Nachkriegs-Europa aus rechtlicher Sicht
Montag, 26. Februar 2024 von Adelinde
Das Schrecklichste ist,
daß die Täter sich zu Opfern
und ihre Opfer zu Tätern
erklären dürfen … anonym
Aus einem offenen Briefwechsel erfahren wir von
Thomas Engelhardt
Genaues über den vertragsrechtlichen Zustand unserer heutigen deutschen Heimat – das Machwerk BRD – sowie Nachkriegs-Europa und Nachkriegs-Rußland, so daß man Klarheit vor allem als Deut-scher und damit sicheren Boden unter die Füße bekommt:
… Völkerrechtliche Verträge haben anders als zivilrechtliche oder andere Verträge in der Regel keine Kündigungsoption. Vertragsin-halte werden entweder gegenstandslos oder sie werden durch die politische Entwicklung überholt. Oder aber kraft Erklärung oder Manifest annulliert.
Im Gesamtzusammenhang hinzuweisen ist jedoch auf die Tatsache, ob und inwieweit die beiden beteiligten deutschen Staaten im staats- und völkerrechtlichen Sinne über-haupt berechtigt waren, einen Vertrag zu Lasten des zum Zeitpunkt des Vertrages weder handlungsfähigen Deutschland (Deut-sches Reich) noch existierenden Gesamt-deutschland abzuschließen.
Das Völkerrecht sieht Verträge zu Lasten Dritter nicht vor und erkennt diese nicht an.
Wenn angenommen wird (was nach 1949 seitens des westdeutschen Teilstaates behauptet und in Anspruch genommen wurde), daß die im Jahre 1949 von den westlichen Siegerstaaten geründete sog. Bundesrepublik der Nachfolgestaat des bis 1945 existierenden Deutschland (Deutsches Reich) sei, wäre zumindest dieser westliche deutsche Teilstaat vertragsberechtigt gewesen.
Jedoch ist dieser Anspruch zu verneinen, auch wenn das Bundesverfassungsgericht dies in einem Grundsatzurteil aus dem Jahre 1973 anders interpretierte (demnach wäre die BRD tatsächlich Nachfolgestaat des Deut-schen Reiches). [1*]
Die damals im Vordergrund stehende Frage war die Klärung, ob und inwieweit das Deutsche Reich als Staat fortbestehe. [2*]
Der Wortlaut des „Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland“ läßt sich ggf. so interpretieren, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation der deutschen Streitkräfte noch durch die Ausübung frem-der Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Invasionsmächte bzw. die Gründung der sog. „Bundesrepublik Deutschland“ un-tergegangen sei. Staats- und Völkerrechtler beurteilen den Sachverhalt davon abweichend jedoch teilweise anders.
Die Gesamtthematik ist komplexer Natur und muß daher aus unterschiedlicher Perspektive betrachtet werden.
Demnach ist die Bundesrepublik Deutschland nicht oder doch nur bedingt Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches.
Dieser 1949 neu gegründete Staat ist aber vorgeblich, wohlgemerkt nach Auffassung bundesdeutscher Juristen, identisch mit dem Staat „Deutsches Reich“, jedoch in Bezug auf seine räumliche Ausdehnung nur teiliden-tisch. Diese Ansicht hat das Gericht auch im sog. „Teso“-Beschluß (Urt. v. 21.10.1987, Az.2 BvR 373/83) bestätigt. [3*]
Die Bundesrepublik Deutschland, so die jahrzehntelang bis 1990 geltende Inter-pretation, sei damit nur ein anderer Name, eine quasi modernisierte Staatsbezeichnung für ein und dasselbe Staatsgebilde, wenn-gleich in den 1945 (bzw. 1949) neu festge-legten Grenzen.
Interessant ist, daß nach 1945 auch die UdSSR von einem einheitlichen deutschen Staat ausging, und durch die Gründung der DDR im Jahre 1949 diese Interpretation auch nicht in Frage gestellt wurde.
