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Politische Justiz!

„Wer die Lüge zu seinem Prinzip macht,
muß die Gewalt zu seiner Methode erheben.“
Alexander Solschenizyn

Reinhard Heuschneider

kennzeichnet unsere sog. Justiz, zu deutsch: „Rechtsprechung“. Die heutige Justiz richtet sich z. T. nach Gesetzen, die mit dem in jedem für Recht und Wahrheit offenen Menschen lebenden Wissen um Gerechtigkeit nicht unbedingt gleichzusetzen sind. Gesetze können durchaus Unrecht bedeuten. Doch ganz gleich: Es gibt Juristen, die nach solchen Gesetzen richten, also auch gegebenenfalls zugunsten von Unrecht.

Lesen wir nun, was Reinhard Heuschneider zu sagen hat:

23. 04. 2026

Offener Brief an

Saarländischer Richterbund
z. Hd. der Vorsitzenden Sirin Özfirat
Franz-Josef-Röder-Str. 15
66119 Saarbrücken

Betr.: Das Skandalurteil der Frau Jennifer Klingelhöfer, Richterin am Landgericht Saarbrücken

Sehr geehrte Frau Özfirat,

das Skandalurteil vom 2. April 2026 der sogenannten Richterin Jennifer Klingelhöfer am Landgericht Saarbrücken rief zahlreiche und mehr als berechtigte Kritik hervor, die erwartungsgemäß von Ihnen bzw. dem saarländischen Richterbund zurückgewiesen wurde. Die Begründungen der Zurückwei-sungen sind nachweisbar falsch.

1.
Sie sagten: „Richter sind persönlich sachlich unabhängig“, das bedeute auch, daß sie nicht abgesetzt werden können, „wenn ein Urteil dem Volk mißfällt.“ (Frankfurter Rundschau – online, 11. 4. 26).

Das entspricht nicht den Tatsachen, was Ihnen auch klar sein muß, da Sie doch Rechtswissenschaft studiert haben. Dem-nach müssen Sie wissen, daß in der BRD keine Gewaltenteilung herrscht.

Der Staatsanwalt ist ohnehin von der Regie-rung weisungsgebunden, der Richter angeb-lich unabhängig, in Wahrheit aber sehr wohl von der Regierung abhängig; Beweis: Der Richter wird vom jeweiligen Justizminister bestellt. Letzterer aber gehört als Minister sowohl der Legislative als auch der Exekutive an, verkörpert also die drei Gewalten in einer Person.

Somit ist die Regierung der Brötchengeber der Richter, was den Richter von den Erwar-tungen und Wünschen der Regierung un-zweifelhaft abhängig macht. Dies bestätigt sogar ein amtierender mutiger Richter, namens Thorsten Schleif, in seinem Buch „Wo unsere Justiz versagt“, Riva.Verlag 2022, S. 170:

„Jeder deutsche Richter verdankt sein Richteramt der deutschen Regierung. Und jeder deutsche Richter weiß, daß seine Karriere abhängt von der deutschen Regierung. Ist es daher verwunderlich, wenn die Umstände bei den Entscheidun-gen der Richter – bewußt oder unbewußt – Berücksichtigung finden?“

2.
Ferner äußerten Sie bzw. der saarländische Richterbund sich dahingehend:

„Ein Strafprozeß habe über die Schuld des Angeklagten im Sinne des Straf-gesetzbuches zu befinden, nicht über eine Schuld im moralischen Sinn. Der Prozeß habe auch nicht die Aufgabe, Opfern einer Straftat Genugtuung zu verschaffen oder bei der Bewältigung von Trauer zu helfen.“

Das sind zwar schöne Worte, doch die BRD-Justiz hält sich nachweisbar nicht daran, vor allem wenn es um Strafprozesse gem. §130 StGB geht, – da wird über die Schuld des Angeklagten nicht im Sinne des Strafge-setzbuches, sondern im jüdischen Sinne befunden. Unter anderen zahlreichen Polit-Strafprozessen haben dies die Strafprozesse gegen Günter Deckert hinreichend bewiesen:

Weil Günter Deckert ein Gutachten des amerikanischen Gaskammer-Experten Fred Leuchter vom Englischen ins Deutsche übersetzte, wurde er am 13. 11. 1992 von der 4. Großen Strafkammer des LG Mannheim zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt (Az: (4) 5 Kls 2/92).

