Anmerkungen zu Deutschland 2. Teil
Sonntag, 30. November 2025 von Adelinde
Thomas Engelhardt
bringt hier den 2. Teil seiner Anmerkungen zu Deutschland:
1949 wurde durch den Parlamentarischen Rat die amtliche Bezeichnung „Bundesrepublik Deutschland“ eingeführt. Diese sollte zum einen in Abgrenzung zur SBZ/DDR den Alleinvertretungsanspruch des westdeut-schen Staates, zum andern dessen bundes-staatlichen Charakter zum Ausdruck bringen.
Die Staatsbezeichnung stand fest, die Bundeshauptstadt Bonn ebenso. Der neue Staat aber existierte noch immer nicht. Der 23. Mai 1949 wird heute allgemein als der Gründungstag der Bundesrepublik angesehen – obwohl an diesem Tag die Gründung des neuen Staates nicht erfolgte, gar nicht erfolgen konnte.
Denn die Organe dieses neuen Staatsgebil-des, der sog. Bundestag und der Bundesrat, existierten noch gar nicht (sic.). Der Aufbau der sog. Bundesorgane begann erst am 14. August 1949 mit der ersten Wahl zum 1. Deutschen Bundestag.[1]
Die konstituierenden Sitzungen von Bundes-tag und Bundesrat fanden am 7. September 1949 in Bonn statt (entsprechend Art. 123 Abs. 1 Grundgesetz). Der eigentliche (und tatsächliche) Staatsgründungstag ist demzu-folge der 7. Sept. 1949 und nicht wie immer wieder behauptet der 23. Mai 1949.
Aufgezeigt werden sollte, daß dieser Staat „BRD“ allen anderslautenden Verlautbarungen und Interpretationen zufolge weder demo-kratisch legitimiert ist noch seine Gründung und Konstituierung allgemeinen Rechtsauf-fassungen entsprechend erfolgte.
(1) Eine verfassungsgebende Versammlung wurde nicht einberufen.
(2) Die (West-)Deutschen hatten keine Möglichkeit, Mitglieder einer verfassungs-gebenden Versammlung in geheimer, unabhängiger und freier Wahl zu wählen.
(3) Ein Verfassungsreferendum des west-deutschen Teils des deutschen Volkes war von Beginn an nicht vorgesehen.
Dennoch gilt: Auch wenn die Gründung dieses Staatsgebildes BRD auf Unrecht, Willkür und Gewalt fußt, ist die Existenz dieses Staates aufgrund der normativen Kraft des Faktischen anzuerkennen und letztlich Realität.
Ein Beharren auf die vermeintliche Existenz des nicht mehr existierenden (oder anderen Ansichten zufolge lediglich handlungsun-fähigen) Deutschen Reiches lähmt eher als daß es bei der Auseinandersetzung mit den politisch maßgeblichen Kräften Großwest-deutschlands nutzen könnte.
Vor einigen Wochen ergab sich am Rande eines Treffens volkstreuer national-patrioti-scher Kräfte ein nicht uninteressantes Ge-spräch mit einem Reichsbürger.
Sein zentrales Argument, daß das Deutsche Reich 1945 nicht untergegangen wäre, lau-tete, daß im Mai 1945 lediglich die Deutsche Wehrmacht kapituliert hätte, nicht jedoch die Waffen-SS.
So interessant auch dieses Argument zu-nächst scheinen mag, ändert es nichts, aber auch gar nichts an der Tatsache, daß die Kriegssieger im Frühjahr 1945 Deutschland zertrümmerten.
Es muß daher seltsam anmuten, die norma-tive Kraft des Faktischen auszublenden und auf der Fortexistenz des Deutschen Reiches zu beharren. Ebenso wenig greift der Verweis auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Juli 1973 (»Zum rechtlichen Fortbe-stand des „Deutschen Reichs“«).[2]
Dieses Urteil wird in der Regel falsch inter-pretiert. Gegenstand des Verfahrens war nicht die Feststellung, ob das Deutsche Reich fortbesteht oder nicht, sondern der Grund-lagenvertrag zwischen der Bundesrepublik und der DDR. Festgestellt werden sollte die Rechtmäßigkeit dieses zwischen beiden Teilstaaten abgeschlossenen Vertrages.[3]
Am 15. Juni 1972 nahm die damalige SPD-geführte Regierung (Bundesregierung Brandt/Scheel) Verhandlungen mit der Regierung der DDR über einem Grundlagenvertrag auf, um die Beziehungen beider deutscher Staaten zueinander für die Zeit der Teilung zu regeln.
Die Gespräche wurden für die Bundesregie-rung von Staatssekretär Egon Bahr und für die Regierung der DDR von Staatssekretär Michael Kohl abwechselnd in Ost-Berlin und in Bonn geführt.
Wegen der vorgezogenen Bundestagswahl am 19. November 1972 standen die Verhandlun-gen unter großem Zeitdruck. Trotzdem konnten sich beide Seiten bereits am 8. No-vember 1972 über den Vertragstext verstän-digen.[4]
Mit dem Inkrafttreten des Grundlagenvertrags war die beziehungslose Zeit zwischen den beiden deutschen Staaten beendet und bis zur Wiedervereinigung 1990 durch einen neuen Modus Vivendi abgelöst worden. Der Grundlagenvertrag bedeutete jedoch keine völkerrechtliche Anerkennung der DDR durch die BRD.
Einige Staats- und Völkerrechtler interpre-tieren diesen Grundlagenvertrag (geschlossen am 21. Dezember 1972 und am 11. Mai im Bundesstag zugestimmt bzw. 13. Juni 1973 von der DDR ratifiziert, in Kraft getreten am 21. Juni 1973) zwischen beiden deutschen Teilstaaten[5] als das eigentliche Ende der Existenz des Deutschen Reiches.
