Überfall mit 8 Männern auf den Lühe-Verlag
Samstag, 10. Februar 2018 von Adelinde
Am Vormittag des 30. Januar 2018 erlebte der
Verlagsinhaber Harm Menkens
in seinem Haus einen Überfall durch Kriminalpolizei.
8 Männer waren erschienen und beschlagnahmten das in seinem Verlag herausgebrachte Buch von Gerard Menuhin „Wahrheit sagen, Teufel jagen“ sowie seinen Hauptrechner, 2 Klapprechner und eine Anzahl Aktenordner.
Diese Gewaltmaßnahme hält Menkens für rechtswidrig und begründet das mit der nachfolgenden Darstellung der Gesetzes- und Rechtslage in der BRD.
So schreibt der Verfasser, Dipl.-Ing. Kapt. Harm Menkens, luehe-verlag@t-online.de, am 9.2.2018 das Folgende:
Zunächst darf einmal vorausgesetzt werden, daß sich Staatsanwaltschaften und Kriminalpolizeibeamte, schon allein aufgrund ihres Amtseides, streng an die Vorgaben des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland (BRD) halten. Das ist jedoch offensichtlich nicht der Fall!
Unseren Vätern, Großeltern und Urgroßeltern
wird heute mit dem moralischen Hammer vorgehalten, daß sie sich den Nationalsozialisten bei bestimmten Umständen – selbst unter Todesgefahr – nicht widersetzt haben. Dafür werden sie noch heute bestraft.
Aber heute, da den Amtsinhabern keine Todesgefahren drohen, kuschen Beamte, Staatsangestellte, Polizei- und Justizbeamte und andere Inhaber von Machtpositionen schon wieder entgegen Recht und Gesetz! Sie verstoßen wegen angeblicher politischer „Correctness“ unter Verletzung ihres Amtseides bewußt und vorsätzlich gegen geltende Gesetze!
Die Bundeskanzlerin Merkel hat vorsätzlich gegen sämtliche Europa-Gesetze und verschiedene BRD-Gesetze verstoßen. Sie hat in übelster Weise unter Verletzung ihres Eides Hochverrat gegenüber dem deutschen Volk begangen. Nun will diese Volksverräterin erneut Bundeskanzlerin werden, und die führenden Politiker der CDU, CSU und SPD verhelfen ihr zu erneuter selbstherrlicher Kanzlerschaft!
Die Staatsanwaltschaften und Justizminister bleiben jedoch untätig, obwohl ihnen keine Todesstrafe droht.
Wer setzt diese Leute unter Druck? Warum ist deren Freimaurer-Eid höherwertig gegenüber der Verpflichtung auf das Grundgesetz?
Jeder verantwortliche Amtsträger kennt den
Artikel 5 Abs. 1 Satz 3 GG: „Eine Zensur findet nicht statt.“
(Gilt bis auf die Einschränkungen des Abs. 2, insbesondere Jugendschutz.)
Artikel 5 Abs. 3 Satz 1 GG: „Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei“,
und zwar ohne jede Einschränkung durch einen eventuellen Jugendschutz.
Da der Lühe-Verlag das Buch des jüdischen Geschichtsforschers Gerard Menuhin „Wahrheit sagen, Teufel jagen“ ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke konzipiert hat, liegt hier hinsichtlich eines evtl. Verbotes eine Hemmschwelle, die ein wahrer Rechtsstaat nicht überschreiten wird!
Aber das Provisorium „Bundesrepublik Deutschland“ ist offensichtlich weder ein Staat noch erst recht ein Rechtsstaat.
Denn grundgesetzlich garantierte Rechte, auf die sich jeder Bürger glaubt verlassen zu können, werden hemmungslos mit Füßen getreten, wie das Beispiel der Bundeskanzlerin Merkel und die Beschlagnahme des Menuhin-Buches und diverser Geschäftsunterlagen und Betriebsgeheimnisse beim Lühe-Verlag zeigen.
Bereits in seinem berühmten
Handyside-Urteil vom 7.12.1976
hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bindend für die Mitgliedstaaten – zu denen auch Deutschland gehört – entschieden:
Seine Kontrollfunktion gebietet dem Gerichtshof, den Grundsätzen, die einer „demokratischen Gesellschaft“ eigen sind, größte Aufmerksamkeit zu schenken.
