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Der Motor stottert, Teil 3

Thomas Engelhardt

Der Motor stottert – Teil III

Bei Lichte betrachtet erweist sich die Gesamtlage Bundesdeutschlands als verheerend. Die genannte Mängelliste ließe sich ellenlang und beliebig fort-setzen. In allen Bereichen hapert es.

Dem Technischen Hilfswerk (THW) fehlt es an Gerä-ten und Ausstattung, die Freiwilligen Feuerwehren sind sehr oft ungenügend und nur mit altem Gerät ausgestattet, weil die Zuschüsse seitens der Länder und des Bundes massiv zusammengestrichen wur-den und die Orte und Kommunen in vielen Fällen massiv überschuldet sind und keinen Freiraum mehr für zusätzliche Ausgaben haben (für sog. Flüchtlinge muß aber stets Geld zur Verfügung stehen).

Viele Ortswehren gehen bei den Ein-wohnern betteln und finanzieren Reparaturen und Neuanschaffungen nur noch mittels Spenden (sic.). Eine 100.000-Ein-wohner-Stadt wie Salzgitter stand unter besonderer Finanzaufsicht des Landes Niedersachsen, andere Großstädte wie beispielsweise Duisburg müssen an jedem einzelnen Tag (sic.) neue Kassenkredite aufnehmen, um ihren vom Bund auferlegten finanziellen Verpflichtungen nachzukommen (in erster Linie sind das die ausufernden finanziellen Transferleistungen).

Eine Großstadt wie zum Beispiel Dresden ent-schuldete sich, indem die städtischen Betriebe privatisiert und städtisches Eigentum (darunter der kommunalen Sozialwohnungsbestand) veräußert wurde. Dieser Masche folgten zahlreiche andere Großstädte, weswegen der Gesamtbestand des einst üppigen Bestandes von Sozalwohnungen auf ein absolutes Minimum zusammengeschmolzen ist.[1]

Moderne Neubauwohnungen werden statt dessen für Zuwanderer aus der Ukraine, für sog. Flüchtlinge aus aller Herren Länder, für die „Migranten“ gebaut. Das betrifft Groß- und Mittelstädte ebenso wie kleine Gemeinden. Durchaus üblich ist inzwischen auch die Anmietung von Wohnungen und Häusern für die meist illegal ins Land gekommenen Ausländer.

Wer bezahlt diesen Irrsinn? Die einheimischen Deutschen. Doppelt ausgebeutet, doppelt betrogen!

Eine Stadt wie Frankfurt/Main verwendet inzwischen ein Drittel des städtischen Haushalts (2023: 4,8 Milliarden Euro) für soziale Belange (davon ein über-wiegender Anteil für sog. finanzielle Transferlei-stungen an Zuwanderer, „Flüchtlinge“, neudeutsch Migranten), insgesamt 1,35 Milliarden Euro (!!!). Im Haushalt u. a. verklausuliert als „Versorgungs- und Beihilferückstellungen“.

Aufgaben, die eigtl. der Bund lösen müßte, wurden auf die Länder und Kommunen übertragen. In der Folge mußte aber beispielsweise eine Stadt wie Essen ihr gesamtes „Tafelsilber“ veräußern. Die Stadt ist praktisch „blank“.

Soviel also zum „demokratischen“ Rechtsstaat Bun-desrepublik! Der Begriff erweist sich als Worthülse, bar jeden Inhalts. Es ist ein ideologischer Begriff, der durch die Realität im Lande in hohem Maße beschä-digt wird.

Gäbe es eine Alternative? Ja, selbstverständlich, nur werden diese möglichen Alternativen von den Ange-hörigen der politischen Klasse gefürchtet, wie sich der Teufel vorm Weihwasser fürchtet.

Nachstehend werden die Einzelgesetze aufgeführt, die Teil der sog. Liberalisierung des Kapital- und Arbeitsmarktes waren. Stichworte sind 2. und 3. Arbeitsmarkt, Hartz IV (heute Bürgergeld), Fla-schensammler allerorten, Wohnungsnot, steigende Mieten, Altersarmut und und und.

