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7. Oktober 1949: Gründung der DDR

Thomas Engelhardt

Der Deutsche Volkskongreß, der Deutsche Volksrat und die Gründung der Deutschen Demokratischen Republik am 7. Oktober 1949

In diesen Tagen sollten wir uns alle ge-meinsam daran erinnern, daß der andere deutsche Staat am 7. Oktober 1949 gegrün-det wurde. In der Nachschau erweist es sich, daß diese Deutsche Demokratische Republik im Gegensatz zum ebenfalls 1949 gegründe-ten Weststaat tatsächlich ein deutscher Staat war, ganz im Gegensatz zu seinem westlichen Pendant, der sich den Alleinvertretungs-anspruch Deutschlands anmaßte (vgl. das Urteil des Bundesverfassungsgerichts v. 31. Juli 1973).

Was war dem voraus gegangen?

Am 28. Mai 1973 beantragte der Freistaat Bayern ein sog. Normenkontrollverfahren gegen den deutsch-deutschen Grundlagen-vertrag vom 21. Dezember 1972, weil dieser gegen das Wiedervereinigungsgebot des bundesdeutschen Grundgesetzes verstoßen würde.

In seinem Urteilsspruch vom 31. Juli 1973 erklärte das Bundesverfassungsgericht der BRD den Grundlagenvertrag als „in der sich aus den Gründen ergebenen Auslegung mit dem Grundgesetz für vereinbar“. Das BVerfG stellte mit diesem Urteil zum Vertrag vom 21. Dezember 1972 über die Beziehungen zwi-schen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik fest:

Das Grundgesetz geht davon aus,

„daß das Deutsche Reich den Zusam-menbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okku-pationsmächte noch später unterge-gangen ist“.

Mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeut-scher Staat gegründet, sondern „ein Teil Deutschlands neu organisiert […]. Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht ‚Rechtsnachfolger’ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat ‚Deutsches Reich’, – in Bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings nur teilidentisch.

Das BVerfG hat diese Rechtsprechung seit der Wiedervereinigung nicht geändert.

Mit dem Anschluß an die Bundesrepublik Deutschland am 3. Oktober 1990 ging die Deutsche Demokratische Republik im Rahmen einer sogenannten Staateninkorporation unter. Das Territorium des „Bundesrepublik Deutschand“ gen. Staatsgebildes wurde um das Gebiet der sog. neuen Bundesländer erweitert. Am Fortbestand des Deutschen Reichs in Gestalt der Bundesrepublik Deutschland änderte sich durch den Beitritt faktisch nichts, wenn das Grundsatzurteil aus dem Jahre 1973 Berücksichtigung findet.[1]

Andererseits ist die Rechtslage Deutschands und ist der staatsrechtliche Charakter der sog. Bundesrepublik jedoch auch durchaus anders interpretierbar.

Der Alleinvertretungsanspruch der sog. BRD wurde 1973 demzufolge höchstrichterlich festgeschrieben und ist dennoch zumindest fragwürdig (wenn nicht sogar staats- und auch völkerrechtlich falsch).

An dieser Stelle muß deshalb an die Grün-dung der DDR im Oktober 1949 erinnert werden.

Heute kaum noch bekannt ist die Tatsache, daß die DDR ein Kind der gesamtdeutschen und auf die Einheit Deutschlands zielenden Deutschen Volkskongreßbewegung war.

Der Deutsche Volkskongreß war ein Gremium, das erstmals am 6. Dezember 1947 zusammentrat. Die Initiative ging seinerzeit von der SED aus; es nahmen Parteien und Organisationen des sog. Antifaschistisch-demokratischen Blocks in der Sowjetischen Besatzungszone und ebenso Delegierte aus den Westzonen teil. Das Gremium des wohlgemerkt gesamtdeutschen Deutschen Volkskongresses tagte erstmals am 6. Dezember 1947. Delegierte aus den West-zonen nahmen teil. Deren Anreise und Teilnahme wurde jedoch nach Maßgabe behindert oder sogar unterbunden.

Eine der Hauptforderungen des Deutschen Volkskongresses war die nach einer zentralen deutschen Regierung. Die SED vertrat ihren gesamtdeutschen Anspruch auf den insge-samt drei Deutschen Volkskongressen.

