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Offener Brief

an Prof. Dr. Thomas Fischer,
Jurist, Kolumnist und ehemaliger Vorsitzender des 2. Strafsenats des BGH

03. März 2025

Guten Tag, Herr Prof. Dr. Fischer!

Am 26. 02. 2025 erschien in LTO* Ihr Gastbeitrag über sogenannte „Haßreden“; dabei bezogen Sie sich auf eine Dokumen-tation des US-Senders CBS vom 16. Novem-ber 2024. In dieser Sendung wurde von den USA zu recht die in der BRD herrschenden Knebelung der Meinungsfreiheit angepran-gert; kein Wunder daß Sie – mir bekannt als 100% politisch korrekter Jurist – diese für die BRD-Justiz nicht gerade schmeichelhafte Offenbarung als „tendenziöses und desinfor-matives Machwerk“ schmähten.

Sie erlauben, daß ich dazu öffentlich Stellung nehme.

Anlaß für die Dokumentation war der soge-nannte „Aktionstag gegen Haßkriminalität“ am 12. November 2024, mit dem Schwer-punkt „antisemitische Haßkriminalität“, bei der 127 polizeiliche Razzien und mehr als 50 polizeiliche Einfälle in Wohnungen stattge-funden haben.

Bei der so hochgejubelten „freiheitlich de-mokratische Grundordnng“ ist es immer wieder das gleiche Lied: Wenn es um angeb-liche antisemitische Haßkriminalität geht, dann kommen schwerbewaffnete Polizei-schwadronen zum Einsatz, ebenso, wenn es um angebliche „fremdenfeindliche Haßkrimi-nalität“ geht; doch wenn antigermanistische, also antideutsche Haßkriminalität im Welt-netz, auf den Straßen, in den Medien sich austobt, dann interessiert das die Justiz einen feuchten Kehricht, weil es Haßkriminalität gegen das eigene deutsche Volk laut Gesetz gar nicht gibt.

Ich nehme an, Herr Prof. Dr. Fischer, daß Sie als ehemaliger Präsident beim Bundesverfas-sungsgericht die Gesetze kennen. Es muß Ihnen also bekannt sein, daß der von 1871 übernommene und ursprünglich sinnvolle § 130 StGB im Jahre 1960 zum unermesslichen Schaden Deutschlands völlig entstellt wurde: Anstatt wie ehemals vor Klassenhetze zu schützen, wurde nun der „Schutz von Min-derheiten“ ins Strafgesetzbuch eingetragen, das deutsche Volk in seiner Gesamtheit blieb ungeschützt, es war im Juristenjargon „nicht beleidigungsfähig“.

Das führte zwangsläufig dazu, daß vor allem an Juden, Islamisten etc. keine Kritik mehr geübt, das deutsche Volk aber als „Köter-rasse“ beschimpft werden darf, und morali-scher Abschaum öffentlich und legal wün-schen kann: „Bomber Harris, tue es nochmal!“, ermorde noch einmal Hunderttausende deutscher Flüchtlinge. Da Gesetze nicht auf blauen Dunst geändert werden, muß diese Änderung zulasten, ja zur Verhöhnung Deutschlands ganz bewußt und gezielt vorgenommen worden sein.

Auch mit der im Strafrecht üblichen Ver-jährung von Verbrechen trieb die BRD ihr deutschfeindliches Spiel. Während die im 2. Weltkrieg von den Alliierten begangenen Verbrechen von vornherein amnestiert wur-den, sollten die Deutschen für alle Ewigkeit erpreßbar bleiben, sollten büßen und ausge-plündert werden; daher wurde die Verjährung von tatsächlichen oder angeblichen deut-schen Verbrechen immer weiter verlängert und schließlich ganz aufgehoben.

Diesen dämokrötischen Zivilisationsbruch zum Schaden unseres Volkes wollte der damalige anständige und charaktervolle Justizminister Ewald Bucher, ehemals Mitglied der NSDAP und SA, nicht mittragen und trat 1965 zurück.