Im Jahr 1955 wurde durch die Sowjetunion der formal bestehende Kriegszustand förm-lich beendet, wenngleich nicht durch einen formaljuristischen Akt eines vertragsmäßig zustande gekommenen Friedensvertrages bestätigt:
„Erlaß des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR vom 25. Januar 1955 über die Beendigung des Kriegszustan-des mit ,Deutschland‘:
Der Kriegszustand zwischen der Sowjetunion und Deutschland wird beendet, und zwischen ihnen werden friedliche Beziehungen hergestellt …
Die Verkündung der Beendigung des Kriegszustandes mit Deutschland ändert nichts an seinen internationalen Ver-pflichtungen und berührt nicht die Rechte und Pflichten der Sowjetunion, die sich aus den bestehenden, Deutschland als Ganzes betreffenden internationalen Abkommen der vier Mächte ergeben.“[4*]
Die bis heute an und für sich unklare Rechts-lage der sog. „Bundesrepublik Deutschland“ ergibt sich aus einem anderen Zusammen-hang.
Das ist primär die ungeklärte Frage, ob Deutschland (korrekt das Deutsches Reich) 1945 untergegangen sei oder nicht. Dabei müssen zwei theoretische Ansätze untersucht werden, die Untergangstheorie sowie die Fortbestandtheorie.
Beide lassen sich durch Indizienketten belegen, freilich nur, wenn bestimmte Bedingungen jeweils außer Acht gelassen werden.
Hans Kelsen [5*] hatte zu Beginn der wis-senschaftlichen Völkerrechtsdiskussion bereits im Jahre 1944 festgestellt, daß im Falle einer occupatio bellica [6*] Deutsch-lands (des Deutschen Reiches) durch die Invasionsmächte, bei der die deutsche Staatsgewalt eliminiert werden würde, den Alliierten nach der Haager Landkriegsord-nung ein bestimmtes Maß an Verwal-tungsbefugnissen zustehen müsse. [7*]
Aus diesem Grund sei ein von den Kriegs-siegern gegründeter neuer deutscher Staat als ein Kondominium [8*] der alliierten Sie-germächte zu bezeichnen und Deutschland würde aufhören, als souveräner Staat zu existieren.
Völkerrechtlich müßte zur Ersetzung von Staatsgewalt ein Akt der Unterwerfung (debellatio) stattgefunden haben. Bei einer Annexion wäre dies unproblematisch zu bejahen gewesen, doch lag im vorliegenden Fall ausdrücklich gerade keine Annexion vor. Es war also fraglich, ob die Staatsgewalt ersetzt worden war.
Zur Ersetzung bestehender Staatsgewalt setzt das geltende Völkerrecht einen Akt der Un-terwerfung (debellatio) [9*] vor, der förmlich stattgefunden haben muß. Bei einer (vollstän-digen) Annexion wäre dies unproblematisch zu bejahen gewesen, doch lag im Falle der Niederringung der deutschen Streitkräfte und der Besetzung des Landes keine Annexion vor (bzw. wurden lediglich Teile, wenngleich be-deutende Teile Deutschlands, abgespalten (Österreich) bzw. annektiert (Ostdeutsch-land).
Das ermöglicht Kritikern der Debellations-Theorie die These, daß die deutsche Staats-gewalt nicht ersetzt worden wäre und Deutschland (bzw. das Deutsche Reich) 1945 n i c h t untergegangen sei. Die zweite gängige Untergangstheorie fußt auf der sog. Dismembration Deutschlands. [10*]
Gemäß der Dismembrationstheorie würde gelten, daß das Deutsche Reich in die beiden deutschen Staaten Bundesrepublik und DDR zerfallen sei, von denen keiner mit dem Deutschen Reich identisch sei.
Deutschland (das Deutsche Reich) habe daher aufgehört zu existieren.
Von den Vertretern dieser Theorie werden jedoch verschiedene Daten, wann das Deut-sche Reich untergegangen sei, genannt:
(1) 1949: Gründung der beiden deutschen Staaten, 7.09.1949 BRD (nicht 23.05.1949!), 7.10.1949 DDR.
(2) 1954: Anerkennung der Souveränität der beiden deutschen Staaten durch die jeweili-gen Besatzungsmächte.
(3) 1973: Inkrafttreten des Grundlagen-vertrags. Bei beiden im Jahr 1949 gegründe-ten Teilstaaten handelte es sich um Modell-staaten der jeweiligen Siegermächte.
Staats- und völkerrechtlich waren beide deutschen Staaten mit den 1807 gegründe-ten napoleonischen Modellstaaten Großher-zogtum Berg, Königreich Westphalen und Großherzogtum Frankfurt, vergleichbar.
