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Christoph Steiners Stellungnahmen im Niedersächsischen Tageblatt gefallen mir fast jedesmal ausnehmend gut. Heute setzt er die Aufsichtspflicht von Eltern und Aufsichtsräten auf eine Stufe. Wie Eltern bei Verletzung ihrer Aufsichtspflicht belangt werden können, so sollten auch die “Aufpasser” in den Konzernen belangt werden, wenn sie geldvergeudende, betriebsschädigende Untaten durchgehen ließen.

Da hätten in letzter Zeit eine Reihe von Aufsichtsräten vor den Kadi gehört:

  • wegen der Spekuliererei die von Sachsen-LB und IKB
  • wegen des Schmiergeld-Millionendings die von Siemens
  • wegen des Rotlicht-Skandals die bei VW
  • wegen der Belohnungen von erfolglosen Managern, die ihre Betriebe auf Talfahrt geführt hatten, die von Telekom und Deutscher Bank
  • wegen der Unanständigkeit von Firmenchefs, die sich im Durchschnitt das 44-Fache (bei der Bahn das 63-Fache) eines Arbeitnehmer-Lohns bezahlen lassen, die von etlichen Konzernen

Dabei sitzen die Gewerkschafts-Bosse mit in den Aufsichtsräten. Doch die werden ebenfalls fürstlich entlohnt. Da hält man vor Abstimmungen vielleicht schon mal den Mund, zumal wenn man nicht eingeweiht ist in die Abmachungen, die “in kleinen Zirkeln vorab ausgekungelt” wurden, wie Steiner vermutet. Er fragt sich, ob in den Aufsichtsräten “immer begriffen wird und so klar ist, worüber abgestimmt wird.” Da sei dann eben Abnicken angesagt.

Schöne Wahrnehmung der Aufsichtspflicht! Das sollten sich Eltern mal zuschulden kommen lassen! Oder Lehrer!

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