Aber selbst die direkt von den Auswirkungen dieser – ausschließlich dem herrschenden Kapital dienen-den – Gesetze betroffenen Menschen kennen diese in der Regel nicht! Diese Einzelgesetze führten schritt-weise zur Erosion und letztlich Zerstörung der sog. „Deutschland-AG“.[2]

Die US-Amerikaner hatten die Auflösung dieser „Deutschland AG“ bereits in der Zeit der Kanzler-schaft von Helmut Kohl eingefordert. CDU/CSU aber hatten sich stets strikt gegen diese Forderungen verwahrt. Erst die rot-grünen Genossen im Kabinett Gerhard Schröder/Joseph „Joschka“ Fischer setzten diese US-Forderungen (genauer: die des US-Ostküstenkapitals) um.[3]

Es besteht die Frage, ob und inwieweit sie im Auftrag oder aus Unkenntnis handelten. SPDler bekräftigen bis heute, Ziel der Maßnahmen sei es gewesen, daß internationales Kapital hier investiert und Arbeits-plätze schafft. Tatsächliches Ergebnis aber war der radikale Umbau der deutschen Wirtschaft zugunsten internationaler Finanzinvestoren und Anleger sowie die Marginalisierung der großen westdeutschen Finanzinstitute.[4]

Einher ging dieser Veränderungsprozeß mit den sattsam bekannten „ergebnisorientierten“ „Optimie-rungsprozessen“, deren vorrangige Aufgabe immer und ausschließlich die Erhöhung der Profite für die Kapitalseite zu Lasten der die Gewinne Erarbeitenden darstellt.[5]

Die Liberalisierung des Kapital- und Arbeitsmarktes  unter besonderer Berücksichtigung der in der Zeit der Kanzlerschaft von Gerhard Schröder (1998-2005) vom sog. Deutschen Bundestag ver-abschiedeten Einzelgesetze[6]

Chronologische Übersicht aller Rechtsakte zur Finanzmarktgestaltung seit 1990:

22.02.1990

Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen der Finanzmärkte (Finanzmarktförderungsgesetz)

21.12.1992

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen und anderer Vorschriften über Kreditinstitute (4. KWG-Novelle)

13.09.1993

Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Bedingun-gen zur Sicherung des Wirtschaftsstandorts Deutschland im Europäischen Binnenmarkt (Standortsicherungsgesetz – StandOG)

26.07.1994

Gesetz über den Wertpapierhandel und zur Änderung börsenrechtlicher und wertpapier-rechtlicher Vorschriften
(Zweites Finanzmarktförderungsgesetz)

02.08.1994

Gesetz für kleine Aktiengesellschaften und zur Deregulierung des Aktienrechts

28.09.1994

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen und anderer Vorschriften über Kreditinstitute (5.KWG-Novelle)

22.10.1997

Gesetz zur Umsetzung von EG-Richtlinien zur Harmonisierung bank- und wertpapierauf-sichtsrechtlicher Vorschriften

22.10.1997

Begleitgesetz zum Gesetz zur Umsetzung von EG-Richtlinien zur Harmonisierung bank- und wertpapieraufsichtsrechtlicher Vorschriften

24.03.1998

Gesetz zur weiteren Fortentwicklung des Finanz-platzes Deutschland
(Drittes Finanzmarktförderungsgesetz)

20.04.1998

Gesetz zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Konzerne an Kapitalmärkten und zur Erleichterung der Aufnahme von Gesellschafter-darlehen (Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz – KapAEG)

27.04.1998

Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG)

09.09.1998

Verordnung über die Zulassung von Wertpapieren zum amtlichen Markt an einer Wertpapierbörse (Börsenzulassungs-Verordnung – BörsZulV)

24.03.1999

Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 (StEntlG 1999/2000/2002)

14.07.2000

Gesetz zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung (Steuersenkungsge-setz – StSenkG)

