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Gegen das Vergessen

ThomasEngelhardt

erinnert an die Verbrechen der Alliierten an

politischen Häftlingen, an die Verurteilungen und Hinrichtungen in den alliierten Haftla-gern Nürnberg, Landsberg und Dachau 

Die nachstehende Zusammenfassung stellt einen weiteren Beitrag zur Geschichte der ab dem 8. Mai 1945 im besetzten Deutschland durch die Siegermächte errichteten Militär-diktatur dar.

Mit der Übernahme der Befehlsgewalt durch die Oberkommandierenden der feindlichen Invasionsarmeen am 8. Mai 1945 übernahm der sog. Alliierte Kontrollrat die Regierungs-gewalt in den besetzten Zonen Deutschlands.

„Die amerikanische Besatzungszone wurde vom Office of Military Government for Germany (U.S.) (OMGUS) mit Sitz in Berlin und Frankfurt am Main verwaltet, die britische von der Control Commission for Germany/British Element, die sowjeti-sche von der Sowjetischen Militäradmini-stration (jeweils Berlin) und die französi-sche von der zentralen Militärregierung („Gouvernement militaire de la zone française d’occupation“) in Baden-Baden. Nach den Beschlüssen der Potsdamer Konferenz hatte jede der vier Mächte politische Handlungsfreiheit in ihrer Zone.“[1]

Dieser sog. Alliierte Kontrollrat beschloß bis 1948 in über 80 Sitzungen über einhundert Proklamationen, Gesetze, Befehle, Direktiven und Instruktionen für die vier Besatzungs-zonen.

In der Kontrollratsdirektive Nr. 10 vom 22. September 1945 beschrieb der Kontrollrat die unterschiedlichen Formen seiner Gesetzge-bung und ihre Bedeutung:

  • Proklamationen verkünden die Angele-genheiten von besonderer Wichtigkeit für die Besatzungsmächte  oder das deutsche Volk.

  • Gesetze werden zur allgemeingültigen Anwendung erlassen, soweit sie nicht anderes ausdrücklich bestimmen.

  • Befehle werden erteilt, falls der Kon-trollrat Forderungen an Deutschland zu stellen hat und diese nicht in Form eines Gesetzes erfolgen.

  • Direktiven dienen der Bekanntmachung der allgemeinen Absichten oder Ent-scheidungen des Kontrollrates in ver-waltungstechnischen Angelegenheiten.

  • Instruktionen stellen unmittelbare For-derungen an eine besondere Behörde.

Proklamationen und Gesetze wurden von den Mitgliedern des Kontrollrates unterzeichnet, Befehle von den Mitgliedern des Kontrollrates oder des Koordinationsausschusses, Direkti-ven und Instruktionen von den Mitgliedern des Koordinationsausschusses. In Abwesen-heit eines Mitglieds des Kontrollrates oder des Koordinationsausschusses konnte sein Stellvertreter für ihn unterzeichnen.

Mit Wirkung zum 1. Mai 1947 wurde die Direktive Nr. 10 durch die Kontrollrats-direktive Nr. 51 vom 29. April 1947 ersetzt. Der Kontrollrat übte seine gesetzgebende Tätigkeit danach nur noch in Form von Proklamationen, Gesetzen und Befehlen aus.

Proklamationen verkündeten dem deutschen Volk weiterhin Angelegenheiten oder Hand-lungen von besonderer Wichtigkeit.

Gesetze behandelten wichtige Angelegen-heiten von großer Tragweite, die von dau-ernder oder zeitweiliger Anwendbarkeit waren oder bestehende gesetzliche Bestim-mungen aufhoben, änderten oder zeitweilig außer Kraft setzten. Gesetze waren in der Regel bindend für alle in Deutschland wohn-haften Personen.

Befehle behandelten Angelegenheiten von begrenzter Anwendbarkeit oder vorüber-gehenden Charakters. Auch Befehle waren in der Regel bindend für alle in Deutschland wohnhaften Personen.

Gesetze und Befehle konnten als einzige Akte der Gesetzgebung Strafbestimmungen mit unmittelbarer Wirkung enthalten. Enthielten Direktiven solche Strafvorschriften, mußten diese von den Zonenbefehlshabern in Durch-führungsbestimmungen in Kraft gesetzt wer-den. Der Kontrollrat konnte zwecks Bekannt-gabe seiner Entscheidungen auch Direktiven und „genehmigte Dokumente“ herausgeben, die jedoch keine Akte der Gesetzgebung waren.