Im Gegensatz dazu hatte jedoch die sog. Londoner Sechsmächtekonferenz (Kriegs-siegermächte und Benelux-Staaten,  23. Februar bis zum 2. Juni 1948) in der ersten Hälfte des Jahres 1948 die Prinzipien für die Errichtung eines westdeutschen Teilstaates festgelegt, die sog. Frankfurter Dokumente. Mit den sog. Frankfurter Dokumenten wurde seitens der Westalliierten, vertreten von den Militärgouverneuren der Siegermächte,  der Auftrag (sic.) erteilt, einen westdeutschen Separatstaat zu gründen (!!!).

Diese Auftragserteilung mittels Dekret nahmen die Ministerpräsidenten der neun von den Kriegssiegern geschaffenen sog. Länder und zwei Bürgermeister der Städte Hamburg und Bremen entgegen.  Willfährig, skrupellos, ohne Protest, ohne Einwände. Erfüllungsgehilfen der Besatzungsmächte, Claqueure der Macht, Opportunisten. Diese wurden beauftragt, bis zum 1. September 1948 eine Verfassunggebende Versammlung einzuberufen, die eine Verfassung für einen zu gründenden Weststaat erarbeiten sollte.

Darüber hinaus sollten die Ministerpräsi-denten über die Grenzen ihrer Länder beraten und gegebenenfalls Änderungswünsche formulieren. Schließlich ging es um Leitsätze für ein Besatzungsstatut, das die künftigen Beziehungen zwischen einer westdeutschen Regierung und den Drei Mächten regeln sollte.

Die Frankfurter Dokumente bildeten damit eine der Arbeitsgrundlagen für die folgenden Konferenzen, auf denen die Vorarbeiten für das sog. „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ erfolgten. Die von den westli-chen Siegermächer geplante Weststaaten-Lösung war der erste Baustein zur endgülti-gen Spaltung Deutschlands. Der nächste Schritt in diese Richtung folgte mit der in den drei Westzonen durchgeführten Währungs-reform, in Kraft getreten am 20. Juni 1948. Darauf hatte Stalin mit der Sperrung aller Land- und Wasserverbindungen nach Berlin und dem Befehl geantwortet, in der Sowje-tischen Besatzungszone und in Groß-Berlin eine eigene Währungsreform durchzuführen.

Ihre Ziele und Spaltungsabsichten ver-wirklichend wurde die Deutsche Volkskon-greßbewegung von den Westmächten übergangen, mißachtet, nicht zur Kenntis genommen.

Der 1. Deutsche Volkskongress für Einheit und gerechten Frieden fand am 6. und 7. Dezember 1947 in Berlin statt. Der 2. Deutsche Volkskongreß tagte am 17./18. März 1948. Der Termin dieses Volkskongres-ses wurde mit dem 18. März auf den 100. Jahrestag der Märzrevolution 1848 in Berlin gelegt. An dem Volkskongreß nahmen insgesamt 1898 Delegierte teil, darunter 512 aus den Westzonen. Es wurde die Ablehnung des Marshallplans, die Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze und ein Volksbegehren zur deutschen Einheit beschlossen, das vom 23. Mai bis 13. Juni 1948 stattfand. Der Volkskongreß gab das Presse-Organ „Deutschlands Stimme“ heraus.

Aus dem 2. Deutschen Volkskongreß ging der 1. Deutsche Volksrat hervor, der am 17./18. März 1948 tagte. Er bestand aus 300 stimm-berechtigten Mitgliedern aus der SBZ. Auf der konstituierenden Sitzung wurden weitere 100 Delegierte aus den Westzonen kooptiert, um den gesamtdeutschen Anspruch zu unter-streichen.

Die geplante Durchführung des 3. Deutschen Volkskongresses wurde von der Bevölkerung der Sowjetischen Besatzungszone am 15. und 16. Mai 1949 durch eine Abstimmung bestä-tigt. Die Wahl zum Volkskongreß bestand in der Zustimmung (ja) beziehungsweise Ableh-nung (nein) folgender Aussage:

„Ich bin für die Einheit Deutschlands und einen gerechten Friedensvertrag. Ich stimme darum für die nachstehende Kandidatenliste zum Dritten Deutschen Volkskongreß.“

Mehr als vier Millionen der etwa 13,5 Millionen Stimmberechtigten stimmten mit „Nein“.