Diese Bewährungsstrafe für eine nicht gewünschte Meinung war dem System nicht hoch genug, weshalb der BGH das Urteil aufhob und an eine andere Kammer des LG Mannheim zurückverwies. Auch hier fiel das Urteil wie vordem aus (Az: (6) 5 Kls 2/92). In der Urteilsbegründung wertete das Gericht

„die Tat als von seinem Bestreben motiviert, die Widerstandskräfte im Deutschen Volk gegen die aus dem Holocaust abgeleiteten jüdischen Ansprüche zu stärken.

Nicht außer Acht gelassen wurde auch die Tatsache, daß Deutschland auch heute noch, 50 Jahre nach Kriegsende, weitreichenden Ansprüchen politischer, moralischer und finanzieller Art aus der Judenverfolgung ausgesetzt ist, während die Massenverbrechen anderer Völker ungesühnt blieben, was, jedenfalls aus der politischen Sicht des Angeklagten, eine schwere Belastung des deutschen Volkes darstellt.“

Ferner bescheinigte das Gericht,

„der Angeklagte hat in der Hauptver-handlung einen guten Eindruck hinter-lassen. Es handelt sich bei ihm um eine charakterstarke, verantwortungsbewußte Persönlichkeit mit klaren Grundsätzen. Seine politischen Überzeugungen, die ihm Herzenssache sind, verficht er mit einem großen Engagement und erheb-lichem Aufwand an Zeit und Energie (…)

Daß sich der Angeklagte auch weiterhin zum Revisionismus bekennt und dies aller Voraussicht nach auch weiter tun wird, vermag ebenfalls keine andere Beurteilung zu rechtfertigen; denn diese Denkmethode beinhaltet nichts Strafbares.“

Und daß die Gefängnisstrafe zur Bewährung ausgesetzt wurde, begründet die Kammer treffend:

„Vielmehr zweifelt die Kammer nicht daran, daß die Bevölkerung in ihrer übergroßen Mehrheit durchaus dafür Verständnis haben wird, daß einem 54-jährigen unbescholtenem Familienvater, dessen Unrecht im Grunde nur in der Äußerung einer Auffassung besteht, die Rechtswohltat der Strafaussetzung zur Bewährung zu Teil wird.“

Da diese Bestrafung dem antideutschen System nicht drakonisch genug war, vor allem aber Deckert von zwei Richtern, die sich wenigstens um Unabhängigkeit bemühten, als charakterfeste Persönlichkeit anstatt als ekelerregendes Monster bezeichnet wurde, wurde nun etwas in Gang gesetzt, was die BRD-Justiz unzweifelhaft als Werkzeug eines totalitären Systems offenbart.

Es dokumentiert vor allem den Gehorsam, die Abhängigkeit der Justiz vor fremdherrschaft-lichen – sprich jüdischen – Vorstellungen:

• In einer am 15. 8. 1994 stattgefundenen Versammlung von Richtern am LG Mannheim beschloß die Mehrheit, sich vom Urteil zu distanzieren. An dieser Versammlung sollen von den 64 am LG tätigen Richtern 40 teilgenommen haben.
• Der für das Deckert-Urteil verantwortliche Richter, Dr. Müller, wurde „infolge dauernder krankheitsbedingter Verhinderung“ in die Wüste geschickt.
Gunter Weber, Präsident des Landgerichts Mannheim, richtete an die Jüdische Gemeinde in Mannheim einen Brief, in dem er „um Ent-schuldigung und Nachsicht“ bat!!! Hier hat der Präsident des LG Mannheim den Beweis geliefert, daß die BRD-Richterschaft nicht unabhängig ist, sondern jüdischer Erwar-tungshaltung nachkommt. Man beachte: die damalige Justizministerin hat diesen Skan-dalbrief nie gerügt.
• Auf Richter Orlet, der zwar nicht Vorsit-zender Richter beim Deckert-Prozeß war, aber das Urteil formuliert hatte, konzentrierte sich die schändliche Hexenjagd, bis auch er zur Strecke gebracht und aus dem Richteramt gejagt worden war.
• Der Stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Victor Weber, forderte im Fernsehen Maßnahmen gegen die am Urteil beteiligten Richter!
• In der „Deutschen Richterzeitung, Nr. 9, September 1994, äußerte sich dessen Vor-sitzender Rainer Voss im Leitartikel zum Urteil (zu einem Zeitpunkt, als dieses noch nicht rechtskräftig war und somit einen Eingriff in ein schwebendes Verfahren darstellte) unter der Überschrift: „In Mannheim hat die Justiz versagt“ u.a. wie folgt:

„Ich weiß, daß es normalerweise nicht unsere Aufgabe ist, Urteile zu kommen-tieren oder zu bewerten. Wir haben aus unserem richterlichen Selbstverständnis heraus die in richterlicher Unabhängig-keit ergangenen Urteile zu respektieren.

So ist es auch das erste Mal, daß der Deutsche Richterbund seine Zurückhal-tung aufgegeben hat, weil die Grenze des Hinnehmbaren hier in unerträglicher Weise überschritten worden ist. Das Urteil ist eine Zumutung für alle die-jenigen, die unter den nationalsozia-listischen Verbrechen gelitten haben.

Es ist eine Verhöhnung jener Millionen Opfer, die der Holocaust gefordert hat. Ich empfinde Zorn darüber und schäme mich dafür, daß ein solches Urteil im Namen des Volkes verkündet worden ist.“

Da krochen also Juristen vor der Jüdischen Gemeinde Mannheim zu Kreuze und posaun-ten in die Welt hinaus, die richterliche Unab-hängigkeit dürfe nicht hingenommen werden, weil sie „eine Verhöhnung der NS-Opfer“ sei; sie bekundeten ihre Scham, weil die Richter Dr. Müller und Orlet so weit wie möglich ihrem Gewissen gefolgt sind und das Recht nicht beugen wollten, und forderten und ergriffen Maßnahmen gegen sie.

Daß diese erbärmlichen Justizbeamten – an deren Spitze die Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger stand – Günter Deckert so lange vor den Richtertisch zerrten, bis er zur Höchststrafe von 5 Jahren ohne Bewährung „rechtsgebeugt“ wurde, ist nur die logische Folge.

Frau Özfirat, als die BRD-Justiz sich mit dieser Schande bekleckerte, da steckten Sie noch in den Kinderschuhen, doch da Schänd-lichkeiten dieser Art sich bis in unsere Tage wiederholten, können sie Ihnen nicht verborgen geblieben sein.

Wie äußerten Sie bzw. der saarländische Richterbund sich in o. g. Punkt 2 bezüglich der Skandalrichterin Klingelhöfer doch gleich wieder?

„Der Prozeß habe auch nicht die Aufgabe, Opfern einer Straftat Genugtuung zu verschaffen.“

Der Fall Deckert beweist das Gegenteil: Wenn immer Juden sich als Opfer ausgeben, dann wird der Prozeß zum Schauprozeß und hat die Aufgabe, das Strafgesetzbuch dergestalt zu interpretieren, daß es den Opfern Genug-tuung verschafft.

