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Der große Bevölkerungsaustausch

Thomas Engelhardt

sieht genau hin auf den großen Bevölkerungsaus-tausch in Deutschland: 

Der große Bevölkerungsaustausch ist ein Unwort. Ein Unwort jedenfalls aus der Sicht der bundesdeutschen Politikerkaste und des gleichgeschalteten links-grün-roten Medien-kartells.

Dessen ungeachtet findet dieser Bevölke-rungsaustausch ganz offensichtlich statt. Ist er geplant? Viele Indizien sprechen für diese Annahme.

Bereits vor acht Jahren bekannte der bundes-deutsche Publizist und Politikwissenschaftler Yascha Mounk, auch er ein Abkömmling von Ausländern:

„Wir wagen hier ein einzigartiges Experiment, und zwar eine monoeth-nische, monokulturelle Demokratie in eine multikulturelle zu verwandeln“.[1]

Yascha Mounk ist, was Wunder, Jude, Sohn einer polnisch-jüdischen Mutter, die im Jahr 1969 mit deren Eltern auf Grund einer Säu-berungswelle in der Kommunistischen Partei aus Polen auswanderte. Mounk war (bis 2015) Mitglied der SPD und ist seit April 2023 Mitglied des Herausgeberrates der Wochen-zeitung „Die Zeit“.

Tatsache ist, daß in den vergangenen sechs Jahrzehnten gelenkte Einwandererstöme die Zusammensetzung der Bevölkerung West-deutschlands, d.h. der sog. Altbundesländer, massiv verändert haben.

Und eine ebensolche Tatsache ist der ge-genwärtig stattfindende Bevölkerungs-austausch, der auch als Umvolkung be-zeichnet wird.

Diese Entwicklung setzte ab Mitte der 1950er-Jahre mit der Anwerbung von Arbeitskräften vornehmlich aus Italien, Grie-chenland und aus Spanien, ab 1961 aus der Türkei, 1963 dann aus Marokko, 1964 aus Portugal, 1965 aus Tunesien und ab 1968 aus Jugoslawien ein.

Die Anwerbeabkommen mit Italien, Grie-chenland und Spanien wurden entsprechend den Interessen dieser Entsendestaaten abge-schlossen und folgten primär außenpoliti-schen Erwägungen.

Italien, Griechenland und Spanien hatten die damalige Bundesregierung gebeten, diesbe-zügliche Verträge abzuschließen, da man sich einen Abbau der strukturell bedingten Ar-beitslosigkeit in diesen Ländern erhoffte.

Die Bundesregierung gab diesem Drängen schließlich nach. Bis 1959 kamen 50.000 ausländische Arbeitnehmer in die BRD, 1964 wurden aber bereits 1 Million „Gastarbeiter“ im westdeutschen Rumpfstaat registriert. Bis 1973 wuchs die Zahl der ausländischen Be-schäftigten in Westdeutschland auf 2,6 Millionen.

Das zu Beginn der Ansiedlung dieser aus-ländischen Arbeitskräfte geltende Rotati-onsprinzip und ein striktes Verbot des Familiennachzugs wurde bis 1965 aufge-geben, zuletzt auch infolge eines im Jahr 1964 mit der Türkei abgeschlossenen Zusatzabkommens. Im Jahr 1973 erfolgte schließlich ein Anwerbestop.

Die Einführung des Familiennachzugs führte jedoch auch nach dem Anwerbestop ab dem Jahr 1973 zu einem stetigem Anstieg der Einwandererzahlen von Ausländern. Bis 1975 wuchs deren Zahl in Westdeutschland auf etwa 6,5 Millionen und stieg bis 1989 auf 7,5 Millionen.