Am 29. und 30. Mai 1949 tagte der 3. Deutsche Volkskongreß in Berlin. 1400 Delegierte kamen aus der Sowjetischen Besatzungszone, 610 aus den Westzonen (Trizone), die sich am 23. Mai mit der Annahme des „Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland“ („Verab-schiedung“ des dekretierten Grundgesetzes durch den sog. Parlamentarischen Rat) als Teilstaat konstituiert hatte.

Die tatsächliche Gründung des BRD-Staates erfolgte entgegen den heute gängigen In-terpretationen erst mit der Konstituierung des Bundestages und des Bundesrates als Institutionen dieses Staatsgebildes am 7. September 1949 Dieser 7. September ist demzufolg der tatsächliche Staatsgründungs-tag der sog. Bundesrepublik.[2]

Der Entwurf einer Verfassung, den der Verfassungsausschuß des Deutschen Volksrats ausgearbeitet hatte, wurde am 30. Mai 1949 bei einer Gegenstimme angenom-men sowie der Zweite Deutsche Volksrat gewählt.

Der aus dem 2. Deutschen Volksrat hervorgegangene Deutsche Volksrat konstituierte sich unter dem Eindruck der formalen Gründung der Bundesrepublik Deutschland (7. Sept. 1949 infolge der Konstituierung der Verfassungsorgane der sog. BRD, des sog. Deutschen Bundestages und des Bundesrates) als Provisorische Volkskammer taggleich mit der am 7. Oktober 1949 neu gegründeten DDR.

Während also die Annahme und Verab-schiedung des sog. Grundgesetz (wörtlich „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“) keineswegs durch eine verfassungsgebende Versammlung erfolgte (denn die Mitglieder dieses sog. „Parlamen-tarischen Rates“ waren im Gegensatz zu den Mitgliedern des gesamtdeutschen Deutschen Volksrates nicht gewählt, sondern wurden von den Besatzungsmächten willkürlich bestimmt und dann aus den Länderparla-menten in den „Rat“ entsandt, scheinbar einen politischen Proporz einhaltend (sic.)).

Dieser im Auftrag der Westmächte in Bonn tagende „Rat“ war also keineswegs ein gewählter Rat und schon gar keine Verfas-sungsgebende Versammlung.

Dagegen waren die Mitglieder und Delegierten des Deutschen Volksrates wirklich gewählt.

Ein kleiner aber feiner Unterschied. Kritiker dieser Argumentation entgegnen zuweilen, die Mitglieder des Bonner Parlamentarischen Rates wären als Landtagsabgeordnete eben-falls gewählt worden und damit demokratisch legitimiert. Das ist zweifelsohne korrekt. Aber erstens waren diese nicht mit einem Mandat ausgestattet, über eine Verfassungzu beraten und eine solche anzunehmen, und zweitens verstieß bereits die Gründung neuer Verwaltungsstrukturen und Länder gegen inter-nationales Recht, hier insbesondere gegen die Haager Landkriegsordnung.

Das bedeutet in der Konsequenz, daß der gesante Vorgang staatsrechtlich und völ-kerrechtlich unwirksam war und bis heute ist. Die Staatsgründung der BRD und die Annahme des Grundgesetz stellten eine Verletzung der Beschlüsse der Potsdamer Konferenz dar. Darüber hinaus wurden bis dahin gültige internationale Rechtsnormen mißachtet.

Im Falle des besetzten und unter Besatzungs-herrschaft stehenden Deutschland (hier speziell der besetzten Westzonen) setzte man sich über diese Grundsätze hinweg und mißachtete die legitimen Interessen des deutschen Volkes, daß man 1945 vorgebli-cherweise befreit hatte. Weshalb? Weil die eigenen machtpolitischen Interessen der Westmächte Vorrrang hatten.

