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„Man kann es auch als Durchleuchtungsverfahren bezeichnen.“

Thomas Engelhardt

fährt fort mit seiner diesbezüglichen Aufklärung:

Das Social Screening, in der Wirtschaft, auch als sogenanntes Mitarbeiter-Screening be-zeichnet, ist im BRD-Staat allgegenwärtig. Die Crux ist, (fast) niemand bemerkt das. Am allerwenigsten die Betroffenen selbst! Das scheint grotesk, ist jedoch Realität.

Screening wird heute flächendeckend ange-wendet. Von allen großen Industriefirmen, den DAX-Unternehmen, von mittelständi-schen Betrieben, von Universitätskliniken und großen öffentlichen Einrichtungen, von Be-hörden, Institutionen. Insgesamt betroffen sind viele Millionen Menschen in diesem Land. Genaue Zahlen anzugeben ist schier unmöglich. Es ist jedoch davon auszugehen, daß etwa die Hälfte aller sozialversicherungs-pflichtig Beschäftigten in der BRD, das sind etwa zwanzig Millionen Menschen, direkt betroffen sind.[1]

Da das Screening aber sozusagen verdeckt erfolgt und keine Kontrollmechanismen existieren, werden auch keine Statistiken geführt und Zahlenerhebungen unmöglich gemacht. Kritiker dieser Zahlenangabe könnten das Gesamtausmaß des Screenings deshalb leicht in Zweifel ziehen und die angegebene Zahl der Betroffenen als über-zogen bewerten. Allein, die bekannten Fakten sprechen für die Richtigkeit der angegebenen Größenangabe.[2]

Was aber bedeutet eigentlich Social Screening?

„Screening“ ist ein systematisches Untersu-chungsverfahren, das eingesetzt wird, um Personen zu identifizieren, die im Sinne des Staates als „Gefährder“, „Extremisten“ oder „Terroristen“ gelten oder aber informelle oder andere Kontakte zu solchen Personen, Grup-pierungen, Personenvereinigungen und Organisationen unterhalten.

Sreening-Verfahren werden immer dann angewendet, wenn es darum geht, die sprichwörtliche „Nadel im Heuhaufen“ zu finden. Man kann es auch als Durchleuch-tungsverfahren bezeichnen.

Die Herkunft des Begriffs ist das englische „to screen“, das sich umschreiben läßt als: „etwas sichtbar machen“ (mit der übertragenen Be-deutung, einen dunklen Fleck sichtbar und bekannt zu machen).

Das Screening-Verfahren ist in seinen Ur-sprüngen bereits mehr als zwanzig Jahre alt.

Die Einführung des genannten Kontroll- und Überwachungsverfahrens war, jedenfalls ist das die offizielle Version, eine Folge von 11/09, dem Angriff auf die beiden Doppel-türme des World Trade Center in der „Welt-hauptstadt“ New York im Jahre 2001.

In der Folge wurden, maßgeblich von den US-Amerikanern initiiert, sogenannte Gefährder- oder Gefährdungslisten erstellt und Perso-nen, Organisationen und Institutionen erfaßt und aufgelistet, die als Terror- Organisatio-nen definiert oder zu solchen erklärt wurden (sic.!; dies ist ein eklatanter Unterschied!).

Im nächsten Schritt wurden andere über-staatliche Organisationen wie z.B. die Europäische Union verpflichtet, dies gleich-zutun und ihrerseits unter Zugrundelegung der bereits existierenden UNO-Gefährder- und Gefährdungslisten eigene Listen zu erarbeiten und anzulegen und Mitglied-staaten zu verpflichten, diese Überwachungs-maßnahmen umzusetzen.

Das Neue ist aber, daß man bestehende nationale Gesetze geschickt umgeht und nicht etwa wie im Falle der DSGVO (Daten-schutzgrundverordnung)[3] eine EU-Ver-ordnung (die Gesetzes-Charakter genießen!) in neu zu verabschiedende nationale Gesetze transformiert.

Nein, man geht einen völlig anderen Weg und legt fest, daß alle Unternehmen, die sich als Exporteure betätigen und Handel mit den Vereinigten Staaten betreiben, sicherstellen müssen, keine „Terroristen“ oder „Terrorsym-pathisanten“ zu beschäftigen bzw. diese im eigenen Unternehmen zu identifizieren und aus den betrieblichen Abläufen auszuschlie-ßen bzw. von ihrer Tätigkeit zu entbinden und ohne Bezahlung freizustellen.