21.12.2000

Gesetz zur Änderung des Versicherungsaufsichts-gesetzes, insbesondere zur Durchführung der EG-Richtlinie 98/78/EG vom 27. Oktober 1998 über die zusätzliche Beaufsichtigung der einer Versiche-rungsgruppe angehörenden Versicherungsunter-nehmen sowie zur Umstellung von Vorschriften auf Euro (VAGÄnd/EuroUmstG)

18.01.2001

Gesetz zur Namensaktie und zur Erleichterung der Stimmrechtsausübung (Namensaktiengesetz)

20.12.2001

Gesetz zur Regelung von öffentlichen Angeboten zum Erwerb von Wertpapieren und von Unterneh-mensübernahmen (Wertpapiererwerbs-und Übernahmegesetz – WpÜG)

20.12.2001

Verordnung über die Anlage des gebundenen Vermögens von Versicherungsunternehmen (Anlageverordnung – AnlV)

20.12.2001

Solvabilitätsbereinigungsverordnung (SolBerV)

20.12.2001

Verordnung über die Kapitalausstat-tung von Pensionsfonds (Pensionsfonds-Kapitalausstattungsverordnung – PFKAustV)

20.12.2001

Verordnung über Rechnungsgrundlagen für die Deckungsrückstellungen von Pensionsfonds
(Pensionsfonds-Deckungsrückstellungsverordnung – PFDeckRV)

21.12.2001

Verordnung über die Anlage des gebundenen Vermögens von Pensionsfonds (Pensionsfonds-Kapitalanlagenverordnung)

27.12.2001

Verordnung über die Zusammensetzung und das Verfahren des Widerspruchsausschusses bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (WpÜG-Widerspruchsausschuß-Verordnung)

27.12.2001

WpÜG-Angebotsverordnung

27.12.2001

Verordnung über Gebühren nach dem Wertpapierer-werbs- und Übernahmegesetz (WpÜG-Gebührenverordnung)

27.12.2001

Verordnung über die Zusammensetzung, die Bestellung der Mitglieder und das Verfahren des Beirats beim Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (WpÜG-Beiratsverordnung)

22.04.2002

Gesetz über die integrierte Finanzdienstleistungsaufsicht

19.06.2002

Gesetz zur weiteren Reform des Aktien-und Bilanzrechts, zu Transparenz und Publizität (Transparenz- und Publizitätsgesetz)

21.06.2002

Gesetz zur weiteren Fortentwicklung des Finanz-platzes Deutschland (Viertes Finanzmarktförderungsgesetz)

13.12.2002

Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlaß von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFinBefugV)

05.11.2003

Erste Verordnung zur Änderung der Pensionsfonds-Deckungsrückstellungsverordnung (PFDeckRVÄndV 1)

10.12.2003

Gesetz zur Umsetzung aufsichtsrechtlicher Be-stimmungen zur Sanierung und Liquidation von Versicherungsunternehmen und Kreditinstituten (KredSanG)

15.12.2003

Gesetz zur Modernisierung des Investmentwesens und zur Besteuerung von Investmentvermögen (Investmentmodernisierungsgesetz)

05.04.2004

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2002/47/EG vom 6. Juni 2002 über Finanzsicherheiten und zur Änderung des Hypothekenbankgesetzes und anderer Gesetze

30.04.2004

Gesetz zur Förderung von Wagniskapital

12.08.2004

Erste Verordnung zur Änderung der Anlageverordnung (AnlVÄndV 1)

30.09.2004

Marktzugangsangabenverordnung

28.10.2004

Gesetz zur Verbesserung des Anlegerschutzes (Anlegerschutzverbesserungsgesetz – AnSVG)

02.12.2004

Gesetz zur Änderung der Vorschriften über Fernabsatzverträge bei Finanzdienstleistungen

[1] Die Zahl der Sozialwohnungen nimmt seit Jahrzehnten ab. Während es in der alten Bundes-republik noch fast vier Millionen Sozialwohnungen gab, waren es 2010 noch etwa 1,66 Millionen und 2020 nur noch rund 1,13 Millionen.

