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Die Toleranz
wird ein solches Niveau erreichen,
daß intelligenten Menschen
das Denken verboten wird,
um Idioten nicht zu beleidigen.
Dostojewskij

Es ist nicht das erste Mal in der Geschichte des Deutschen Volkes, daß seine freiheitlich stolze Lebenshaltung von seiten einer Fremdmacht mit Füßen getreten wird.

Armin der Cherusker konnte sie mit seinen Helden noch abwehren in den Jahren 9 und 14 unserer Zeitrechnung. Und immer wieder erhoben sich deutsche Stämme gegen die fremden Eroberer, gegen Rom, inzwischen vereint mit seiner neu erworbenen völkerverneinenden Buch-Religion des „Alten“ und „Neuen Testamentes“ der Bibel.

Allerschlimmste Auswüchse nahm die Fremdherr-schaft im Mittelalter an: Karls des von der Kirche sog. Großen „Kapitularien“, sog. Gesetze, schlossen zumeinst mit dem Satz:

„Der ist des Todes.“

Das galt unseren Ahnen, die noch in alter Weise zu leben wünschten wie auch z.B. in freier Natur das Göttliche zu erleben, in ihren Heiligen Hainen. Wer dort erwischt wurde, war „des Todes“.

Wer die Kapitularien dieses grauenhaften Karl liest, bekommt von der einstigen langandauernden Geistesknebelung in unseren Landen eine Ahnung. Wieviele Abertausende germanisch-deutscher Men-schen, wieviele blonde heilkundige Weise Frauen, vorher in Folterkellern grausam gequält, wurden auf Scheiterhaufen lebendig verbrannt.

Welche abgründigen Untaten hat dieser Karl, haben seine Nachfolger, hat die Romkirche auf dem Gewissen! In ihre Kategorie gehört u.a. der Sowjet-Bolschewismus, dieses Geschwür, das heute bei uns Europäern, namentlich bei uns Deutschen wieder aufbrechen soll mit Hilfe von ungebildeten Recht-gläubigen.

Die Rechtgläubigen aller Zeiten dulden keine Frei-heit. Sie wollen ihren Herrschaftsanspruch weltweit durchsetzen, kommen aber – wie könnte es anders sein – an ihre Grenzen. Freiheitwille, Würde und Anstand der Menschen, die im Denken und Fühlen noch bei sich sind und das Lebenswahre in sich spüren, die widersetzen sich dem Wahnsinn – so, wie sie es zu allen Zeiten getan haben.

Doch zunächst erleben wir, wie die „Rechtgläubigen“ die „Polizei“ aussenden, sie heiligste Gesetze mit Füßen treten und z.B. – das im GG verbriefte Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung mißachtend – Wohnungen Andersdenkender überfallen, durchsu-chen, verwüsten und ausrauben lassen.

Was ist aus unserer Polizei geworden? Zu meiner Kinderzeit gab es den „Schutzmann“, dann „die Polizei, dein Freund und Helfer“. Im Laufe der jahrzehntelangen Besatzungszeit Deutschlands tauschte sie ihre grünen Uniformen des Landrechts gegen blaue des Seerechts, und heute erscheint sie im Schwarz des Vatikans und der Besatzungsmacht mit der amerikanischen Aufschrift „Security“ auf dem Rücken.

Sie hat ihre Maske fallen gelassen und damit das eigene Volk, jeden Anstand, jedes Empfinden für Angemessenheit und Maß. Sie dient nicht mehr dem Schutz der eigenen Bevölkerung, sondern fremden Interessen, und das mit roher Gewalt gegen das Volk.

So geschehen bei Volksversammlungen gegenüber alten Menschen und Schwangeren und neuerdings z.B. im Haus des Dr. Pierre Krebs, der berichtet:

Am 2. November fand bei mir und zeitgleich an zwei weiteren Orten abermals eine Hausdurchsuchung statt (mit bewaffneten 5 Polizisten, von 9:00 bis exakt 15:11 Uhr).