Die ersten beiden Gesetze betrafen die Auf-hebung von nationalsozialistischem Recht und die Auflösung und Liquidierung der NS-Organisationen. In den 1946 erlassenen Be-fehlen Nr. 3 und Nr. 4 wurde die Aussonde-rung und Vernichtung von Literatur und Werken nationalsozialistischen und militari-stischen Charakters angeordnet sowie eine Registrier- und Arbeitspflicht für alle Personen im erwerbsfähigen Alter.

Neben vorläufigen Grenzziehungen (zum Beispiel Oder-Neiße-Linie) und einer ver-suchten Legitimierung von Vertreibungen und Umsiedlungen war insbesondere die wirt-schaftliche Entmilitarisierung relevant für die Arbeit des Kontrollrats.[2]   (Liste der Kontroll-ratsgesetze und Direktiven im Anhang, siehe unten)

Diese Einleitung erscheint notwendig, um das Ausmaß der Verfolgung und Verhaftungen zu ermessen, die sich mit der Besetzung Deutschlands durch die Feindmächte im Frühjahr 1945 ergaben.

In diesem Zusammenhang sei auch auf die Zusammenfassung „Häftlinge und Lagerin-sassen in den alliierten Haft-, Zwangsar-beits-, Internierungs- und Konzentrati-onslagern („Speziallager“)“ verwiesen.[3]

Der überwiegende Teil der etwa 600.000 Häftlinge in den westlichen Konzentrations-lagern („Internierungslager“) blieb unbekannt und namenlos. An diese Opfer erinnert heute im BRD-Staat niemand mehr, sie sind aus dem kollektiven Gedächtnis der Deutschen gleichsam getilgt.

An einem Beispiel soll die Problematik deutlich gemacht werden:

Der letzte (deutsch-christliche) Landesbi-schof der Evangelisch-Lutherischen Landes-kirche Sachsen (vor 1933 Evangelisch-lutherische Landeskirche des Freistaats Sachsen) Friedrich Otto Coch[4] starb in einem US-amerikanischen Haftlager bzw. wurde dort ermordet.

Friedrich Coch wurde am 6. oder 7.05.1945 nach der Flucht aus Dresden[5]  in Bad Elster (Vogtland)[6] [von den US-Amerikanern ge-fangen genommen.  Im Mai 1945 erfolgt die Internierung im US- Haftlager Kulmbach.[7] Im Lager Kulmbach übergab Friedrich Coch bereits dem Tode geweiht sein Amtskreuz[8] an Heinrich Riedel (dieser war ab 1943 Dekan in Kulmbach und ebenfalls NS-Sympathisant). Nach Auflösung des Lagers Kulmbach erfolg-te Ende Mai die Überführung des Häftlings in das Lager Hersbruck.[9] Am 9.09.1945 erliegt Friedrich Otto Coch den Haftbedingungen oder wird ermordet.[10]

Das Haftlager Dachau und das Kriegsverbre-chergefängnis Landsberg[11]

Nachstehend soll primär die Bedeutung der Haftlager Dachau und Landsberg untersucht werden. Denn bezeichnend ist, daß bis heute im Zusammenhang mit der Aburteilung der sog. Kriegsverbrecher Nürnberg und die sog. Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse im Mittelpunkt der Betrachtung stehen, die Vor-gänge in Dachau und Landsberg jedoch in der Regel unberücksichtigt bleiben und nicht mehr erwähnt werden.

Dieses Spiel hat freilich Methode, denn so wird der heute lebenden Generation sugge-riert, das in Nürnberg zur Anwendung ge-kommene Siegerrecht wäre gerecht und die Urteile notwendig gewesen.

Dabei wird in der Regel jedoch außer Acht gelassen, daß Nürnberg lediglich stellvertre-tend für die 1945 ff. in Anwendung gebrachte Siegerjustiz steht und primär das Ziel be-stand, die deutsche Führungs- und Funkti-onselite zu eliminieren.

Denn wer wurde von den Kriegssiegern ver-haftet, angeklagt und hingerichtet? Kriegsverbrecher?