Und wie artikulierten Sie sich in o. g. Punkt 2 doch gleich? Weil „Richter persönlich sachlich unabhängig“ seien, bedeute das, „daß sie nicht abgesetzt werden können.“

Der Fall Deckert beweist aber das Gegenteil: gerade wenn Richter sich bemühen, tatsäch-lich unabhängig zu urteilen, werden sie vom Richterbund in der Luft zerrissen und, da für Juden angeblich unzumutbar, auf irgendeine Weise gefeuert.

Ein weiteres Beispiel von katastrophaler Abhängigkeit der BRD-Richter ist der Fall Ernst Zündel.

Dr. Ulrich Meinerzhagen war Vorsitzender Richter in dem Prozeß in Mannheim gegen den Revisionisten Ernst Zündel, bei dem der Angeklagte ebenfalls zur Höchststrafe von 5 Jahren verurteilt wurde. Bei seiner Urteilsbe-gründung sagte Meinerzhagen, nachzulesen in der „taz“ vom 9. 2. 2007

„es sei völlig unerheblich, ob der Holocaust stattgefunden habe oder nicht. Seine Leugnung steht in Deutschland unter Strafe und nur das zählt.“

Damit hat Meinerzhagen das Bekenntnis abgelegt, daß es den BRD-Richtern bei Holocaust-Prozessen nicht um Gerechtigkeit und Wahrheit geht, sondern nur nach dem geschriebenen und manipulierbaren Gesetz geurteilt wird, obwohl selbst der Richtereid gem. § 38 DRiG Gerechtigkeit namentlich einfordert.

Hier hätte ein glaubwürdiger Richter die Radbruch‘sche Formel anwenden müssen, statt dessen betätigte sich Meinerzhagen als ein im Richtertalar steckender alttestamen-tarischer jüdischer Prophet. In der „Süddeut-sche Zeitung“ sowie der „National-Zeitung“ vom 9. 3. 2007 ist folgendes nachzulesen:

„Die Stimme des Richters trieft vor Abscheu und Verachtung; er habe das Buch von Thomas Mann ,Das Gesetz‘ gezückt und ,mit bebender Stimme vorgelesen, was Moses dem androht, der sich vor Gottes Geboten abwendet: ,Ich will meinen Fuß aufheben und in den Kot treten den Lästerer.‘“

Das sagten nicht die beiden durchgeknallten Armageddon-Sektierer Donald Trump oder Benjamin Netanjahu, sondern der Vorsitzende Richter Ulrich Meinerzhagen!

Die fünf Bücher Moses sind bekanntlich die Thora („Lehre“), das mosaische Gesetz; sie sind Grundlage für Mischna und den, vor Rassismus gegen Nichtjuden nicht zu über-bietenden Talmud und Schulchan aruch.

Die Handhabung der Thora ist zwar einem Rabbiner oder einem Richter im theokrati-schen Regime Israel angemessen, doch fühlte sich Dr. Meinerzhagen dem mosaischen Gesetz offenbar mehr verpflichtet als der Wahrheit und der Gerechtigkeit.

Die erhebliche Entwertung des Strafge-setzbuches durch den totalitären Polit-Paragraphen 130 StGB ging ihm nicht weit genug. Nach Tröndle/Fischer setzt der Tatbestand der Rechtsbeugung (§ 339 StGB)

„einen bewußten Rechtsbruch im Sinne eines elementaren Verstoßes gegen die Rechtspflege, wobei sich der Täter be-wußt und in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernen muß“,

voraus. Diese Voraussetzung hat Meinerz-hagen in mehreren Punkten zweifellos erfüllt, dennoch wurde er nicht wie die Richter Orlet und Müller in die Wüste geschickt, da er ja im jüdischen Sinne geurteilt hatte. Übrigens, der Kopf dieser Justiz-Hydra war die damalige Bundesjustizministerin Brigitte Zypris.

Da waren Sie, Frau Özfirat, den Kinder-schuhen schon entwachsen, haben wohl studiert und müßten sich eigentlich dieser Schande der Justiz schon bewußt geworden sein.

