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Eigentum verpflichtet

Bauer Günther Riebau in Grippel

ist der einzige, der im Landkreis Lüchow-Dannenberg auf seinem Entschluß beharrt, Genmais anzubauen. Dazu gehört in einem Landkreis wie diesem schon einiger Mut. Denn die Bevölkerung ist gewohnt, Widerstand zu leisten, seit die Atomlobby vor über 30 Jahren ins Land einfiel.

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Elbe-Jeetzel-Zeitung v. 15. Mai 2008

Bauer Riebau fühlt sich im Recht. Dem Reporter der EJZ Adolf Blütling erklärte er seine Gründe:

  • Ihm fehlen die Beweise, daß das Saatgut gesundheitsschädlich ist.
  • Die Bundesregierung hat MON 810 als unbedenklich erklärt.
  • 2007 wurden bereits 2500 Hektar Ackerfläche mit dem Saatgut angebaut, 2008 sollen es 4000 Hektar werden.
  • Ein Drittel der 1,5 Millionen Hektar Mais-Anbaufäche sei vom Maiszünsler befallen, ein Schaden in Millionenhöhe.
  • „Mit dem genveränderten Mais haben wir endlich die Möglichkeit, die vom Zünsler angerichteten Schäden in Grenzen zu halten und für unser Vieh hochwertiges Futter zu produzieren“, glaubt er.
  • Daß in den USA lediglich noch 15 % der Rinder fruchtbar sind, die mit Genmais gefüttert wurden, glaubt er hingegen nicht.
  • Den Wissenschaftlern im Internet wiederum glaubt er, ohne allerdings anzugeben, ob sie bei Monsanto angestellt sind. Die jedenfalls streiten die Gesundheitsschädlichkeit der Firmen-Produkte ab.
  • So glaubt er, gentechnisch veränderte Lebensmittel seien „gesund und unverzichtbar, um einen annehmbaren Lebensstandard für die wachsende Weltbevölkerung zu erreichen.“

Flugs ist er ein Gutmensch, der helfen will, die Welt zu verbessern. Umso empörter ist er über die „Besatzer“. Bereits 14 Tage harren die auf seinem Acker aus. Sie wollen das Feld erst räumen, wenn der Bauer erklärt, auf den Anbau von Genmais zu verzichten. So sei er nicht mehr Herr im eigenen Hause.

Stellt sich ihm die Frage überhaupt, wie weit sein Ackerland ganz allein sein Eigentum ist? Denkt er an die Forderung des Art. 14 GG:

Eigentum verpflichtet?

Bei der Kreis-Verwaltung ist er bisher hängen gelassen worden. Die habe erklärt, man könne erst etwas verfügen, wenn man die Namen der Besetzer kenne. Die Namen müsse er erbringen. Na sowas, meint Bauer Riebau:

Der Landkreis kann doch nicht ernsthaft glauben, daß die jungen Leute mir ihre Personalien nennen.

Jurist Michael Wiesemann

sieht – abgesehen von der Kreis-Verwaltung –

den Staat als Gehilfen des Terrors einiger Weltkonzerne,

wie er seinen fundierten Aufsatz zur Rechtslage überschreibt. Er weist u.a. darauf hin, daß

  • benachbarte Anbauflächen durch Pollenflug im Laufe der Zeit mit genverändertem Erbgut verseucht werden
  • in Kanada kanadische Gerichte entschieden haben, daß die entschädigungslose Übernahme der gesamten Ernte von solchen kontaminierten Anbauflächen seitens der Firma Monsanto rechtens sei
  • der hieraus ersichtliche galoppierende, globale Kapitalismus sich über basisdemokratische Grundregeln hinwegsetze und sich nun sogar auf die Rechtsprechung in Kanada berufen könne
  • diejenigen, die sich auf Monsanto einlassen, verpflichtet werden

– zusammen mit allen ihren Angehörigen – über Fehler jeder Art und über Schäden aller Art bis hin zum Fruchtsbarkeitsverlust, Tod und Siechtum von Mensch, Tier und Natur bis an ihr Lebensende zu schweigen.

Wiesemann sieht uns auf einen „zivilrechtlichen Notstand“ zusteuern, wenn wir uns nicht wehren. Er weist auf das Bürgerliche Gesetzbuch hin. Dort lesen wir, daß das Handeln der „Besatzer“ bei Bauer Riebau in Grippel rechtens ist:

§228 BGB: Notstand. Wer eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, um eine durch sie drohende Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht widerrechtlich, wenn die Beschädigung oder die Zerstörung zur Abwehr der Gefahr erforderlich ist und der Schaden nicht außer Verhältnis zu der Gefahr steht …

§904 BGB: Notstand. Der Eigentümer einer Sache ist nicht berechtigt, die Einwirkung eines anderen auf die Sache zu verbieten, wenn die Einwirkung zur Abwendung einer gegenwärtigen Gefahr notwendig und der drohende Schaden gegenüber dem aus der Einwirkung dem Eigentümer entstehenden Schaden unverhältnismäßig groß ist …

Wiesemann:

… dort wo der Staat seine Bürgerpflichten vergißt, hintanstellt oder gar mit den bestimmenden und faktisch regierenden Weltwirtschaftsunternehmen zusammen auftritt und regiert – z. B. in der Gesetzgebung und – siehe Kanada – auch in der Rechtsprechung -, dort kommen wir unmittelbar in den Bereich des Staatsnotstandes oder des „übergesetzlichen, verfassungsrechtlichen Notstandes“.

Ein solcher Notstand ist immer rechtfertigend, wenn zur Abwehr einer unmittelbaren Gefahr für ein grundgesetzlich geschütztes, höherrangiges Rechtsgut wie Leben, Menschenwürde, Freiheit, Gesundheit … die Abwehrhandlung erforderlich, notwendig und verhältnismäßig ist, weil sie eben für ein höherrangiges Rechtsgut als die bloße unreflektierte Eigentumsnutzung eintritt.

Eine klare Rechtsbelehrung für Bauer Riebau, aber vor allem auch für die Großkonzerne, soweit sie sich im Bereich deutschen Rechtes befinden. Hat bei ihnen schon mal eine Besetzung stattgefunden?

Aber die werden nicht wie das deutsche Bäuerlein in offenen, ungeschützten Grenzen arbeiten!

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