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Am Vormittag des 30. Januar 2018 erlebte der

Verlagsinhaber Harm Menkens

in seinem Haus einen Überfall durch Kriminalpolizei.

8 Männer waren erschienen und beschlagnahmten das in seinem Verlag herausgebrachte Buch von Gerard Menuhin „Wahrheit sagen, Teufel jagen“ sowie seinen Hauptrechner, 2 Klapprechner und eine Anzahl Aktenordner.

Diese Gewaltmaßnahme hält Menkens für rechtswidrig und begründet das mit der nachfolgenden Darstellung der Gesetzes- und Rechtslage in der BRD.

So schreibt der Verfasser, Dipl.-Ing. Kapt. Harm Menkens, luehe-verlag@t-online.de, am 9.2.2018 das Folgende:

Zunächst darf einmal vorausgesetzt werden, daß sich Staatsanwaltschaften und Kriminalpolizeibeamte, schon allein aufgrund ihres Amtseides, streng an die Vorgaben des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland (BRD) halten. Das ist jedoch offensichtlich nicht der Fall!

Unseren  Vätern, Großeltern und Urgroßeltern

wird heute mit dem moralischen Hammer vorgehalten, daß sie sich den Nationalsozialisten bei bestimmten Umständen – selbst unter Todesgefahr – nicht widersetzt haben. Dafür werden sie noch heute bestraft.

Aber heute, da den Amtsinhabern keine Todesgefahren drohen, kuschen Beamte, Staatsangestellte, Polizei- und Justizbeamte und andere Inhaber von Machtpositionen schon wieder entgegen Recht und Gesetz! Sie verstoßen wegen angeblicher politischer „Correctness“ unter Verletzung ihres Amtseides bewußt und vorsätzlich gegen geltende Gesetze!

Die Bundeskanzlerin Merkel hat vorsätzlich gegen sämtliche Europa-Gesetze und verschiedene BRD-Gesetze verstoßen. Sie hat in übelster Weise unter Verletzung ihres Eides Hochverrat gegenüber dem deutschen Volk begangen. Nun will diese Volksverräterin erneut Bundeskanzlerin werden, und die führenden Politiker der CDU, CSU und SPD verhelfen ihr zu erneuter selbstherrlicher Kanzlerschaft!

Die Staatsanwaltschaften und Justizminister bleiben jedoch untätig, obwohl ihnen keine Todesstrafe droht.

Wer setzt diese Leute unter Druck? Warum ist deren Freimaurer-Eid höherwertig gegenüber der Verpflichtung auf das Grundgesetz?

Jeder verantwortliche Amtsträger kennt den

Artikel 5 Abs. 1 Satz 3 GG: „Eine Zensur findet nicht statt.“

(Gilt bis auf die Einschränkungen des Abs. 2, insbesondere Jugendschutz.)

Artikel 5 Abs. 3 Satz 1 GG: „Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei“,

und zwar ohne jede Einschränkung durch einen eventuellen Jugendschutz.

Da der Lühe-Verlag das Buch des jüdischen Geschichtsforschers Gerard Menuhin „Wahrheit sagen, Teufel jagen“ ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke konzipiert hat, liegt hier hinsichtlich eines evtl. Verbotes eine Hemmschwelle, die ein wahrer Rechtsstaat nicht überschreiten wird!

Aber das Provisorium „Bundesrepublik Deutschland“ ist offensichtlich weder ein Staat noch erst recht ein Rechtsstaat.

Denn grundgesetzlich garantierte Rechte, auf die sich jeder Bürger glaubt verlassen zu können, werden hemmungslos mit Füßen getreten, wie das Beispiel der Bundeskanzlerin Merkel und die Beschlagnahme des Menuhin-Buches und diverser Geschäftsunterlagen und Betriebsgeheimnisse beim Lühe-Verlag zeigen.

Bereits in seinem berühmten

Handyside-Urteil vom 7.12.1976

hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bindend für die Mitgliedstaaten – zu denen auch Deutschland gehört – entschieden:

Seine Kontrollfunktion gebietet dem Gerichtshof, den Grundsätzen, die einer „demokratischen Gesellschaft“ eigen sind, größte Aufmerksamkeit zu schenken.

Das Recht der freien Meinungsäußerung stellt einen der Grundpfeiler einer solchen Gesellschaft dar, eine der Grundvoraussetzungen für deren Fortschritt und für die Entfaltung eines jeden einzelnen.

Vorbehaltlich der Bestimmungen des Art. 10 Abs. 2 gilt dieses Recht nicht nur für die günstig aufgenommenen oder als unschädlich oder unwichtig angesehenen „Informationen“ oder „Gedanken“, sondern auch für die, welche den Staat oder irgendeinen Bevölkerungsteil verletzen, schockieren oder beunruhigen.