Ganz sicher aber blieben Ihnen die ekeler-regenden justiziablen Manipulationen nicht verborgen, als das BRD-Regime dazu über-ging, 100 Jahre alte Greise und Greisinnen strafrechtlich zu verfolgen und zu bestrafen, obwohl sie unschuldig und zur falschen Zeit am falschen Ort waren, nämlich als Bedien-stete in deutschen Konzentrationslagern.

Was seit jeher in der zivilisierten Welt ein eherner Grundsatz der Justiz ist: keine Schuld und Verurteilung bei fehlender individueller Schuld bzw. keine Strafe bei fehlendem Gesetz zur Zeit des Begehens (Nulla poena sine lege), – wurde von der politischen BRD-Justiz einfach weggewischt. Schande über die Verantwortlichen!

Dieser Vernichtungsfeldzug gegen die abendländische Rechtskultur wurde mit der Verurteilung des unschuldigen John Dem-janjuk 2011 eingeläutet. Der Angeklagte wurde als alter und kranker Mann ungezählte Male auf der Krankenbahre vor den Richter-tisch in München II geschoben und schließlich wegen Mangel an Beweisen – schuldig(!) gesprochen und zu jahrelanger Kerkerhaft verurteilt.

Diese kaum vorstellbaren, willkürlichen Machenschaften der BRD-Justiz hat sogar der Chefkommentator der Zeitung Welt, Torsten Krauel, damals erkannt und gebrandmarkt, ein Mann, der alles andere als ein soge-nannter „Neonazi“ ist. Er schrieb in welt.de vom 13. 5. 2011 u. a.:

„NS-Prozess: John Demjanjuk – Im Zweifel gegen den Angeklagten: (…) Verurteilt aus Mangel an Beweisen – das ist eine neue Rechtskategorie, eingeführt vom Landgericht München. Demjanjuk konnte kein Einzelfall persönlicher Schuld gerichtsfest nachgewiesen werden (…)

Es ist ja wirklich ein verständlicher Wunsch, die wenigen noch lebenden Täter zu bestrafen. Aber nun, wie in München geschehen, einfach alle in Sobibor Anwesende zu mitschuldigen Mitwissern zu erklären; den Hilfswachen vorzuhalten, sie hätten deshalb eine Rechtspflicht gehabt, aus dem Lager zu fliehen; und die Nichterfüllung dieser lebensgefährlichen Pflicht zu bestrafen – das ist juristische Geschichtsdeutung aus sicherem Hafen.

Wird man nun alle Anwohner der KZ, die damals volljährig waren, wegen unter-lassener Hilfeleistung anklagen? Wird man sie verurteilen, weil sie die Pflicht gehabt hätten zu protestieren – auch dann, wenn die sofortige Erschießung wegen „Zersetzung des Wehrwillens des deutschen Volkes“ die Folge gewesen wäre? Das Urteil gegen John Demjanjuk böte dazu eine Handhabe. Die Richter haben Geschichtspolitik und Strafrecht verwechselt.“

Es war der Vorsitzende Richter Ralph Alt, der keine Skrupel hatte, das Strafrecht mit Ge-schichtspolitik zu verwechseln, und längst ist dieses himmelschreiende Unrecht zum gängigen „Recht“ geworden.

Das Halali auf Unschuldige war eröffnet, und kein Richter hatte bei solchen Schauprozes-sen den Mut –, wie sagten Sie doch, Frau Özfirat? – „persönlich sachlich unabhängig“ zu sein; jeder schielte nach seiner Karriere und fällte das gewünschte Urteil.

Ob John Demjanjuk, Oskar Gröning, Reinhold Hanning, Irmgard Furchner, u. v. a. m., egal ob sie der Wachmannschaft oder dem Sani-tätspersonal angehörten oder als zivilan-gestellte Schreibkräfte dienten – sie wurden, wie in den mittelalterlichen Inquisitions-prozessen, immer für schuldig befunden.