Da die gesuchten Gegenstände (in erster Linie Laptops, Festplatten und andere Datenträger) besonders gut geschützt waren und nicht gefunden wurden, erhielten die Vollstrecker der Maßnahme vom Staatsanwalt (!) „Klein-Torquemada“ den Befehl, ein Spezialkom-mando von weiter her (3 Autofahrtstunden entfernt) mit zwei Spürhunden (!) (ein Schäferhund und ein belgischrassiger Hund) kommen zu lassen, die auf das Aufspüren von Laptops spezialisiert sind …

Und die Hunde fanden die vermeintlich sicher verwahrten Objekte. Kurz vor Abschluß des Einsatzes, als das Stöbern nicht aufhörte, kam es zu einem ziemlich ernsten Zwi-schenfall:

Als ich bemerkte, daß zwei Polizisten in einer Ecke meiner großen Bibliothek dabei waren, auf dem Boden eine hölzerne Verblendung zu traktieren, war ich in Sorge, daß sie mögli-cherweise meine davor befindliche elektri-sche Einrichtung beschädigen könnten. Ich trat näher, um das Geschehen zu beobachten.

Ein maskierter Polizist – der mir schon mehr-mals wegen seiner schikanierenden Provoka-tionen aufgefallen war (ich nenne ihn den „Briefvoyeur“, Einzelheiten darüber sind in einem Gedächtnisprotokoll dokumentiert) –, befahl mir, zurückzuweichen.

Daraufhin sagte ich mit entschiedenem Ton, daß ich mich in meinem Haus befände, also auf meinem eigenen Territorium und mir das Recht nähme, auf dem Posten zu bleiben, wo ich war. Ich störte niemand, war nur als Be-obachter da und sonst nichts.

Wir hatten schon alle zusammen fast sechs Stunden ohne Zwischenfall verbracht. Ich hatte mich sogar mehrmals mit dem durchaus anständigen Leiter des Einsatzes ausgetauscht … und nun wieder diese ein-deutige Provokation von demjenigen, der es offenbar nötig hatte, sein bißchen Macht zu demonstrieren.

Statt mindestens an dem Platz zu bleiben, wo er war, näherte sich der ambitionierte „Ex-perte meiner Privatkorrespondenz“ abermals und noch provokanter als zuvor, so daß ich mich benötigt fühlte, mit donnernder Stim-me, für alle hörbar, mehrmals zu warnen:

„Berühren Sie mich nicht!“

Anstatt die Situation zu entschärfen, wagte er es, mich anzufassen, und gleichzeitig schub-ste er mich derart, daß ich mich reflexartig wehrte …

Niemals in meinem Leben habe ich auch nur ein einziges Mal Gewalt gegen jemandem verübt, aufgrund der Tatsache, daß ich kein Mensch der geballten Fäuste bin, sondern des Geistes und der Feder.

Bevor ich den maskierten Angreifer abwehren konnte, wurde ich von einem seiner Kollegen (ebenfalls mit Maske) von hinten brutal zu Boden geworfen und – so vermute ich, weil ich in dem Moment nicht genau wahrnehmen konnte – mit dem Knie des Möchtegern-Zorro fixiert und gepreßt, als wäre ich ein gemeiner Verbrecher.

In dem Moment, als ich am Boden lag und die beiden Vollstrecker dabei waren, mich zu fesseln und in Handschellen zu legen (eine erstmalige Erfahrung in meinem Leben!), habe ich den Schubser vernehmlich mit einem trivialen Ausdruck tituliert.

Nach dem Sturz empfand ich zwar einen Schmerz im Brustbereich … aber nicht der Rede wert.

Erst später im Laufe der Nacht, als ich von Schmerzen geplagt wurde, war mir klar, daß ich mir womöglich eine Rippenprellung durch den Sturz zugezogen haben könnte. Deshalb entschied ich mich, am nächsten Tag einen Arzt aufzusuchen. Der Tast- und Röntgen-befund ergaben eine

„Fraktur der 7. Rippe links mit einer starken Druckdolenz über der 5. bis 8. Rippe dorsolateral links“.