Daß das Deutsche Reich angeblich fortbe-steht, wurde 1973 im Text des Urteils deutlich gemacht:
„… daß das Deutsche Reich den Zusam-menbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okku-pationsmächte noch später unterge-gangen ist“.
Es handelt sich hierbei wohlgemerkt um Beurteilungen und Interpretationen bundes-deutscher Juristen. Diese aber denken und handeln keineswegs unabhängig wie ge-meinhin angenommen. Bundesverfassungs-richter handeln im Auftrag des Staates, dem sie dienen. Mehr noch.
Sie gehören zu den Führungseliten dieses Staates, sind in hohem Maße existentiell abhängig und gehören zu den geistigen Stützen desselben.
Wenn heutige Reichsbürger sich auf ein Urteil eben dieses höchsten Gerichts des bundes-deutschen Staates berufen und unkritisch wiederholen, daß das Deutsche Reich 1945 n i c h t untergegangen wäre, wird diese Falschbehauptung dadurch nicht wahrer.
Es braucht deshalb auch keiner neuen Wiederholungen von wem auch immer, um ein Luftschloß mit Leben zu erfüllen. In der Zeit von 1945 bis 1949 existierte kein deutscher Staat.
Die Kriegssieger herrschten unumschränkt und etablierten ein brutales, hartes und unbarmherziges Besatzungsregime, dem in den Westzonen etwa 800.000, in der SBZ 600.000 Menschen zum Opfer fielen.[6]
Die Nachkriegsjahre waren von allgemeiner Rechtlosigkeit, Gewalt, Übergriffen, Plün-derungen, Enteignungen, Unsicherheit, ungesicherter Ernährungslage, fehlender medizinischer Versorgung gekennzeichnet.
Angesichts dieser historischer Tatsachen zu fabulieren, das Deutsche Reich wäre 1945 nicht untergegangen, sondern nur hand-lungsunfähig gewesen ist, ein ausgesprochen theoretischer Ansatz.
Juristisch mag es von Belang sein anzuneh-men, daß das Deutsche Reich die Kapitulation der Streitkräfte überdauert hätte. Und bis heute ist diese Frage tatsächlich nicht ab-schließend geklärt.[7]
Deshalb mag es auch durchaus berechtigt erscheinen, vom Fortbestehen des Deutschen Reiches auszugehen. Alle historischen Fakten sprechen jedoch gegen diese Annahme!
Die Herrschaftsgewalt in Deutschland lag ab 1945 in der Hand des sog. „Alliierten Kon-trollrates“.[8]
Die Besatzungsherrschaft wurde in erster Linie mittels einer Vielzahl von sog. Kon-trollratsgesetzen ausgeübt.
Kontrollratsgesetze sind die in den Jahren 1945 bis 1948 in Ausübung der Besatzungs-regimes der vier Siegermächte vom sog. Alliierten Kontrollrat erlassenen Gesetze („zur Überwindung des Nationalsozialismus und Militarismus in ganz Deutschland“).
Die alliierte Gesetzgebung umfaße darüber hinaus eine Reihe von Proklamationen, Befehlen, Direktiven und Instruktionen. Den heutigen Bundesdeutschen sind diese von den Alliierten den besiegten Deutschen auferlegten Bedingungen und Grundsätze heute meist nicht bekannt und nicht geläufig.
Ein Grund, weshalb landauf landab heute jeder von Befreiung faselt, die 1945 vorgeblich stattgefunden haben soll.[9]
Die Alliierten verletzten mit ihren Maßnah-men, Eingriffen, Vorschriften, Grundsätzen, erlassenen Bedingungen und den von ihnen vorgenommenen administrativen Verände-rungen, die vorgeblich sämtlich der Entna-zifizierung, Entmilitarisierung und Umer-ziehung dienen sollten, die Prinzipien und Regularien der Haager Landkriegsordnung. Auch das war jedoch kein Thema in der großwestdeutschen BRD.
Auf dem Gebiet der Deutschen Demokrati-schen Republik wurden die Kontrollratsge-setze durch einen Beschluß des Ministerrates der UdSSR vom 20. September 1955 aufge-hoben.
In der Bundesrepublik Deutschland blieben die Gesetze dagegen in Kraft, insofern sie nicht durch andere Bestimmungen aufge-hoben wurden (sog. vorkonstitutionelles Recht).
Mit der sog. Berliner Erklärung der Vier Mächte (Juni-Deklaration der Alliierten vom 5. Juni 1945) übernahmen die Kriegssieger auch die politische Gewalt in Deutschland (Übernahme der obersten Regierungsgewalt in Deutschland)[10].
In fünfzehn Artikeln wurden Forderungen formuliert, die Deutschland auferlegt wurden und sofort zu erfüllen waren.[11]
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Anmerkungen
[1] Die erste Bundestagswahl 1949 fand am 14. August 1949 statt.
[2] Im Urteilsspruch vom 31. Juli 1973 erklärte das Bundesverfassungsgericht den Grundlagenvertrag zwischen der sog. Bundesrepublik und der „DDR“ als „in der sich aus den Gründen ergebenen Auslegung mit dem Grundgesetz für vereinbar“. Der Vertrag sei kein Vertrag über die Teilung Deutschlands, so die damalige Interpretation.