So wollen es Pluralismus, Toleranz und Aufgeschlossenheit, ohne die es eine „demokratische Gesellschaft“ nicht gibt.

Daraus folgt insbesondere, daß jede „Formvorschrift“, „Bedingung“, „Einschränkung“ oder „Strafdrohung“ in angemessenem Verhältnis zum verfolgten berechtigten Ziel stehen muß.

Im Umkehrschluß ergibt sich aus diesem über 40 Jahre alten Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, daß sich der Inhalt des nicht unterschriebenen Durchsuchungsbeschlusses der angeblichen Richterin am Amtsgericht Flensburg Dr. Johannsen vom 27.12.2017 – der zuständige gesetzliche Richter wäre übrigens ein Richter des Amtsgerichts Schleswig gewesen – gegen „Pluralismus, Toleranz und Aufgeschlossenheit“ richtet, ,ohne die es eine demokratische Gesellschaft‘ nicht gibt.“

Bereits vor ca. sechs Jahren (genaues Datum kann nicht genannt werden, da der Computer bei der rechtswidrigen Hausdurchsuchung am 30. Januar 2018 beschlagnahmt wurde) wurde der Flensburger Strafverfolgungsbehörde bei der Anhörung hinsichtlich der beschlagnahmten Bücher des Verfassers Harm Menkens „Wer will den Dritten Weltkrieg?“ das wissenschaftliche

Gutachten vom Juli 2006 des stud. Geschichtswissenschaftlers Roland Bohlinger

übergeben, in welchem auf ca. 50 DinA4-Seiten

der wissenschaftliche Beweis erbracht wird, daß der § 130 StGB verfassungswidrig und nichtig ist.

Obwohl dieses Gutachten des Roland Bohlinger bisher durch kein Gegengutachten widerlegt werden konnte, wird trotz dieses nichtigen § 130 StGB beim Lühe-Verlag erneut eine Hausdurchsuchung durchgeführt.

Alle aufgrund dieser rechtlich unbegründeten Hausbesichtigung beschlagnahmten Gegenstände wurden widerrechtlich mitgenommen.

Insbesondere liegt hier ein von Amts wegen durchgeführter Hausfriedensbruch sowie vorsätzliche Nötigung vor und nicht zuletzt die willkürliche Ausspähung von Betriebsgeheimnissen.

Auch aufgrund eines UNO-Beschlusses aus dem Jahre 2011 – der das Gutachten von Bohlinger sinngemäß bestätigt –  ist der § 130 StGB (Volksverhetzung, u.a. wegen der sog. Auschwitzlüge) obsolet.

Insbesondere eilt das zuvor genannte Bohlinger-Gutachten der UN-Entscheidung schon um Jahre voraus!

Auf  der 102. Menschenrechtskomitee-Tagung der UNO im Juli 2011 in Genf

wurde folgender u.a. für Deutschland, Österreich und die Schweiz verbindliche Beschluß gefaßt:

Gesetze, welche den Ausdruck von Meinungen zu historischen Fakten unter Strafe stellen, sind unvereinbar mit den Verpflichtungen, welche die Konvention der Unterzeichnerstaaten hinsichtlich der Respektierung der Meinungs- und Meinungsäußerungsfreiheit auferlegt.

Die Konvention erlaubt kein allgemeines Verbot des Ausdrucks einer irrtümlichen Meinung oder einer unrichtigen Interpretation vergangener Geschehnisse.

(UN-Menschenrechtskonvention, Absatz 49, CCPR/C/GC/34)

Diese Ausführungen zeigen, daß die beim Lühe-Verlag am 30. Jan. 2018 durchgeführte Hausdurchsuchung sowie die Beschlagnahme des Buches „Wahrheit sagen, Teufel jagen“ und die Mitnahme mehrerer Computer und div. Geschäftsunterlagen in jeder Hinsicht rechtswidrig war.

 

 

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Wahr-Sager
Wahr-Sager
6 Jahre zuvor

Nicht (sehr) überraschend. Aber warum ist das Buch nach wie vor im Lühe-Verlag erhältlich bzw. die Domain nicht gesperrt?

MrWerauchimmer
MrWerauchimmer
6 Jahre zuvor

Ja, das frage ich mich auch…

Roland
Roland
5 Jahre zuvor
Reply to  Adelinde

Hallo Flora, ich bin ganz auf deiner Linie und habe seit 3 Jahren meine erfahrungen gemacht. 2 illegale hausdurchsuchungen, ein illegaler haftbefehl 480 tagessätze wegen volksverhetzung davon 10 abgesessen und jetzt in zweiter instanz 7 monate auf bewährung wegen nötigung, weil ich die vorgefertigten schreiben des ra Lutz schäfer wegen der legitimation an sogenannte Richter und sogenannte Staatsanwälte am sogenannten amtsgericht geschickt habe. Und keine sau kann helfen.

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