Dabei erwies sich das im Jahr 1961 mit der Türkei abgeschlossene Entsendeabkommen für die Bevölkerungsstruktur der BRD als am folgenreichsten, sowohl hinsichtlich der Einwandererzahlen als auch des kulturellen Einflusses. 1972 wurden 712.000 Türken in Westdeutschland registriert, 1974 aber bereits über eine Million und 1980 bereits 1,46 Millionen. 1993 wurden 1,8 Millionen gezählt.

Warner und Mahner dieser Entwicklung gab es. Selbst ein Willy Brandt äußerte sich bereits 1973 kritisch und äußerte Zweifel hinsichtlich der weiteren Aufnahmefähigkeit der west-deutschen Gesellschaft.[2]

Tatsächlich erfolgte im selben Jahr ein An-werbestop ausländischer Arbeitskräfte. Am 23. November 1973 trat ein von der dama-ligen sozialliberalen Koalition verhängter Anwerbestop in Kraft.[3]

Aber wie beim seit nunmehr mehreren Jahr-zehnten stattfindenden Asylmißbrauch wurde weder der Familiennachzug unterbunden noch eine Rückführung der im Land befind-lichen Ausländer vorgenommen.

Zum Zeitpunkt des Anwerbestops hielten sich noch etwa 3 Millionen Ausländer hierzulande auf (angeworben wurden seit 1955 insgesamt 14 Millionen ausländische Arbeitskräfte; die Westeuropäer waren jedoch mehrheitlich in-zwischen in die Heimatländer zurückgekehrt, insbesondere weil die Aufenthaltstitel zeitlich begenzt waren).

Da 1974 ein weitgehendes Recht auf Fami-liennachzug festgeschrieben wurde wuchs die Zahl der Ausländer, insbesondere der Türken, weiter, die Zahl der sozialversicherungs-pflichtig beschäftigten Ausländer aber blieb weitestgehend konstant. Dagegen stieg die Quote der Sozialhilfeempfänger sowie die der arbeitslosen ausländischen Arbeitskräfte.

Letztlich bedeutete der 1973 verkündete bundesdeutsche Anwerbestop nicht etwa ein Ende der Einwanderung, sondern den eigent-lichen Beginn. Denn statt der heute soge-nannten Arbeitsmigration begann nun die Einwanderung in die bundesdeutschen Sozialsysteme mit der zwangsläufigen Folge, daß sich die Sozialhilfequote verfielfachte.

Infolge des 1965 mit der Türkei abgeschlos-senen Sozialversicherungsabkommen wurde das westdeutsche Rentenversicherungs-system sowie die Krankenversicherungen erheblich und nachhaltig belastet.

Aus volkswirtschaftlicher und gesamtge-sellschaftlicher Perspektive erweist sich die in den 1960er- und 1970er-Jahren durchge-führte Gastarbeiteranwerbung als schwer-wiegender wirtschaftlicher Irrtum und insbesondere aber als politischer Fehler. Finanziell gerade stehen muß der deutsche Michel, der diese ganze Schose letztlich finanziert.

Wie bedeutsam die Entsendung von Arbeits-kräften aus den Herkunftsländern war, soll eine Zahl demonstrieren. Allein im Jahr 1972 überwiesen türkische Gastarbeiter 2 Milliar-den DM in die Türkei. Das Land konnte damit sogar sein Handelsbilanzdefizit mit der BRD ausgleichen.

Zwischen 1995 bis etwa 2015 bewegte sich die Zahl der ausländischen Wohnbevölkerung hierzulande auf einem gleichbleibend hohen Niveau von etwa 9 Millionen.

Fast vier Jahrzehnte nach dem Anschluß Mitteldeutschlands an den Bonner Weststaat leben 12,4 Millionen Ausländer hier. Das sind 14,8 % der Gesamtbevölkerung. Jedoch ver-wässert diese Zahl die tatsächlichen Verhält-nisse.