Mit Fug und Recht kann gesagt werden: Mit der Neufassung von § 130 StGB im Jahre 1960 wurde die Gleichheit vor dem Gesetz gem. Art. 3 GG ausgehebelt und damit ge-wissermaßen eine Volksverhetzung seitens des BRD-Regimes gegen das eigene ange-stammte deutsche Volk etabliert, und Staatsanwälte und Richter in die perverse Lage versetzt, quasi „legal“ das Recht zu beugen.

Sie weisen darauf hin, daß im letzten Jahr betreffs „Haßrede“ hauptsächlich „Volksver-hetzung“ gem. § 130 StGB verübt wurde, danach folgten Beleidigung von Personen des politischen Lebens (§ 188 StGB) sowie das Verbreiten von Kennzeichen verfassungswi-driger Organisationen (86a StGB). Dazu Folgendes.

1. § 130 StGB

Was es mit diesem totalitären Strafrechts-paragraphen auf sich hat, schrieb ich bereits oben, doch möchte ich noch Stellung nehmen zu Ihrer salbungsvollen Empfehlung: „‘Öffentlicher Friede’ ist ein Begriff und Phänomen, über den/das es sich tatsächlich vertieft nachzudenken lohnt“.

Meine Wenigkeit braucht darüber nicht mehr nachzudenken, denn als politisch Verfolgter gem. § 130 StGB habe ich darüber genügend Erfahrung sammeln können:

Der totalitäre Verfolgungsparagraph 130 StGB ist so perfide formuliert, daß die Justiz dem Ange-klagten absolut jede auch geset-zeskonforme(!) Kritik als „Volksverhetzung“ auslegen kann; zudem hat sie es gar nicht mehr nötig, die angebliche Schuld des Ange-klagten zu beweisen, obwohl in Rechtsstaa-ten der Beweis der Schuld zwingend notwen-dig ist. Ankläger und Richter brauchen nur lapidar zu sagen, diese oder jene Kritik bzw. diese oder jene nicht gern gehörte Feststellung des Angeklagten sei Volksverhetzung und geeignet,denöffentlichen Frieden zu stören, und schon ist sein Schicksal besiegelt.

Wohlgemerkt, auch wenn der vor Gericht Gezerrte den öffentlichen Frieden gar nicht gestört hat, der Richter braucht nur zu sagen, die Kritik des Angeklagten sei geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören. Auf diese Weise ist der Willkür eines jeden von der Re-gierung abhängigen Richters Tür und Tor geöffnet. (Warum Richter hierzulande nicht unabhängig sind, dazu später mehr).

Keine „Störung des öffentlichen Friedens“ liegt nach Meinung von Systemlingen dann vor, wenn z. B. die antifa-orientierte Nancy Faeser ahnungslose, rechtschaffene Leute, wie etwa das Ehepaar Elsässer, mit einer mar-tialischen Polizei-Hundertschaft, bewehrt mit – fast möchte man sagen – Panzerfäusten und Haubitzen, aus den Betten holt, oder wenn die zur Neutralität verpflichtete Regierung Zehntausende mit Steuergeldern geschmierte Claqueure auf die Straßen beordert, um mit Schildern, Transparenten und Parolen gegen absolut legale Oppositionelle zu hetzen; nein, eine „Störung des öffentlichen Friedens“ liegt nur dann vor, wenn maßgebliche Personen und Kreise sich durch lästige Kritiker gestört fühlen. Die Äußerungen von nicht obrigkeits-hörigen Bürgern sind ja immer „geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören“.

2. § 188 StGB (Beleidigung von Personen des politischen Lebens).

