Das in der EU etablierte Screening basiert auf einer Forderung der Vereinigten Staaten. Jede Firma, die am Überseehandel direkt bzw. über Dienstleister, Lieferfirmen und Kunden indirekt beteiligt ist, muß das Screening anwenden.

Die EU-Kommission hat hier lediglich eine US-amerik. Forderung umgesetzt. Auch die-ser Fakt ist im gegebenen Zusammenhang in der Regel nicht bekannt.

Eine an den für den Wahlkreis des Autors zuständigen Bundestagsabgeordneten ge-richtete Anfrage blieb unbeantwortet. Das muß angesichts der geschilderten Tragweite des Sreening-Verfahrens freilich grotesk erscheinen.

In der DDR erhielt der Bürger auf an Behörden und Institutionen gerichtete Anfragen immer und in jedem Fall eine Antwort. Immer. In jedem Fall! Das mindeste war eine Eingangs-bestätigung. Zugegebenermaßen war die Antwort auf die damals in der DDR offiziell „Eingabe“ genannte Bürgeranfrage tendenziell oft ohne Gehalt und in der Sache unbefriedi-gend. Aber sie wurde registriert und man konnte immer nur hoffen, daß diese an der richtigen Stelle von der richtigen Person gelesen wurde.[2]

Diese Schilderung der damaligen Verhältnisse im anderen deutschen Besatzungssprößling, der sich ebenfalls deutsch, demokratisch und eine Republik nannte, soll freilich nicht darü-ber hinweg täuschen, daß die Überwachung, Kontrolle und Gängelung durch die operati-ven Abteilungen des Ministeriums für Staats-sicherheit und die allgegenwärtige Polizei, nicht zuletzt auch durch die Hunderttausend Stasispitzel[3] sowie die Zuträger der Poli-zei[4] umfassend war!

Aber betrachten wir wieder die Verhältnisse im seit 1990 existierenden  Groß-West-deutschland!

Die Überwachung der bundesdeutschen Bevölkerung gerade auch hinsichtlich der gesamten Telekommunikation hat inzwischen Ausmaße erreicht, die dem einzelnen Bürger in der Regel nicht bekannt sind. Insbesondere auch ausländische Nachrichten-, Geheim- und Spezialdienste namentlich der US-Ame-rikaner, aber auch z.B. Israels (in der Bun-desrepublik ist der Mossad[5] allein mit etwa 5.000 Residenten, Agenten und Mitarbeitern vertreten und hier tätig!) überwachen prak-tisch den gesamten Telekommunikations-verkehr in Deutschland (mittels sog. Selek-toren, Code-Begriffen, Kennwörtern). Diese Überwachung leisten heute aber Algorithmen, und die Agenten der Überwachungsdienste klinken sich dann im Falle des Falles ein und nehmen eine Einzelfalluntersuchung vor.

Was aber hat das alles mit dem Mitarbeiter-Screenning zu tun? Vordergründig nichts, werden Kritiker dieser Darlegungen entgeg-nen. Am Ende aber, bei genauerer Betrach-tung, tatsächlich alles!

Nur nebenbei: Die USA betreiben seit 2015 in Wiesbaden-Erbenheim eine neue Geheim-dienstzentrale und ein zentrales militärisches Aufklärungszentrum[6] bzw. ein Hightech- Abhörzentrum, in der die Aktivitäten aller auf dem Territorium Deutschlands (lies: der sog. Bundesrepublik) tätigen US-Nachrichten-dienste gebündelt und zentralisiert werden, ohne daß die Deutschen hier Mitsprache- oder gar Vorbehaltsrechte geltend machen könnten!

Ein sog. European Technical Center der NSA in Mainz-Kastel (Stadtteil von Wiesbaden), ebenfalls zentrales Abhörzentrum, ist seit Jahren in Betrieb, nur ist das allgemein nicht bekannt.

Man stelle sich vor, der bundesdeutsche BND würden in den Vereinigten Staaten ein Abhör-zentrum gleicher Art betreiben (??? …).