Denn erstens schreitet die unkontrollierte Einwanderung weiter fort. Zweitens liefern (teilweise voneinander abweichende) sta-tistische Zahlenangaben ein anderes Ergeb-nis. Demnach sind seit 1950 bis heute 14,2 Millionen Menschen in das Bundesgebiet eingewandert. Diese Einwanderer machen heute einen Anteil von 17,3 % der Gesamt-bevölkerung aus.

Hinzu gerechnet werden müssen deren Nachkommen (4,7 Millionen = 5,7 % der Gesamtbevölkerung) sowie 3,7 Millionen Menschen (4,5 %), von denen nur ein Elternteil nach 1950 zuwanderte.

Interessanterweise werden diese in den Statistiken jedoch nicht als „Personen mit Migrationshintergrund“ erfaßt (sic.). Je nach zugrunde gelegter statistischer Methode sind demnach etwa 30 % der heute im Bundesge-biet lebenden Menschen der Abstammung nach dem Ursprung nach nicht deutsch.

Seit dem Jahr 2000 gilt zusätzlich das sog. „Ius Soli“ (Geburtsortsprinzip), wonach Kinder aus dem Ausland stammender Eltern  in der Regel durch die Geburt hier „Deutsche“ sind.[4]

Anhang:  Bevölkerungsanteil mit Migrations-hintergrund bei Jugendlichen unter 16 Jahren

(Stand 2022)[5]

Augsburg 70,5 %
Berlin 49,5 %
Bielefeld 62,3 %
Bremen 59,1 %
Duisburg 67,8 %
Frankfurt/Main 70,1 %
Gelsenkirchen 63,4 %
Hamburg 50,2 %
Leipzig 30,1 %
München 60,6 %
Nürnberg 65,8 %
Pforzheim 55,9 %
Stuttgart 64,4 %
Wiesbaden 61,3 %
Wuppertal 66,1 %

Der Anteil von Zuwanderern, Migranten, Flüchtlingen liegt in einigen bundesdeut-schen Städten noch ungleich höher. Beispiele sind die Stadt Salzgitter in Niedersachsen oder etwa Offenbach (Main).

Im Stadtteil Salzgitter-Lebenstedt lag der Ausländeranteil 2023 bei 35 %. Im Dezember 2015 betrug der Anteil der Einwohner ohne deutsche Staatsangehörigkeit an der Gesamt-bevölkerung Offenbachs 37 %.

Diese Stadt hat damit prozentual den höch-sten Ausländeranteil aller Städte in der BRD.[6]

Der Anteil der Bevölkerung mit sog. Mi-grationshintergrund nimmt auch in Offen-bach weiter zu, im Dezember 2016 betrug er 60,7 %, im Jahr 2019 lag er bei 63 %.[7]

Bevölkerungsaustausch und Umvolkung sind Phänomene, die dem Betrachter der Ge-schichte durch alle Zeiten begegnen. Die Ursachen und Entwicklungsverläufe sind unterschiedlich.

Kriege, Eroberungen, Annexionen, Fremd-herrschaft, Usurpation waren sehr oft ausschlaggebend.

Ebenso aber langsames Einsickern Fremder in gewachsene Gesellschaften. Allein ausschlag-gebend aber war (und ist) das Verhalten der Mehrheitsbevölkerung.

Beispiele für Umvolkungsprozesse lassen sich historisch auch in Europa mehrere belegen. Die Eroberung Englands bzw. der angelsäch-sischen Königreiche (Essex, Wessex, Sussex, East Angia, Kent, Mercia, Northumbria) durch die nordfranzösischen Normannen[8] führte zur Entrechtung der Nachfahren der briti-schen Angeln, Sachsen, Jüten und Friesen und zu einer Umverteilung des Grundbesitzes und des Ackerlandes.

Fortan domimierten die Normannen, poli-tisch, wirtschaftlich und auch genetisch. Dies läßt sich heute belegen. Die männlichen Angeln und Sachsen wurden deklassiert und entrechtet und verloren in wenigen Genera-tionen die Möglichkeit, alteinheimische Frauen zu heiraten und ihr Erbgut weiterzu-geben.