Auch die Tatsache, daß alle Zweifler des Holocaust-Dogmas oft schlimmer als Mörder oder Kinderschänder verfolgt und bestraft wurden – wie etwa Frau Ursula Haverbeck, die bei ihrem letzten Prozeß vor zwei Jahren, 96 Jahre alt und schwerkrank, per Kranken-transport von Vlotho zum Hamburger Land-gericht gekarrt wurde – ist als Schande in die Geschichte der BRD eingegangen.

Hingegen wenn Politiker wegen schwerster Rechtsbrüche zur Verantwortung hätten ge-zogen werden müssen, dann mußten deren weisungsgebundene Brötchennehmer, näm-lich die Staatsanwälte, freilich schweigen, und die von der Exekutive abhängigen Richter hätten sie ohnehin nicht bestraft.

Das sah man nicht erst bei der hochkrimi-nellen Angela Merkel, als sie nach Lust und Laune millionenfach das Grundgesetz 16a brechen durfte, sondern man sah und sieht es immer dann, wenn es jüdische Wünsche zu erfüllen galt und zu erfüllen gilt.

Bereits in den 1950er Jahren brach der damalige Verteidigungsminister und Judenerfüllungsgehilfe Franz Josef Strauß (CSU) in mehrfacher Hinsicht das Gesetz zugunsten Israels.

Stolz berichtete er in seinen Memoiren („Die Erinnerungen“, Siedler Verlag, S. 342f), wie israelische Zionistenführer ihn besuchten, Waffengeschenke forderten und ihm dafür eine Glasperle gaben; Franz Josef war ein-verstanden, beraubte den deutschen Steuerzahler um Milliarden, indem er widerrechtlich und heimlich Waffen aus Bundeswehrdepots „stehlen“ ließ, die dann via Frankreich nach Israel verschifft wurden; Strauß schrieb:

„Eine vorbereitete Liste enthielt das von Israel Gewünschte: Transportflugzeuge, Hubschrauber, Artillerie, Panzerab-wehrraketen. Peres und seine Begleiter fanden bei mir, in voller Kenntnis der für die deutsche Seite damit verbundenen Schwierigkeiten, ein offenes Ohr.

Die Bundeswehr war zwar noch nicht in der Aufbauphase und besaß selbst nur bescheidene Vorräte an Waffen und Gerät, aber ich war bereit, von dem wenigen zu geben, weil ich es als meine Pflicht ansah, Israel in einer schwierigen und bedrohlichen Situation zu helfen.

Erleichtert durch meine Zusage, ver-abschiedeten sich die Israelis zu später Stunde. Als Gastgeschenk hatten sie mir ein antikes Glas vom Berg Karmel und ein Fotoalbum mit Frontaufnahmen aus dem Sinaikrieg mitgebracht. [ein Foto von den israelischen Massakern, die diese in dem palästinensischen Dorf Deir Yassin und vielen weiteren palästinensischen Dör-fern angerichtet hatten, war sicherlich nicht dabei, d. V.]

Meine in Rott bekundete Bereitschaft zur Hilfe für Israel wurde in Bonn in die Tat umgesetzt. Ich informierte Adenauer, der einverstanden war. Eingeweiht wurden Heinrich von Brentano, Heinrich Krone und Fritz Erler, auch ein Vertreter der FDP. Sie alle stimmten zu, die Verant-wortung für diese Hilfsaktion aber blieb bei mir. So hatte ich wenig Rückendek-kung für ein Vorgehen, das in allem dem Haushaltsrecht zuwiderlief.

Wir haben die Israel zugesagten Geräte und Waffen heimlich aus den Depots der Bundeswehr geholt und hernach als Ab-lenkungsmanöver bei der Polizei in einigen Fällen Diebstahlsanzeige erstattet.