Qu.: BVerfG, Urteil vom 31. Juli 1973, Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, 36. Band, 1 (15f.) = Neue Juristische Wochenschrift 1973, 1539. Das BVerfG hat in seinem Urteil zum Vertrag vom 21. Dezember 1972 über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik festgestellt: Das Grundgesetz geht davon aus, „daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist“. Mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland sei nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet worden, sondern „ein Teil Deutschlands neu organisiert […].“
Die Bundesrepublik Deutschland sei demnach also nicht ‚Rechtsnachfolger’ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat ‚Deutsches Reich’, – in Bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings nur „teilidentisch“, so daß insoweit diese Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. Das BVerfG hat diese Rechtsprechung seit der Wiedervereinigung nicht geändert. Mit dem Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland zum 3. Oktober 1990 ging die Deutsche Demokratische Republik im Rahmen einer sogenannten Staateninkorporation unter. Das Territorium der Bundesrepublik erweiterte sich um das Gebiet der neuen Bundesländer. Am Fortbestand des Deutschen Reichs in der Gestalt der Bundesrepublik Deutschland änderte sich durch den Beitritt nichts. (weiterführend: Ingo von Münch: Deutschland: gestern – heute – morgen – Verfassungsrechtliche und völkerrechtliche Probleme der deutschen Teilung und Vereinigung, Neue Juristische Wochenschrift 1991, 865).
Siehe auch: Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste, Dokumentation Zum rechtlichen Fortbestand des „Deutschen Reichs“, Nr. WD 3 – 292/07, Berlin: Deutscher Bundestag, FB Verfassung und Verwaltung, 2007.
[3] Beide Staaten Bundesrepublik Deutschland und DDR werden in der veröff. Literatur als deutsche Teilstaaten bezeichnet. Sowohl der Weststaat als auch der mitteldeutsche Staat waren jedoch Suzerän- und Modellstaaten der Kriegssiegermächte. Deutsch waren sie, beide unter alliierten Vorbehalts-, Aufsichts- und Kontrollrechten stehend, allenfalls dem Namen nach. Historisch können diese von den Kriegssiegern zum Zweck der Beherrschung der Deutschen gegründeten Staatsgebilde mit den französischen Modellstaaten der apoleonischen Zeit verglichen werden (Königreich Westphalen 1807-1813, Großherzogtum Berg 1806-1813, Großherzogtum Frankfurt 1810-1813), in gewisser Weise möglicherweise sogar mit dem seit 1939 unter deutscher Herrschaft stehenden Protektorat Böhmen und Mähren. Alle in der Vergangenheit Beteiligten, darunter zuvorderst und ganz besonders heutige bundesdeutsche Politiker, werden einen solchen Vergleich strikt ablehnen und Widerspruch einlegen.
[4] Gegen die überwältigende Mehrheit der CDU/CSU-Opposition stimmte die Regierungskoalition am 11. Mai 1973 dem Grundlagenvertrag im Bundestag zu. Nachdem er auch den Bundesrat passiert hatte, konnte der Vertrag am Juni 1973 in Kraft treten. Aus Sicht von CDU und CSU gab die Bundesregierung damit das Ziel der Wiedervereinigung auf.
[5] Ab Juni 1945 (Berliner Erklärung v. 5.06.1945 ) bis 1949 (doppelte Staatsgründung am 7.09.1949 bzw. 7.10.1945) wurde Deutschland faktisch als Kondominium der Alliierten beherrscht. Die von den Kriegssiegermächten 1949 auf deutschem Territorium geschaffenen neuen Staatsgebilde stellten Modellstaaten der jeweiligen alliierten Mächte dar. Bei genauerer Betrachtung erweisen sich diese als Protektorate. Der mittdeldeutsche Zwangsstaat sowjetischer Provenienz ebenso wie der Weststaat, der den Begriff Deutschland anmaßender- und unberechtigterweise in seiner Staatsbezeichung verwendete. Beide Staatsgebilde waren alles andere als deutsch bzw. deutschgeprägt. Vgl. Fußn. 12.
[6] Siehe hierzu auch: NN (Autorenkollektiv): Großdeutschland am Galgen. (unveröff. Manuskript), o. O. u. o. J., [ca. 2001]. nm.: Die in der veröff. Lit. gemachten Zahlenangaben insbesondere auch zu den Opferzahlen in den Westzonen weichen zum Teil erheblich voneinander ab. Auffällig ist eine Minderung und Marginalisierung der tatsächlichen Opferzahlen (Stichworte Rheinwiesenlager, Hungerwinter 1946/1947, hohe Kindersterblichkeit in den Nachkriegsjahren, ungenügende Ernährungslage, Internierungslager etc.). Zu den Bevölkerungsverlusten insgesamt vgl. Heinz Nawratil: Die deutschen Nachkriegsverluste. Vertreibung. Zwangsarbeit. Kriegsgefangenschaft, Stalins deutsche Kzs (überarbeitete und erweiterte Neuauflage). Graz: Ares-Verlag, 2008.
[7] Nach der Dismembrationstheorie würde gelten, dass das Deutsche Reich in die beiden deutschen Staaten Bundesrepublik und DDR zerfallen sei, von denen keiner mit dem Deutschen Reich identisch sei, und das Deutsche Reich daher aufgehört habe zu existieren. Der genaue Zeitpunkt erscheint bis heute unsicher (1949, 1954/1955, 1973). Gemäß der Debellationstheorie wäre das Deutsche Reich infolge der occupatio bellica Deutschlands durch die alliierten Streitkräfte untergegangen, spätestens aber mit der Vier-Mächte-Erklärung v. 5. Juni 1945, mit der die Kriegssieger die vollständige und oberste Regierungsgewalt übernahmen. Mit der Vier-Mächte-Erklärung (Berliner Erklärung) wiederholten die Alliierten die militärischen Kapitulationsbedingungen und legten die Bedingungen der Besatzungspolitik fest: „In Anbetracht der Niederlage Deutschlands“, unterwerfe sich das besiegte Land „allen Forderungen, die ihm jetzt oder später auferlegt werden“. Darüber hinaus wurde festgelegt, daß mit der Kapitulation Deutschlands sämtliche „Befugnisse der deutschen Regierung, des Oberkommandos der Wehrmacht und der Regierungen, Verwaltungen oder Behörden der Länder, Städte und Gemeinden“ an die Siegermächte übergegangen waren. Deutschland hatte damit seine staatliche Souveränität verloren und bildete ein von den Alliierten beherrschtes Kondominium. Vgl. Fußn. 12.