Das Recht der freien Meinungsäußerung stellt einen der Grundpfeiler einer solchen Gesellschaft dar, eine der Grundvoraussetzungen für deren Fortschritt und für die Entfaltung eines jeden einzelnen.
Vorbehaltlich der Bestimmungen des Art. 10 Abs. 2 gilt dieses Recht nicht nur für die günstig aufgenommenen oder als unschädlich oder unwichtig angesehenen „Informationen“ oder „Gedanken“, sondern auch für die, welche den Staat oder irgendeinen Bevölkerungsteil verletzen, schockieren oder beunruhigen.
So wollen es Pluralismus, Toleranz und Aufgeschlossenheit, ohne die es eine „demokratische Gesellschaft“ nicht gibt.
Daraus folgt insbesondere, daß jede „Formvorschrift“, „Bedingung“, „Einschränkung“ oder „Strafdrohung“ in angemessenem Verhältnis zum verfolgten berechtigten Ziel stehen muß.
Im Umkehrschluß ergibt sich aus diesem über 40 Jahre alten Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, daß sich der Inhalt des nicht unterschriebenen Durchsuchungsbeschlusses der angeblichen Richterin am Amtsgericht Flensburg Dr. Johannsen vom 27.12.2017 – der zuständige gesetzliche Richter wäre übrigens ein Richter des Amtsgerichts Schleswig gewesen – gegen „Pluralismus, Toleranz und Aufgeschlossenheit“ richtet, ,ohne die es eine demokratische Gesellschaft‘ nicht gibt.“
Bereits vor ca. sechs Jahren (genaues Datum kann nicht genannt werden, da der Computer bei der rechtswidrigen Hausdurchsuchung am 30. Januar 2018 beschlagnahmt wurde) wurde der Flensburger Strafverfolgungsbehörde bei der Anhörung hinsichtlich der beschlagnahmten Bücher des Verfassers Harm Menkens „Wer will den Dritten Weltkrieg?“ das wissenschaftliche
Gutachten vom Juli 2006 des stud. Geschichtswissenschaftlers Roland Bohlinger
übergeben, in welchem auf ca. 50 DinA4-Seiten
der wissenschaftliche Beweis erbracht wird, daß der § 130 StGB verfassungswidrig und nichtig ist.
Obwohl dieses Gutachten des Roland Bohlinger bisher durch kein Gegengutachten widerlegt werden konnte, wird trotz dieses nichtigen § 130 StGB beim Lühe-Verlag erneut eine Hausdurchsuchung durchgeführt.
Alle aufgrund dieser rechtlich unbegründeten Hausbesichtigung beschlagnahmten Gegenstände wurden widerrechtlich mitgenommen.
Insbesondere liegt hier ein von Amts wegen durchgeführter Hausfriedensbruch sowie vorsätzliche Nötigung vor und nicht zuletzt die willkürliche Ausspähung von Betriebsgeheimnissen.
Auch aufgrund eines UNO-Beschlusses aus dem Jahre 2011 – der das Gutachten von Bohlinger sinngemäß bestätigt – ist der § 130 StGB (Volksverhetzung, u.a. wegen der sog. Auschwitzlüge) obsolet.
Insbesondere eilt das zuvor genannte Bohlinger-Gutachten der UN-Entscheidung schon um Jahre voraus!
Auf der 102. Menschenrechtskomitee-Tagung der UNO im Juli 2011 in Genf
wurde folgender u.a. für Deutschland, Österreich und die Schweiz verbindliche Beschluß gefaßt:
Gesetze, welche den Ausdruck von Meinungen zu historischen Fakten unter Strafe stellen, sind unvereinbar mit den Verpflichtungen, welche die Konvention der Unterzeichnerstaaten hinsichtlich der Respektierung der Meinungs- und Meinungsäußerungsfreiheit auferlegt.
Die Konvention erlaubt kein allgemeines Verbot des Ausdrucks einer irrtümlichen Meinung oder einer unrichtigen Interpretation vergangener Geschehnisse.
