Ihre „Demokratie“ erweist sich als Truggebilde, als Schein.
Dienstag, 25. Juni 2024 von Adelinde |
Thomas Engelhardt
nimmt Stellung zur Antwort vom 21.02.2002 auf eine Anfrage v. 21.12.2001 des Regierungsdirektors Dr. Graf an den bayerischen Innenminister Dr. Beckstein zur forcierten Einwanderung von Ausländern (Az. FH1-00183/02).
Qu.: Mitteilung des SDV (Schutzbund für das deutsche Volk e. V.) vom 25.04.2024.
Hier die Antwort:
„Staatsminister Dr. Beckstein teilt Ihre Auffassung, daß eine kompensatorische Zuwanderungpolitik zum Ausgleich des Bevölkerungsrückganges entsprechend den Vorstellungen der Bundesregierung (damals rot-grün, Th. E.) nicht in Frage kommt.
Zu Recht weisen Sie darauf hin, daß dies die Integrationsfähigkeit der einheimi-schen Bevölkerung bei weitem überstei-gen würde. […] Im Übrigen ist es für Staatsminister Dr. Beckstein ein zentrales Anliegen, die Identität Deutschlands, die vor allem durch die christlich-abend-ländische Kultur geprägt ist, zu bewahren. […]
Sie können sicher sein, daß sich Staatsminister Dr. Beckstein mit aller Kraft dafür einsetzen wird, daß sich unsere Bürger auch in Zukunft in ihrer Heimat zu Hause fühlen können.“
Welche Worte aus „fernsten Zeiten“!!
Günther Beckstein (* 23. November 1943 Hersbruck), war Politiker (CSU), Mitglied des bayerischen Landtags (1974 bis 2013), 1993-2007 bayerischer Staatsminister des Innern, 2007-2008 bayerischer Ministerpräsident (Kabinett Beckstein).
Dazu Engelhardt:
Günther Beckstein würde mit dieser in seiner Antwort mitgeteilten Auffassung heute wohl zum Beobachtungsfall seines eigenen sog. Verfassungsschutzes werden. Und auch das gilt:
Mit dem Beschluß des sog. Bundesverfas-sungsgerichts v. 17. Januar 2017 zum zweiten NPD-Verbotsverfahren wird jedwedes Bekenntnis zum deutschen Volk als verfassungsfeindlich erklärt (sic.)
Dies stellt letztlich eine Änderung des Grundgesetzes mittels einer neuen Auslegung und Neuinterpretation dar.
Dieses Staatsgebilde BRD, das den Erhalt seines Staatsvolkes als „verfassungsfeindlich“ deklariert und nicht das Wohl des eigentli-chen Souveräns, des deutschen Volkes, sondern dessen Marginalisierung und langfristige Eliminierung auf der Agenda hat, muß als dem deutschen Volk feindlich gegenüber stehende Gewalt klassifiziert werden.
Hieraus erwachsen kurz- und mittelfristig weitere Schlußfolgerungen:
Eine Vielzahl belegbarer staatlicher Willkürmaßnamen wie Vereins- und Organisationsverbote,
polizeiliche Einzelmaßnahmen,
staatsanwaltschaftliche Ermittlungen,
gerichtliche Anklagen schränken die Meinungs- und Organisationsfreiheit bereits erheblich ein.
Darüber hinaus wird der sog. „Rechts-staat“ infolge der Politisierung und Ideologisierung der Judikative, der Legislative und der Exekutive faktisch aufgehoben.
Um so lauter plärren die, die diese Ent-wicklung unkritisch begleiten oder gar aktiv unterstützen, von „Demokratie“ und „Rechtsstaat“.
Insgesamt gesehen und in zusammen-fassender Betrachtung erweist es sich, daß der politische Apparat Bundesdeutschlands, nahezu die gesamte Führungs- und Funktionselite, das heißt die Nomenklatura dieses sich demokratisch nennenden Gebildes namens BRD im Verbund mit den gleichgeschalteten Medien einem Putsch gleich das Land massiv zum Schaden und zum Nachteil der angestammten Bevölkerung verändert. Unmerklich, aber planmäßig, zielgerichtet, organisiert.
Kritiker dieser Entwicklung werden mundtot gemacht, kriminalisiert, stigmatisiert, denunziert, diffamiert, diskreditiert und oft auch existentiell vernichtet. Ihre „Demokratie“ erweist sich als Truggebilde, als Schein. Es ist eine Schwatzbuden-Demokratie.
Daß die Väter des im BRD-Staat geltenden „Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland“ eine solche Entwicklung der ungezügelten und weitestgehend illegalen Einwanderung weder anstrebten noch sich überhaupt vorstellen konnten, scheint klar und muß nicht explizit erläutert werden.
„Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“ – so lautet Artikel 16a des Grundgesetzes. Dieses Grundrecht auf Asyl war für die Mütter und Väter des Grundgesetzes eine Konsequenz aus dem eigenen Erleben in der Zeit des Nationalsozialismus, währenddessen viele politisch oder religiös verfolgte Menschen keine Zuflucht im Ausland fanden.
Die „Väter (und Mütter) des Grundgesetzes“ schufen das Asylrecht eben nicht „aus dem Bewußtsein einer besonderen Verantwortung Deutschlands für gegenwärtige oder künftige Flüchtlinge“, schrieb schon 2009 der inzwischen pensionierte Richter und Experte für Flüchtlingsrecht Paul Tiedemann in seinem einschlägigen Aufsatz.
(Tiedemann, Paul (2009): Das konstitutionelle Asylrecht in Deutschland : ein Nachruf. In: Zeitschrift für Ausländerrecht und Ausländerpolitik, Jg. 29, H. 5/6, S. 2009, 161-167).