Besonders perfide ist in diesem Zusam-menhang, daß ein Passus verlangt, auch für bereits erbrachte Arbeitsleistungen die Entgeltauszahlung zu sperren.

Die identifizierte Person erhält absolutes Zutrittsverbot zum Arbeitsplatz, in das jeweilige Unternehmen, den Betrieb, die Firma, das Büro und alle mit dem Arbeitsplatz und Beschäftigungsverhältnis in unmittelba-ren oder mittelbaren Zusammenhang stehen-de Einrichtungen und Unternehmensteile.

Die identifizierte Person wird zur Persona non grata. Ein Teil des Gesamtprozesses ist die Sicherstellung, die jeweils identifizierte Per-son vom gesamten Geldkreislauf abzuschnei-den, indem die sofortige und vollständige Sperrung aller Konten eingeleitet und verfügt wird.

Der identifizierte „Gefährder“ wird quasi entsozialisiert. Er kann keine Lebensmittel einkaufen, die Miete nicht zahlen, sich nicht oder nur mit Schwierigkeiten über Land bewegen.

Bedeutsam in diesem Zusammenhang ist:

1. Das Mitarbeiter- Screeening als solches wird in vielen bundesdeutschen Unternehmen (genauer: in vielen in der BRD tätigen Wirt-schaftsunternehmen) zum Teil bereits seit vielen Jahren praktiziert, ohne daß den Betroffenen dies bekannt wäre oder den Belegschaften bekannt gemacht worden ist, z. B. mittels Aushang oder Mitarbeiter-Information.

In einem Teil dieser Betriebe haben Gewerkschafter und  Betriebs- bzw. Personalräte sog. Betriebsvereinbarungen abgeschlossen, in denen das Procedere beschrieben und die Abläufe definiert werden.

Aber auch in diesen Fällen bleiben betroffene Belegschaften in der Regel ahnungslos, weil die Gremien der Interessenvertetungen zum „behutsamen Umgang“ mit diesen brisanten Informationen aufgefordert werden.

Die meisten wohlgemerkt gewählten Interessenvertreter halten sich an diese immer nur mündlich gemachten Vorgaben und beugen sich dem Prinzip der „vorbeu-genden, unehrenhaften Unterwerfung“ statt ihrer ureigensten Aufgabe nachzukommen, nämlich die Interessen ihrer Kollegen zu vertreten.

Die bundesdeutschen institutionalisierten Gewerkschaften, die diesen Namen kaum noch verdienen – sieht man einmal von der Gewerkschaft der Lokführer ab – üben sich beim Thema Mitarbeiter-Screening unisono im Stillschweigen.

Eindeutiges Indiz, daß diese Branchenge-werkschaften Teil des Systems geworden sind. Früher definierten sie sich als Kampfgemein-schaften der Arbeiterschaft. Heute steht die sogenannte „Sozialpartnerschaft“[4] im Mittelpunkt aller Aktivitäten.

2. Der Gesamtablauf des sog. Screenings bleibt intransparent. Welche Institutionen auf EU-Ebene haben auf welcher Grundlage die Gefährdungslisten erstellt? – Auf welchem Wege (Informations- und Transformations-kanäle) werden Wirtschaftsunternehmen aufgefordert und verpflichtet, das Sreening durchzuführen?

3. Dokumente, in denen nachlesbar wäre, wie der Gesamtprozeß des sog. Screenings zu behandeln ist, sind nicht öffentlich und nicht einsehbar, d.h. der Souverän (das Volk) und alle staatlichen Institutionen werden im genannten Überwachungsprozeß des auch Mitarbeiter-Screening genannten Ablaufs übergangen.

Um das Screening- Verfahren aber überhaupt durchführen zu können, werden staatliche Einrichtungen am Ende doch wieder teilweise benutzt und eingespannt.

Wir erleben hier demzufolge einen Prozeß, der erstens eine Eigendynamik entwickelt hat, ganz besonders aber von der Neutralisierung und Aufweichung demokratischer Entschei-dungsprozesse auf allen Ebenen gekenn-zeichnet ist.