Wir wurden in die Kategorie derjenigen „befördert“, die mit allen Mitteln, auch den illegalen, „kalt gestellt“ werden sollen.

Eine Milliarde Euro wurde für die Verfolgung und Unterdrückung aller identitären Tenden-zen bewilligt … und durch die Erweiterung des Maulkorbparagraphen 130 verstärkt (was neu ist), also nicht nur Aktivisten betreffend, sondern auch intellektuelle Strömungen wie die unsrige.

Nun ist ja tatsächlich der §130 StGB verschärft worden, der bestimmte Sichtweisen auf Geschichte und Politik schützen und gegenteilige strafverfolgen soll. Die Linken-Abgeordnete Clara Bünger meinte dazu:

In Forschung und Lehre nimmt diese Thematik so viel Raum ein, und hier wird eine Nacht- und Nebelentscheidung daraus gemacht.“

Warum?! Was gilt es bei Nacht und Nebel durchzusetzen? Auf der Netzseite Netzpolitik.Org ist zur Erweiterung des §130 StGB zu lesen:

Volksverhetzung ist strafbar – und künftig können mehr Äußerungen darunter fallen als zuvor. Am späten Abend des 20. Oktober hat der Bundestag eine Erweiterung des entspre-chenden Paragrafen im Strafgesetzbuch (§ 130 StGB) beschlossen. Erst danach begann eine Debatte in den Nachrichtenmedien.

Die Erweiterung handelt von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Eine Person kann demnach künftig bestraft werden, wenn sie solche Gräuel öffentlich billigt, leugnet oder „gröb-lich“ verharmlost.

Strafbar ist das allerdings nur, wenn die Per-son damit auch zu Haß oder Gewalt aufstacheln oder den öffentlichen Frieden stören kann.

… Durch die neue Erweiterung des Paragrafen fallen auch ausdrücklich entsprechende Äu-ßerungen zu anderen Kriegsverbrechen un-ter Volksverhetzung. Der Gesetzgeber rea-giert damit nach eigenen Angaben auf An-forderungen der EU-Kommission.

Die Ampel-Fraktionen bezeichnen das nicht als Erweiterung, sondern als „Klarstellung“.

Welche Sicht auf die Geschehnisse im Ukraine-Krieg nun z.B. nicht mehr geäußert werden soll, ist noch nicht ganz klar ersichtlich. Auf alle Fälle wird es Auslegungen geben, denen nicht widersprochen werden darf:

Die Gräueltaten in der ukrainischen Stadt Butscha sind zwar umfassend belegt. (Von wem?) Doch Verfahren etwa vor dem Inter-nationalen Strafgerichtshof können Jahre dauern. Würde es Paragraf 130 StGB also unter Strafe stellen, diese Taten zu leugnen – oder nicht? Hierzu gibt es noch keine klare Antwort.

Eins dürfte jedoch klar sein: Mit Geschichts-wissenschaft hat ein solcher Paragraph nichts gemein. Er gehört in die Kategorie „Werkzeuge zur Unterdrückung von Äußerungen unerwünschter Erkenntnisse und Sichtweisen“.

Fallen auch die „Putin-Versteher“ und Veröffentlicher seiner Reden schon in diese Schublade?

Darfst du nicht, ohne – wie mir mit meiner Netzseite „Adelinde“ schon zum dritten Mal widerfahren – etwas anklingen lassen, was unter das Denkverbot samt „Bußgeld“ fällt (bisher bei mir im 4stelligen Euro-Bereich)?

Jedes Regime nimmt sich selbst bitterernst und fühlt sich den Untertanen gegenüber haushoch überlegen, ohne wahrzunehmen, wie nackt und bloß es vor dem unverstellten Blick der „Untertanen“ dasteht. Das sah auch Hans Christian Andersen so und schrieb das köstliche Märchen:

„Des Kaisers neue Kleider“.

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