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Die Volkszerstörung in Deutschland schreitet voran.

Nicht nur, daß unser Heimatland mit Millionenmas-sen von Fremden überschwemmt worden ist und weiter überschwemmt wird, nein, wir sind längst so weit, daß die Fremden – juristisch bevorzugt – straflos ihre Verbrechen in Deutschland ausführen dürfen, ihnen somit allmählich die Vorherrschaft in unserer Heimat gewährt wird.

Dies ist ganz offensichtlich eine Maßnahme auf dem weiteren Weg der Vernichtung unseres Volkes, die 1914 mit Kriegsbeginn startete. Wir verloren unsere Lieben, Hab und Gut, bauten wieder auf.

Einen eigenen das Volk schützenden Staat aufzu-bauen, behinderten uns die Alliierten jedoch, die sich uns gegenüber zudem Feindstaatenklauseln vorbehielten, die sie dazu be„rechtigten“, jederzeit – falls wir nicht ihrem System gemäß parierten – ihre Kampfhandlungen gegen uns wieder aufnehmen können.

Hatten wir da schon unser Völkerrecht verloren, so folgt jetzt die Entrechtung des einzelnen Deutschen und die Bevorrechtung von Schwerverbrechern, wenn sie denn den in unser Land eingefluteten Fremdvöl-kern angehören.

Hinzu kommt zu allem Elend, daß wir bei unseren Deutschen grassierende Feigheit mit ansehen müs-sen. Wieder ist es so, wie Schiller in seinem Wal-lenstein schreibt:

„Die Falschheit herrschet, die Hinterlist bei dem feigen Menschengeschlechte …“

Dafür im Folgenden ein Beispiel, das uns

Reinhard Heuschneider

vor Augen führt:

Detlef Gürth (CDU), Pack und Idioten

So unscheinbar der kaum bekannte Justizfall Detlef Gürth anmutet, so deutlich zeigt er im Kleinen die hierzulande herrschenden para-noischen Zustände auf, Auswüchse der ge-zielt antideutschen Zerstörungspolitik.

Die Landtagsabgeordnete der Linken in Sachsen-Anhalt, Henriette Quade, hatte den 65-jährigen Detlef Gürth (CDU) angezeigt. Der Mann ist seit 1990 Abgeordneter des Landtags von Sachsen-Anhalt und damit das dienstälteste Mitglied sowie Alterspräsident des Parlaments.

Sein „Verbrechen“: Nachdem im Sommer 2024 ein afghanischer Messerschlächter in Wolmirstedt einen Landsmann abgestochen und auf weitere ahnungslose Anwesende eingestochen hatte und schließlich von der Polizei erschossen worden war, hatte Gürth mit absolut verständlicher Empörung auf einer Social Media-Plattform geschrieben:

„Gut, daß die Polizei diesen feigen, hin-terhältigen Afghanen erschossen hat. Wir füttern sie durch, und dann ermorden sie unschuldige Menschen. Dieses Pack muß raus aus Deutschland.“

So weit so gut, nicht aber für Gutmenschen, die sich um Messerstecher-Pack offenbar mehr sorgen als um die Sicherheit der Bürger hierzulande. Gürth wurde vor den Richter-tisch des Amtsgerichts Aschersleben zitiert, denn der gutmenschliche Staatsanwalt mein-te, das Wort „Pack“ sei „eine Herabwürdigung der Menschenwürde“ der Afghanen. Eine höchst interessante Feststellung.

Bekanntlich haben – zumindest nach Meinung der BRD-Justiz – hier lebende Afghanen und andere Minderheiten eine Menschenwürde, wir Deutschen aber nicht: Als einst ein bei uns lebender Türke die Deutschen als „Köter-rasse“ beschimpft hatte, sah ein Hamburger Staatsanwalt darin keine Straftat. Das heißt nichts anderes als: Köter sind bekanntlich Tiere, und Tiere haben nun mal keine Men-schenwürde.

Hier zeigt sich die Verachtung der von der BRD-Regierung abhängigen politischen Justiz gegenüber dem einheimischen deutschen Volk. Zudem offenbart sich die angebliche Gleichheit vor dem Gesetz (Art. 3 GG) als glatte Lüge.

Im Fall Gürth wertete die Richterin einerseits die Aussage des Angeklagten als „moralisch verwerflich“ (Afghanen sind ja keine Köter-rasse, sondern Menschen), andererseits werde der afghanischen Bevölkerung das Menschsein nicht abgesprochen. Daher sprach sie – oh Wunder! – den Angeklagten frei.

Und nun zeigte der Freigesprochene sein … hm, ich möchte sagen, sein CDU-Gesicht; im nacheilenden Gehorsam versicherte er nach der Verhandlung gegenüber einem Reporter seine Einsicht und Reue:

„Er hätte den Post so nicht formulieren sollen; er könne fehlinterpretiert wer-den.“ (SPIEGEL online sowie Welt online vom 7. 3. 2025)

Und dann kam er, nach Art des Friedrich Merz, zur Sache:

„Ich möchte auch keinen Beifall von irgendwelchen rechtsextremen Idioten haben.“

Einen solchen habe es nämlich gegeben, und das „belaste“ ihn. Der CDU-Mann hält sich an die Regeln des Narrenhauses BRD:

Ausländische tatsächliche oder potentielle Messerschlächter als „Pack“ zu bezeichnen, gehört sich einfach nicht, hingegen Men-schen, die, wie er selber(!), über die blutige Untat des Afghanen sich empören, als „Idioten“ zu beschimpfen, nur weil sie der Opposition angehören, das findet er in Ordnung.

Und er weiß wehr wohl, daß sein Beleidigen der eigenen Landsleute keine strafrechtlichen Folgen hat, denn die Staatsanwaltschaft, die mit Argusaugen zwar über die „Menschen-würde“ der Afghanen wacht, schert sich kei-nen Deut darum, wenn Deutsche als „Idioten“ beschimpft werden. Der Beifall der Linken Henriette Quade, die ihn angezeigt hat, ist dem CDU-Mann auf alle Fälle sicher.

Diese von typischen Demokraten ausge-schwitzten wirren Denkmuster und Praktiken leuchten ein – allerdings nur Idioten.

 

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