Nun mag man einwenden, daß das bundes-weit bereits laufende Mitarbeiter-Screening der Belegschaften in den Betrieben, Firmen und Unternehmen aufgrund einer EU-Ver-ordnung erfolge. Ja und nein. Denn: trau schau wem.

Man muß an diesem Punkt die Frage stellen, wie und auf welche Art und Weise solche von der Europäischen Kommisson in Brüsssel erlassenen „Verordnungen“ (die volle Geset-zeskraft genießen!) zustande kommen und wer sie in welchem Interesse initiiert und verabschiedet.

Das mittlerweile flächendeckend praktizierte Mitarbeiter-Screening verstößt bei genauerer Betrachtung nicht allein gegen die bereits erwähnte DSGVO (Datenschutzgrundver-ordnung), sondern mißachtet und verletzt alle vorgeblich geschützen Individualrechte.

Die bundesdeutsche DSGVO ist komplex aufgebaut und beinhaltet 99 Artikel und 173 Erwägungsgründe. Die Erwägungsgründe und Auslegungshilfen sind jedoch interessan-terweise (!!!) den Einzelartikeln voran gestellt!

Leser der DSGVO müssen beim Studium der DSGVO also immer vom jeweiligen Artikel zum passenden Erwägungsgrund zurück-springen, um die eigtl. Bedeutung (und die sich hieraus folgende Interpretationen sowie die Auslegungsmöglichkeiten) zu verstehen. Ein Schelm, der Böses dabei denkt!!!

In Praxi ist es derzeit so, daß in- und aus-ländische Geheim- und Nachrichtendienste hierzulande tun und lassen, was sie wollen, weil fremde politische Interessen Vorrang haben und die Individualrechte der Bürger vor dem Hintergrund bekannter und identifi-zierter Bedrohungen und Gefährdungen als zweitrangig klassifiziert werden!

Im besonderen Fall des Mitarbeiter-Scree-nings verhält es sich sogar so, daß klassische nachrichtendienstliche Aufgaben und Hand-lungsvorgaben auf Unternehmer bzw. Unter-nehmen verlagert wurden und werden.

Und wir alle sehen (scheinbar ohnmächtig) zu und viele meinen wahrscheinlich sogar, das alles wäre völlig normal. Das geht dann aber soweit, daß Aktivisten und politisch Interes-sierte, die etwa (friedlich, z.B. in Form von angemeldeten Demonstrationen) vor US-Kontrollbasen und Überwachungseinrich-tungen demonstrieren oder Mahnwachen abhalten, nachrichtendienstlich erfaßt wer-den, sich erkennungsdienstlichen Ermitt-lungen deutscher Polizeibeamter unterziehen müssen (jeder Protest dagegen völlig zweck-los!!!) und bei Geheimdiensten mindestens als Querulanten, Unruhestifter, wenn nicht Gefährder erfaßt werden. Das ist die heutige Lage in der sogenannten Bundesrepublik 2024!

Daß dem jedenfalls wirklich so ist und genauso abläuft, weiß der Autor dieses Beitrages aus eigener Erfahrung, denn er ist Betroffener. Daher rührt auch dessen Sensibilität gegenüber diesem gesamten Themenkomplex. Wer aber hätte eben DAS 1989 für möglich gehalten???

Man glaubt sich in ein anderes Land versetzt. Manche sagen heute DDR 2.0. Das ist nicht zutreffend. Die Staatssicherheit, das „Schild und Schwert der herrschenden Staatspartei“ (so gemäß Eigendefinition) war knallhart und wohl auch brutal und erbarmungslos.

Weltanschauliche und politische Gegner wurden zermürbt, politisch neutralisiert, aus dem Verkehr gezogen, sprich zu Haftstrafen verurteilt. Ihre genaue Zahl ist nicht ermit-telbar. Die Gesamtzahl der in der Zeit des Bestehens der DDR politisch inhaftierten Personen wird auf rund 200.000–250.000 geschätzt. Etwa 34.000 wurden ab 1962 bis 1989 durch die BRD freigekauft.