Ein vergleichbares Beispiel sind die Ungarn. Nachdem das Land im 9. Jh. von den noma-dischen Magyaren erobert worden war, nahm die ansässige Altbevölkerung (Nachfahren germanischer und slawischer Stämme sowie der Awaren) die Sprache der Eroberer an und vermischte sich in einem Zeitraum mehrerer Jahrhunderte mit den Fremdstämmigen (die jedoch nur einen Anteil von etwa 3-5 % der Gesamtbevölkerung ausmachten).

Weitere Beispiele sind das heute mehrheitlich albanisch besiedelte Kosovo sowie das rumä-nische Siebenbürgen. Während der osmani-schen Herrschaft wanderten islamisierte Al-baner nach dem „Großen Exodus“ der Serben von 1690 in das fruchtbare Kosovo-Gebiet ein.

Im 19. Jahrhundert war der westliche Kosovo (Metochien) bereits mehrheitlich albanisch besiedelt, der Osten des Kosovo dagegen noch mehrheitlich serbischsprachig.

Mit der Unabhängigkeit des Fürstentums Serbien 1878 kam es zu einer weiteren Bevölkerungsverschiebung, da viele Serben unter albanischem Druck aus dem Kosovo auswanderten bzw. zur Aussiedlung genötigt wurden, während im Gegenzug Albaner frei-willig oder auch unter Zwang aus dem Für-stentum Serbien auswanderten. Damals setzte sich auch im östlichen, dem histori-schen Kosovo die albanische Mehrheit durch.

Das ursprünglich serbische Kosovo, das für die Serben aufgrund der Schlacht auf dem Amselfeld[9] grundlegende Bedeutung für die eigene Geschichte besitzt, ist für die serbi-sche Sache verloren.

Die langsame, aber stetige Veränderung der Bevölkerungszusammensetzung Siebenbür-gens im heute rumänischen Transylvanien müßte in einem eigenständigen Beitrag dar-gestellt werden.

Als Teil des historischen Kgr. Ungarn geriet das Fürstentum Siebenbür-gen 1541 unter osmanische Herrschaft und 1711 begann mit dem Frieden von Sathmar die österreichische Herrschaft über ganz Ungarn und Sieben-bürgen.

1867 wurde die Autonomie Siebenbürgens beendet und das Land der ungarischen Krone unterstellt. Mit diesem Akt wurden die Selbstverwaltung der Siebenbürger Sachsen, die sog. Nationsuniversität, und die damit verbundenen alten und verbrieften Rechte dieser deutschen Volksgruppe abgeschafft.

In den folgenden Jahrzehnten sickerten langsam rumänischstämmige Walachen in die siebenbürgischen Dörfer ein, deren Kinder-zahl stets höher als die der Sachsen war. Aber die Walachen waren als billige Arbeits-kräfte (Knechte, Hirten, Tagelöhner) begehrt und schienen notwendig.

Zu Beginn des 20. Jh. lebte bereits in jedem siebenbürgischen Dorf eine nennenswerte rumänisch-sprachige Minderheit. Dieser Umstand war nach dem I. Weltkrieg für die Angliederung dieses ungarischen Landesteils an Rumänien ausschlaggebend.

Nach der Niederlage Österreich-Ungarns im I. Weltkrieg versammelten sich im Dezember 1918 etwa 100.000 Rumänen in Alba Iulia (Karlsburg) und proklamierten die Vereini-gung aller Rumänen aus Siebenbürgen, dem Banat, dem Kreischgebiet und der Maramureș mit dem rumänischen Staat.

Die Siebenbürger Sachsen, die jahrhunder-telang  im Land dominierten, verloren nun zugunsten der rumänischen Mehrheits-bevölkerung ihre historische Stellung. Sie wurden politisch, wirtschaftlich und kulturell marginalisiert. Mit der Aussiedelung nach dem II. Weltkrieg und ab 1989/1990 be-schleunigte sich der Prozeß des Bevölke-rungsaustauchs in Siebenbürgen.

