„Revolution von oben gegen das Grundgesetz“ oder „Staatsterror“
Sonntag, 25. Februar 2024 von Adelinde
Reinhard Heuschneider
spricht mit klaren Worten seine Gedanken über die Zustände aus, in die wir in unserer Heimat Deutsch-land seitens der überstaatlich gelenkten Puppen-„Regierung“ abgeglitten sind. Er schreibt:
„Staatsterror“
Mit der Überschrift „Staatsterror“ brachte das Magazin Compact die derzeit in der BRD herrschenden Zustände auf den Punkt.
https://www.compact-online.de/staats-terror-krieg-gegen-afd-und-compact/
Dabei ist die Tatsache zu vernachlässigen, daß es sich bei der BRD um keinen souverä-nen deutschen Staat, sondern um das staatsähnliche Besatzerkonstrukt der west-lichen Alliierten handelt.
Staatsrechtler Ulrich Vosgerau drückt es so aus:
„Die Bundesregierung plant eine Revolution von oben gegen das Grundgesetz.“ (NiUS, 16. 02. 2024).
Auslöser war die Pressekonferenz der links-extremistischen Bundesinnenministerin Nancy Faeser, flankiert von dem nicht minder linksextremistischen Thomas Haldenwang, Präsident des sogenannten Bundesamts für Verfassungsschutz, und Holger Münch, Chef des Bundeskriminalamts.
Dies bedeutet gleichzeitig die justiziable Weichenstellung in
eine gegen das deutsche Volk gerichtete Diktatur.
War es bis jetzt so, daß bislang von Gerichten vielfach zahlreiche Beschlüsse des Bundes-verfassungsgerichts ignoriert werden (wie etwa Az.: 1 BvR 917/09, Absatz 18), um unerwünschte Kritiker dennoch zu verur-teilen, so sollen offenbar zukünftig Men-schen, die sich nicht gleichschalten lassen, isoliert, geächtet, zur Strecke gebracht werden können, ohne sich um den Schein der Rechtlichkeit, d. h. der strafrechtlichen Relevanz, auch nur zu bemühen.
Dann bedarf es von offizieller Seite auch nicht mehr der falschen Behauptung von der angeblichen Gewaltenteilung, die wir tat-sächlich noch nie hatten, was der amtierende ordentliche Richter Thorsten Schleif bestätigt:
https://heurein.wordpress.com/2024/02/05/prozesfarcen/
Wenden wir uns nun dieser alles offenbaren-den Pressekonferenz zu, den skandalösen, alles entlarvenden Äußerungen von Faeser und Haldenwang, und betrachten wir die gelungene Analyse der oben genannten Sen-dung von Compact. Worum es geht, faßte Faeser in dem Satz zusammen:
„Es geht um einen ganzheitlichen Ansatz in der Bekämpfung von Rechtsextremi-sten. Ich möchte rechtsextremistische Netzwerke genauso behandeln wie Grup-pierungen der organisierten Kriminali-tät.“
Unter „Rechtsextremisten“ versteht die im linksextremistischen Sumpf beheimatete Dame Menschen, die Deutschland lieben und vor der endgültigen Vernichtung bewahren wollen und dies auszudrücken wagen. Die werden dann gleichgesetzt mit organisierten Verbrechern, also beispielsweise mit Drogen-dealern oder Schutzgelderpressern aus der Clan-Kriminalität, was sich in der pervers anmutenden Praxis der offiziellen Seite zeigt:
Wer alles für sein deutsches Vaterland geben will, wie etwa Björn Höcke, wird wegen an-geblicher „Volksverhetzung“ vor Gericht gezerrt, aber ein hergelaufener schwerkrimi-neller Afghane, Mohammad M., u. a. wegen Vergewaltigung in Regensburg angeklagt, kann das Gericht als freier Mann verlassen und bekommt wie zum Hohn vom Richter bescheinigt, er sei
„ein Musterbeispiel dafür, wie man in Deutschland gut ankommen kann. Er ist im Prinzip voll integriert.“ (FOCUS online, 03. 08.2023).