Mithin kann (und muß!) man das genannte Screening-Verfahren als Teil der neoliberalen Wirtschaftsdoktrin kennzeichnen, die da-durch charakterisiert wird, daß alle politi-schen, gesellschaftlichen und staatlichen Hemmnisse wirtschaftlichen Handelns elimi-niert werden. Cui bono?

Eigentlich ist damit alles gesagt. Oder doch nicht!

Zugegebenermaßen liegen auch dem Autor bis heute nur begrenzte Erkenntnisse hin-sichtlich des angewendeten Screening-Ver-fahrens vor. Alle Beteiligten (Arbeitgeber, Führungskräfte, Gewerkschaften, Betriebs-räte) hüllen sich in Schweigen oder reagieren auf Anfragen mit vorgeblichem Nichtwissen, Ahnungslosigkeit und der Tendenz zur Be-schwichtigung und Marginalisierung („Sie persönlich sind doch nicht betroffen“, „das Thema berührt nicht ihre beruflichen Auf-gaben“ usw. usf.).

In Erfahrung gebracht werden konnte ledig-lich die Tatsache, daß Mitarbeiter-Datenban-ken bzw. Belegschaftslisten mit den Gefähr-derlisten abgeglichen werden.

Diese Aufgabe übernehmen automatisierte Programme (Algorithmen), woraus geschluß-folgert werden kann, daß es direkte Infor-mationskanäle zwischen nicht zu identifi-zierenden Auftraggebern und entsprechen-den Auftragnehmern in den Betrieben und Unternehmen geben muß.

Wer aber sind diese? Personalreferenten, Vorstandsmitglieder, Aufsichtsräte?

Null Antworten auf diese vielen Fragen. Der Gesamtvorgang bleibt nebulös, undurch-sichtig.

Dem Autor, der in seiner Berufstätigkeit mit dem Screening-Verfahren direkt konfrontiert wurde, war vorgeworfen worden, daß er mit seinen Mutmaßungen und Einschätzungen ein Gespenst konstruieren und eine Sache auf-bauschen würde, die an sich keiner Erwäh-nung wert wäre (sic.!).

Wenn dem aber so ist mutet es seltsam an, daß hierüber so wenig (um nicht zu sagen gar nichts) berichtet wird und die Beteiligten die Angelegenheit wie das sprichwörtliche rote Tuch behandeln.

Von Vorgesetzten wurde in diesem Zusam-menhang der direkte Vorwurf der Übertrei-bung und ungerechtfertigten Unterstellung erhoben.

Andererseits muß es vernünftig (und auch notwendig) erscheinen, die (angeblich) offenen Gesellschaften des sogenannten Westens (d. h. also die Bürger in den Staaten der sog. Ersten Welt) vor den Angriffen von politischen Aktivisten und Extremisten zu schützen.

Fest steht, dieser Westen hat bis heute keine Antworten auf die assymetrische Kriegfüh-rung des politischen Islamismus gefunden. Man erkennt allerdings auch nicht, daß die kriegerischen Aktivitäten namentlich der Vereinigten Staaten diese Entwicklung erst provoziert haben.

In zielgerichteten militärischen Feldzügen wurde der gesamte Raum des Nahen bzw. Mittleren Ostens destabilisiert und die relativ stabilen (und nach den Maßstäben des Westens sogar erfolgreichen) staatlichen Systeme und gesellschaftlichen Strukturen zerstört.

Der Irak beispielsweise galt als der am weitesten entwickelte, modernste und fortschrittlichste Staat der arabischen Welt. 2001 ff. starben infolge der „friedensstiften-den Maßnahmen“ der westlichen Alliierten in Afghanistan etwa 1,2 Mill. Menschen (Zivili-sten!). Das Trauerspiel wiederholte sich dann im Irak.

Dort fielen in den fast zehn Jahren der US-Besatzung (geschätzt, weil kaum sicher zu erfassen) etwa 1,5 Mill. Menschen der Beset-zung des Landes und der brutalen amerika-nischen Kriegführung zum Opfer. Diese un-barmherzige Gewalt führte zur Gründung des IS (Islamischer Staat), der seine Milizkämpfer hauptsächlich unter ehemaligen Offizieren der irakischen Armee rekrutierte.