Ein weiteres wenig bekanntes Beispiel ist Oberungarn, die heutige Slowakei.

Das Territorium der heutigen Slowakei war im Mittelalter noch mehrheitlich deutschspra-chig.

Neben den damals (geschätzt) etwa 400.000 Deutschen, darunter die Zipser Sachsen, lebten ca. 250.000 bis 300.000 Slowaken in dem rel. dünn besiedelten und von großen Wäldern und Gebirgen gekennzeichneten Land.[10]

Die Deutschen waren ab dem 12. bis zum 14. Jh. von den ungarischen Königen angeworben und in Oberungarn angesiedelt worden. Sie konzentrierten sich auf vier große Siedlungs-gebiete: die Oberzips, die Unterzips, das Hauerland (mit den Städten Kremnitz und Deutsch Proben) sowie die Stadt Preßburg und ihr Umland.

1880 lebten noch 230.000 Deutsche bzw. Deutschsprachige in der Slowakei, heute noch etwa 3.000.

Preßburg, das heutige Bratislava, hatte um 1900 65.000 Einwohner, davon waren 33.000 Deutsche bzw. Deutschsprachige. 1919 wies die Stadt noch einen Anteil von etwa 36 % Deutschen auf, im Jahre 1930 noch 25 %.

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Quellen

Michael Paulwitz: Migrationsgeschichte in Deutschland seit 1955. In:  Junge Freiheit, 10 Folgen, Nr. 1 (2026) – Nr. 10 (2026).

Thomas Klein: Vom Zuzug von „Gastarbeitern“ bis zur dauerhaften Arbeitsmarktintegration.  Ein historischer Abriß zur Arbeitsmigration. Göttingen 2024.

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Anmerkungen

[1]Yascha Mounk: Das große Experiment: Wie Diversität die Demokratie bedroht und bereichert (engl. Originaltitel: The Great Experiment: Why Diverse Democracies Fall Apart and How They Can Succeed). München: Droemer  2022.

[2]Brandt warnte vor den Folgen einer unkontrollierten, massenhaften Zuwanderung, welche die Integrationsmöglichkeiten übersteigt.

[3]Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung verfügt den Anwerbe-Stop v. 23.11.1973. Im Jahr 1998 erfolgte eine Verordnung über Ausnahmeregelungen für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis an neueinreisende ausländische Arbeitnehmer (Anwerbestoppausnahmeverordnung – ASAV).

[4]  Bis zum Jahr 2000 galt in der BRD ausschließlich das Abstammungsprinzip. Ein hier geborenes Kind wurde mit seiner Geburt deutsch, wenn mindestens ein Elternteil deutsch war.

[5]  Qu.:  Unabhängige Nachrichten, 58. Jg,, März 2026, S. 5 f. [Primärquelle: www.demographie.eu].

[6]Qu.: Einwohner der Stadt Offenbach am Main nach Statistischen Bezirken am 31. Dezember 2015. (PDF; 36 kB) Stadt Offenbach am Main, 31. Dezember 2015, abgerufen am 27. April 2016.

[7]Einwohner mit Migrationshintergrund am 31. Dezember 2016, Stadt Offenbach am Main, archiviert vom Original (online nicht mehr verfügbar) (abgerufen am 17.01.2018).

[8]Eroberung Englands im Jahre 1066 durch Wilhelm den Eroberer.

[9]Schlacht auf dem Amselfeld am 15. Juni 1389.

[10]Die gen. Zahlenangaben erscheinen unsicher, beruhen auf Hochrechnungen und sind nicht belegt. Um das Jahr 1400 (bzw. im Zeitraum um 1500) lebten auf dem Gebiet des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation etwa 12 Millionen Menschen.

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