Nein, hauptsächlich handelte es sich um Zivilisten. Juristen, Ärzte, Diplomaten, Wirtschaftsführer, Unternehmer, Industrielle, Führungsmitglieder von Organisationen, Verbänden, Institutionen, Gesellschaften, Vereinigungen, darunter beispielsweise der Diplomat Ernst Freiherr von Weizsäcker (der letzte deutsche Botschafter beim Heiligen Stuhl in Rom), der Direktor des Deutschen Presseamtes Jacob Dietrich[12], der Direktor der Reichsbank Walther Funk[13], Herbert Backe [14], der letzte Landwirtschaftsmini-ster, Führungsmitglieder des Reichsbundes für Kohle usw. usf.

Vier Anklagepunkte und Haftkategorien gegen Deutsche (wohlgemerkt nur gegen Deutsche) wurden 1945 und in den Folge-jahren zur Anwendung gebracht:

  • Verschwörung gegen den Frieden

  • Verbrechen gegen den Frieden

  • Kriegsverbrechen

  • Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Aus diesem Grund genügte nach Kriegsende die Feststellung der Mitgliedschaft in der Partei oder einer anderen als verbrecherisch definierten Organisation wie der Schutzstaffel der NSdAP (abgek. SS) oder des Sicherheits-dienstes des Reichsführers der Schutzstaffel  (abgek. SD), um verhaftet und inhaftiert und in der Regel ermordet zu werden.

Anklageprozesse fanden (in den Westzonen) in Nürnberg und Dachau (US-Zone), in Werl (britische Zone) und in Wittlich (franz. Zone) statt. Die wichtigsten Haftlager in der US-Zone waren Dachau, Schwäbisch Hall und Oberursel.[15]

Hinrichtungsort war in der US-Zone das sog. Kriegsverbrechergefängnis in Landsberg. Nach Landsberg kamen auch verurteilte Häftlinge beispielsweise aus Dachau, ebenso aus Nürnberg. Vollstreckt wurden die Urteile jedoch größtenteils in Landsberg.

Im US-amerikanischen Konzentrationslager  Dachau wurden ab 1945 insgesamt 1.416 Häftlinge abgeurteilt, davon 426 zum Tode und 199 zu lebenslänglichen Haftstrafen. 262 dieser zum Tode Verurteilten wurden nach Landsberg überführt und dort gehenkt (nicht erschossen).[16]

12 Häftlinge wurden aus dem sog. Kriegs-verbrechergefängnis Nürnberg nach Lands-berg überführt und dort ebenso gehängt.

Insgesamt wurden i.d.Z. von Nov. 1945 bis März 1949 306 Hinrichtungen in Landsberg vollzogen. Allein 1948 wurden 148 Todes-urteile vollstreckt, es war das Jahr der mei-sten Hinrichtungen.

Das Gefängnis in Landsberg war in der ge-samten Zeit seiner Nutzung durch die US-Amerikaner stets extrem überbelegt. Für etwa 500 Insassen ausgelegt waren zeitweise 1.100 Häftlinge inhaftiert, die Ein-Mann-Zellen zum Teil mit drei Mann belegt.

Die in Landsberg Hingerichteten fanden ihre letzte Ruhe auf dem kleinen Friedhof Spöttingen.

„Der Spöttinger Friedhof ist der Gefäng-nisfriedhof der Justizvollzugsanstalt Landsberg am Lech. Bis 1951 wurden im War Criminal Prison Nr. 1 (sog. Kriegs-verbrechergefängnis) Landsberg 259 Todesurteile aus den Nürnberger Prozes-sen durch Erhängen und 29 durch Er-schießen vollstreckt. Einige der Verur-teilten wurden in ihre Heimatorte über-führt, ein Großteil ruht auf dem Gefäng-nisfriedhof.

2003 wurden im Rahmen der Entwid-mung des Friedhofes durch den Freistaat Bayern die Namensschilder von den Grä-bern entfernt. Der Friedhof hat nur noch die Funktion eines zeitgeschichtlichen Dokumentes – das Gedenken an die dort Ruhenden soll aufgegeben werden.“[17]

Die Gefangenenanstalt Landsberg am Lech wurde am 30. April 1945 von Streitkräften der US-Armee „befreit“. Nach Beendigung des Zweiten Weltkriegs in Europa richtete ab 1. Januar 1947 die United States Army im Ge-bäude der Gefangenenanstalt Landsberg das War Criminal Prison No. 1 (deutsch Kriegs-verbrechergefängnis Nr. 1) ein.[18]

Fortsetzung folgt

Anmerkungen

[1] Qu.: https://de.wikipedia.org/wiki/Alliierter_Kontrollrat#Konstituierung

[2] Vgl. Fußnote 1.  [Qu.: https://de.wikipedia.org/wiki/Alliierter_Kontrollrat]

[3] Th. Engelhardt: Häftlinge u. Lagerinsassen in den westalliierten Internierungslagern, Haftlagern und Verhörzentren (1945- 1950)], Erster Teil, Internierungslager (Civil Internment Camps) in den Westzonen, Manuskript, Ilsede 2019.

