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Doris Mahlberg

fährt fort:

Handschriftliche Aussage des Angeklagten Julius Streicher an seinen Verteidiger Dr. Hanns Marx über die Erlebnisse nach der Gefangennahme (von mir gekürzt, da manche Schilderungen schwer zu ertragen sind):

„In rasender Fahrt über Reit im Winkel nach Berchtesgaden unter Verhöhnung vor den Journalisten, Gefängnis in Salzburg, meine Hände kamen in ein eisernes Schloß, starke Bewachung, kein Essen, am nächsten Tag im Lkw über München nach Freising.

Man hatte mir nur Hemd und Hose ge-lassen, ich fror fürchterlich. In Freising in einer Gefängniszelle nach Norden, das Fenster war herausgenommen worden, damit es noch kälter war.

Zwei Neger entkleideten mich und zer-rissen mein Hemd, nur die Unterhose behielt ich an. Da ich aber gefesselt war, konnte ich sie nicht mehr hochziehen, wenn sie auf den Boden fiel. So war ich nun nackt. 4 Tage! Mein Körper war so kalt, daß er empfindungslos war.

Ich hörte nichts mehr. Alle 2-4 Stunden rund um die Uhr kamen die Neger und quälten mich: Brennende Zigaretten auf die Brustwarzen, Haare ausreißen aus den Augenbrauen, schlagen mit Leder-peitsche auf Geschlechtsteil, Hoden stark angeschwollen, anspucken, Schläge mit der Peitsche, blutunterlaufene geschwol-lene Stellen am ganzen Körper, werfen an die Wand, Faustschläge auf den Kopf, werfen auf den Boden, schwere Ketten auf den Rücken, Fußtritte, jeden Tag jüdische Presseleute, Aufnahmen nackt, Verhöhnung.  

Als ich mich weigerte, aus der Pißschale im Abort zu trinken, neue Peinigungen, Schläge, Brennen, Anspeien. 4 Tage ohne Unterbrechung gefesselt, konnte keine Notdurft verrichten, ich gab keinen Schmerzenslaut von mir.

Abtransport nach Wiesbaden, am 5. Tag  nahm mir der Gefängnisdirektor die Fesseln ab, von den Gelenken lief Blut und Eiter, ich konnte die Hände nicht mehr bewegen. Am nächsten Tag Verhör durch 20 Auserwählte der HErrn. Dann von Wiesbaden in das Lager Mondorf nach Luxemburg. Ende August nach Nürnberg.“

(Das handschriftliche Original dieses Berichtes befindet sich im Besitz des Historikers Prof. Dr. Werner Maser)     

Der Lehrer Julius Streicher hatte kein Verbre-chen gegen den Frieden begangen und kei-nen Krieg angezettelt wie die Briten, er hatte kein Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen, keine Menschen verschleppt oder Frauen anderer Nationen zu Tode vergewal-tigt.

Sein Vergehen bestand darin, Mitglied in der NSDAP und der SA gewesen zu sein. Er war Hitler treu ergeben und ein bekennender Hasser der „Auserwählten“. Das genügte, um ihn zum Tode zu verurteilen. Er wurde in der Nacht vom 15./16. Oktober 1946 im Wege eines Justizmordes hingerichtet.

Das gesetzlose Gericht!

Ich muß hier noch einmal an meinen Rechts-kundelehrer erinnern, der uns eine alte Regel ins Hirn hämmerte, die in jedem zivilisierten Rechtssystem unerläßlich ist und die auch jedem Menschen mit normalem Gerechtig-keitssinn logisch erscheinen muß:

Ohne Gesetz kann es keine Bestrafung bzw. Verurteilung geben, und niemand kann in eigener Sache Richter sein! Aber genau DAS geschah in Nürnberg!

Des weiteren konnten keine Gesetze rückwirkend erlassen werden, um ein bestimmtes Verhalten für strafbar zu erklären. Aber auch DAS taten die Siegermächte mit ihrem Londoner Abkommen! 

Laut der Haager Landkriegsordnung war es einer Besatzungsmacht nicht erlaubt, die Gesetze eines besetzten Staates außer Kraft zu setzen oder neue Gesetze zu erlassen. Auch über diese Vorschrift setzten die Sieger sich eiskalt hinweg! 

Wir sehen also, daß die Alliierten sich etlicher Gesetzesbrüche bedienen mußten, um ihre skrupellosen Rachepläne verwirklichen zu können.