Mit Debellatio bzw. Debellation (lat. für ‚vollständige Besiegung‘, ‚Kriegsbeendigung‘; zu bellum ‚Krieg‘), auch kriegerische Niederwerfung, bezeichnet man das durch vollständige Zerstörung und militärische Niederringung eines feindlichen Staates herbeigeführte Ende eines Krieges. Die (inzwischen jedoch veraltete) völkerrechtliche Debellatio-Definition (eigtl. Völkergewohnheitsrecht) beinhaltete, daß ein militärisch vollständig besiegter Staat, dessen Institutionen zerstört sind, keinVölkerrechtssubjekt mehr ist.
Als Voraussetzung für eine Debellation gilt, daß eines der drei für einen Staat konstitutiven Elemente durch kriegerische Handlungen verloren gegangen ist, also die Staatsgewalt, das Staatsvolk oder das Staatsgebiet. Nach 1945 wurde seitens (west-)deutscher Stellen bestritten, daß infolge der Kriegsniederlage die Staatsgewalt ersetzt worden sei (diese Interpretation steht jedoch in Widerspruch zu den historischen Tatsachen). (jedoch erfolgten Annexionen von Teilgebieten Deutschlands).
Der US-Amerikaner Hans Kelsen (aus Prag stammender tschechischer Jude!) hatte bereits 1944 geschrieben, dass im Falle einer occupatio bellica Deutschlands durch die Alliierten, bei der die Staatsgewalt verdrängt wird, diesen nach der Haager Landkriegsordnung ein bestimmtes Maß an Verwaltungsbefugnissen zu fallen müßte.
Lit.: Hans Kelsen: The International Legal Status of Germany to be established immediately upon Termination of the War. In: American Journal of International Law (AJIL), 38 (1944), S. 689 ff. of Berlin. In: Ebda., 39 (1945), S. 518 ff.
Nach allgemeiner Anschauung (Völkerrecht, das eigtl. als Völkergewohnheitsrecht bezeichnet werden müßte) muß einer Ersetzung von Staatsgewalt ein Akt der Unterwerfung (debellatio) vorausgegangen sein. Aber weder stellte die Kapitulation der deutschen Streitkräfte im Mai 1945 einen formalen Unterwerfungsakt deutscher Stellen dar noch wurde die Vier-Mächte-Erklärung vom 5. Juni 1945 von einem solchen formalen Akt deutscher Stellen bekleidet.
[8] Alliierter Kontrollrat, gegründet am 5.06.1945 (Berliner Viermächteerklärung). Der Alliierte Kontrollrat beschloß bis 1948 in über 80 Sitzungen über einhundert Proklamationen, Gesetze, Befehle, Direktiven und Instruktionen für die vier Besatzungszonen. Die drei alliierten Militärgouverneure für die westlichen Besatzungszonen waren der französische General Pierre Koenig (* 1898, † 1970, Militärgouverneur 1945–1949), der britische General Brian Robertson, * 1896, † 1974, Militärgouverneur 1947–1949) und der US-amerikanische General Lucius D. Clay (* 1898, † 1978, Militärgouverneur 1947–1949). Der Alliierte Kontrollrat für Deutschland trat am 30. Juli 1945, während der Konferenz von Potsdam, zu seiner ersten Sitzung zusammen. Der Alliierte Kontrollrat trat als Souverän über Deutschland letztmalig im Jahre 1990 zusammen.
[9] „Deutschland wird nicht besetzt zum Zwecke seiner Befreiung, sondern als ein besiegter Feindstaat. Ihr Ziel ist nicht die Unterdrückung, sondern die Besetzung Deutschlands, um gewisse wichtige alliierte Absichten zu verwirklichen. Bei der Durchführung der Besetzung und Verwaltung müssen Sie gerecht, aber fest und unnahbar sein. Die Verbrüderung mit deutschen Beamten und der Bevölkerung werden Sie streng unterbinden.“
Qu.: Direktive JCS 1067 der US-amerikanischen Joint Chiefs of Staff zur Besatzungspolitik an die Combined Chiefs of Staff (CCS) in Deutschland. Trotz mehrfacher Überarbeitungen abgelehnt. Im April 1945 wurde die sechste Fassung JCS 1067/6 in Kraft gesetzt (gültig nur für die US-Streitkräfte). Sie löste die Combined Directive For The Military Government in Germany Prior To Defeat Or Surrender, abgekürzt CCS 551, ab, die für die Zeit vor der deutschen Kapitulation galt. JCS 1067 legte die Grundlinien der US-amerikanischen Besatzungspolitik für die erste Zeit nach der Kapitulation Deutschlands fest. Ihre Bestimmungen blieben bis zum Inkrafttreten der Direktive JCS 1779/1 im Juli 1947 gültig. https://de.wikipedia.org/wiki/JCS_1067 https://de.wikipedia.org/wiki/JCS_1779
[10]engl. „supreme authority“.
