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Unser Hauptziel ist die Vernichtung
von so viel wie möglich Deutschen.
Eisenhower

Der untenstehende Eintrag wurde eingesandt von

Gerald Franz:

Stalins Befehl (zur Zwangsdeportation der Wolgadeutschen 1941) hatte Enteignung und 250.000 Tote zur Folge

Nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion im Dezember 1991 setzte in der russischen Gesellschaft ein kritischer Aufarbeitungs-prozeß der eigenen Geschichte ein, der viele der einstigen Mythen, allesamt der kommuni-stischen Propagandamaschinerie entsprun-gen, zum Inhalt hatte.

Diesen Schritt machte man schon 1953 unter Nikita Chruschtschow, als es darum ging, mit Stalins Verbrecherregime abzurechnen. Das brach Chruschtschow das Kreuz, und mit Leonid Breschnew fand der Entstalinisie-rungsprozeß ein rasches Ende.

Eine neue Ära der sowjetischen Geschichts-klitterung hielt im Kreml Einzug. Nichts und niemand durfte mehr den Glanz des Hel-dentums der Roten Armee im Zweiten Weltkrieg beflecken. Es dauerte bis zu den 1990er-Jahren, ehe auch in den Archiven ein neuer Wind wehte und ein Unrecht wie die Zwangsdeportation der Wolgadeutschen kritisch beurteilt werden durfte.

Dabei stießen Historiker auf recht inter-essante Details, die bislang zumindest im Westen unbekannt waren. Als die deutsche Wehrmacht im Sommer 1941 nach Osten vorrückte, erteilte Stalin am 28. August 1941 auf Basis eines Erlasses des Präsidiums des Obersten Sowjets den Befehl, die Wolgadeut-schen zu deportieren. 

Die Pläne für die Zwangsumsiedlung waren allerdings nicht neu. Bereits nach dem ver-lorenen Ersten Weltkrieg war den Deutschen im Heer des Zaren die Verantwortung für die Niederlage zugeschoben worden. Pauschal beschuldigte man sie, als Verräter und Spione für das deutsche Kaiserreich gearbeitet zu haben.

Vor solchen Anschuldigungen war auch die rußlanddeutsche Zivilbevölkerung nicht ge-feit. Zwischen 1915 und 1917 wurden in Moskau eine Reihe von Liquidationsgesetzen erlassen, mittels derer die Umsiedlung deut-scher Bevölkerungsgruppen ins Landesinnere angeordnet wurde, die in Grenznähe siedel-ten. Ihnen unterstellte man Kollaboration mit dem vorrückenden deutschen Feind.

Über 200.000 Wolhynien-Deutsche ereilte dieses Schicksal. Die Verantwortlichen für Stalins Befehle konnten also auf Beispiele aus dem Ersten Weltkrieg zurückgreifen und brauchten die Methoden und die Durchfüh-rung nur zu adaptieren. 

Deutschen Militärhistorikern liegen heute als Quellen Namenlisten vor, die eindeutig bele-gen, daß Stalin schon Jahre vor dem Krieg eine zwangsverordnete Umsiedlung der deut-schen Bevölkerung geplant hatte.

Der Stalinbefehl vom 28.8.1941

Am 28. August 1941 ließ Stalin in Moskau vom Obersten Präsidium den Erlaß

„Über die Umsiedlung der Deutschen, die in den Wolga-Bezirken leben“

verabschieden. Mit Brachialgewalt wurden bis Dezember 1941 etwa 894.000 Wolgadeut-sche ihrer Heimat entrissen. Ihr gesamter un-beweglicher Besitz wurde vom Staat entschä-digungslos enteignet. Die Deportation for-derte nach heutigen Schätzungen mindestens 250.000 Opfer.

Die Anschuldigungen der Sowjetführung glichen denen vom Ersten Weltkrieg. Moskau sprach von „Tausenden und Zehntausenden von Kollaborateuren und Spionen“, die sich in den Dienst der deutschen Wehrmacht stellten.

Unter Generalverdacht standen aber nicht nur die Rußlanddeutschen, sondern es traf auch andere Minderheiten oder soziale Gruppen wie die Kulaken, gegen die Stalin bereits in den 1930er Jahren vorgegangen war. Sie hatten sich der Zwangskollektivierung widersetzt und wurden zu Feinden und Abweichlern der Sowjetmacht abgestempelt.

Was aber waren die konkreten Inhalte dieses Deportationserlasses des Präsidiums des Obersten Sowjets? Der Wortlaut des Erlasses verrät viel über das Verhältnis der Staats-macht zur deutschen Volksgruppe, der neben Kollaboration auch Sprengstoffanschläge in den von ihnen bewohnten Gebieten vorge-worfen wurde. 