[4] Friedrich Otto Coch * 11. Dezember 1887 Eisenach; † 9. September 1945 Hersbruck.

[5] Einen Tag nach Beginn der Konjew-Offensive, am 7. Mai 1945, befahl Feldmarschall Schörner der „Festung Dresden“, die Stadt nicht zu verteidigen. Die Garnison Dresden sollte sich stattdessen als „Kampfgruppe Gilsa“ nach Süden absetzen, ins Erzgebirge.

Ihr fast auf dem Fuße folgend nahm das 4. Gardepanzerkorps der Roten Armee über die nördlichen und östlichen Einfallstraßen von der letzten deutschen Großstadt Besitz. Beim Einmarsch der Roten Armee (aus Richtung Norden) kam es noch zu heftigen Gefechten zwischen sowjetischen Truppen und versprengten deutschen Verbänden. Die Stadt wurde am 8.05.1945 jedoch nahezu kampflos von Einheiten der Roten Armee besetzt.

[6] Bad Elster gehörte zum sog. Restkreis Oelsnitz (16.04- 6.05.1945). Bis Anfang Mai 1945 existierte noch ein „Restkreis Oelsnitz“. Der Restkreis umfaßte anfangs über 40 Ortschaften in einem ausgedehnten Waldgebiet. Dorthin hatten sich deutsche Truppen zurückgezogen.

Die US-Soldaten rückten nur allmählich in dieses Gebiet vor. Der damalige Bürgermeister von Adorf, Dr. Rudimann Dönitz (2. April 1920 bis 4. Juni 1945 Stadtoberhaupt ), fungierte ab 25.04.1945 als kommissarischer „Landrat“ im Restkreis Oelsnitz. Am 6.05.1945 wurde der Restkreis nach heftigen Kämpfen eingenommen.

[7]  US- Haftlager mit 18.000 Häftlingen.

[8]  Das Amtskreuz, 1905 vom sächsischen König Friedrich August III. gespendet, ist bis heute in Dresden in Gebrauch. Eingraviert sind sämtliche Bischofsnamen.

[9]  Das ehem. NS- Konzentrationslager funktionierten die US- Besatzungstruppen im Mai 1945 in ein provisorisches Kriegsgefangenenlager um und wandelten es später in ein Internierungs- bzw. Haftlager für politische Mandatsträger und Funktionäre der NSDAP und ihrer Gliederungen um.

In Hersbruck waren mehr als 12.000 Personen inhaftiert, darunter viele prominente NS-Chargen, Funktionäre der NSdAP und ihrer Parteigliederungen, Angehörige der Armee, der Waffen- SS, derAllgemeinen SS sowie anderer militärischer Gruppierungen, namentlich jedoch auch führende Wissenschaftler, Künstler und Kulturschaffende, Ministerialbeamte, Journalisten, Literaten, Autoren, Intellektuelle, Ministerial- u. Verwaltungsbeamte, Polizeiangehörige, führende Vertreter von Wirtschafts- und sonstigen Verbänden, Organisationen, Verbänden, Vereinigungen usw. Verwaltungsbeamte, Angehörige der Waffen- SS und der Allgemeinen SS, der Polizei, aber auch „kleine Leute“, die dem „automatic arrest“ des westalliierten SHAEF unterlagen. [Internierungslager Hersbruck Civilian Internment Enclosures- Lager, C.I.E., 4.09.1945 – April 1946].

[10]Friedrich Christian Prinz zu Schaumburg-Lippe: Damals fing das Neue an. Erlebnisse und Gedanken eines Gefangenen 1945–1948. Hannover: Pfeiffer, 1969.

[11] War Criminal Prison No. 1.

[12]Jacob Otto Dietrich * 31. Aug. 1897 Essen; † 22. November 1952 Düsseldorf), Reichspressechef der NSDAP, SS-Obergruppenführer und Staatssekretär im Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda.