Hubschrauber und Flugzeuge wurden ohne Hoheitszeichen nach Frankreich geflogen und von Marseille aus nach Israel verschifft. Besonders hilfreich war mir der damalige Referent in der Ab-teilung Verteidigungswirtschaft, Oberst, später Brigadegeneral Herbert Becker, ein Ostpreuße, dessen entschlossenes ‚Herr Minister, machen wir!‘ ich immer noch im Ohr habe.

Insgesamt haben wir Israel damals Lieferungen im Wert von 300 Millionen Mark – heutiger Wert 1,2 Milliarden [und der gegenwärtige Wert? 10 Milliarden € oder mehr? d.V.] – zukommen lassen, ohne Bezahlung dafür zu verlangen. Was heute unvorstellbar wäre: Die Aktion blieb geheim, und dies für fast sieben Jahre. Erst 1964, unter Erhard, kam die Geschichte hoch, als es um Panzerlie-ferungen nach Israel ging.“

Täuschen und Bestehlen des stets zum Täter herabgewürdigten eigenen deutschen Volkes zugunsten Israels, das damals wie heute ausschließlich als Opfer betrachtet und be-handelt wird, und das mit der Aneignung Palästinas und zusätzlich unentwegten Landraubes palästinensischen Bodens Täter war und Täter ist.

Mit dem CSU-Mann Franz Josef Strauß hat die BRD den Waffengeschenks-Wahnsinn für das aggressive Israel eingeleitet, mit einer gan-zen Flotte von Atomwaffen tragfähigen U-Booten wurde er, unter der Verantwortung des SPD-Mannes Peter Struck, überdimen-sional fortgesetzt.

Und dieser Tod bringende Wahn hält bis heute an. Erst dieser Tage wurde wieder ein hauptsächlich vom deutschen Steuerzahler finanziertes U-Boot dem Völkermörderland Israel übergeben. Das verstößt zwar gegen bestehende Gesetze, hat aber die Justiz, als Werkzeug und Brötchennehmer des BRD-Regimes, nicht zu bekümmern.

Bereits 2003 sagte der israelische Militärhistoriker Martin von Crefeld dem „Guardian“ sowie „The Jordan Times“ vom 05. 11. 2003:

„Wir verfügen über mehrere hundert Atomsprengköpfe und Raketen und können sie auf Ziele in jede Richtung abfeuern, vielleicht sogar auf Rom. Die meisten europäischen Hauptstädte sind Ziel unserer Luftwaffe (…) Wir haben die Fähigkeit, die Welt mit in den Abgrund zu reißen. Und ich kann Ihnen versichern, dass dies geschehen wird, wenn Israel fällt.“

Und heute ist Israel mit seinem Vasall USA dabei, die Welt in Brand zu setzen, und das BRD-Regime samt seiner Hilfsorganisationen macht sich durch seine antideutsche und pro-zionistische Politik mitschuldig.

Antideutsch sind aber nicht nur die von mir aufgezeigten Holocaust-Prozesse, sondern auch die in der Regel geführten Strafpro-zesse, bei denen der Täter „Migrationshin-tergrund“ hat. Bevor die Invasion 2015 hereinbrach, waren Urteile wegen angeblich krankheitsbedingter Unschuld des Täters die Ausnahme, heute sind sie fast zur Regel geworden.

Ich darf davon ausgehen, daß Ihnen, Frau Özfirat, bekannt ist, daß nach § 6 VStGB die kulturelle und physische Zerstörung der Identität eines Volkes – wie dies seit spä-testens 2015 in der BRD betrieben und durch Kuschelurteile der Justiz unterstützt wird – den Tatbestand des Völkermordes erfüllt.

Wenn Sie also meinen, das Skandalurteil von Frau Jennifer Klingelhöfer entschuldigen zu müssen, noch zusätzlich mit dem Märchen, BRD-Richter seien unabhängig, dann kann dies nicht unwidersprochen hingenommen werden.

Mit freundlichen Grüßen

gez.: Reinhard Heuschneider

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