Darüber hinaus führte die Intervention des Westens zum genauen Gegenteil der postu-lierten Kriegsziele. Die noch unter Saddam Hussein intakte christliche (z. T. aramäisch-sprachige) Bevölkerungsgruppe (damals etwa 800.000 bis 1 Million Menschen) hat sich um mindestens zwei Drittel verringert, einige der assyrischen Kirchengemeinschaften (Chaldä-isch-Katholische Kirche, Syrisch-Orthodoxe Kirche, Syrisch-Katholische Kirche, Assyri-schen Kirche des Osten) gelten als in ihrer Existenz gefährdet oder sind bereits ver-nichtet.

Die gesellschaftlichen Verheerungen und Zerrüttungen haben im Irak darüber hinaus zur Folge gehabt, daß die Macht der Schiiten (und damit des Einflusses des Iran) massiv gewachsen ist.

Heute steht die US-Politik im Nahen Osten vor einem Scherbenhaufen. Aber das am weitesten entwickelte Land (und im Ver-gleich zu den feudalistisch regierten Staaten in der Nachbarschaft, die tendenziell rück-schrittlich sind) wurde brutal zerstört und in seiner Entwicklung um Jahrzehnte zurück geworfen!!! Transformation und Demokratie-Export a la USA. Der große Menschheits-Beglücker!

Deutlich gemacht werden soll, daß die Etikettierungen von Personengruppen und Organisationen als Terror-Organisationen zu relativieren sind. Die palästinensische Hamas-Organisation und ihre Verteidi-gungsmiliz Al-Kassam (Qassam-Brigaden) oder die schiitische Miliz Hisbollah im Libanon als Terrororganisationen zu bezeichnen, ist in erster Linie plumpe Demagogie.

Jeder aber, der diese Gruppierungen unter-stützt, setzt sich dem Vorwurf aus, Terro-risten zu unterstützen oder schlimmer, selbst Terrorist zu sein. Selbstverständlich aber gelten jene, die einen bekannten nahöstli-chen Schurken- und Verbrecherstaat unter-stützen als lupenreine Demokraten und Friedensfreunde.

Hier wird die Brisanz und Gefährlichkeit eines Verfahrens wie des angewendeten Screening deutlich.

Das allgemeine Rechtsempfinden wird zur Beliebigkeit. Unrecht wird zu Recht erklärt, und die Verfechter der Wahrheit und der Gerechtigkeit als verabscheuungswürdige Söhne der Finsternis gezeichnet.

Hier wird ein Spiel wiederholt, das vor achtzig Jahren bereits einmal in unserem Land statt-fand. Aber die Spieler haben ihre Lektion gelernt. Sie gehen gegen Andersdenkende jetzt zielgerichtet, planmäßig und organisiert vor.

Das Screening-Verfahren ist ein Werkzeug. Nicht mehr und nicht weniger. Aber es ist ein perfektioniertes Werkzeug.

Nicht beachtet wird, daß beim Screening alle formalrechtlichen Bestimmungen beispiels-weise des Datenschutzes, letztlich aber eben insbesondere die Individualrechte der Be-schäftigten, mißachtet werden.

Um Probleme zu vermeiden machen es sich alle Beteiligten leicht und ergeben sich dem allwährenden Prinzip der vorbeugenden un-ehrenhaften Unterwerfung unter das herr-schende Primat.

Dem Autor ist klar und er weiß, daß die Firmen bzw. Arbeitgeber keine Möglichkeit haben, sich dem Screening-Verfahren zu entziehen oder dieses zu verweigern. Das ist die Crux. Um wirtschaftlich handlungsfähig zu bleiben, müssen sie das Verfahren des Screening etablieren. Dieses basiert auf einer EU-Verordnung und hat damit Gesetzes-charakter.

Ein Justitiar einer bundesdeutschen Gewerk-schaft, den der Autor aufgrund  der Einfüh-rung des Screenings in dem Unternehmen, in dem er beschäftigt war, konsultierte, argu-mentierte, der Normalbürger (bzw. normale Beschäftigte) müsse ja letztlich keine Be-fürchtungen hegen (!).

Das ist natürlich Unsinn. Jeder, der sich mit dem Thema Screening genauer beschäftigt, erkennt die möglichen Fallstricke und Ge-fährdungen. Und kaum jemand weiß (auch die mit dem Thema Screening direkt befaßten Personen und Gremien, also Arbeitgeber und Betriebs- und Personalräte, sind zumeist unwissend und ahnungslos), wie weitreichend die Auswirkungen des Screenings sind, ins-besondere im Falle einer als „Gefährder“ identifizierten Person oder mit Kontakten etwa zur PLO oder zur kurdischen PKK.