Stalin und Ribbentrop re.: Nichtangriffspakt (Bild: nanovic.nd)

Ein weiteres Beispiel dafür ist das Schicksal des deutschen Außen-ministers Joachim von Ribbentrop. Er war Mit-glied in der NSDAP. Wie J. Streicher hatte auch er keine Morde oder Mas-saker begangen, keine jungen Mädchen mit Messern zerfleischt oder Hunderte Kleinkinder mit Knüppeln tot geschla-gen, wie die Sowjets und Polen es in Deutschland getan hatten.

Dennoch wurde auch Ribbentrop wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zum Tode verurteilt und in derselben Nacht hingerichtet wie Julius Streicher. Beide starben durch eine lange, mit Absicht qual-voll herbeigeführte Strangulation durch den US-Henker J.C.Woods (Auserwählter des HErrn).

Der Henker v. Nürnberg  J.C. Woods (Wikipedia)

Ribbentrops Todeskampf am Strick dauerte 15 Minuten und zeigte die juristische und menschliche Per-version der Prozesse. Hier möchte ich an einige Sätze aus seiner Rede vor dem Tribunal erinnern:

„Daß Deutschland keine Angriffs-kriege geplant hatte, wird schon durch die Tatsache bewiesen, wie schwach wir zu Beginn des Krieges waren. Was wir beabsichtigten war, unsere elementaren Lebensbedingungen wahrzunehmen, genau so wie England sein Interesse wahrgenommen hat, um sich ein Fünftel der Erde untertan zu machen (und auszuplündern), wie die USA und Rußland einen ganzen Kontinent unter ihre Hegemonie gebracht haben.

Der einzige Unterschied der Politik dieser Länder zu der unsrigen lag darin, daß wir die gegen jedes Recht uns genommenen Länderpartikel wie Danzig und den Korri-dor beanspruchten, während jene Mächte nur in Kontinenten zu denken gewohnt sind.“

Die Demontage jeder Gerechtigkeit

An dieser Stelle erscheint es mir wichtig darauf hinzuweisen, daß es nicht nur das Londoner Statut gab. Da Deutschland keine Regierung mehr hatte, wollten die Sieger-mächte die Gelegenheit nutzen, in diesem freien Raum mit grenzenloser Willkür schalten und walten zu können.

Sie setzten sich selbst als einen „Interalli-ierten Kontrollrat“ ein und schufen das sog. „Kontrollratsgesetz Nr. 10“. Mit diesem neuen kriminellen „Gesetz“ konnten sie sich jede Kontrolle anmaßen, sich selbst aber jeder Kontrolle entziehen.

Die Richter bei den Prozessen wurden nun zu einem Tribunal, das seine Macht und seine Urteilsfällung einzig und allein dem Willen und den Befehlen der 4 Besatzungsmächte unterzuordnen hatte.

Nach dem Londoner Statut war das Kontroll-ratsgesetz Nr. 10 die endgültige und totale Demontage jeder Gerechtigkeit. Für die deut-schen Angeklagten gab es somit nicht mehr die geringste Chance auf eine objektive, un-parteiische Rechtsprechung.

Alle Anklagepunkte in Nürnberg wie auch das Londoner Statut wurden von Jackson und den Siegern eigens zur Bestrafung der Deutschen erfunden und sollten rückwirkend gelten, was absolut gesetzeswidrig war, denn die neu er-dachten Straftatbestände gab es damals we-der national noch international.

In einigen später folgenden Prozessen kam es sogar vor, daß die Ankläger und Richter zu-gleich auch die Geschworenen waren. Hatte es so etwas jemals vorher gegeben?

Und während noch Tausende Leichen deut-scher Frauen und Mädchen unter den Trüm-merhaufen Nürnbergs verschüttet waren, saßen die Mörder mit ihrem moralischen, selbstgerechten Getue über die Deutschen zu Gericht.

Es war ein brodelnder Sumpf aus Intrigen, Lügen, Korruption, Falschaussagen, erpreß-ten Geständnissen, in dem sich Richter und Ankläger die Bälle zuspielten.

Angesichts solcher Zustände lobte der „Spie-gel“ in einem Artikel vom 16.1.2007 die „fai-ren Gerichtsverfahren für die Nazi-Verbre-cher“. Da fallen mir doch die Worte von Schiller ein: Verstand ist stets bei Wenigen nur gewesen.

Die Terror-Prozesse von Nürnberg be-scherten auch den Verteidigern mehr als nur ein Problem.

– Sie wurden schikaniert und auf jede erdenkliche Weise an ihrer Arbeit gehindert.