(UN-Menschenrechtskonvention, Absatz 49, CCPR/C/GC/34)
Diese Ausführungen zeigen, daß die beim Lühe-Verlag am 30. Jan. 2018 durchgeführte Hausdurchsuchung sowie die Beschlagnahme des Buches „Wahrheit sagen, Teufel jagen“ und die Mitnahme mehrerer Computer und div. Geschäftsunterlagen in jeder Hinsicht rechtswidrig war.
Werte Frau Beißwenger.
Das muß heißen: Überfall und Raub! Beschlagnahmen gibt es nur in Staaten, in denen Polizisten hoheitliche Aufgaben als AMTSPERSONEN erfüllen. Nichts von all dem trifft auf das Besatzungsgebiet der Angloamerikaner zu, das den Phantasienamen „BRD“ trägt.
Nur kurz: es handelt sich bei der sog. BRD um eine Privatfirma, die bei der UNO gelistet ist, die im Handelsgesetzbuch in Frankfurt mit ihrer UPIC-Nummer eingetragen ist, die keine Amtshandlungen vornehmen kann, die also Amtsanmaßung begeht, wenn sie es doch tut usw. usw.
Allerdings schlägt das Regime brutal zu, wenn seinen Anweisungen nicht Folge geleistet wird. Sowas nennt man ein Terrorregime. Ich bin erstaunt, daß Kapitän Menkens das nicht weiß.
Hier die ganze Farce dieses „Staates“ zu erklären, fehlt der Platz. Das Internet ist aber im Moment noch voll von Auskünften zum Thema.
Sowohl Kapitän Menkens als auch Adelinde (Sie?) scheinen in einer Scheinwelt zu leben, die sie für Demokratie halten oder Rechtsstaat, wo es Gesetze gibt und eine Justiz, die deren Einhaltung überwacht. Was für eine gefährliche Desorientierung!
Tausende, die das auch glaubten, sitzen wegen solcher „Gesetze“, die es in einem Rechtsstaat überhaupt nicht geben kann, in Gefängnissen ihrer heißgeliebten Scheindemokratie.
Der Artikel 130 StGB z.B. ist eine reine und offene Verhöhnung eines Rechtsstaates und sogar des Völkerrechtes. Und niemand wacht auf.
Es gäbe unzählige Beispiele für solch furchtbare Willkür eines Besatzundregimes, die seit der Gründung der Scheindemokratie 1949 gegen die Besetzten eingesetzt wird. Niemand merkt etwas. Alle verbeißen sich in der Wahnvorstellung eines Rechtsstaates und schreiben sogar Petitionen an das Terrorregime. Sie gehen zu Wahlen, obwohl sie wissen müßten, daß diese manipuliert werden, wenn es erforderlich sein sollte, und legitimieren das Regime dadurch wenigstens notdürftig. Durch ihr Verhalten haben sie das Regime 70 Jahre am Leben erhalten.
Wer tiefer in das Thema einsteigt, oder nur Augen und Ohren offen hält, der begreift schnell, daß wir der blanken Willkür eines mörderischen Besatzungssystems ausgesetzt sind, gegen das wir nun allerdings wehrlos sind.
Das Adjektiv „mörderisch“ könnte begründet werden, würde aber hier den Rahmen sprengen. Bei der gerade laufenden Umvolkung, die in Wirklichkeit ein moderner Völkermord ist, erklärt sich das aber von selbst. Oder nicht?
Nicht (sehr) überraschend. Aber warum ist das Buch nach wie vor im Lühe-Verlag erhältlich bzw. die Domain nicht gesperrt?
Ja, das frage ich mich auch…
Hallo Flora, ich bin ganz auf deiner Linie und habe seit 3 Jahren meine erfahrungen gemacht. 2 illegale hausdurchsuchungen, ein illegaler haftbefehl 480 tagessätze wegen volksverhetzung davon 10 abgesessen und jetzt in zweiter instanz 7 monate auf bewährung wegen nötigung, weil ich die vorgefertigten schreiben des ra Lutz schäfer wegen der legitimation an sogenannte Richter und sogenannte Staatsanwälte am sogenannten amtsgericht geschickt habe. Und keine sau kann helfen.