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Der „unkündbare“ Vertrag Hitlers mit dem Vatikan – noch heute gültig

Auch das hat uns der „Führer“ eingebrockt: das Reichskonkordat.

Auf Grund dieses Vertrages können wir Deutschen das Ideal Friedrichs des Großen, Voltaires, Attatürks und aller wahrhaft freiheitlich Denkender von der Trennung von Staat und Kirche nicht verwirklichen.

Heutzutage werden zwar so manche Verfassungsvorgaben gebrochen, wenn es unserer US-gesteuerten Bundesregierung so paßt. Aber gesetzestreu untertan bleiben wir, wenn es um Vorrechte der Weltreligionen geht.

So gehen auch Forderungen nach islamischem Unterricht in den Schulen in die gleiche falsche Richtung, in der christlicher Religionsunterricht erteilt wird, nämlich im Sinne von Beeinflussung und Einfangen der Kinder für den jeweiligen Glauben an Stelle von übergeordneter Wissensvermittlung über ihn.

Immer noch steht aus, die in der Weimarer Verfassung von 1919 geforderte und bis heute nicht umgesetzte Trennung von Staat und Kirche durchzuführen.

Was 1933 so schön zwischen den Diktaturen geregelt worden ist, das soll bleiben. So ist es auch ins Grundgesetz übernommen worden.

Mag auch alles verdammt sein, was irgendwie Berührung mit dem NS-Staat hat: Das von Hitler mit dem Vatikan abgeschlossene Reichskonkordat bleibt!

Wolfgang Reisenbichler, Heilbronn, klärt in gleichem Sinne auf:

Laut Wikipedia, ich zitiere: „Als Reichskonkordat wird der am 20.07.1933 zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Deutschen Reich geschlossene Staatskirchenvertrag bezeichnet. In ihm wurde das Verhältnis zwischen dem Deutschen Reich und der römisch-katholischen Kirche geregelt. Es wird auch heute noch für die BRD als gültig betrachtet. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 26.03.1957 u.a. festgestellt, daß das Reichskonkordat gültig zustande gekommen ist.“

In dem Vertrag ist geregelt, daß katholischer Religionsunterricht ordentliches Lehrfach ist (Art. 21). Für nicht-katholische Konfessionen hat das Reich gleichartige Regelungen zu treffen (Schlußprotokoll zu Art. 32).

Der Vertrag ist nicht kündbar!

Man fragt sich, wer eigentlich das Recht hat zu bestimmen, daß ein Vertrag nicht kündbar sei. Einen Vertrag als unkündbar zu erklären, kann nur Diktatoren, Volks- und Freiheitsfeinden einfallen. Gesunder Menschenverstand sieht jeden Vertrag für kündbar an, der sich überlebt hat bzw. einen Unrechtsvertrag darstellt. So meint denn Reisenbichler auch:

Offensichtlich sind unsere „Volksvertreter“ nicht bereit oder in der Lage, den Artikel 146 des Grundgesetzes zu behandeln. Warum nicht?

Sie fühlen sich an Mächte gebunden, die ihre Ziele verfolgen, Ziele, die nicht mit denen übereinstimmen, die dem deutschen Volk dienen. Reisenbichler vornehm:

Auf dem Gebäude des „Deutschen Reichtstages“ in Berlin sind die hehren Worte eingemeißelt: „Dem Deutschen Volke“. Ich habe aber nicht den Eindruck, daß die Regierung und die Abgeordneten danach handeln, Schaden vom Deutschen Volk abzuwenden (manche haben darauf einen Amtseid geleistet!).

Wer die derzeitige Politik verfolgt, sieht,

  • daß wir schnurstracks in die Diktatur segeln, in der die
  • Weltreligionen, vornehmlich der Islam, das Sagen haben sollen,
  • und der haßvolle Wunsch der Antifa nach Auflösung des deutschen Volkes in Erfüllung geht.

Naturwidrig – kulturwidrig – gottwidrig!

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