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Vorgeblich Asyl suchende junge Männer der ISIS werden komfortabel nach Deutschland geschleust.

Der Feind sitzt somit als „Trojanisches Pferd“ unter uns.

Ein Soldat der Bundeswehr, die im Falle einer Auseinandersetzung mit Waffengewalt gefordert ist, macht sich seine Gedanken. 

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Panzergrenadiere bei einer Übung mit dem Ausbildungsgerät Duellsimulator, kurz AGDUS, auf dem Truppenübungsplatz Jägerbrück bei Torgelow (Mecklenburg-Vorpommern).©Bundeswehr/S.Wilke

Der Stabsunteroffizier beschreibt die Folgen der jetzigen „Asylpolitik“.

Offener Brief an das Magazin Compact

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich an Sie, da Sie die Möglichkeiten haben, mit diesen Informationen und meinen Gedanken andere Wege in Betracht zu ziehen und vorbeugend reagieren zu können, um das Volk zu warnen und aufzuklären. Im Rahmen diesen Schreibens möchte ich meinen Unmut sowie Ängste und Sorge gegenüber der von Frau Dr. Angela Merkel bereits verfassungswidrig ausgeführten Asylpolitik äußern!

Zunächst zu meiner Person: ich bin seit ca. 5 Jahren Angehöriger der Deutschen Bundeswehr und Soldat auf Zeit. Ich habe geschworen, dem deutschen Volk mit besten Wissen und Gewissen zu dienen und es im Fall einer Bedrohung sowie Störung der Ordnung mit meinem Leben zu schützen und tapfer zu verteidigen! Am Anfang meiner Kariere bei der Bundeswehr wurde uns das Wort „tapfer“ erklärt und beschrieben als: „Dem Schwur Folge zu leisten trotz Angst um das eigene Wohl und Leben“. Ich denke, so kann ich das beschreiben, weil es ja auch so ist!

In Anbetracht der jetztigen Lage, in Bezug auf die komplette Asylpolitik von Frau Merkel, sehe ich mich gezwungen, diese Botschaft der Öffentlichkeit zu übermitteln, da die Situation der Truppe sehr oft mit einem trügerischen Schleier der zivilen Öffentlichkeit übermittelt wird.

Alles ist nicht so wie es scheint.

Ich habe einen Schwur abgelegt, genau so wie Frau Merkel, mit bestem Wissen und Gewissen für das deutsche Volk zu handeln!

Wie sieht das aber jetzt aus, wenn das Oberhaupt der derzeitigen Regierung nicht grundgesetzkonform handelt und diesem, dem Volke geleisteten Schwur, nicht nachkommt, wenn zudem noch im Raum Bayern Katastrophenzustände ausgerufen werden?

Dies ist im Grundgesetz ganz klar geregelt, nämlich im Artikel 20 Abs. 4, der da lautet:

Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Grund dafür ist die Inkompetenz der Politik der Frau Dr. Angela Merkel, die eine völlig falsche Ansicht der Asylpolitik vertritt, die in ihren Amtshandlungen eindeutig wieder zu erkennen ist, in dem sie gegen Artikel 16 a verstößt, der da lautet wie folgt:

(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.
(3) Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, daß dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.

(4) Die Vollziehung aufenthaltsbeendender Maßnahmen wird in den Fällen des Absatzes 3 und in anderen Fällen, die offensichtlich unbegründet sind oder als offensichtlich unbegründet gelten, durch das Gericht nur ausgesetzt, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme bestehen; der Prüfungsumfang kann eingeschränkt werden und verspätetes Vorbringen unberücksichtigt bleiben. Das Nähere ist durch Gesetz zu bestimmen.
(5) Die Absätze 1 bis 4 stehen völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften untereinander und mit dritten Staaten nicht entgegen, die unter Beachtung der Verpflichtungen aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, deren Anwendung in den Vertragsstaaten sichergestellt sein muß, Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen.
Da die Länder, die unmittelbar um Deutschland herum gelegen sind, sich nicht im Kriegszustand befinden, aber jeder Asylsuchende über diese genannten Ländern nach Deutschland kommen muß und kommt, so verstößt dies gegen Artikel 16a Absatz ( 2 )!

Ich kann hier keine für das deutsche Volk in bestem Wissen und Gewissen geführte Politik wiedererkennen, wenn man die Situation in Deutschland betrachtet und ehrlich bewerten will!

Dies war die gesetzliche Betrachtungsweise, der wir uns alle – ob Polizist, Soldat, Politiker und Richter – verpflichtet haben.

Nun kommen wir zu meinen mit Angst überzogenen Bedenken, mit Befürchtungen, die da lauten:

In der Vergangenheit sind zahlreiche asylsuchende Menschen nach Deutschland gekommen, was auch nicht weiter tragisch ist, denn diese haben sich im Laufe der Zeit überwiegend integriert und angepaßt an die deutsche Gesetzgebung, an die Werte und Kultur, deren Einhaltung das christlich geprägte Deutschland von seinen Einwohnern mit Recht erwarten darf.

So gut wie alle haben sich an die deutschen Verhältnisse angepaßt und wissen, wie es hier in Deutschland läuft. Ich bezeichne NICHT alle so, aber es ist zu befürchten, daß sich gewisse Gruppierungen maulwurfartig formiert und organisiert haben.

Systematisch haben sie Deutschland infiltriert und warten nun auf die Neuankömmlinge der jetzt so starken Flüchtlingswelle, die ebenfalls mit ISIS-Streitkräften unterwandert ist. Hierbei ist zu beachten, daß nicht alle aus diesem Grund hierher kommen, aber diese Möglichkeit ist mit äußerster Strenge zu beobachten und keineswegs auszuschließen.

Sie werden sich formieren, und da sie allgemein über sehr gute Familienstrukturen (mit einem Zusammenhalt von Klein auf) verfügen, wird jeder jeden kennen und genau wissen, wo sie hin müssen, wenn sie nach Deutschland kommen. Nicht ohne Grund verflüchtigen sich einige einfach so oder fahren mit einem Taxi davon. Die haben mit Sicherheit über ihr iPhone (was ja jeder von ihnen besitzt) Instruktionen bekommen und wissen genau, zu welchem Maulwurf sie sich begeben müssen.

Die Flüchtlinge werden in Kasernen untergebracht, gezielt einquatiert, so als ob sie von unserer Frau Merkel gezielt wie Schachfiguren in Stellung gebracht würden. Denn die Kanzlerin erhält auch nur Instruktionen aus Amerika und diese wiederum von der Elite, deren Ziel es ist, Deutschland und Europa in ein globales Chaos zu stürzen.

Wenn es schon so weit ist, Flüchtlinge in Kasernen unterzubringen, wo sie zu jeder Zeit ein und aus gehen können, laufen wir Gefahr, daß sie sich Instruktionen von den Maulwürfen einholen und diese Kasernen dann einnehmen könnten.

Somit haben wir uns den Feind (gemeint ist der IS, nicht die friedlichen unter den Asylsuchenden) wie ein trojanisches Pferd in unsere Festung gelassen, die es einzunehmen gilt. Ich kann ja wohl nicht der Einzige sein, der sieht, daß da was in Anmarsch ist. Oder etwa doch?

Ich füge jeden Tag mehr und mehr Puzzleteile zusammen, und mein gesunder Menschenverstand sagt mir, daß wir uns als Volk friedlich erheben müssen, wenn es nötig ist.

Hochachtungsvoll
Stabsunteroffizier (Name bleibt erst mal unbekannt)

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