Die westdeutsche Bundesrepublik lehnte sich hinsichtlich territorialem Status und innerem Gefüge an die Rheinischen Bundesstaaten (französisch Confédération du Rhin, offiziell États confédérés du Rhin), auch als Rheini-sche Föderation (kurz Rheinbund) bezeichnet, an. [11*]
Der dargestellten Untergangs-Theorie steht die Fortbestands-Theorie entgegen. Diese geht nicht von einem wie auch immer gear-teten Untergang des Deutschen Reiches aus, sondern lediglich von seiner militärischen Besetzung (occupatio bellica).
Die Übernahme der Staatsgewalt durch die Kriegssiegermächte habe angeblich lediglich die Handlungsunfähigkeit des Deutschen Reiches bewirkt. In der Zeit seit Kriegsende im Mai 1945 bis 1948 hätte der sog. Alliierte Kontrollrat demzufolge eine Doppelstellung eingenommen, indem er einerseits (vorgeb-lich nur treuhänderisch) die Staatsgewalt im Deutschen Reiches ausübte, andererseits jedoch auch ein gemeinsames völkerrechtli-ches Organ der vier Besatzungsmächte UdSSR, Vereinigte Staaten, Vereinigtes Königreich und Frankreich darstellte und als solches die eigentliche und tatsächliche Staatsgewalt in Deutschland ausübte.
Diese Interpretation basiert allerdings wesentlich auf Geschichtsklitterung und vernachlässigt die Tatsache, daß die Kriegs-sieger in allen Besatzungszonen unum-schränkte Herrschaft ausübten, und die Deutschen durch eine Militärdiktatur
regiert wurden, die heute als Befreiung vom Nationalsozialismus (in der früheren DDR: Befreiung vom Faschismus) verharmlost wird.Im Gesamtzusammenhang interessant ist aber die Tatsache, daß gerade auch im national-patriotischen Lager die Untergangs-theorie abgelehnt wird und von der Weiter-existenz Deutschlands bzw. des Deutschen Reiches ausgegangen wird, dessen Staatsor-gane, Behörden und Institutionen seit 1945 lediglich handlungsunfähig seien.
Zusammen gefaßt bedeutet das, daß die Rußländische Föderation den sog. 2 plus 4-Vertrag zwar grundsätzlich infrage stellen könnte, sich aber hieraus keine alten, ge-schweige denn neuen Rechte ableiten lassen.
Insbesondere muß auch hervorgehoben werden, daß sich Polen in der Geschichte keineswegs aggressiver oder expansiver als Rußland verhalten hat. Das Gegenteil ist der Fall. Anhand des geschichtlichen Verlaufs ist dagegen leicht zu belegen, daß es stets der russische Staat war (und zwar unabhängig davon, wer ihn regierte, die Zaren, die kom-munistischen Partei-Chefs oder die neurussi- schen Präsidenten), der zu Expansion und Annexion schritt.
Allein durch die drei polnischen Teilungen 1772, 1793 und 1795 rückte Rußland weit in das östliche Mitteleuropa vor und annektierte nahezu 3/5 des Gebietes der ehemaligen polnisch-litauischen Union.
Rußland hatte in keiner Zeit seiner Existenz Skrupel, andere Staaten zu annektieren und in seinen Staatsverband einzugliedern.
Im Jahre 1795 ereilte dieses Schicksal das seit 1561 existierende und in hohem Maße deutsch geprägte Herzogtum Kurland und Semgallen, um nur dieses Beispiel zu nennen (eine vollständige Liste aller russischen Annexionen in den verg. 250 Jahren stelle ich gerne zur Verfügung, Th. E.).
Polen war in seiner Geschichte immer wieder mit dem russischen Vordringen und der expansiven Ausrichtung des Zarenreiches, im 20. Jh. der kommunistischen Sowjetunion konfrontiert.
Aus dieser historischen Erfahrung erwachsen die bis heute virulenten polnischen Vorbehal-te und Ängste vor einer erneuten russischen Aggression.
Adolf Hitler hatte dies vor nahezu 100 Jahren erkannt und Polen 1938 aus diesem Grund ein ehrliches Angebot einer Zusammenarbeit und eines gemeinsamen Vorgehens gemacht.
Polen entschied sich damals bekanntlich anders und erlag den Einflüsterungen und Verlockungen der den Großen Krieg vorbe-reitenden atlantischen Mächte Vereinigte Staaten und Vereinigtes Königreich, die Polen 1939 zum Krieg gegen Deutschland ansta-chelten.
Die heutige Geschichtsschreibung, die eine Geschichtsschreibung der Sieger ist, vernach-lässigt und verfälscht die historischen Abläufe.