Der Autor unterhielt und unterhält bei-spielsweise informelle Kontakte zur PLO-Vertretung in Berlin. Allein diese Tatsache macht ihn nach Maßgabe der mit der Über-wachung Beauftragten mindestens verdächtig (daß alle Kontakte zur PLO nachrichten-dienstlich überwacht werden, muß klar sein; wesentlich beteiligt dabei ist der israelische Auslandsnachrichtendienst).[5]

Der Autor fiel damit eigentlich in das Raster des zu überwachenden Personenkreises (Teilorganisationen der PLO werden als sog. „Terrororganisationen“ eingestuft). Als Be-troffener erfährt man jedoch erst dann, daß man als „Gefährder“ identifiziert ist, wenn der Arbeitgeber entsprechend reagiert und handelt. Das unterblieb in diesem Fall.

Fatal ist, daß man als betroffener Bürger bzw. Mitarbeiter keine Rechtsmittel besitzt, gegen die Folgen eines Screenings vorzugehen. Der Arbeitgeber hat gemäß der Durchführungs-bestimmungen des Screenings die betroffene Person sofort und ultimativ von der Arbeit freizustellen, ohne Bezahlung wohlgemerkt (sic.).

Es erfolgt keine Kündigung (!), deshalb ist die Suche nach einem Ersatzarbeitsplatz nicht möglich. Der Arbeitgeber hat die kontofüh-rende Bank, bei der Lohn oder Gehalt über-wiesen wird, zu informieren, daß das Konto gesperrt wird (sic.). Diese Bank ist dann ihrerseits verpflichtet, alle weiteren Kontakt-banken, über die Zahlungsverkehr durch den Betroffenen erfolgt, entsprechend in Kenntnis zu setzen und Kontensperrungen zu veran-lassen.

Einen Anwalt kann man als Betroffener mangels Zugang zu Geld nicht mit der Wahrnehmung der eigenen Rechte und Interessen beauftragen.

Jeder einigermaßen kundige Anwalt wird zudem ein solches Mandat gar nicht an-nehmen, weil es kein Verfahren gibt (Gerichte eröffnen keine Verfahren, wenn diese aus-sichtslos erscheinen).

Alle diese Fakten sind im sog. Rechtsstaat unbekannt. Denn das ist erstaunlich. Mittels eines durchaus als rechtstaatliches Verfahren bezeichneten Vorgangs wird durch alle In-stanzen ein Procedere etabliert, das eben diese Prinzipien des Rechtsstaates und der Demokratie unterminiert. Aber immer schön im Namen der Freiheit, des Rechtsstaates und der Demokratie.

__________________

Anmerkungen

[1]Die Gesamtzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten lag 2021 bei 33,8 Millionen.

[2]Im Jahr 2021 waren 7,2 Mill. Menschen in Kleinstunternehmen beschäftigt, 8 Millionen in Kleinunternehmen, 6,3 Millionen in mittleren Unternehmen. 16,8 Millionen Beschäftigte waren in Großunternehmen tätig. Kleinstunternehmen: bis 9 Beschäftigte. Kleinunternehmen: bis 49 Beschäftigte, Mittlere Unternehmen: bis 249 Mitarbeiter. Qu.: Anzahl der Beschäftigten in Unternehmen in Deutschland nach Unternehmensgröße im Jahr 2021. © Statista 2024; https://de.statista.com

[3]EU-Verordnung  Nr.  2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.04.2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. Mit dem Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz (EU) vom 30.06.2017 wurde das Bundesdatenschutzgesetz im Sinne der DSGVO neu gefaßt und verabschiedet.

[4]Sozialpartnerschaft ist ein euphemistischer Begriff, der den Widerspruch und Interessengegensatz zwischen den arbeitenden Massen in der BRD und dem internationalen Großkapital und der US-Hochfinanz verdeckt, die sich der deutschen Volkswirtschaft infolge der unter Rot/Grün (Kanzlerschaft Gerhard Schröder) vollzogenen sogenannten „Liberalisierung des Kapital- und Arbeitsmarktes“ bemächtigt haben.