Die flächendeckende Überwachung heute ist jedoch weitaus rigoroser, vor allem jedoch effektiver. Ins Überwachungsraster fallen nicht wie ehedem in der DDR Auffällige, Unangepaßte, offensichtliche Gegner und Abweichler, sondern die Gesamtbevölkerung. Und während die Stasi-Überwacher an ihrem eigenen am Ende kaum noch zu bewältigen-den Daten-Müll quasi erstickten, wird hier und heute mindstens ein Viertel der Bevölke-rung gescannt – mindestens aber der Teil der Bevölkerung, der über den Arbeitgeber erfaßbar ist.[7]

Die Überwachung heute muß demzufolge als umfassend, akribisch und effektiv bezeichnet werden. Ziel ist am Ende immer die Vernich-tung der Lebensexistenz des betroffenen Individuums.

Im Falle des Falles wird aber auch mal ein Exempel statuiert und wie im Falle der um Heinrich XIII. Prinz Reuß versammelten Gruppierung Terrorabsicht unterstellt und dementsprechend geahndet. Insofern gleichen sich die Unterdrückungssysteme also durchaus. Das MfS ging lediglich anders vor. Pro Jahr wurden zwischen 4000 bis 5000 sog. Fallakten bearbeitet und als „operative Vorgänge“ geführt.[8]

Quantitativ ist die nachrichtendienstliche Überwachung der Bevölkerung durch die Stasi also mit der Überwachung heute nicht ver-gleichbar. Aber Vergleiche hinken bekannt-lich. Im vorliegenden Fall ist das der berühm-te Vergleich von Äpfeln mit Birnen.

Entscheidend sind die Auswirkungen und Folgen. Insgesamt ist festzustellen, daß es der in der DDR herrschenden Funktionärs-clique und den Funktionären der Partei nicht gelang, die eigene Bevölkerung botmäßig zu halten. 1989 entluden sich dann die gewach-senen Spannungen.

Im BRD-Staat dagegen sind die Massen gleichgültig, ahnungslos, orientierungslos. Aufklärung täte not, aber das allgemeine Interesse tendiert gegen null. Insofern wird auch die hier vorliegende Zusammenfassung sicherlich nur einen begrenzten Leserkreis erreichen.

Zu hoffen wäre, daß diese Informationen weit gestreut werden, um Aufklärung zu leisten. Jeder Leser der vorstehenden Ausführungen sollte deshalb als Multiplikator tätig werden. Denn das Schweigekartell aus Politik und Medien beim Thema Screening wird bis heute eingehalten.

Fortsetzung folgt!

________________

Anmerkungen

[1] Dieser neudeutsche Begriff des Arbeitnehmers ist ein semantischer Trick ohnegleichen. Diejenigen, die – gleich ob geistig oder körperlich – arbeiten, geben Arbeit im eigtl. Sinne. Die Arbeitgeber geben keine Arbeit, sondern Arbeitsplätze. Hier findet über die Sprache eine Sinnumkehrung statt. Unser Gehirn aber nimmt im Unterbewußtsein denjenigen, der etwas „gibt“, als positiv wahr. Alle in der Wirtschaft handelnden Personen haben die vorgegebene Semantik übernommen. Beschäftigte, Gewerkschaften, Führungskräfte (neudeutsch „Manager“), Firmeninhaber usw. Es ist die alte Wahrheit. Herrschaft wird primär über die Sprache, über die Semantik ausgeübt.

[2] Mitte der 1980er-Jahre in Dresden wohnend, erhielt der Autor in einem Fall sogar Antwort aus dem Büro des 1. Sekretärs der SED-Bezirksleitung Hans Modrow.