[2]Eine Deutschland AG existierte zu keiner Zeit. Umschrieben wurde die Verflechtung von bundes-deutschem Großkapital (Deutsche Bank, Commerz-bank, Dresdner Bank, Allianz AG) mit der bundesdeutschen Wirtschaft.

[3]Der genannte Prozeß kann inzwischen als abgeschlossen betrachtet werden. US-Kapital ist mittlerweile in allen Bereichen der Wirtschaft präsent.

[4]Deutsche Bank, Commerzbank, Dresdner Bank.

[5]„Das Kapital hat einen Horror vor Abwesenheit von Profit oder sehr kleinem Profit, wie die Natur vor der Leere.

Mit entsprechendem Profit wird Kapital kühn. 10 Prozent sicher, und man kann es überall anwenden; 20 Prozent, es wird lebhaft; 50 Prozent, positiv wag-halsig; für 100 Prozent stampft es alle menschlichen Gesetze unter seinen Fuß; 300 Prozent und es existiert kein Verbrechen, das es nicht riskiert, selbst auf die Gefahr des Galgens.“

Qu.: Thomas Joseph Dunning: »Trades‘ Unions and strikes: their philosophy and intention«, London 1860. (Thomas Joseph Dunning (englischer Gewerkschaftsfunktionär) zitiert in seinem Buch diese Textpassage aus dem Journal »The Quarterly Review of Economics and Finance«).

[6]Qu.: Susanne Steinborn: Regulierung der Finanzmärkte in Deutschland unter Berücksichtigung der Rahmensetzung durch die EU. Kurzstudie (2009).

Anm.: Die Einzelgesetze sind nachzulesen im Bundesanzeiger, im Bundesgesetzblatt sowie in den Protokollbänden des sog. Deutschen Bundestages. Weiterführende Lit.:  Rainald Ötsch, Axel Troost: Chance vertan. Zehn Jahre Finanzkrise und Regulierung der Finanzmärkte – eine Bilanz. Berlin, 2018.

04.12.2004

Gesetz zur Einführung internationaler Rechnungsle-gungsstandards und zur Sicherung der Qualität der Abschlußprüfung (Bilanzrechtsreformgesetz – BilReG)

13.12.2004

Verordnung zur Konkretisierung von Anzeige-, Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten sowie der Pflicht zur Führung von Insiderverzeichnissen nach dem Wertpapierhandelsgesetz (Wertpapier-handelsanzeige- und Insiderverzeichnisverordnung)

15.12.2004

Gesetz zur Kontrolle von Unternehmensabschlüssen (Bilanzkontrollgesetz – BilKoG)

15.12.2004

Gesetz zur Änderung des Versicherungsaufsichts-gesetzes und anderer Gesetze (VAGuaÄndG)

16.12.2004

Verordnung über die Prüfung der Wertpapier-dienstleistungsunternehmen nach § 36 des Wertpapierhandelsgesetzes (Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung – WpDPV)

16.12.2004

Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung

17.12.2004

Verordnung über die Analyse von Finanzin-strumenten (Finanzanalyseverordnung)

21.12.2004

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2002/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 (Finanzkonglomeraterichtlinie-Umsetzungsgesetz)

22.12.2004

Gesetz zur Einführung der Europäischen Gesellschaft (SEEG)

22.05.2005

Gesetz zur Neuordnung des Pfandbriefrechts

22.06.2005

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2003/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 betreffend den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel zu veröffentlichen ist, und zur Änderung Richtlinie 2001/34/EG (Prospektrichtlinie-Umsetzungsgesetz)

29.06.2005

Verordnung über die Erhebung von Gebühren nach dem Wertpapierprospektgesetz (Wertpapierprospektgebührenverordnung)

03.08.2005

Gesetz über die Offenlegung von Vorstandsver-gütungen (Vorstandsvergütungs-Offenlegungs-gesetz – VorstOG)

16.08.2005

Gesetz zur Einführung von Kapitalanleger-Musterverfahren (KapMuG)