[11] Wortlaut der 15 Artikel in: „Erklärung in Anbetracht der Niederlage Deutschlands und der Übernahme der obersten Regierungsgewalt hinsichtlich Deutschlands durch die Regierungen des Vereinigten Königreichs, der Vereinigten Staaten von Amerika und der Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken und durch die Provisorische Regierung der Französischen Republik“ [vom 5. Juni 1945]. http://www.documentarchiv.de/in/1945/niederlage-deutschlands_erkl.html
Werter Herr Engelhardt,
erstmal mein Dank für Ihre ausführlichen Anmerkungen zu Deutschland. Aus ihren Darlegungen geht klar hervor, daß die BRD eine alliierte Gründung ist, die ohne Zustimmung des Deutschen Volkes erfolgte. Zum Großteil auch gegen dessen Willen.
Zweitens ist festzustellen, daß die BRD bis heute keine volle Souveränität besitzt.
Drittens hat sie sich die BRD – durch Beitritt zur UNO – zum Feindstaat bzw. zur Feindorganisation des Deutschen Reiches erklärt. Dasselbe gilt auch für die DDR, auch wenn sie mittlerweile in der BRD aufgegangen ist. Im übrigen ist der Fortbestand der UNO-Feindstaatenklausel ein Indiz dafür, daß das Deutsche Reich doch noch irgendwie existiert.
Viertens: Auch in ihrer konkreten Politik handeln die offiziellen Organe der BRD fortgesetzt sowie mit Vorsatz gegen die Interessen des Deutschen Volkes – offensichtlich auf versteckte Anweisung.
Doch selbst wenn das Deutsche Reich zertrümmert ist – ein Vorhaben das möglicherweise doch nicht so ganz geklappt hat – bleibt immer noch das Deutsche Volk mit seinen natürlichen Rechten bestehen.
Die BRD ist somit nicht der Staat des Deutschen Volkes, sondern allenfalls ein unter der Suzeränität, d.h. der Oberherrschaft eines anderen Staates oder einer anderen Macht stehendes Gebilde, das dem Deutschen Volk aufgenötigt wurde und dessen Zweck es ist, das Deutsche Volk – notfalls mit staatlichem Terror – an seiner politischen Willensbildung zu hindern und auf diese Weise jedes souveräne Bestreben des Deutschen Volkes zu sabotieren. Eine Abhängigkeit allerdings, die nach außen äußerst raffiniert versteckt wird (vgl. hierzu die Tatsache, daß es für Angehörige der BRD weder einen Personenausweis noch eine klare staatliche Zuordnung gibt. Ein weiteres Indiz.) Nicht umsonst hat der Staatsrechtler Prof. Dr. Carlo Schmid in seiner Grundsatzrede vor dem sog. Parlamentarischen Rat am 8. September 1948 betont: „Wir haben keinen neuen Staat zu gründen.“ Ein folgenschwerer Satz. Weiter führte er aus:
„…wo ein Volk sich unter Fremdherrschaft und unter deren Anerkennung zu organisieren hat, konstituiert es sich nicht – es sei denn gegen die Fremdherrschaft selbst -, sondern es organisiert sich lediglich, vielleicht sehr staatsähnlich, aber nicht als Staat im demokratischen Sinn. (…). Diese Organisation als staatsähnliches Wesen kann freilich sehr weit gehen. Was aber das Gebilde von echter demokratisch legitimierter Staatlichkeit unterscheidet, ist, daß es im Grunde nichts anderes ist als die Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft; denn die trotz mangelnder voller Freiheit erfolgende Selbstorganisation setzt die Anerkennung der fremden Gewalt als übergeordneter und legitimierter Gewalt voraus. Nur wo der Wille des Volkes aus sich selber fließt, nur wo dieser Wille nicht durch Auflagen eingeengt ist durch einen fremden Willen, der Gehorsam fordert und dem Gehorsam geleistet wird, wird Staat im echten demokratischen Sinne des Wortes geboren.
Wo das nicht der Fall ist, wo das Volk sich lediglich in Funktion des Willens einer fremden übergeordneten Gewalt organisiert, sogar unter dem Zwang, gewisse Direktiven dabei befolgen zu müssen, und mit der Auflage, sich sein Werk genehmigen zu lassen, entsteht lediglich ein Organismus mehr oder weniger administrativen Gepräges. Dieser Organismus mag alle normalen, ich möchte sagen, «inneren» Staatsfunktionen haben; wenn ihm die Möglichkeit genommen ist, sich die Formen seiner Wirksamkeit und die Grenzen seiner Entscheidungsgewalt selber zu bestimmen, fehlt ihm, was den Staat ausmacht, nämlich die Kompetenz der Kompetenzen im tieferen Sinne des Wortes, das heißt die letzte Hoheit über sich selbst und damit die Möglichkeit zu letzter Verantwortung. Das alles hindert nicht, daß dieser Organismus nach innen in höchst wirksamer Weise obrigkeitliche Gewalt auszuüben vermag.“
Sich gegen die Fremdherrschaft zu konstituieren, das wäre nun freilich eine Option, die unter allen Umständen verhindert werden soll. Die zunehmend hysterischere Verfolgung jeglicher nationaler Opposition in der Groß-BRD beweisen dies. Anscheinend sieht die BRD ihren Auftrag darin, daß Deutsche Volk – als natürlichen Träger aller seiner Rechte, einschließlich seiner staatlichen Rechte und Ansprüche, die sich auf das Deutsche Reich gründen – auf möglichst elegante Weise auch physisch auszulöschen. Das ist schwer zu verdauen, aber beliebige Stadtbildbesichtigungen veranschaulichen dies mit aller alarmierenden Deutlichkeit.