So wird m. E. das deutsche Volk von einem Richter verhöhnt, aber da ich, der Autor, dieses Artikels, es wage, auf diesen un-glaublichen Skandal hinzuweisen, „verhöhne“ ich nach Meinung von Faeser (gewiß auch nach Meinung gewisser Staats- bzw. Ober-staatsanwälte) „den Staat“ und müßte wahr-scheinlich ebenso behandelt werden, „wie Gruppierungen der organisierten Krimina-lität“; wörtlich sagte sie:
„Diejenigen, die den Staat verhöhnen, müssen es mit einem starken Staat zu tun bekommen. Das bedeutet, jeden Rechtsverstoß konsequent zu verfolgen und zu ahnden.“
Nun werde ich ohnehin schon permanent verfolgt von Anklägern und Richtern, die enorm wichtige Beschlüsse des Bundesver-fassungsgerichts ignorieren. Geht es noch drakonischer? Ja! Faeser schmiedet, wie die o. g. Pressekonferenz zeigt, schon Pläne! Sie fährt fort, die Verfolgung und Ahndung gegen mißliebige Kritiker
„kann nicht nur durch die Polizei, son-dern auch durch die Ordnungsbehörden, die Gaststätten [sic] oder Gewerbeauf-sicht geschehen. Bei Rechtsextremisten jeden Stein umdrehen, das muß der Ansatz sein!“
Soll das etwa heißen, wenn ich zum Beispiel falsch parke und der mir privat bekannte Parkwächter erkennt mich, den „Rechtsex-tremisten“, dann hat er sicherheitshalber die Mordkommission zu alarmieren? Oder wenn ich in einer Gaststätte ein Zigeunerschnitzel bestelle, muß dann der Wirt heimlich die Polizei anrufen? Könnte durchaus sein. Faesers linksextremistischer Haldenwang, Präsident des BfV, erklärt es:
„Wir dürfen nicht den Fehler machen, im Rechtsextremismus nur auf Gewaltbe-reitschaft zu achten, denn es geht auch um mentale und verbale Grenzver-schiebungen.“
Damit drückte er das Gleiche aus, wie seine geistig Verwandte, die grüne sogenannte Familienministerin Lisa Paus. Die hatte nämlich einmal getönt:
„Wir wollen außerdem dem Umstand Rechnung tragen, daß Haß im Netz auch unterhalb der Strafbarkeitsgrenze vor-kommt. Viele Feinde der Demokratie wissen ganz genau, was auf der Sozial-Media-Plattform gerade noch so unter Meinungsfreiheit fällt.“
Diese sinngemäß gleiche skandalöse Aussage von den Musterdemokraten Faeser, Paus und Haldenwang kommentiert der Publizist und Sozialwissenschaftler Manfred Klein-Hartlage folgendermaßen:
„Es geht also darum, daß uns die Regierung vorschreiben will, was wir denken dürfen und was nicht, und was wir sagen dürfen und was nicht, und zwar ganz unabhängig davon, ob es eine verfassungsrechtliche Grundlage dafür gibt, etwas zu verbieten.
Wenn es die nicht gibt, dann setzt man den Verfassungsschutz ein und schwärzt mißliche Leute an, um ihnen das Leben möglichst schwer zu machen. Der Witz ist nun der mit den „Grenzverschiebun-gen“. Die Grenzen werden doch ohnehin ständig verschoben, aber nur nach links!
Man kann durchaus auf die Straße gehen und fordern, AfDler zu töten; das ist möglich und man bekommt keine An-zeige wegen „Volksverhetzung“, und wenn, dann wird sie im Sande verlaufen.