Eine abschließende Bemerkung zu Nord-Ostpreußen. Ostpreußen ist für die Russen Kriegsbeute. Rußland und die russischen politischen Eliten haben keinerlei Interesse an einer Veränderung des Status dieses Territo-riums.
Die Exklave ist vorgeschobener Posten in Richtung Feindseite (aus russischer histori-scher Sicht war der „Westen“ gleich, durch wen vertreten, immer Gegner und Feind: der Deutsche Orden (Schlacht auf dem Peipussee am 5.04.1242 gegen ein Ritterheer des Schwertbrüderordens und des Deutschen Ordens), die Schweden, Polen, Preußen, Frankreich, Deutsches Reich.
Darüber hinaus stellt das gesamte Gebiet (mit 15.125 km² der Größe Sachsens nahezu ver-gleichbar) eine waffenstarrende gewaltige Militärbasis dar, geostrategisch für Rußland von erheblicher Bedeutung.
Pillau ist Basis der russischen Ostseeflotte, darüber hinaus ein wichtiger eisfreier Hafen an der Ostseeküste.
Das Territorium des heute „Oblast Kalinin-grad“ genannten Gebietes ist Stationie-rungsort für unterschiedliche Raketensy-steme (darunter die mit Mehrfachspreng-köpfen ausgestatteten Iskander-Raketen) und Marschflugkörper, die aufgrund ihres weit vorgeschobenen Standortes in sehr kurzer Zeit Ziele in Mitteleuropa, insbeson-dere die Militärstützpunkte der US-Ameri-kaner in Bundesdeutschland (Wiesbaden, Stuttgart, Ramstein) erreichen und aus-schalten können.
In dem Sinne, daß sowohl die Vereinigten Staaten als auch die Russische (eigentlich Rußländische) Föderation (diese als Nachfol-gestaat der 1991 zusammengebrochenen Sowjetunion) für Deutschland nach wie vor als Feindstaaten zu charakterisieren sind, ergeben sich Schlussfolgerungen:
Historisch betrachtet leben wir noch immer in der Nachperiode des „Großen Krieges“. Solange die Nachkriegsordnung gilt und die sog. BRD existiert, wird eine Neugestaltung Deutschlands und Europas unmöglich sein.
Die hier vorgetragene These wird durch Fakten unterlegt. Rußland besetzt bis heute mit Nord-Ostpreußen einen nicht unerheb-lichen Teil Altdeutschlands, die US-Amerika-ner sind nach wie vor Kontroll- und Besat-zungsmacht (offiziell halten sich die US-amerikanischen Streitkräfte aufgrund bila-teral mit dem BRD-Staat unterzeihneter „Verträge“ auf).
Rußland scheut sich zudem nicht, die Holocaustfrage auch weiterhin zu Lasten Deutschlands und der Deutschen zu instrumentalisieren.
Erst wenn Rußland davon abrückt, den mi-litärischen Sieg gegen das Deutsche Reich (der nur und ausschließlich dank der massi-ven Rüstungs- und Materiallieferungen sei-tens der US-Amerikaner möglich wurde) als das entscheidende Ereignis der jüngeren russischen Geschichte zu interpretieren und zu instrumentalisieren und eine Entwicklung einleitet, sich zu den Katastrophen der eigenen Geschichte zu bekennen (Revolution 1917, Bürgerkrieg, Großer Terror 1936-1938, Entkulakisierung, Stalinfaschismus bis 1953, GuLag) kann (bzw. könnte) eine Neubewertung des deutsch-sowjetischen Krieges 1941-1945 stattfinden und erst dann erscheint ein deutsch-russischer Ausgleich möglich.
Alle anderen Überlegungen müssen am gegebenen Status quo scheitern und als undurchführbar erscheinen.
Ein weiterer Aspekt: Eine mögliche Ver-handlungslösung, die auch Nord-Ostpreußen beinhalten könnte (bzw. müßte), kann nur möglich sein, wenn es auf der deutschen Seite verhandlungsbereite und verhandlungs-fähige Politiker und Diplomaten gäbe!
Die heutigen politischen Eliten und Füh-rungsschichten des BRD-Staates sind Hasardeure, Ignoranten, unfähige Empor-kömmlinge, die infolge eines Negativ-Ausleseprinzips in den politischen Parteien an die Futterkrippen der Macht gelangten und die am wenigsten Deutschland und den deutschen Interessen verpflichtet sind, sondern eigenen ideologischen oder Parteiinteressen oder Interessen ihrer jeweiligen politischen Clientel verpflichtet sind.