29.08.2005

Siebtes Gesetz zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

20.03.2006

Erste Verordnung zur Änderung der Solvabilitätsbereinigungs-Verordnung (SolBerVÄndV1)

29.03.2006

Verordnung über die Berichterstattung von Versicherungsunternehmen gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

11.05.2006

Verordnung über die Finanzierung des Sicherungsfonds für die Lebensversicherer (Sicherungsfonds-Finanzierungs-Verordnung (Leben))

11.05.2006

Verordnung über die Übertragung von Aufgaben und Befugnissen eines Sicherungsfonds für die Krankenversicherung an die Medicator AG

11.05.2006

Verordnung über die Übertragung von Aufgaben und Befugnissen eines Sicherungsfonds für die Lebens-versicherung an die Protektor Lebensversicherungs-AG

08.07.2006

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2004/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 betreffend Übernahmeangebote (Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz – ÜbernRUmsG)

17.07.2006

Verordnung über die Anwendbarkeit von Vorschrif-ten betreffend Angebote im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Wertpapiererwerbs-und Übernahmegesetzes (WpÜG – Anwendbarkeitsverordnung)

11.10.2006

Zweite Verordnung zur Änderung der Pensionsfonds-Deckungsrückstellungsverordnung (PFDeckRVÄndV 2)

24.10.2006

Erste Verordnung zur Änderung der Sicherungsfonds-Finanzierungs-Verordnung (Leben) (SichLVFinVÄndV 1)

17.11.2006

Gesetz zur Umsetzung der neu gefaßten Bankenrichtlinie und der neu gefaßten Kapitaladäquanzrichtlinie (Kapitaladäquanzrichtlinie-Umsetzgesetz)

14.12.2006

Verordnung über die angemessene Eigenmittelausstattung von Instituten, Institutsgruppen und Finanzholding-Gruppen (Solvabilitätsverordnung)

14.12.2006

Verordnung über die Erfassung, Bemessung, Gewichtung und Anzeige von Krediten im Bereich der Großkredit-und Millionenkreditvorschriften des Kreditwesengesetzes (Großkredit-und Millionenkreditverordnung)

14.12.2006

Verordnung über die Liquidität der Institute (Liquiditätsverordnung – LiqV)

05.01.2007

Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG)

28.05.2007

Gesetz zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen (REIT-Gesetz)

28.05.2007

Achtes Gesetz zur Änderung des Versicherungsauf-sichtsgesetzes sowie zur Änderung des Finanz-dienstleistungsaufsichtsgesetzes und anderer Vorschriften (8. VAGuaÄndG)

16.07.2007

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente und der Durchführungsrichtlinie der Kommission (Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz – FRUG)

20.07.2007

Erste Verordnung zur Änderung der Finanzanalyseverordnung

20.07.2007

Verordnung zur Konkretisierung der Verhaltensre-geln und Organisationsanforderungen für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung)

21.11.2007

Erste Verordnung zur Änderung der Wertpapier-dienstleistungs-Verhaltens- und Organisations-verordnung

21.12.2007

Gesetz zur Änderung des Investmentgesetzes und zur Anpassung anderer Vorschriften (Investmentänderungsgesetz – InvÄndG)

21.12.2007

Zweite Verordnung zur Änderung der Anlageverordnung (AnlVÄndV 2)

23.12 2007

Neuntes Gesetz zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

27.02.2008

Zweite Verordnung zur Änderung der Solvabilitätsbereinigungs-Verordnung (SolBerVÄndV2)

28.03.2008

Gesetz zur Modernisierung der Aufsichtsstruktur der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Aufsichtsstrukturmodernisierungsgesetz – FinDAStrModG)

04.04.2008

Verordnung über die Mindestbeitragsrückerstattung in der Lebensversicherung (MindZV)

12.08.2008

Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (MoRaKG)

12.08.2008

Gesetz zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken (Risikobegrenzungsgesetz)

