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Schächten bringt qualvolles Sterben – dennoch ist es Ritual in mitleidlosen Religionen des Orient. Jetzt scheint in Deutschlands Schlachthöfen diese Tö-tungsmethode Gang und Gäbe geworden zu sein – ein Schlag ins Gesicht einer einst dem Tier freund-schaftlich zugewandten Menschenart Nordeuropas.

Adelinde wurde ein Fallbericht zugesandt, der hier samt einem dazu geäußerten Leserbrief veröffent-licht werden soll. Wenn der Staat schon nichts un-ternimmt, so ist für uns Bürger, uns wehrlose ein-zelne „Ungläubige“, das beste Mittel gegen diese Verbrechen: Vegetarismus! Es geht sehr gut ohne Fleisch – bei mir seit 60 Jahren.

Die bei uns mit den Zugewanderten üblich werden-den Tötungsmethoden gehören samt diesen Men-schen schleunigst aus dem Land gewiesen, auch denen des „Tiefen Staates“. Wir Deutschen wollen Deutsche bleiben und uns an den Verbrechen der Fremden nicht beteiligen. Hier der Wortlaut des Berichtes:

Fallbeispiel

Durch einen Hinweis aus der Bevölkerung wurde das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt im Landkreis Leipzig auf eine mögliche Schlachtung von Schafen ohne Be-täubung aufmerksam gemacht.

Als bei der Anmeldung zur amtlichen Schlachtier- und Fleischuntersuchung dann der Name des mutmaßlichen Verantwortli-chen dieser Schafschlachtung fiel, konnte durch die Mitarbeiter des Lebensmittelüber-wachungsamtes eine gezielte Kontrolle dieser Schlachtung erfolgen.

Es mußte festgestellt werden, daß bereits zwei Schafe ohne die erforderliche Schlacht-tieruntersuchung (auch als Lebendschau bezeichnet), geschlachtet worden waren.

Die genauere Begutachtung der beiden Köpfe der Schafe ergab, daß beide ein Einschußloch eines Bolzenschußapparates aufwiesen. Da es aber Verdachtspunkte dafür gab, daß der Bolzenschuß nachträglich gesetzt worden war, wurden beide Köpfe zur pathologischen Untersuchung eingeschickt.

Die Tierkörper mußten – zum Verdruß und Schaden des Tierbesitzers – wegen der nicht durchgeführten amtlichen Schlachttierun-tersuchung insgesamt für untauglich erklärt werden.

Bei der pathologischen Untersuchung wurde festgestellt, daß es im unmittelbaren Umfeld der Einschußöffnungen kaum zu Blutungen in das Gewebe der Kopfhaut gekommen war.

Dies deutete mit sehr hoher Wahrschein-lichkeit darauf hin, daß zum Zeitpunkt des Einwirkens des Bolzens durch den Schußap-parat, bereits ein erheblicher Blutverlust des Körpers erfolgt war.

Beim Eröffnen von großen Blutgefäßen, wie es beim Schlachten – und natürlich auch beim Schächtschnitt – allgemein der Fall ist, erfolgt sehr schnell ein erheblicher Blutdruckabfall im Körper, wodurch die sehr feinen Blutge-fäße der Kopfhaut nicht mehr richtig durch-blutet werden.

Bei einer dann erfolgenden Gewebezerstö-rung wie durch den Bolzenschuß erfolgt je nach Zeitspanne kaum mehr eine Infiltration des umliegenden Gewebes mit Blut.

Ein unmittelbarer Vergleich mit Befunden von Schafen, die eindeutig vor dem Entbluten mittels Bolzenschuß betäubt waren, bestätig-te die Interpretation des beschriebenen Be-fundes durch den Pathologen.

Naheliegende Schlußfolgerung: Demnach wurde hier aus „Alibigründen“ erst nach-träglich ein Bolzenschuß gesetzt; zuvor wurde das Tier aber (betäubungslos) ge-schächtet.

Wegen der nicht durchgeführten amtlichen Schlachtieruntersuchung und der damit in Zusammenhang stehenden Vermutung der Schlachtung ohne Betäubung erfolgte eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft. Es kam zur gerichtlichen Verhandlung.