Die Justiz bleibt untätig, wenn regierungs-konforme, nicht oppositionelle(!) Per-sonen des öffentlichen Lebens, kriminell werden bzw. der dringende Tatverdacht einer Straftat besteht. Ob die Merkel das Grundgesetz millionenfach brach, ob Olaf Scholz’ Cum-Ex-Machenschaften zum Himmel stinken, ob die Faeser, die durch ihre Unterlassung, dem geltenden Recht Genüge zu tun – nämlich Gefährder abzuschieben – mitschuldig an bestialischen Verbrechen ist, ob die Baerbock nachweisbar wissentlich und willentlich X-tausend Afghanen mit gefälschten Papieren in unser Land einfallen ließ, – es interessiert die Justiz nicht.

Doch wehe, die von diesen Personen des öffentlichen Lebens mißbrauchten und drangsalierten einheimischen Bürger erlauben sich, ein scharfes Wort an ihre Quälgeister zu richten, dann zählen keine Leichen, keine Insolvenz, keine Existenzver-nichtung mehr, dann zählt für die Justiz nur das auf die Goldwaage gelegte Wort „Schwachkopf“ oder „Idiot“ weil vor allem Individuen, die großes Unheil anrichten, gerne für Intelligenzbestien gehalten werden wollen.

3. § 86a (Verbreiten von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen).

Spätestens als Björn Höcke wegen des Be-kenntnisses „Alles für Deutschland!“ – daß er im übrigen nur in etwa so gesagt hatte – verurteilt wurde, ist klargeworden, um was für einen irrwitzigen Paragraphen es sich handelt. Staatsanwälte und Richter, die einen Menschen anklagen und bestrafen, weil er kundtat, alles für sein Vaterland zu geben – egal woher dieser Satz stammt – , sollten sich meiner Meinung nach besser auf die Couch eines guten – nicht politisch korrekten! – Psychiaters legen. Hätte Höcke tatsächlich eine Haßrede von sich gegeben, indem er gesagt hätte: „Deutschland verrecke!“ oder „Deutschland, du mieses Stück Scheiße!“, kein Staatsanwalt und kein Richter hätte sich darum geschert. Begreifen Sie jetzt, Herr Fischer, daß viele BRD-Juristen gar nicht in der Lage sind, „Haßrede“ bzw. „Haßkrimina-lität“ richtig einzuordnen? Wie sollte man sich da wundern, wenn die Welt die BRD für eine nicht eingezäunte Irrenanstalt hält?

Und wenn Sie die schwarze Satire beklagen, nämlich die Abbildung von Hochspannungs-Strommasten mit der Unterschrift „Kletter-park für Flüchtlinge“, dann ist das geradezu ein schlechter Witz, angesichts der konkreten Anschlagsdrohung von islamistischen Schlächtern, wie etwa von einer „Al Saif Media“. Diese stellte ins Internet ein Bild mit einem Auto, das vor einer Menschenmenge steht. Darunter steht geschrieben: „Worauf wartest Du? Die Straßen sind voller Ziele. Überfahre sie!“ Und über allem steht: „Auf zum Schlachten!“ https://www.youtube.com/watch?v=txlKu71H0gQ Aber an das tägliche Schlachten von fremden „Bereicherern“ er-innert man nicht gern, wo es doch um die „rechte Gefahr“ geht; da prangert man schon lieber die tatsächlich Bedrohten des eigenen Landes an, weil diese scharf, vielleicht auch überspitzt, sich auf diese Weise gegen die immerfort währende Bedrohung Luft machen. Aber wir leben bekanntlich in einer Zeit der Täter-Opfer-Umkehr.

