Schauprozesse und Lynchjustiz
Donnerstag, 3. April 2025 von Adelinde |
Doris Mahlberg
befaßt sich dankenswerterweise mit dem längst fälligen Thema „Siegerjustiz in Nürnberg“:
„In Wirklichkeit standen sich in Nürnberg zwei Welten gegenüber, die sich nicht verstehen konnten. Die materialistische Welt des Mammons und der demokrati-schen Heuchelei gegen die idealistische und heroische Konzeption eines Volkes, das sein Lebensrecht verteidigte.
Wie konnte diese gesättigte und materi-alistische Welt den unerschütterlichen und heroischen Lebenswillen eines Vol-kes verstehen, das unserer Kultur seit Jahrhunderten unsterbliche Werte ge-schenkt und das vor dem zweiten Welt-krieg an der Spitze aller entscheidenden Fortschritte der Technik unseres Jahr-hunderts gestanden hat.
Es ist der Kanaillenmentalität der inter-nationalen Presse würdig, über die Füh-rer des deutschen Volkes trotz ihrer würdigen Haltung noch herzufallen.
Mit einer wahrhaft heroischen und der höchsten Bewunderung würdigen Hal-tung sind die Verurteilten von Nürnberg mit einem glühenden Bekenntnis der Liebe zu ihrem Volk und Heimatland gestorben.“ (Prof. Dr. Joao das Regras, portugiesischer Völkerrechtler im Fe-bruar 1947 in Lissabon, aus: „Nürnberg oder die Falschmünzer“)
Als ich mich noch in meiner Ausbildung be-fand, sagte unser alter Rechtskundelehrer einmal:
„Wenn das Sprichwort ,er lügt, daß sich die Balken biegen‘ wahr wäre, hätte kein Gerichtsgebäude dieser Welt länger als einen Tag überlebt. Nirgendwo wird so dreist gelogen, wie in Anwaltspraxen und Gerichtsstuben.“
Nun, wenn das oben genannte Sprichwort wahr wäre, hätte auch der altehrwürdige Gerichtshof in Nürnberg kaum einen Tag standhalten können, denn was sich dort an Lügnern, Heuchlern und Halunken auf den Richterstühlen und Bänken der Ankläger versammelte, gehört bis heute zum größten Justizskandal der Geschichte.
Man wollte durch diese pervertierte Justiz der Welt eine ganz klare von den Siegermächten inszenierte Botschaft vermitteln: Der Verlierer eines Krieges ist immer der allein Schuldige und Übeltäter, die Massaker und Kriegsver-brechen des Siegers bleiben (bis heute) ohne Konsequenzen.
Selbst der britische Hauptankläger, Sir Hartley Shawcross, erklärte 1948:
„Das Nürnberger Verfahren ist eine reine Farce. Ich schäme mich, dort Ankläger gewesen zu sein als Kollege solcher Menschen.“
In der Tat blieben die Verbrechen der Alli-ierten nicht nur straffrei, viele von ihnen wurden geradezu wie Heilige verehrt und mit einem Adelstitel oder einem Denkmal dafür belohnt, daß sie Hunderttausende Zivilisten, Frauen und Kinder gequält und ermordet hatten.
Während nun die Briten die Hinrichtung der Nazis ohne Prozeß und Richterspruch für gut und richtig hielten, plädierten die Sowjets und Amerikaner für ein ordentliches Ge-richtsverfahren mit „rechtsstaatlichem An-schein“.
Ja, liebe Leser, man höre und staune! Die-selben Schlächter und Massenmörder, die zuvor die Genfer Konventionen und die Haager Landkriegsordnung und jedes son-stige Recht eigenmächtig abgeschafft hatten, sprachen nun von den „Geboten Gottes“ und von „Rechtsstaatlichkeit“.
Und diese neue Rechtsstaatlichkeit sollte ausschließlich den Siegern dienen und sie von ihren eigenen Verbrechen reinwaschen.
Die ganze Welt sollte nach Nürnberg schauen und erfahren, welche Verbrecher und Barba-ren die Deutschen waren. Letztlich wollte man nicht nur die Hitlerleute bestrafen und verurteilen, man wollte das gesamte deutsche Volk als Teufel darstellen und mit einer im-merwährenden Kollektivschuld belegen.
Es ist müßig zu erwähnen, daß Rundfunk und Presse schon damals den Auftrag hatten (und den haben sie bis heute), ausschließlich im Interesse der Siegermächte und deutsch-feindlich zu berichten.
Diese einseitige Berichterstattung erfüllte auch die Forderungen der Weltorganisation der Auserwählten, die übrigens eine tragende Rolle bei den Vorbereitungen der Nürnberger Prozesse spielte. So sagte der Leiter der britischen Abteilung dieses Weltkongresses am 27.11.1949 in einer Rede in London:
„Es war der … Weltkongreß, der für die Abhaltung der Nürnberger Prozesse gesorgt hat und für die er wertvolle Be-weismittel lieferte.“
Diese „wertvollen Beweismittel“ waren u.a. durch grausamste Folter erpreßte Geständ-nisse und eidesstattliche Erklärungen.
Der Offizier David Marcus, ein glühender Zionist, war für die amerikanische Nach-kriegspolitik in Deutschland mitverant-wortlich. Bei der Auswahl der meisten Richter und Staatsanwälte hatte er die Entschei-dungsgewalt (später wurde er Kommandant in Palästina).