Das Verfahren wurde jedoch – wie aber vielfach bei solchen Ver-fahren üblich – gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt. 

In dem beschriebenen Fall wurden die Ver-mutungen, daß die Schächt-Schlachtung ohne vorherige Betäubung erfolgt war, durch den vorgelegten pathologischen Untersu-chungsbefund explizit bestätigt – und das ist wesentlich – auch vom Gericht akzeptiert.

Fazit:

Die Erstellung eines Gutachtens, die Vorlage eines pathologischen Befundes, bei „Schwarzschlachtungen ohne Betäubung“, ist ein gewichtiger Fakt bei der Urteilsfindung, ein Beweismittel, das von den Veterinärbe-hörden bedeutend öfter zur Anwendung ge-bracht werden sollte, um illegales Schächten im Alltagsgeschehen einzudämmen.

V.i.S.d.P. Ulrich Dittmann

Entnommen aus: „AK –PAKT-aktuell“, Ausgabe September 3/2009

Dazu der Leserbrief:

An
Redaktion Passauer Neue Presse

Leserbrief … 

Die Ursache der Schächt-Problematik sind die nach hier kulturfremden Einreisenden mit dem Schächt-Wunschbegehren im Rucksack. Hier gilt es anzusetzen. Alles andere ist hilf-loses Herumwursteln an Symptomen.

Betäubungsloses Schächten ist keinesfalls nur ein Tierschutzthema, sondern es steht im Kontext zu der rapid zunehmenden Islami-sierung unseres Landes und bedeutet den hier in der Diaspora lebenden Ausländern und Migranten oft weniger einen bindenden Glaubenszwang, denn ein willkommenes Ritual, sich ganz bewußt und zielführend der von den Deutschen in naiver Denkweise so sehr gewünschten Integration zu widerset-zen. 

Die Brutalität, die beim Schächten zum Aus-druck kommt, zieht sich wie ein roter Faden durch die islamische Herrschaftsideologie, angefangen bei den immer häufiger werden-den Messerstechereien, über Ehrenmorde bis hin zu Terroranschlägen.

Der Staat – und die christlichen (?) Kirchen schauen hier nicht nur tatenlos zu, sondern unterwerfen sich in beschämender, knecht-seliger Selbstaufgabe unseres christlich-abendländischen Wertefundaments einer Entwicklung, die kaum Mitgefühl und Erbar-men kennt und sehr bedenklich für die Zu-kunft Deutschlands ist.

Diese nach hier importierte Schlachtart, bei dem die Tiere qualvoll an ihrem eigenen Blut und Erbrochenem verröcheln, leistet öffentli-cher Verrohung Vorschub, fördert die Etab-lierung einer abgeschotteten Parallelgesell-schaft, desavouiert hier um Integration be-mühte Gläubige und Bürger, ist religionswis-senschaftlich nicht begründbar, und weder mit dem Begriff „Religion“ noch mit der hier geltenden Verfassungsethik in Einklang zu bringen … 

Wer mit heutigem Wissensstand, nach der Verankerung des Staatszieles Tierschutz in der Verfassung (Artikel 20a GG) noch rechtsirrelevanten Glaubenswunschvor-stellungen einzelner islamischer (oder jüdischer) Glaubensgruppierungen betreff Begehr nach betäubungslosen Schächtungen rückgratlos nach dem Munde redet und willkürlich über den Mehrheitswillen der Bevölkerung stellt, muß sich den Vorwurf gefallen lassen, skandalöse, rechtswidrige Volksverdummung zu betreiben und … übelste, lebensverachtende Tierquälerei zu unterstützen.

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Thüringer
Thüringer
7 Tage zuvor

Ich bin neu hier, durch meine sehr gute Freundin Doris Mahlberg hier angekommen. Ich kann diesen Artikel nicht lesen, die Überschrift hat mir schon gereicht. Meine Frau und ich, wir lieben Tiere über alles, geben sehr sehr viel Geld für Vogelfutter aus.

Ich werde in Zukunft hier öfter präsent sein !

Liebe Grüße an Doris und Adelinde von einem Thüringer

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