Ähnlich den Kulaken wurden im Deporta-tionserlaß Teile der Wolgadeutschen kollektiv zu Feinden „des Sowjetvolks und der Sowjet-macht“ erklärt. Die Sowjetregierung sei durch das verräterische Verhalten der Wolgadeut-schen gezwungen, „Strafmaßnahmen zu ergreifen“, um „ernsthaftes Blutvergießen zu vermeiden.“  Das Präsidium sieht sich veranlaßt,

„die gesamte deutsche Bevölkerung, die im Wolgagebiet ansässig ist, in andere Regionen umzusiedeln, und zwar derart, daß den Umzusiedelnden Land zugeteilt und bei der Einrichtung in den neuen Gebieten staatliche Unterstützung ge-währt werden soll.“

Aufgezählt wurden in diesem Erlaß

„die an Ackerland reichen Regionen der Gebiete Novosibirsk und Omsk, der Region Altaj, Kasachstans und weitere benachbarte Gebiete.“

Auffällig ist hierbei die Verharmlosung der tatsächlichen Ereignisse, indem das Prä-sidium ganz bewußt den Eindruck vermitteln wollte, es handle sich bei der Umsiedlung um keine Strafaktion, sondern darum, den Deut-schen neue landwirtschaftliche Gebiete mit großzügiger staatlicher Unterstützung zur Verfügung zu stellen.

Moskau wollte sich der Weltöffentlichkeit als friedliebender Staat darstellen, der sich unter dem Druck der deutschen Aggression zu dieser Maßnahme veranlaßt sah.

Terror gegen die Deutschen

Abseits der Propaganda traf die Rußland-deutschen eine Welle der Verfolgung. Gewalt und Zwangsenteignungen prägten eine Wirklichkeit, die man vor den Alliierten versteckte, um die Opferrolle aufrechtzu-erhalten. 

Erst am 13. Dezember 1955 erfolgte per Dekret die Einstellung der Umsiedlungen

„in Anbetracht der Tatsache, daß die be-stehenden Beschränkungen in der Rechtsstellung der deutschen Sonder-siedler und ihrer Familienangehörigen (…) in Zukunft nicht weiter notwendig sind.“

Die Folgen der Zwangsumsiedlung waren unumkehrbar. Es gab das Verbot einer Rückkehr in die Siedlungsgebiete der Vor-kriegszeit, da der wolgadeutsche Besitz nach der vollständigen Kollektivierung nicht mehr existent war. Außerdem waren die Häuser sowjetischen Neusiedlern zugeteilt worden.

Trotz des Rückkehrverbots gelang es dennoch 1.672 Wolgadeutschen, über russische Ehepartner oder berufliche Versetzungen legal in die Wolgaregion zurückzukehren – freilich nicht auf die enteigneten Güter. Das Verbot der Rückkehr bestand zumindest bis Anfang 1974, ehe es vom Präsidium des Obersten Sowjets der UdSSR per Dekret aufgehoben wurde.

Teilrehabilitation erst 1964

Schon ein Jahrzehnt zuvor hatten die Wolgadeutschen am 29. August 1964 eine Teilrehabilitation erfahren. In diesem Erlaß wurden jene Passagen des verhängnisvollen Erlasses von 1941 aufgehoben,

„der wahllos erhobene Anschuldigungen gegen die deutsche Bevölkerung“

aus dem Wolgagebiet enthielt. Dieser Passus bezog sich zweifelsohne auf die Kollektiv-schuldthese, in deren Folge die Deportation mit den Zwangsenteignungen angeordnet worden war.

Außerdem bestimmte das Präsidium, daß in jenen Republiken, in denen die Wolgadeut-schen seit 1941 „festen Fuß gefaßt“ hatten, Anstrengungen unternommen werden sollten, damit den Deutschen

„auch künftig Hilfe und Beistand beim wirtschaftlichen und kulturellen Aufbau unter Berücksichtigung ihrer nationalen Besonderheiten und Interessen“

zukommen könnten.

Rückkehr war ausgeschlossen

Der Erlaß garantierte den Deutschen zwar alle Rechte von Bürgern der UdSSR, schloß jedoch eine Rückkehr dezidiert aus, womit ein Schlußstrich unter die 180-jährige Geschich-te der Wolgadeutschen gezogen wurde.

Die Geschichte der Wolgadeutschen begann mit der Regentschaft von Katharina der Großen. Ihre Kolonialpolitik orientierte sich am Beispiel der Habsburger, die im 18. Jahrhundert nach den erfolgreichen Offen-siven gegen das osmanische Reich in Südosteuropa Bauern, Handwerker und Kleingewerbetreibende ansiedelten.

Begehrt waren vor allem deutsche Bauern, deren Fleiß und Kolonialgeist man in Europa schätzte. Die Zarin bot Siedlern aus Bayern, Baden, Hessen, der Pfalz und dem Rheinland Land an. Sie kamen und gründeten über 100 Dörfer, wo die deutschen Kolonisten mit ih-rem legendären Fleiß eine blühende Land-wirtschaft und ein florierendes Genossen-schaftssystem aufbauten.

Quelle: Die Zwangsdeportation der Wolgadeutschen 1941 – Der Eckart

 

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