Den genauen historischen Ablauf berück-sichtigend kann und muß die Gründung der beiden deutschen Staaten also völlig unter-schiedlich beurteilt werden. Die Gründung der DDR liegt 75 Jahre zurück. Zeitzeugen gibt es kaum mehr. Ihre wenigen Stimmen bleiben ungehört.

Um so leichter fällt es heute den Angehörigen der politischen Klasse Großwestdeutschlands, den Ablauf der Geschichte zu verbiegen, Fak-ten auszublenden oder umzudeuten, andere Gegebenheiten nachrichtenmäßig zu unter-drücken oder aber in ihrem Sinne anders zu interpretieren. In den Schullehrbüchern fin-den sich heute keine Hinweise zur Volkskon-greßbewegung und zur historischen Bedeu-tung des Deutschen Volksrates.

Deutschland aber wird leben. Und dieser Unrechtsstaat BRD wird und muß zugrunde gehen.

Nach 75 Jahren realkapitalistischer Herrschaft im seit 1990 großwestdeutschen „Besonderen politischen Gebiet ‚BRD’“ ist es an der Zeit, die installierte neoliberale Tyrannei zu been-den und mittels einer bürgerlich-demokrati-schen Revolution unser Vaterland wieder entstehen zu lassen.

Ziel muß die Gründung eines Neuen Deutschland sein, demokratisch legitimiert, sozial gerecht und auf Einigkeit und Recht und Freiheit fußend. Ganz gemäß der Aussage eines Ulrich von Hutten:

Ein einig Zelt ob allem deutschen Land.[3]

Ein notwendiger Nachsatz: Keineswegs gehört der Autor zur Schar der DDR-Nostalgiker. Auch der mitteldeutsche Staat (und gerade dieser) war ein Modell- und Suzeränstaat. Und, das insbesondere, ein Zwangs- und Unrechtsstaat. Das ist unbestritten.

Und zum Zeitpunkt der Staatsgründung dieses von den Sowjets geschaffenen Gebildes DDR tobte der sowjetische Terror in der SBZ. Bis 1949 wurden Zehntausende Einwohner der SBZ verhaftet und von sowjetischen Militärtribunalen verurteilt oder in die UdSSR deportiert.

Und auch nach 1949 wurde dieser Terror fortgesetzt, dann von der im Jahr 1950 nach sowjetischem Vorbild gegründeten Staats-sicherheit.[4]

Der Gesamtvorgang der Volkskongreßbe-wegung wurde von der sowjetischen Besatzungsmacht wenn nicht sogar initiiert, dann doch überwacht und gesteuert. Das Gegenteil anzunehmen wäre so naiv wie töricht. Jedoch war der sowjetische Ansatz ein anderer als der der Westmächte.

Vorrangiges sowjetisches Ziel war ein neutrales, entmilitarisiertes (das heißt ein faktisch enthauptetes, machtloses und sowjetischer Geopolitik nicht mehr entgegen stehendes) Gesamtdeutschland). Die Westmächte hatten im Gegensatz das mittelfristige Ziel, einen westdeutschen Seperatstaat als Speerspitze gegen den sowjetischen Block aufzubauen und zu entwickeln.

Diese unterschiedlichen Deutschland-Konzeptionen der Kriegssieger waren der eigentliche Grund der deutsch-deutschen Teilung.

Dem Autor lag es fern, die Volkskongreßbe-wegung politisch umzudeuten oder den Charakter des Deutschen Volksrates nach-träglich zu idealisieren.

Volkskongreßbewegung und Deutscher Volksrat waren politisch gesehen Werkzeuge sowjetischer Besatzungspolitik in Mittel-deutschland. Aber die Sowjets (bzw. die SED in ihrem Auftrag) handelten taktisch geschickter und strategisch durchaus weitsichtiger als die Erfüllungsgehilfen der Westalliierten in den Westzonen.

Staats- und verfassungsrechtlich war daher die Gründung der DDR weitaus eher demo-kratisch legitimiert als die Gründung des Staatsgebildes BRD im Westen Deutschland.

In beiden Fällen, in Ost wie in West, ging es primär darum, die Deutschen langfristig botmäßig und unter Kontrolle zu halten. Beide Teilstaaten, sowohl die sog. DDR als auch der BRD-Staat sind nicht als deutsche Staaten zu bezeichnen. Am ehesten sind sie mit den französischen Modellstaaten der napoleonischen Zeit[5] vergleichbar, in gewissem Sinne auch mit der Rheinischen Föderation[6].