[13]Walter Funk, * 18. August 1890 Trakehnen, Ostpreußen; † 31. Mai 1960  Düsseldorf, Reichswirtschaftsminister und Reichsbankpräsident .

[14]Herbert Friedrich Wilhelm Backe  * 1. Mai 1896 in Batumi, Russisches Kaiserreich; † 6. April 1947 in Nürnberg, 1936 Leiter der Geschäftsgruppe Ernährung in Hermann Görings Behörde für den Vierjahresplan. 1942  zunächst kommissarisch  Leiter des Ministeriums für Ernährung und Landwirtschaft auf. Im April 1944 offiziell zum Reichsminister ohne Geschäftsbereich ernannt und mit der Weiterführung der Leitung des RMEL beauftragt.

Lit.:  Bertold Alleweldt, Herbert Backe. Eine politische Biographie. wvb, Berlin 2011

[15]Liste der US-Internierungslager in:  Engelhardt, Häftlinge (Vgl. Fußnote 3).

[16]Nach althergebrachter Auffassung galt und gilt der Tod durch Erhängen als schimpflich und schändlich.

[17]Qu.:  http://www.lostareas.de/Sonstiges/Spoettinger-Friedhof/Spoettinger-Friedhof-Haupt.htm

[18]Qu.: https://de.wikipedia.org/wiki/Justizvollzugsanstalt_Landsberg

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Heinrich Seidelbast
Heinrich Seidelbast
4 Monate zuvor

Ergänzend zur bedingungslosen Kapitulation sollte auch erwähnt werden, daß die Bevölkerung, quasi, vogelfrei war, rechtlos, alle in „Gefangenschaft“ befindlichen Soldaten sowieso!

Viele wurden vorher einfach erschossen, oder man ließ sie verhungern, (Bsp. Rheinwiesenlager)….

Die Siegerjustiz der „Befreier“ billigte und deckte Folter, Mord und Vergewaltigungen übelster Art. Viele Geständnisse wurden so erzwungen.

Einigen zum Tode Verurteilten gewährten die Henker, zielgerichtet, eine extra lange Leine, sodaß sich der Todeskampf der Verurteilten „genüßlich“ in die Länge zog.

Niemand wurde dafür später zur Rechenschaft gezogen, das ist bitter, und es ist bezeichnend.

Cochius, Markwart
Cochius, Markwart
4 Monate zuvor

Die Entnazifizierung, das war ein Gesetz, es kann faktisch noch heute angewandt werden. Es hieß exakt “Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus”. Das wurde am 5.3.1946 erlassen. Durchgeführt wurde das Gesetz von den von den alliierten “Gesetzgebern” bestimmen Deutschen.

So konnten sich von den Deutschen Geführten mit ihren deutschen Landsleuten ordentlich zoffen. Vor der Vernehmung durch den Untersuchungsausschuß haben alle erwachsenen Deutschen vorher einen Meldebogen mit 14 Fragen auszufüllen. Ich denke mal, diese Fragebögen und die Ergebnisse der Untersuchungsausschüsse lagern noch heute in irgendwelchen staubigen Gewölben, wahrscheinlich sind sie heute durch Digitalisierung auch per Knopfdruck einsehbar.

Aber wer hat dazu die Berechtigung? Meine Mutter war in der Frauenschaft (dort wies man die Frauen zum Beispiel in die Pflanzenwelt ein), sie wurde dann durch den Untersuchungsausschuß in die Stufe “Mitläufer” eingestuft und mußte 10 Reichsmark bezahlen. Allerdings bekam sie einen Vorschuß dafür aus der Gemeindekasse. Und der Vorschuß wurde unserer Familie bei der Währungsreform später angerechnet, d.h. wir bekamen dann 10 DM weniger.

Die Bauern durften nur eine bestimmte Anzahl Vieh halten und jede Schlachtung von der Militärregierung genehmigen lassen. Wurde ein Bauer erwischt beim Schwarzschlachten, wurde ihm das gesamte Vieh beschlagnahmt.

Natürlich bekamen wir auch Bezugsmarken für alles. Allerdings bekamst Du nix für diese Marken. “Ham wa nich mehr!” hieß es. Allerdings gabs unterm Ladentisch alles, wenn, ja, wenn du das richtige “Material” für unterm Ladentisch durchgereicht hattest.

Ich alter Knopp freu mich schon drauf, wenn Klaus Schwab mit solchen Ideen uns künftig zu glücklichen Menschen befördert.

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