– Wichtige Dokumente oder entlastende Aussagen per eidesstattlicher Erklärung waren auf einmal nicht mehr auffindbar und verschwunden.

– Außerdem hatten sie Jura und Rechtswis-senschaften studiert, nicht aber das Londoner Statut oder die Kontrollratsgesetze.

In den Gerichtsverfahren gab man ihnen sehr wenig Redezeit. Sie  wurden immer wieder unterbrochen und ermahnt, sich so kurz wie möglich zu fassen.

Eine unerhörte Schikane war, daß die Vertei-diger nur in Gegenwart eines Anklägers mit ihren Mandanten sprechen durften. Man stelle sich das einmal vor! Unter solch ge-setzlosen Bedingungen kann der beste An-walt keine gute Verteidigung aufbauen.

Jede Kritik der Verteidiger an den Schikanen und der Art und Weise, wie die Prozesse ge-führt wurden, jede Beschwerde über die menschenverachtende Behandlung der Ange-klagten im Gefängnis, wurde als „beleidigen-de Geringschätzung“ des Gerichts gedeutet und sofort bestraft. So mancher Anwalt landete selbst im Gefängnis.

Ein anderes Problem war, daß einige der Angeklagten gravierende Gedächtnislücken aufwiesen, die ihnen zuvor in den einzelnen Besatzungszonen durch Mißhandlungen, grausamste Folter (wie z.B. viele Fußtritte gegen den Kopf) und amerikanischen Psycho-drogen zugefügt worden waren.

Sie konnten sich beim besten Willen nicht mehr daran erinnern, was sie alles gestanden und wie viele eidesstattliche Erklärungen sie unterschrieben hatten. Als ihnen diese Doku-mente in Nürnberg vorgelegt wurden, konn-ten die Beschuldigten auf die Fragen der Richter nur schweigen. Und dieses Schweigen wurde natürlich als ein Schuldeingeständnis ausgelegt!

Eine andere Strategie aus der Giftküche der Ankläger und Richter war es, den Angeklag-ten Sätze und Aussprüche zur Last zu legen, die sie in einer anderen Zeit und in einem ganz anderen Zusammenhang geäußert hat-ten und die mit den aktuellen Gegebenhei-ten gar nichts zu tun hatten.

Um die Angeklagten kontinuierlich körperlich und geistig zu zermürben, wurden sie jede Nacht mit einem Scheinwerfer angestrahlt und mit Lärm wach gehalten. Völlig übermü-det konnten die Angeklagten den Prozessen nicht folgen und schliefen meistens ein. Das wurde der Presse dann als „maßlose Arro-ganz“ und „gewissenloses Desinteresse“ verkauft.

Wenden wir uns abschließend einer anderen Lüge des Terrortribunals zu die beweist, welcher Geist in Nürnberg sein Unwesen trieb.

Bereits im Sommer 1943 war es endgültig gesichert und hieb- und stichfest bewiesen, daß das Massaker von Katyn von russischen Offizieren begangen worden war unter der Leitung eines Herrn Burjanow. Das wurde seinerzeit der Weltöffentlichkeit so mitgeteilt, das wußten auch die Siegermächte.

Dennoch wurde der Massenmord von Katyn in der Nürnberger Anklageschrift einer deut-schen Militärbehörde angelastet. Dazu muß man wissen, daß die Sowjets bei ihren mör-derischen Aktionen oft Uniformen der Wehr-macht trugen und immer zwei bis drei Men-schen verschonten, damit diese bezeugen konnten: „Es waren Deutsche.“

Seltsamerweise wurde die Sache von Katyn nicht weiter verhandelt und tauchte auch in der Urteilsbegründung nicht mehr auf. Der Grund dafür war eine stillschweigende Ab-machung zwischen den Sowjets und den Amerikanern.

Als Gegenleistung für die Ausklammerung des Massakers von Katyn, erklärten sich die Sowjets damit einverstanden, daß auch der anglo-amerikanische Bombenterror nicht zur Sprache kommen sollte.

Übrigens: Der Mann, der hauptsächlich die Sowjets als Täter von Katyn ermittelte, war ein Staatsanwalt namens Dr. Roman Martini. In Nürnberg konnte er nicht aussagen, weil er am 12. März 1946 in seiner Wohnung ermor-det wurde. Möge er in Frieden ruhen. 

Im dritten und letzten Teil werde ich noch ein kurzes Resümee über das Nürnberger Mör-der-Tribunal formulieren.

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Doris Mahlberg
21 Tage zuvor

Liebe Adelinde, vielen Dank für die Fotos und die schöne Präsentation. Ich besitze leider nicht die nötige Technik, um selbst Fotos hochladen zu können. Einen schönen Sonntag für alle !