Abschließend meine Frage an Sie: Warum weisen Sie in Ihren Gastbeiträgen nicht darauf hin, daß alle Probleme nur auftreten können, weil in der BRD keine Gewaltenteilung herrscht und somit die Justiz allein der Büttel der Regierung ist? Der Staatsanwalt ist ohne-hin von der Regierung weisungsgebunden, der Richter angeblich unabhängig, in Wahr-heit aber sehr wohl von der Regierung ab-hängig; Beweis:

Der Richter wird vom jeweiligen Justizmini-ster bestellt. Letzterer aber gehört als Mini-ster sowohl der Legislative als auch der Exe-kutive an, verkörpert also die drei Gewalten in einer Person. Somit ist also die Regierung der Brötchengeber der Richter, was den Richter von den Erwartungen und Wünschen der Regierung unzweifelhaft abhängig macht. Dies bestätigt sogar ein amtierender mutiger Richter, namens Thorsten Schleif, in seinem Buch „Wo unsere Justiz versagt, Riva-Verlag 2022, S. 170:

Jeder deutsche Richter verdankt sein Rich-teramt der deutschen Regierung. Und jeder deutsche Richter weiß, daß seine Karriere abhängt von der deutschen Regierung. Ist es daher verwunderlich, wenn die Umstände bei den Entscheidungen der Richter – bewußt oder unbewußt – Berücksichtigung finden?“

A propos Ihre Kolumne vom 20. 11. 2020 im „SPIEGEL“ und „Die Zeit“. Unter der Über-schrift „Holocaust-Leugnen – zu alt für Stra-fe?“ hatten Sie sich mit gehässigen Sprüchen über Frau Ursula Haverbeck ausgelassen, worauf ich Ihnen mit einem Offenen Schrei-ben vom 21. 12. 2020 geantwortet hatte. https://heurein.wordpress.com/2020/12/21/antwort-an-thomas-fischer/ Nun, die von der Justiz so lange gequälte unschuldige Frau Haverbeck ist im Alter von 96 Jahren von uns gegangen und hat sich ihren Quälgeistern entzogen.** Wir vergessen sie nicht, ebenso-wenig ihre Peiniger.

gez. Reinhard Heuschneider

__________________

Anmerkung

*) LTO.de – Legal Tribune Online – Nachrichten, Hintergründe, Ausbildung und Karriere für Juristen.

**) „Die Beisetzung von Ursula ist in weite Ferne gerückt. Nachdem ein Vertrag schon für den 19. April unterschrieben war, hat das Friedwald-unternehmen gekündigt. Auch nach dem Tod geht die Verfolgung weiter,“ berichtet ein Freund.

 

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Drusius
Drusius
11 Tage zuvor

Wer das polare Spiel auf der einen Seite stärkt, läßt auf der anderen Seite das Gegengewicht wachsen. So kann man immer von beiden Seiten auf der anderen Seite herumprügeln und die eine Seite kann die andere Seite falscher Einstellung beschuldigen und auf der anderen Seite kommt die gleiche Reaktion. Die Menschen auf beiden Seiten bleiben beschäftigt mit einem nicht zu gewinnenden Kampf. Irgend jemand scheint daraus einen Gewinn abzuleiten, welcher Art auch immer.

Doris Mahlberg
11 Tage zuvor

@Sigrid Barthel

Es ist unfaßbar, was aus Deutschland geworden ist, und wer im Hintergrund die Fäden zieht, müssen wir gar nicht mehr fragen. In ein paar Wochen jährt sich zum 80. Mal die Kapitulation Deutschlands. Dann werden sie alle wieder große Reden halten. Dann werden sie sich wieder feiern, die Sieger, die Helden, die Retter, die Befreier! Von ihren feigen Kriegsverbrechen, den blutigen Gemetzeln an Frauen und Mädchen, Vergewaltigungen und Massakern an den Deutschen ist nie die Rede. Auch da hat die Justiz vollkommen versagt. Niemand hat diese Völkermörder angeklagt. Aber das wirklich Erbärmlichste sind die deutschen Politiker und ihre verheuchelte Doppelmoral, die diesen alliierten Bestien seit 80 Jahren die Stiefel lecken und mit keinem Wort jemals deren Verbrechen erwähnt haben. Allerdings haben sie kein Problem damit, seit 80 Jahren die ewige Schuld der Deutschen zu predigen. Da wird mir nur noch ÜBEL !!

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