13.08.2008

Gesetz zur Ergänzung der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz – GwBekErgG)

17.10.2008

Gesetz zur Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Stabilisierung Finanzmarktes (Finanzmarktstabilisierungsgesetz – FMStG)

20.10.2008

Verordnung zur Durchführung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes (Finanzmarktstabilisierungsfonds-Verordnung – FMStFV)

07.03.2009

Gesetz zur steuerlichen Förderung von Mitarbeiterkapitalbeteiligung (Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz)

12.03.2009

Gesetz zur Umsetzung der Beteiligungsrichtlinie

20.03.2009

Gesetz zur Fortentwicklung des Pfandbriefrechts (PfandBFEG)

20.03.2009

Verordnung zur weiteren Umsetzung der Beteiligungsrichtlinie

07.04.2009

Gesetz zur weiteren Stabilisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz – FMStErgG)

25.06.2009

Gesetz zur Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes und anderer Gesetze (EAEGuaÄndG)

17.07.2009

Gesetz zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung (Finanzmarktstabilisierungsfortentwicklungsgesetz – FstFEntwG)

29.07.2009

Gesetz zur Stärkung der Finanzmarkt-und der Versicherungsaufsicht (FMVAStärkG)

31.07.2009

Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG)

24.09.2009

Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen

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Drusius
Drusius
1 Monat zuvor

Die Fima Germany wurde, nach dem, was man lesen kann, unter dem Kriegsrecht des zweiten Weltkrieges gegründet. Dazu kommt das untergeordnete Besatzungsrecht als gültiges Recht (Entsprechung im geltenden Recht „Gesetz zur Bereinigung des Besatzungsrechtes“ schaltete alle Besatzungsrechte nach der Kündigung der Staatsverträge wieder ein). Unter dieser Struktur gibt es nur noch geltendes Recht im Besatzungsrecht.

Solange das Kriegsrecht andauert, sind alle anderen Gesetze gewissermaßen „Order di Mufti“. Im Kriegsrecht gilt die Weisung der Krieg führenden Partei, die Kriege, die sie neu beginnt, deshalb nicht erklären muß. Handelsverträge wie der „Versailler Vertrag“ gelten normalerweise 99 Jahre, wenn ich das noch richtig im Gedächtnis habe.

Der geheime Staatsvertrag, den Generaloberst Komossa, Chef der militärischen Abwehr in „Germany“, in seinem Buch „Die deutsch Karte“ auf den Seiten 20 bis 22 abhandelt, gilt, wenn kein Systemwandel durchgeführt wird und ein Friedensvertrag geschlossen wird, bis zum Jahre 2099.

Man könnte fragen, wer im Jahr 2000 die Vollmacht hatte, diesen Handelsvertrag zu schließen – ich würde auf die Besitzer der Personen-Firma und der Immobilienfirma der Firma BRD tippen. Ein „Staatsvertrag“ wird immer mit der Besatzungsmacht abgeschlossen und ist der Besatzungsmacht untergeordnet. Einschränkungen zum „echten“ Staat sind in den Verträgen formuliert oder in geheimen Zusatzverträgen deklariert.

Die DDR konnte auch nicht so einfach der BRD angeschlossen werden. Von der DDR gab es nicht einmal die Organe mehr, die einen Einigungsvertrag hätten abschließen können. Hätte die UdSSR/Rußland nicht das Gebiet der DDR temporär an die französische Besatzungsmacht abgegeben, hätte es „staatsrechtlich“ keinen Beitritt geben können.

Auf der Basis des Besatzungsrechtes gab es da keine Hindernisse. Auch deshalb wurde der DDR-Beauftragte für kommerzielle Koordinierung, Schalk-Golodkowski, nicht nach dem Recht des gekündigten Staatsvertrages der BRD oder der DDR verurteilt, sondern nach Besatzungsrecht. Nach der Kündigung der Staatsverträge existiert nur das untergeordnete Firmenrecht.

Das ist mein Stand der Erkenntnissuche. Vielleicht weiß jemand genauer darüber Bescheid?

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