Die von Ihnen erwähnte normative Kraft des Faktischen, d.h. die historische Machtkonstellation, die diese Faktizität begründet, ist allerdings u.a. abhängig von den inneren und äußeren Vorgängen und Entwicklungen z.B. im deutschlandfeindlichen Lager, und kann daher auch umgekehrt werden, solange von deutscher Seite – von welcher ist dabei egal – gegen die alliierte Vernichtungspolitik Widerstand geleistet wird. Deswegen ist dies – zum Glück! – kein wirkliches Argument. D.h., ob wir diese Faktizität anerkennen oder nicht, ist allein unsere Entscheidung. Der Rest wird durch Macht bzw. durch die jeweilige historische Konstellation entschieden.
Im übrigen könnte sich auch eine, wie im Falle der BRD, abhängige Regierung durchaus entscheiden, ihre Souverränität voll in Anspruch zu nehmen, wenn die Bedingungen dafür günstig sind. Einer der Gründe, weswegen man die AfD so fürchtet, obwohl diese – in Teilen – bereits zum Feind übergelaufen ist.
Dieser Teil der Geschichte ist allerdings noch nicht entschieden. Wir werden sehen, wie es weitergeht.
In jedem Falle ist es richtig, die Rechte des Deutschen Reiches nicht einfach aufzugeben, auch wenn dies im Augenblick obsolet erscheint.
Die Geschichte ist jedenfalls noch lange nicht zu Ende und hält für alle Beteiligten – davon können wir ausgehen – noch große Überraschungen bereit.
Die Frage der Taktik ist dabei allerdings noch nicht entschieden. Diese steht auf einem vollkommen anderen Blatt. Es wird noch Gelegenheit geben, sich darüber auszutauschen. Auch über diverse untauglichen Versuche, die Souveränität des Deutschen Reiches wiederherzustellen.
Es interessiert mich nicht, was irgend welche Feinde und Verräter beschließen. Schon gar nicht, was jüdische Winkeladvokaten sagen.
Das Deutsche Volk hat niemals die Auflösung des Deutschen Reiches beschlossen!
Diese BRD wurde im Auftrag des Feindes errichtet, und wenn ein BRD Gericht behauptet, die BRD wäre identisch mit dem DR, dann ist das so, wie die Mafia, die sich selber als ehrenwehrte Gesellschaft bezeichnet.
Außerdem war einer der Richter damals, der Verräter und Mitarbeiter des IMT in Nürnberg, Fabian von Schlabrendorff. Jemand der durch sein Handeln zur Niederlage des Deutschen Reiches beigetragen hat.
Zitat:
„Diesen Erfolg Hitlers unter allen Umständen und mit allen Mitteln, auch auf Kosten einer schweren Niederlage des Dritten Reiches, war unsere dringlichste Aufgabe.“
Fabian von Schlabrendorff. „Offiziere gegen Hitler“ S.38
@ Rüdiger Lack
„Das Deutsche Volk hat niemals die Auflösung des Deutschen Reiches beschlossen!“
Genau!
„…und wenn ein BRD Gericht behauptet, die BRD wäre identisch mit dem DR, dann ist das so, wie die Mafia, die sich selber als ehrenwehrte Gesellschaft bezeichnet.“
Die BRD kann schon allein deswegen nicht identisch mit dem Deutschen Reich sein, weil sie sich selbst per UNO-Beitritt zum Feindstaat des Deutschen Reichs erklärt hat.
In der Tat: Uns kann es gleich sein, was irgendwelche feindlichen Mächte beschließen oder zum Gesetz erklären. Wir waren jedenfalls nicht daran beteiligt. Folglich ist es für uns nicht bindend. Entscheidend ist immer, was wir selber wollen. Daher laßt sie beschließen, was sie wollen!
Allerdings ist die Masse des Deutschen Volkes nach 80 Jahren Umerziehung, gezielter Verblödung, charakterlicher Verbildung sowie allgemeiner Zersetzung nicht mehr in der Lage, seine tatsächliche Bedrohung in vollem Umfang zu erkennen und entsprechend zu handeln. Dennoch erleben wir zur Zeit einen dramatischen Meinungsumschwung, auch wenn er noch längst nicht alle entscheidenden Gebiete erfaßt hat. Die feindseligen Programmierungen sitzen einfach noch zu tief, was absolut verständlich ist.
Ein schwieriges Feld für uns Aufklärer. Doch es existierte immer Hoffnung, und seit einiger Zeit beginnt sie sogar wieder deutlich zuzunehmen. Bleiben wir stark!
Herzlichen Dank für diese kurze, auf den Punkt bringende Stellungnahme, die ich voll unterschreibe, lieber Herr Lack!
Ich möchte mich hier mal wieder kurz melden. Es gibt inzwischen einige Foren, wo die ganzen Verbrechen der „Welt“, die einst Deutschland alle den Krieg erklärten, mit Belegen, Quellenangaben aufgezeichnet werden. Hervorragende Kommentare auch von Frau Mahlberg und KW!
Es ist eindeutig ersichtlich, daß gegen unsere Heimat gegen die deutsche Bevölkerung ein extrem brutaler Vernichtungskrieg geführt wurde mit massenhaft Toten und Vertriebenen, und ich empfinde die Heulerei der Nicht-genannt-werden-Dürfenden absolut unangebracht! Man jammert bis zum jüngsten Tag, was denen einst angetan worden wäre, aber ich habe von dieser Seite noch nicht einmal ein Wort des Bedauerns oder des Mitleides über die massenhaft unschuldig ermordeten deutschen Männer, Frauen, Alte und Kinder vernommen, und deshalb verachte ich diese Ethnie zutiefst!