Drusius
Drusius
20 Tage zuvor

Katyn war nur eines der 4 größeren Gefangenenlager mit polnischen Offizieren bei der Roten Armee. Nach einem Befehl Stalins, der schriftliche bei den Historikern vorliegt, wurden aus diesen Lagern ca. 20 000 polnische Offiziere umgebracht. Allerdings war die polnische Intelligenz auch Ziel des Vernichtungsfeldzuges der Einsatzgruppen gegen die polnische Bevölkerung. Man könnte auch von einer arbeitsteilig organisierten Vernichtung der Intelligenz ausgehen. Es könnte auch das standardisierte Verfahren von Besatzungskräften in allen Ländern sein, daß da verwirklicht wurde. Die sowjetischen Schlächter sind übrigens belohnt worden. Bei dem sowjetischen Erschießungskommando war übrigens auch eine Frau. Es gab danach eine Belobigung und Auszeichnungen mit einer gesonderten Befehlsnummer. Da der polnische General Anders, der auf Seiten der roten Armee kämpfte, seinen Einfluß geltend machen konnte, kam ein Großteil der Internierten polnischen Familien im Laufe des Krieges über Iran frei, die dann allerdings versuchten, ihre erschossenen Männer zu finden. Soweit kann man eine mögliche Wahrheit der Geschichte finden.
Eine geistige Lehre daraus könnte sein, daß alle, die sich einer polarisierenden Ideologie anvertrauen, von der Gegenideologie nichts gutes zu erwarten haben. Die Hauptlehre, die wir wohl daraus ziehen können ist das Ablehnen von jeglicher Unterwerfung unter fremde politische Willen, wie der Verein auch immer heißt.

Drusius
Drusius
20 Tage zuvor

Wenn ausgegebene Ideologien, also manipulierende Lügen auf allen Seiten ausgegeben werden, so ist die Wahrheit erkennbar für die, die sie suchen. Diejenigen, die sich die Ideologien zu eigen machen, werden auf andere Ideologien treffen, die von denen getragen werden, die diese Ideologien tragen. Die Frage, die sich jeder stellen könnte, ist die nach den Ausreichern von Ideologien und die Frage nach dem Zustand der Gläubigen der Ideologien im Verhältnis zu anderen Menschen. Vermutlich werden wir hier noch einige Erfahrungen damit machen dürfen, denn im Außen sind auch die Glaubensrichtungen Ideologien, die sich gegenseitig ausschließen und innerlich auch noch für eine Steuerung gespalten wurden.

Es geht wohl auf höheren Ebene, um den Umgang der Menschen miteinander, auch wenn man Ideologien glaubt, muß man andere Menschen nicht wegen einer anderen Entwicklung verurteilen. Das dürfte keine leichte Lehre sein.

Drusius
Drusius
18 Tage zuvor

Unser alter Goethe hat zu unserem System oder zu unserem Geschäftsmodell des Erschaffens und Vernichtens über Mephistopheles sagen lassen:
“Ich bin der Geist der stets verneint!
Und das mit Recht; denn alles was entsteht
ist werth daß es zu Grunde geht;
Drum besser wär’s daß nichts entstünde.
So ist denn alles was ihr Sünde,
Zerstörung, kurz das Böse nennt,
Mein eigentliches Element.”
Das läßt Rückschlüsse auf den Beherrscher unseres Sonnensystems zu, meinen manche.

Drusius
Drusius
18 Tage zuvor

Man kann es nach den kosmischen Gesetzen, wie behauptet wird, ablesen, daß der, der sich auf den negativen Entwicklungsweg begibt, auch negative Auswirkungen zu erwarten hat. Auch für die andere Seite der Negativität gilt das Gleiche.

Drusius
Drusius
18 Tage zuvor

Manche teilen die Welt nach Karten ein, die einen legen dazu die Karten des Tarot. Dort gibt es die Karte des Narren, der unbekümmert in die Welt geht und die Karte des Magiers, der die Welt erkennen will. Beide können auf dem Weg des Dunkels wandeln. Das ist das Problem. Die sichtbare Ebene können wir auch mit der Ebene des Narren deuten, die Ebene der gemeinsamen Steuerung ist eher in die Welt des Magiers zu deutbar. Die sichtbare Ebene ist immer nur ein Spiegel des Narren, die unsichtbare Ebene gehört denen, die sich mit der Ansicht des Narren nicht zufrieden geben. So meinen manche.

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