Ostpreußen kennt diese Bande nicht einmal mehr dem Namen nach.
Politik aber ist primär Interessenwahrneh-mung. Um politische Interessen aber wahrnehmen zu können, müssen diese zunächst erst einmal erkannt und definiert werden.
Vor einem Ausgleich mit Rußland wäre daher als primäres Ziel die Überwindung der Nach-kriegsordnung zu definieren.
Im nächsten Schritt wären die neuen Verbün-deten zu gewinnen (das könnten nur die alten Verbündeten sein) und in den vergangenen achtzig Jahren groß und mächtig gewordene Nationen wie die Türkei und der Iran als neue Beistandsmächte anzusprechen.
Das wären notwendige Schritte neuer deut-scher Außenpolitik, die diese Bezeichnung
verdienen würde. Voraussetzung hierfür wäre die Selbstbefreiung Deutschlands und der Deutschen von US-amerikanischer Dominanz sowie die vollständige Emanzipierung von US-amerikanischer Kontrolle und Einfluß-nahme.Allesamt politische Ziele, die angesichts des politischen Dahindämmerns der Deutschen als aussichtslos und regelrecht absurd er-scheinen müssen.
______________
1* Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Grundlagenvertrag zwischen der Bundesre-publik und der DDR v. 31.07.1973. Aktenzeichen: Az. 2 BvF 1/73. In: Neue Juristische Wochenschrift 1973, 36. Band, 1, S. 1539 (BVerfG, Urteil vom 31. Juli 1973, Entscheidungen des Bundesverfassungs-gerichts). (15f.)
2* Vgl. hierzu : Zum rechtlichen Fortbestand des „Deutschen Reichs“, hrsg. vom Deutschen Bundestag, Wissenschaftliche Dienste, Doku-ment Nr. WD 3 – 292/07. Berlin 2007.
3* Qu.: BVerfGE 77, 137 – Teso (Beschluß des Zweiten Senats vom 21. Oktober 1987, 2 BvR 373/83. https://www.servat.unibe.ch/dfr/bv077137.html
4* Deutsche Übersetzung in: H. Mosler/K. Doehring: Die Beendigung des Kriegszustan-des mit Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg (1963), S. 397).
5* Hans Kelsen, * 11.10.1881 Prag, Öster-reich-Ungarn, † 19.04.1973 in Orinda bei Berkeley, USA; Rechtswissenschaftler, tschechisch-böhmischer Jude.
6* Okkupation und Besetzung.
7* Hans Kelsen: The Legal Status of Germany According to the Declaration of Berlin. In: AJIL 39 (1945), S. 518 ff.
8* Kondominium = unter der gemeinsamen Herrschaft mehrerer Staaten stehendes Terri-torium.
9* Mit Debellatio bzw. Debellation (lat. für „vollständige Besiegung, Kriegsbeendigung“; zu bellum ‚Krieg‘), auch kriegerische Nieder-werfung, wird das durch die vollständige Zer-störung und die militärische Niederringung eines feindlichen Staates herbeigeführte Ende eines Krieges bezeichnet.
10* Dismembration = Zerfall eines Staates in selbständige Teilstaaten.
11* 1806 in Paris gebildete Konföderation deutscher Staaten, die mit der Gründung dieses Bündnisses aus dem Verband des „Heiligen Römischen Reiches“ austraten.
Völkerrecht besteht dann, wenn Völker ein historisch auf lange Dauer besiedeltes Land bewohnen und abgrenzen gegen Nachbarvölker oder sich freiwillig oder besiegt einem militärisch stärkerem Staat unterordnen, bei letzterem müßte die Frage nach der Dauer erlaubt sein.
Bei uns liegt das Problem tiefer, wie Thomas es unter einem Buchstabenkonstrukt beschreibt. Wir Deutschen werden seit 1945 von 4 Feindmächten besetzt und ausgeraubt, von denen 1 zumindest militärisch abzog. Ganz frei scheinen wir aber auch dort nicht zu sein, wenn man sich das Gerangel um den unvollendeten Flughafen betrachtet und die Tatsache, daß wir immer noch für die Erhaltung der sowjetischen Ehrenmale zu sorgen haben.
Diese Besatzermächte werden von einer international agierenden Gruppe beherrscht. Da diese Gruppe sich auch der Medien weltweit bemächtigt hat, wird das Problem nicht einmal erkannt, weil nicht benannt.