Wie toll waren doch die olympischen Spiele 1936, wo die ganze Welt voller Freude auf Deutschland geschaut hat. Ein paar Jahre später wollte man dieses einst so fröhliche und gastfreundlich-gutmütige Volk auslöschen, bombardierte unsere wunderschönen alten Städte in die Steinzeit!
Das soll es nun aber erst einmal nur kurz von mir gewesen sein, werde mich hier bald wieder präsentieren!
Euch allen eine schöne Adventszeit, solange es uns die hier ständig immer mehr einfallenden Musels noch „erlauben“ …
Als erstes will ich mich beim Wolf und Rüdiger Lack bedanken.
Kopiert:
„Faktische Realität als Norm: Wenn ein faktischer Zustand lange genug besteht, wird er oft als Normalität akzeptiert und kann rechtlich oder sozial bindend werden, ohne daß es einer expliziten Zustimmung bedarf.“
„wird er oft“ und „kann“
Stimmen die Deutschen solchem „Wenn“ und „kann“ zu? Nein. Das deutsche Stammesgebiet war, ist und bleibt deutsches Stammesgebiet. Dies gilt auch für all die Fremden. Sollten sie glauben, daẞ dieses “normative Ding“ eintreten könnte, haben sie sich getäuscht. Jede/r bewege sich dorthin, wo er/sie hingehört. Es ist schon längst an der Zeit, daẞ der Hauptalliierte oder Hauptbefreier dies regelt. Wie lange wird noch zugeschaut? Wieviel soll noch auf deutschen Straẞen passieren? Wieviel Kohle soll noch an die Fremden geschleudert werden? Ist es ihres? Haben sie es verdient? Gibt es ein RECHT? Mitnichten!
Was dieser “and it will stay that way” damals verlauten lieβ, geht die Deutschen nichts an. Bla bla bla … Das Deutsche Reich ist der Deutschen Reich. Punkt!
Völkerrecht bleibt Völkerrecht und ist keine Auslegungssache.
„Ende des Besatzungsregimes der Westalliierten in der Bundesrepublik (Pariser Verträge) (mit den 1955 in Kraft getretenen Pariser Verträgen vom 23. Oktober 1954 wurde das Besatzungsregime der Westalliierten in der Bundesrepublik beendet).“ – Warum hocken die dann immer noch auf unserem Teilgebiet?
**Eine Maus rennt in den Pferdestall. Dort gefällt es ihr, dort will sie bleiben. Sie rennt täglich von einer Ecke in die andere und zeigt den Pferden, wer jetzt Herr im Haus ist. Und siehe da, von nun an sind die Pferde Mäuse und es ist nicht mehr der Pferdestall, sondern Mausland. Und wenn sie nicht gestorben sind, dann piepsen die Pferde noch immer den Mäusen hinterher … Gähn
Lieber Rüdiger,
mir ist im Nachgang noch etwas Wichtiges aufgefallen:
Du schreibst: „…und wenn ein BRD Gericht behauptet, die BRD wäre identisch mit dem DR, …“ Irgendwie bin ich an diesem Satz hängengeblieben. Und plötzlich wurde mir klar, nein das hat es ja gar nicht gesagt. Es hat nur behauptet, daß das Deutsche Reich fortbesteht. Was stimmt. In Bezug auf die BRD spricht es an anderer Stelle von „teilidentisch“. Und teilidentisch ist eben nicht gleich identisch. Das kann durchaus eine Anspielung auf die damals noch existierende DDR gewesen sein, sowie die damals ebenfalls noch offiziell unter polnischer und sowjetischer Verwaltung stehenden deutschen Ostgebiete. Hinzugefügt wurde der verräterische Satz, daß das Deutsche Reich mangels Organen bzw. Organisation „nur“ handlungsunfähig sei.
Also: Wenn die BRD mit dem Deutschen Reich identisch gewesen wäre, wäre sie logischerweise auch handlungsunfähig gewesen. Aber das war sie selbstverständlich nicht.
Das Gericht hat wohl selber diesen Widerspruch erkannt und daher nur behauptet, das Deutsche Reich existiere weiter. Die BRD konnte damit eben gerade nicht gemeint sein, sondern war (und ist) – zumindest in territorialer Hinsicht – bestenfalls nur teilidentisch. Das ist durch die Vereinigung von BRD und DDR allerdings auch nicht besser geworden. Und deswegen nennt sich der sog. Zwei plus Vier Vertrag eben nicht Friedensvertrag. Und er ist es schon allein aus dem Grunde nicht, da der Krieg gegen das Deutsche Reich nicht nur propagandistisch, sondern – auf deutschem Boden hauptsächlich in hybrider Form – offen weitergeführt wird.
Daß das Deutsche Reich weiterhin Feindstaat der UNO ist (und eben nicht die BRD, sonst könnte sie ja gar nicht Mitglied der UNO sein), ist ein weiterer Beleg dafür, daß die BRD und das Reich eben gerade nicht identisch sind.
Dies schließt sich nach allen Regeln der Vernunft gegenseitig aus.