Das heißt: die „Grenzverschiebung“ besteht nicht darin, daß bestimmte Dinge , die einfach zu kraß, zu beleidigend, zu entwürdigend sind, daß die nicht gesagt werden dürfen, sondern sie dürfen von ganz bestimmten Leuten nicht gesagt werden, während andere, die also für die Regierung sind, dies selbstverständlich schon dürfen, dies sogar sollen, weil sie nämlich, wenn sie es nicht tun, sich in den Verdacht bringen, nicht hinreichend im „Kampf gegen rechts“ engagiert zu sein.“
Tatsächliche Volksverhetzung „gegen rechts“
(ob die Strack-Zimmermann’schen „Schmeißfliegen auf dem Scheißhaufen“
oder die „Ratten“ des Steinmeier,
oder „Nazis zu keulen“, wie der Schmutz-Poet Jan Böhmermann fordert:
https://www.youtube.com/watch?v=v4Ovg24lI0Q)
ist also erlaubt bzw. wird strafrechtlich nicht verfolgt, während in der Tat strafrechtlich nicht relevante Äußerungen „von rechts“ sehr wohl verfolgt werden sollen; Haldenwang:
„Ja, ähm, äh … das ist richtig, das hat keine strafrechtliche Relevanz, aber es ist trotzdem staatswohlgefährdend und äh … ähm … greift unsere freiheitlich de-mokratische Grundordnung an, indem eben die Würde der Menschen mit Füßen getreten wird.“
Auf dieses dümmliche Gefasel hat Klein-Hartlage die treffende Antwort:
„Das muß man sich einmal vorstellen: Keine strafrechtliche Relevanz, obwohl sie gerne alles verbieten würden, was ihnen nicht in den Kram paßt. Sie können es nicht, weil sie selbst bei diesem Bundesverfassugsgericht auflaufen würden.
Das heißt, sie mißachten ganz bewußt das Recht und versuchen einen Zustand herbeizuführen, den sie laut Verfassung als Staat gar nicht herbeiführen dürfen, und nehmen dann auch noch – und das ist der Hammer – ‚die Würde des Men-schen‘ als Basis!
Der Zusammenhang war ja der, das Martin S. [gemeint ist Martin Sellner, d. V.] gefordert hat, daß Kriminelle, daß Leute, die sich hier nicht aufhalten dür-fen, remigrieren müssen, daß sie aus dem Land ausgewiesen werden. Das heißt, es war die Forderung nach Um-setzung geltenden Rechts!
Und davon sagt nun der Präsident des BfV Haldenwang: Das geltende Recht umzusetzen ist ein Angriff auf die Menschenwürde und damit auch ein Angriff auf die freiheitliche Demokratie und Grundordnung!
Also die Regierung ist der Meinung, sie braucht bestimmte Gesetze nicht umzu-setzen und kann sogar jeden, der es fordert, zum Staatsfeind erklären, wenn diese Forderung einem Ziel, einem Pro-jekt der Regierung widerspricht, auch wenn dieses Ziel, dieses Projekt in sich gesetz- und verfassungswidrig ist!“
Und dieser gesetzverdrehende bzw. -verachtende Haldenwang klebt willkürlich jedem nicht genehmen Kritiker das Etikett „gesichert rechtsextrem“ auf die Stirn. Dazu Klein-Hartlage:
„Fragen wir uns erst einmal, was das Wort ,gesichert‘ eigentlich bedeuten soll. Man sollte doch meinen, daß eine deutsche Behörde nur gesicherte Stellungsnahmen abgibt, insbesondere in Zusammenhän-gen, die politisch heikel sind und wenn Bürgerrechte auf dem Spiel stehen.
Zumindest war das bis vor zehn oder zwanzig Jahren so; da war auch nie die Rede davon, daß etwas ‚gesichert‘ ist, sondern – z. B. NPD oder Wiking-Jugend – die waren halt rechtsextrem.
Wenn die nun sagen ‚gesichert‘ rechtsex-trem, was ist dann eigentlich der Unter-schied? Ist der Unterschied, daß der BfV bisher jahrzehntelang willkürlich herum-gelabert hat und erst jetzt dazu überge-gangen ist, das, was er da sagt, auch zu prüfen?