Rußland hat sie von der Politik entfernt, jedoch sind es die, die sich das Volkseigentum genommen haben, aber der liebe Putin und andere gehören leider auch dazu. (Jürgen Roth „Gazprom, das unheimliche Imperium“)
Völkerrecht gibt es nicht mehr, seit Grenzen willkürlich durch Völker hinweg gezogen werden oder Völker zum Zusammenleben gezwungen werden.
Ein Staat ist kein Volk. Es müßte darum generell eine Neuordnung erfolgen, die es Völkern erlaubt, sich selbst zu regieren. Das wird etlichen Völkern, auch uns Deutschen, nicht erlaubt. Also können wir das Gequatsche von Völkrrecht ganz sein lassen. Wir Deutschen dämmern – siechen dahin, ganz richtig.
Eine schöne Beweisführung, daß wir uns eben nicht mehr selbst verwalten, nirgendwo, https://www.anderweltonline.com/klartext/klartext-20241/die-kunst-nicht-regiert-zu-werden/
Paßt da dieser Bericht rein?
Putins Krieger – Russische Überläufer packen aus – ZDFmediathek
Es ist doch so, daß JEDER Krieg „wie ein Fleischwolf“ ist, um den Überläufer Igor zu zitieren. Auch die Ukrainer sind Opfer, so gesehen gibt es nur menschliche OPFER in Europa, weil die, welche den Krieg wollen, stellen sich nie an die Front – sondern sind die Kriegsgewinnler!
Meine Frage ist: Warum brauchen die Soldaten so lange, so viele Jahre, so viele Einsätze, um am Ende zu sehen, daß sie verheizt werden? Um am Ende zu sehen, daß es umsonst war, wie dieser Artikel detailliert beweist?!
Von einem Mann bekam ich folgende Antwort auf meine Fragen:
„Antwort: Weil das „Sich-Wehren“ zum männlichen Verhaltensgrundmuster gehört. Dazu müssen die meisten Männer nicht erst aufgefordert werden, sie machen es gern!“
Der Gedanke weitergesponnen:
„Im Rahmen des sozialen Umfeldes ist das total richtig. Leider mißbraucht der Weltherrscher diesen gesunden Reflex der Männer und „dreht sie durch den Fleischwolf“. Mit NULL Ergebnis, es wird immer nur noch schlechter, alle sind traumatisiert, jedes Volk – damit ist es für diese Abartigen noch leichter einzuhaken.“
@ Gigi
Sehr gut, was der Mann da sagt!
Wären wir als Volk innerlich geeint und nicht gespalten wie heute, wäre der Wehrwille der Männer auf die Erhaltung des Volkes ausgerichtet.
Das gereichte allen Völkern zum Heil, die sich nicht durch den Fleischwolf der überstaatlichen Völkervernichter drehen lassen und deren Streben nach Weltherrschaft über eine Menschheitsherde, sondern ihre Freiheit erhalten wollen.
Im Odal-Recht unserer vorchristlichen Ahnen waren die Aufgaben von Mann und Frau klar und ihrer Natur gemäß bestimmt: Die Frau hütete das Heim, die Heimat, das Recht. Der Mann verteidigte es nach außen gegen Feinde.
Daher war das Erste, was die Bringer der orientalischen Lehren anstrebten: Verachtung, Erniedrigung und Mundtod-Machen der Frau; Verführung des Mannes zur männlichen Arroganz, Abdriften von Mutter Natur und deren Gesetzen, Alleinherrschaft, Machtmißbrauch.
Zusammenfassung an @ Adelinde
Die guten Eigenschaften der Menschen werden isoliert und manipulativ anderweitig mißbraucht. Krieg ist praktisch MISSBRAUCH der Männer, und inzwischen auch Frauen.
So gesehen bringen sich mißbrauchte und von ihren guten Eigenschaften abgespaltene Männer wechselseitig um. Sie nehmen irgendjemanden die Drecksarbeit ab, um dann sehen zu müssen, daß alles umsonst war.
Ich sagte einmal zu einem meiner Kinder: Man könnte eigentlich die Männer in Uniformen stecken und sie per Militärbefehl auf eine Klippe zumarschieren lassen, und einer nach dem anderen fällt hinunter.
Dann gäbe es wenigstens keine Traumata, keine Schuld, der Haß, die Vergeltung, das Kriegsgerät, der Lärm, der Kollateralschaden, die Bombardierung von Zivilisten und Lazaretten, dieser ganze WAHNSINN bliebe aus.