Staatsrechtlich waren sowohl Westdeutsch-land (BRD) als auch die sog. DDR Protektorate der jeweiligen Besatzungsmacht (bzw. der Besatzungsmächte), bei Lichte besehen also im Auftrag der jeweiligen Siegermächte geschaffene Selbstverwaltungsgebilde, sow-jetischer Provenienz in Mitteldeutschland und von den Westalliierten geschaffenes Staatsgebilde im Westen.

_______________

Anmerkungen

[1]  Qu.: Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, Zum rechtlichen Fortbestand des     „Deutschen Reichs“, Dokumentation, Berlin 2007 (hrsg. vom Bundestag, Fachbereich WD 3: Verfassung und Verwaltung), © 2007 Deutscher Bundestag WD 3 – 292/07).

[2]   Diese Tatsache hält Politik und Medien Großwestdeutschlands nicht davon ab, auch weiterhin an dem Mythos fest  zuhalten, mit der Annahme des sog. Grundgesetzes am 23. Mai 1945 sei die BRD gegründet worden. Angesichts des vollständigen Fehlens staatlicher Organe, Institutionen und Verwaltungen mutet diese Interpretation zumindest      konstruiert wenn nicht abwegig an. Denn die beiden wichtigsten Institutionen dieses geplanten Staatsgebildes, der sog. Bundestag sowie der Bundesrat, existierten im Mai 1949 noch nicht! Die Konstituierung beider Institutionen erfolgte erst mehr als drei Monate später am 7. September.

[3]„Zum Henker eine Freiheit, die vergißt,
Was sie der Reichesehre schuldig ist!
Zum Teufel eine deutsche Libertät,
Die prahlerisch in Feindeslager steht!
Geduld! Es kommt der Tag, da wird gespannt
Ein einig Zelt ob allem deutschen Land!

Geduld! Wir stehen einst um ein Panier,
Und wer uns scheiden will, den morden wir!
Geduld! Ich kenne meines Volkes Mark!
Was langsam wächst, das wird gedoppelt stark.
Geduld! Was langsam reift, das altert spat!
Wann andre welken, werden wir ein Staat.“

aus: Conrad Ferdinand Meyer: Huttens letzte Tage, 1872.

[4]Weiterführende Literatur:

Andreas Hilger u.a.: Sowjetische Militärtribunale. Bd. 1. Die Verurteilung deutscher Kriegsgefangener 1941-1953. Köln, Weimar, Berlin: Böhlau, 2001. Bd. 2, Die Verurteilung deutscher Zivilisten 1945-1955, Köln, Weimar, Berlin: Böhlau, 2003.

Andreas Weigelt u.a: Todesurteile sowjetischer Militärtribunale gegen Deutsche (1944-1947). Eine historisch-
biographische Studie. Görttingen: Vandenhoeck & Ruprecht, 2015.

Arsenij Roginskij: Erschossen in Moskau. Die deutschen Opfer des Stalinismus … Berlin: Metropol, 2006.

[5]Großherzogtum Berg (mit der Hauptstadt Düsseldorf, das Königreich Westphalen (mit der Hauptstadt Kassel) u. das Großherzogtum Frankfurt (mit der Hauptstadt Aschaffenburg). [6]Rheinbund-Konföderation, gegründet 12. Juli 1806.

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KWHugo
KWHugo
8 Monate zuvor

Was interssiert den tiefen Staat in den USA internationales Recht wie die Haager Landkriegsordnung? Der machte aus einem Waffenstillstandsersuchen 1918 eine Totalkapitulation, machte durch Drecksvereinbarungen mit Frankreich und England, die bei den uSA tief verschuldet waren, Deutschland zum Kriegstreiber und Zahlemann. Alles, was nach 1918 geschah, fußt auf keinem internationalem Recht. Genau wie der Tiefe Staat in den uSA gebärdet sich Israel, aber der einfache Amerikaner scheint das nicht zu bemerken..
Anscheinend steht diese Macht über internationalem Recht.

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