Und so ist es nicht verwunderlich, daß die Vertretung der Anklage wie auch das US-Personal zu 80 % aus Auserwählten des HErrn bestand. Der Leitspruch der Sieger hieß:
„Das Gesetz sind wir!“
Und das ist meiner Meinung nach der ei-gentliche Skandal, das eigentliche unsäg-liche Verbrechen von Nürnberg, daß nämlich kein einziges Urteil auf der Grundlage von geltendem Recht und Gesetz ergangen ist.
Das Londoner Statut
„Das Statut, in dessen Namen die Ange-klagten abgeurteilt werden, ist eine ei-genste Erfindung Jacksons und steht in klarem Widerspruch zum Völkerrecht, wie es in der zweiten Haager Übereinkunft definiert ist.
Durch die Erfindung eines solchen Sta-tuts verleiht Jackson der Lynchjustiz die Legalität. Daß man Männer aufhängt, weil sie dieses erfundene „Gesetz“ verletzt haben, ist in Wirklichkeit eine Handlung, die man unmöglich von einem Meuchel-mord unterscheiden kann.“ (Der US-Senator Joseph McCarthy in der „Chicago Tribune“)
Anfang Mai 1945 fand in San Francisco eine Konferenz der Außenminister der 4 Sieger-mächte statt, auf der zum ersten Mal von einem internationalen Militärtribunal (IMT) gegen die Nationalsozialisten die Rede war.
Und so wurde der US-amerikanische Richter Robert Jackson von Präsident Roosevelt damit beauftragt, die Anklagepunkte zu formulieren und die Verbrechenstatbestände zu definie-ren.
Daraufhin trafen sich Jackson und die Ver-treter der Siegermächte in London. Von Ende Juni bis Anfang August 1945 wurde das sog. Londoner Statut erarbeitet und beschlossen. Bestraft werden sollten:
Verbrechen gegen den Frieden, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Verletzungen der Kriegsgesetze, Mord, Ausrottung, Verskla-vung, Verschleppung, Plünderung von öffent-lichem und privatem Vermögen, Zerstörung von Siedlungen ohne militärische Notwendig-keit durch Deutsche vor und während des Krieges.
Die gleichen Verbrechen an der deutschen Bevölkerung durch andere Nationen wäh-rend und nach dem Kriege sollten gemäß dem Londoner Statut nicht zur Anklage kommen und dem zur Folge auch nicht bestraft werden.
Außerdem legte das Statut genau fest, wie und in welcher Art und Weise die Gerichts-prozesse gegen die Deutschen ablaufen sollten, was sich später als sehr nachteilig für die Angeklagten erweisen sollte.
Mit diesem Londoner Abkommen spielten die Sieger sich alle Macht in die eigenen Hände und fühlten sich auf deutschem Boden an kein geltendes nationales oder internationa-les Völkerrecht mehr gebunden.
Kein Prozeß, kein Urteil des Nürnberger Tri-bunals konnte sich auf eine völkerrechtlich anerkannte Rechtsgrundlage stützen.
Die Mitsprache deutscher oder internationaler Völkerrechtler bei der Ausarbeitung der Ver-träge wurde nicht geduldet. Die Deutschen sollten völlig entrechtet und ausgeliefert sein.
Am 8. August 1945 wurde das Londoner Statut von den vier Siegermächten und neunzehn weiteren Staaten unterzeichnet.
Die Leser mögen es mir gestatten, auf den Anklagepunkt „Verbrechen gegen den Frie-den“ zurückzukommen:
Es war England, das jahrelange Kriegshetze gegen Deutschland betrieben und den Krieg heimlich vorbereitet hatte! In Europa wollte niemand Krieg, nur England.
England war der Brandstifter Europas und wies in Nürnberg den Deutschen in skrupel-loser Weise die Alleinschuld zu. Im übrigen hätte man JEDEN der Anklagepunkte ebenso gegen die Sieger verwenden können.
Am Ende dieses Kapitels ist es möglicherwei-se hilfreich anzumerken, was ein „Statut“ ist:
– Ein Statut ist z.B. eine Satzung, mit der man die organisatorischen Abläufe in einem Ver-ein festlegt.
– Statuten sind auch vertragliche und durch-aus rechtsverbindliche Bestimmungen, nach denen eine Organisation oder Institution arbeiten soll.
– Ein Statut ist kein von einer Legislative er-lassenes Gesetz. Das kann man auch daran erkennen, daß das Nürnberger Tribunal keine Berufung oder Revision zuließ.
Allerdings würde es mich nicht wundern, wenn man sich inzwischen irgendwo ein Urteil zusammengeschustert hätte, das ein Statut zu einem Gesetz erklärt, um so die Meuchelmorde von Nürnberg nachträglich legal erscheinen zu lassen.
Bemerkenswert ist auch, daß zur selben Zeit, als die Amerikaner das Londoner Statut un-terzeichneten und von Gerechtigkeit faselten, sie ihre Atombomben auf Nagasaki und Hiro-shima abwarfen und so in kürzester Zeit ca. 300.000 Menschen töteten, tödlich verstrahl-ten oder zu Krüppeln machten.
Ich denke, eine größere Verhöhnung des Wortes „Gerechtigkeit“ kann es kaum noch geben.
Fortsetzung über die eigentlichen Prozesse folgt.