[3] Bei den sog. Inoffiziellen Mitarbeitern (IM), insgesamt etwa 110.000 Spitzel, gab es Differenzierungen:

– Inoffizieller Mitarbeiter mit besonderen Aufgaben (IMA),

– Inoffizieller Mitarbeiter der Abwehr mit Feindverbindung oder zur unmittelbaren Bearbeitung im Verdacht der Feindtätigkeit stehender Personen (IMB),

– Inoffizieller Mitarbeiter im besonderen Einsatz (IME),

– Inoffizieller Mitarbeiter zur politisch-operativen Durchdringung und Sicherung des Verantwortungsbereiches (IMS), Gesellschaftliche Mitarbeiter für Sicherheit (GMS),

– Hauptamtlicher Inoffizieller Mitarbeiter (HIM). Die Zahl der im sog. Operationsgebiet (= Stasi-Bezeichnung für die Bundesrepublik) verpflichteten und eingesetzten Stasi-Agenten und Spitzel wird auf etwa 10.000 geschätzt. Diese waren in allen Bereichen der BRD im Einsatz (Politik, Wirtschaft. Medien, Parteien, Kultur). Es waren wohlgemerkt Bundesbürger und Zivilisten, keine Offiziere des MfS.

[4] In der ehem. DDR „Freiwilliger Helfer der Volkspolizei“ genannt. Die zuletzt etwa 170.000 Polizeispitzel waren für die Kontrolle des öffentlichen Lebens, der Grenzanlagen im Grenzgebiet und im 5-km-Streifen an der innerdeutschen Grenze sowie im Bereich der Verkehrssicherheit tätig.

[5] Vgl. Anm. 3.

[6] Consolidated Intelligence Center (CIC), deutsch: Vereinigtes Nachrichtendienstliches Zentrum.

[7] Hier noch einmal der Verweis auf Anm. 2.

[8] Der sog. „Operative Vorgang“ (stasideutsch) war ein konspiratives Ermittlungsverfahren gegen eine oder auch mehrere Personen, die nach der DDR-Gesetzgebung eine Straftat begangen hatten oder dies beabsichtigten. Anlaß war oft schon nichtkonformes politisches Verhalten. Jeder Operative Vorgang  hatte einen Decknamen und eine Registriernummer (der Operative Vorgang des Autors, Laufzeit 1976-1988, war betitelt mit „Feind“).

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Drusius
Drusius
2 Monate zuvor

Vielleicht sollten die Menschen wissen, das es zwei Ebenen der Geheimdienste gibt. Eine Ebene dient der globalen Herrschaft und eine der nationalen Herrschaft. Ablesen kann man das zum Beispiel daran, das Lenin fünf enge Mitarbeiter hatte, von denen 3 Mitarbeiter des Geheimdienstes waren. Die Frage, die sich aufdrängt, ist die nach der Möglichkeit, eine Revolution gegen den Geheimdienst durchzuführen. Das kann man wohl ausschließen. Der sowjetische Kommandeur Tuchaschewski hatte versucht, zu einem Stalin-Geburtstag besondere Unterlagen zu finden, die Stalin auf ein noch höheres Podest heben sollten. Er fand die die Mitarbeit Stalins in einem Geheimdienst.

Auch der „Rust“-Flug nach Moskau und seine Landung auf dem roten Platz kann man der globalen Herrschafts-Organisation „Strahl“ zuordnen (Russisch Junos). Dazu kann man auch zwei Bücher finden, wenn man sucht.

Auch die „Wiedervereinigung“ war ein gesteuerter Prozeß (dazu würde ich mir einmal die Interviews von Herrn Wolski anhören).

Entwicklungsideen in scheinbare Freiheit, wie die von Gorbatschow werden in die Menschen hineingetragen, dazu werden kleinere Krisen aufgebauscht und zu Umwandlungen genutzt.

Allerdings benötigen Masse-Elite-Systeme immer innere oder äußere Bedrohungen zur Stabilisierung der Länder. Dazu werden einige Länder in verschiedenen Regionen zu den bösen Buben gemacht. Die Steuerung der Firmen der Länder ist nicht zufällig, die Zuordnung der zu nutzenden Energien, Industrien und Rohstoff auch nicht.
Wir sehen jetzt eine Veränderung von oben. Der Papst durfte 2011 die Personen-Firmen der Welt kündigen, was eine Entwicklung möglich macht, weil die Entwicklung der Menschheit soweit ist. Der Papst soll der letzte Papst sein, wie es geplant ist.

Die totale Kontrolle ist ein möglicher Entwicklungsweg der polaren Entwicklung, jedoch kein wünschenswerter.

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