In Wirklichkeit heißt es genau das Ge-genteil; das ist so ein Bekräftigungswort, etwa so wie ‚Faktencheck‘, wo wir ja auch sagen, Journalisten müssen doch immer die Fakten checken. Jetzt wird es auf einmal zu etwas Besonderem erhoben. Vorgetäuscht wird: hier hat ein beson-ders gründlicher Erkenntnisprozeß stattgefunden, obwohl genau das nicht der Fall war, weil das Ergebnis dieses Erkenntnisprozesses ja von vornherein feststand. (…)
Das sind so Bekräftigungsvokabeln, die verdecken sollen, daß es mit der inhalt-lichen Glaubwürdigkeit dessen, was da vertreten wird, nicht weit her ist.“
Vielleicht könnte dem noch hinzugefügt wer-den: was als „gesichert“ rechts- oder auch linksextrem zu bezeichnen ist, liegt in der subjektiven Ansicht des jeweiligen Betrach-ters. So ist anzunehmen, daß etwa Al Capone seine polizeilichen Verfolger ebenfalls als „gesichert“ rechtsextrem empfunden hat.
Und wenn, wie Haldenwang im Auftrag der Regierung meint, nicht mehr die strafrecht-liche Relevanz entscheidend für das Handeln des Bürgers sein darf, sondern auch die „Staatswohl-Gefährdung“, dann ist das schlicht ein phantasievolles Aushebeln der Gesetze.
Dieses Treiben kommentiert Kleine-Hartlage treffend:
„Wenn Putin das macht, ist es ein An-schlag auf die Demokratie, aber wenn die Bundesregierung das macht, dann zeigt das, wie entschlossen die Demokratie verteidigt wird.“
„Was hier geschieht, könnte man auch einen kalten Staatsstreich nennen“,
meint Kleine-Hartlage zusammenfassend.
„Das Grundgesetz wird ohne Einhaltung der dafür vorgesehenen Verfahren – also nicht durch Änderung des Textes, son-dern einfach durch Änderung der Ausle-gung und durch entsprechende Perso-nalpolitik in der Politik und in Karlsruhe, der Justiz generell – in etwas verkehrt, was mit dem, was vor 30 Jahren noch das Grundgesetz war, überhaupt nichts mehr zu tun hat.
Die Väter des Grundgesetzes wären nach den Maßgaben der heutigen Bundesre-gierung als Verfassungsfeinde, als Rechtsextreme einzustufen, einfach dadurch, da sie ein positives Verhältnis zum deutschen Volk haben.“
Wie immer diese illegalen Machenschaften der Regierung auch bezeichnet werden mögen: „kalter Staatsstreich“, „Staatsterror“ oder eine geplante „Revolution von oben gegen das Grundgesetz“, – sie bezeugen eine Verfolgungswut gegen alles, was die deut-sche Identität bewahren will.
Nur zu, Ihr demokratischen Musterschüler! Wir deutschen Patrioten handelten schon immer nach der Devise, die ihr jetzt, ach, so neunmal klug auf eure Pappschilder schreibt:
„ ,Nie vergessen‘ ist jetzt“!
Wie könnten wir die, die unser deutsches Vaterland unter allen Umständen verderben wollen, auch nur für einen Augenblick vergessen?!
In der BRD passieren noch ganz andere Ungereimtheiten:
Die Sache mit der Präambel: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Präambel
Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
(…) hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben?
Das ist nicht mehr zu toppen. Wir haben uns kraft unseres Willens ein Grundgesetz erarbeitet und darüber abgestimmt. Wo war das Deutsche Volk, kollektiv in den Ferien und wann hat das Deutsche Volk darüber abgestimmt? Niemand wurde zur verfassungsgebenden Abstimmung aufgefordert. Nicht Sie, nicht Ihre Kollegen/innen, noch sonst wer.
Ein Volk hat immer persönlich über Verfassungen abzustimmen. Da gilt keine repräsentative Demokratie, abgesehen davon, daß ab dem 18.07.1990 eigentlich eine große Entlassungswelle hätte stattfinden müssen, aber auf wundersame Weise blieben alle Politiker in Dienst und Würden. Vermutlich haben alle Staatsleute der Erde nur noch erschrocken geschaut, was so alles möglich ist.