[5]haMosad leModi’in waLeTafkidim Mejuchadim, deutsch ‚Institution für Aufklärung und besondere Aufgaben‘ (eigentlich Mosad Merkazi leModi’in uLeTafkidim Mejuchadim ,Zentraler Nachrichten- und Sicherheitsdienst‘, kurz   המוסד haMosad, deutsch ‚die Institution‘.

 

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markwart cochius
markwart cochius
3 Monate zuvor

Toll, das Rieseninteresse, und der Mut, hier klar zu legen, wie man persönlich zu seinem persölichen Screening steht.

Ich fand es schwierig, im ersten Teil die Zusammenhänge der nach außen hin harmlos erscheinenden gesetzlichen Texte so auszudeuten, zu verstehen, wie sie zusammenwirken, und noch schwieriger, welchen Weg z.B. die im Betrieb betriebenen Screening-Ergebnisse zu den Stellen gelange, die das große Mißtrauen gegen unser Volk hegen.

Ich war Betriebsrat und Vorsitzender. Ich habe sicherlich als einer der Ersten meines Schlages meinen Kollegen das vor langer Zeit frisch gesetzlich verabschiedete Datenschutzgesetz verklickert. Schon damals gab es Pferdefüße in diesem Erstlingswerk in den 80er Jahren. Und zu einer Betriebsvereinbarung war der Chef nicht bereit.

Was Engelhardt aber hier aufzählt, das ist schon nur mit meinem mangelhaften Durchblick in die Materie ungeheuerlich.

Diejenigen, die diese Verstrickungen in Gesetze und Verordnungen „gegossen“ haben, sie waren teuflisch schlau. Und diejenigen, die – zum Erdenken dieser verschränkten Gesetze und Verordnungen – die Anordungen dazu gaben, sie haben sicher bis heute und darüber hinaus panische Angst besonders vor uns Deutschen.

Ganz recht, das dürfen sie auch haben. Denn egal, was diese bösartigen Wesen mit uns Deutschen anstellen, wir werden den rechten Weg finden.

Das Grundgesetz nur mit den Persönlichkeitsrechten, das Recht auf Meinungsfreiheit usw., das alles kann man eigentlich „vergessen“.

Nochmal für heute: All das gesetzliche „Geklingel“, was hier vor der Hand als Begründung vorgegeben wird, wird unseren Freunden „über´m großen Teich“ nichts nutzen. Z.B. sind diese Leute heute voll dabei, sogar einen Atomkrieg vom Zaun zu brechen: Eine einzige Russen-Rakete des neunen Typs wird reichen, dann ist die schöne stattliche Datensammlung im Eimer.

markwart cochius
markwart cochius
3 Monate zuvor

Und das auch noch…

Die zentral einkommende Datenflut ist heute sicherlich so groß, daß sie mit Menschenkraft nicht mehr zu bewältigen ist. Dies auch auf unterster Ebene. Ein guter Grund, endlich KI einzuführen. Die KI-Maschinerie spuckt künftig gleich die ganze Akte aus und in Zukunft auch die anfallenden Ergänzungen.

Dabei spielt es keine Rolle, sollte es mal zu Falscheinschätzungen oder Personenverwechslungen kommen.

Die Frage, weshalb das so gut funktioniert? Hat es bei Corona nicht funktioniert?

Und funktioniert es mit Klima nicht auch wunderbar? Schwabs WEF hat die „Chefs“ ausgebildet, und die haben sich die „Knechte“ geholt, und alle sind sie vermutlich „verbrüdert“. Die WEF ist aber nur ein Arm dieser Krake …

Drusius
Drusius
3 Monate zuvor

Eine Organisation, die im Interesse der Menschen handelt, kann sich das Screening schenken, viel zu teuer.

Aber wir haben auf der ganzen Welt Elite-Masse-Gesellschaften. Dort, wo die Manipulation der Massen mit einfachen Mitteln gelingt, braucht man kein Gesamtscreening. Nur dort, wo Probleme auftauchen, die auch erschaffen werden, wird die Macht das Screening verwenden.

Da permanent mit Ideologien und Bedrohungen in Elite-Masse-Gesellschaften gearbeitet wird, sind auch in bestimmten Bereichen immer Verfahren der Überwachung vorhanden. Besonders bei geplanten Umwandlungen, erhöht sich der Kontrollaufwand, um die Masse auch mit Angst dorthin zu treiben, wo man den Ausgang aufgebaut hat. Das ist der Ausgang ins Zielsystem.

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