Man kann also mit Fug und Recht sagen, daß an dieser Stelle das Bundesverfassungsgericht ziemlich herumeiert und versucht, irgendeine Art von Kompromißformel zu finden, die die offensichtlichen Widersprüche des ganzen Konstrukts zudeckt. Ein Beleg für das Nachfolgende ist es freilich auch nicht. Das hätte dieses Organ von Gnaden der Alliierten ohnhin niemals gewagt. Denn hinter der Feindstaatenklausel der UNO steht mit großer Wahrscheinlichkeit noch ein anderer Gedanke bzw. eine Gefahr für die angeblichen Siegermächte, die sich in der UNO gegen das Deutsche Reich zusammengeschlossen haben, eine Gefahr, die natürlich niemals offen ausgesprochen werden darf, und es auch niemals wird, nämlich:
Die reale Fortexistenz eines handlungsfähigen DR, das freilich auf dem Territorium der BRD über keine staatliche Organisationsform verfügt, sondern sich außerhalb dieses Territoriums organisiert hat. Dies ist freilich nur eine Vermutung, doch dürfte diese der Wahrheit wohl am nächsten kommen.
Es bleibt spannend.
@ Friedlinde
Völkerrecht bleibt Völkerrecht und ist keine Auslegungssache. Seit 1945 aber wohl doch.
Scheinbar doch für die hinter den Siegern agierende Schattenmacht in Ost und West. Wenn ich Wiki zu solchen Themen auch ungern zitiere, sie versuchen es durch Türöffner oder Gewohnheitsrecht. Da heißt es:
„Anstatt eines fast ein halbes Jahrhundert lang fehlenden Friedensvertrags wurde im September 1990 der „Zwei-plus-Vier-Vertrag“ abgeschlossen. Unter Beteiligung der nun souveränen Bundesrepublik Deutschland wurden darin die seit 1945 de facto geltenden Ostgrenzen völkerrechtlich als verbindlich erklärt. Das betrifft alle Ostgebiete des ehemaligen Deutschen Reiches, also auch Ostpreußen in seinen beiden heutigen Teilen.“
Mal abgesehen davon, daß die Brd ohne Verfassung nicht souverän ist, aber erklärte man mal schnell die Ostgrenzen als verbindlich. Nett!!! Und hier erfolgt medial kein Aufschrei, weil die deutschen /europäischen Medien Teil der Schattenmacht sind.
Und nein, lieber Wolf, für mich bleibt es nicht spannend, für mich ist das alles nur seelisch grausam und unverschämt frech. Es gibt global eine Macht, die sich an gar keine Gesetze hält.
Liebe KWHugo,
Danke noch mal für Deinen Hinweis! Man schaue genau hin, was da bei Wikipedia steht: „Anstatt [ sic!] eines Friedensvertrages…“ heißt es da. Also ist nach den Aussagen selbst dieser Quelle der Zweiplusvier-Vertrag kein Friedensvertrag. Und was erzählt man uns ständig?
Tatsächlich befinden sich die angeblichen Sieger des Zweiten Weltkrieges immer noch im Krieg mit dem Reich. Mit dem Reich – und nicht etwa mit einem Phantom. Ich habe oben versucht, das darzulegen. Deswegen bleibt es für mich spannend. Denn wenn der Krieg noch nicht beendet ist, steht sein letztendlicher Ausgang ebenfalls noch nicht fest. Sagen wir es anders: Es ist noch nicht aller Tage Abend. Und irgendwann wird diese ganze Bande, trotz ihrer frechen Lügen, scheitern. Zum Wohle der ganzen Welt!
Freilich muß man bei einer solchen Aussage die größeren Zusammenhänge ins Auge fassen. Denn wenn man nur die BRD und die gehirngewaschenen Massen für sich allein betrachtet, könnte man an diesem Glauben verzweifeln. Das sollten wir aber nicht, sondern mit neuer Hoffnung einfach mit dem Werk der Aufklärung und allem anderen, was sonst noch getan werden kann, fortfahren. Irgendwann ergibt sich dann die Lösung von selbst und mit ihr der Tag der Befreiung.
Das deutsche Reich befindet sich seit 1914 im offenen Konflikt mit den allierten Staaten und spätestens seit 1933 auch offen im Konflikt mit der Hochfinanz und den anhängenden freimaurerischen Strukturen.
Viele Rabbiner bezeichnen in ihren Aussagen Deutschland als Amalek. Dazu muß man wissen, daß die Amalekiter aus der geschichtlichen Sichtweise des Judentums, ihr größter anzunehmender Feind sind, also der Erzfeind.
Dies muß man miteinbeziehen bei der Betrachtung, was man mit Deutschland nach dem Krieg geplant hatte und die Frage stellen: Warum Deutschland überhaupt noch existiert und nach 1945 nicht aufgelöst und warum die deutschen Gebiete nicht komplett verteilt wurden. Aus Sicht der Tora und des Talmud kennt man mit Feinden keine Gnade, und ein einmal besiegter Gegner muß vollständig vernichtet werden. Es besteht ja immer die Gefahr, wie der erste Weltkrieg gezeigt hat, daß der Gegner wieder aufersteht und erneut zum Problem wird.
Aus der offensichtlichen Annahme, daß der zweite Weltkrieg nicht beendet, wurde zeigt, sich auch die ganze Farce der Konflikte zwischen den VSA und Rußland und letzlich auch China. Alle diese „Probleme“ könnten doch über Nacht durch einen „Deal“ beendet werden, wenn es denn in den Zeitplan und die Zeitqualität paßt.
Aus diesen Tatsachen heraus beschäftigen sich viele Erwachte mit einer möglichen, von der SS geführten deutschen Absetzbewegung 1944/45 ins südamerikanische Ausland. Die Indizienlage zu diesem Thema läßt die Vermutug zu, daß sich der harte Kern des Reiches mit Hitlers Prototypen-Wunderwaffen abgesetzt hat und heute unter dem Namen Dritte Macht gehandelt wird.
Bücher zum Thema gibt es genug als „Download“. Zu empfehlen ist Johannes Jürgenson „Das Gegenteil ist wahr“ Band 2
Grüße