Wahlrechts-Änderung durch die „Ampel“? Oh Graus!
Freitag, 20. Januar 2023 von Adelinde |
Der Deutsche Bundestag ist zu einem der größten Parlamente der Welt angewachsen.
Seine gesetzliche Größe liegt bei 598 Sitzen. Tatsächlich sind es derzeit aber 736 Sitze, also 138 mehr als vorgesehen. Der Steuerzahler trägt die Kosten. Die belaufen sich laut „Focus online“ für jeden Abgeordneten auf monatlich
10000 € Gehalt plus Aufwandspauschale von 4500 €. Für seine Angestellten darf er rund 23000 € absetzen. Eine zusätzliche Vergünstigung bekommt er für das kostenlose Bahnfahren und Fliegen, und für die Büroaussattung gibt’s eine einmalige Pauschale von 12 000 €.
Da wäre eine Wahlrechts-Novelle der Ampelkoalition an sich zu begrüßen, wenn sie denn demokratie-förderlich wäre. Das Anwachsen der Sitze-Zahl läge – so verschiedene Pressestimmen –
am Zusammenspiel von Erst- und Zweit-stimmen sowie Direkt- und Listenmandaten.
Die Ampelkoalition will nun aber mit einer Wahlrechts-Novelle ausgerechnet durch Abschaffung der Überhang- sowie Ausgleichsmandate die Anzahl der Sitze auf 598 verkleinern.
Ist diese Auswahl gerechtfertigt? Mit DER Frage beschäftigt sich der Rechtsgelehrte
Claus Plantiko
in seiner Antwort, die er dem „Ge-neralanzeiger“ Bonn auf dessen Abhandlungen „Überfällig“ und „Zurück auf Normalmaß“ vom 17.1.2023 mit eigenen juristischen Betrachtungen gegeben hat und die sicher die Aufmerksamkeit vieler Leser auch hier bei Adelinde herausfordern wird:
Sehr geehrte Damen und Herren,
die vorgesehene Wahlrechtsreform beseitigt die letzten verbliebenen verfassungsgemäß unmittelbar gewählten 299 Abgeordneten und bringt die BRD damit auf den Stand der Weimarer Republik von 1919, die auch nur auf Verhältniswahl beruhte.
Der BRD-Untergang ist damit in gleicher Weise vorherbestimmt. Daß selbst Fachleute ein Mandat auf Grund von Zweitstimme, künftig Hauptstimme, für möglich und zuläs-sig halten, ist erschreckend:
Sie ist rational unleugbar nur die Billigung eines Parteiprogramms durch den Wähler und kann keine natürliche Person mandatieren, legitimieren oder beauftragen.
Es kommen im Bundestag nur vom Volke ungewählte ungewoll-te legitimationslose Parteifunk-tionäre zusammen, um sich und ihren Verein zu bereichern.
Warum dieser Mangel an überzeugenden Per-sönlichkeiten in der Politik? Falsche Aus-wahlbedingungen!
Ein Redlicher, den die Mehrheit in einem Wahlkreis zu ihrem Vertreter wählen könnte, hat in einer Partei keine Chance. Die Unver-nunft, die uns umgibt, entsteht aus der durch keinen Wirklichkeitssinn mehr gebremsten Vielfalt der Ideologien von Leuten, die glau-ben, Abgeordnete des Volkes zu sein.
Wenn sie nur mit einer Parteiliste, also ohne Volkslegitimation (= Mehrheit im Wahlkreis) an die Macht kommen, richten sie unver-meidlich Chaos, Unheil, Schaden, Schwach-sinn an, weil sie sich an der filternden Ur-teilskraft der Wahlkreismehrheit, die Pfeifen, Spinner und Verderbte treffsicher ausschei-det, mit Verhältniswahl straflos vorbeimogeln konnten.
Diese (im Bundestag z.Z. 437, künftig alle!) Listenprodukte sind bloße Sitzinhaber und führen mit dem von ihnen angerichteten Unrecht und Schaden den BRD-Untergang herbei, weil sie nicht unmittelbar als Per-sonen vom Volk gewählt, also nicht von ihm legitimiert sind, kein Direktmandat von ihm haben.
„Indirektmandate“ legitimieren nicht.
Alles Melden und Beklagen der BRD-Miß-stände ist ohne Änderung des Wahlsystems in Mehrheitswahl vergebens. Die herrschenden Figuren verschwänden nur bei der einzig verfassungsmäßigen Mehrheitswahl wieder in der Versenkung.
Es ist irrig, wegen des Unrechts, des Zu-sammenbruchs der Ordnung und staatlichen Funktionsfähigkeit, der Gesinnungsdiktatur, der widerwärtigen Schund-, Propaganda- und Lügensendungen in den staatsnahen Medien und der allgegenwärtigen Verbrechen in der BRD die Regierung zu beschuldigen, sie kann sich auf die gleichbleibend 70% = 40 Mio. Schwarz-, Rot-, Grün-, Gelb-Wähler berufen, die den Unfug der herrschenden Parteibon-zenkaste mit ihrem Zerstörungswerk alle paar Jahre wieder billigen.
Ohne Umwandlung der verfassungswidrigen Verhältnis-/Parteienwahl, mit der die unmit-telbare Wahl eines Abgeordneten und somit die Vertretung des Volkes im Parlament un-möglich sind, in die einzig verfassungsmä-ßige Mehrheits-/Personenwahl ereilt die BRD immer schneller der unaufhaltsame Abstieg zum Arabo-Afri- und sonstigen Drittwelt-Slum mit Clanherrschaft oder gar der an sich aufhaltsame Aufstieg des Arturo Ui.
Diesem Schicksal treibt die BRD z.Z. unter lustvoller Mithilfe und verblendetem Jubel dieser 40 Mio. Chaoswähler kopflos entge-gen. In den Großstädten dürfte der Punkt letztmöglicher Umkehr von der Gewalt- und Willkür-“Herrschaft des Unrechts“ (Seehofer) zum Rechtsstaat schon überschritten sein.
Wer wie diese 70% der Deutschen sein Schicksal nicht mit Demokratie (=Mehr-heitswahl) einschließlich Volksabstimmung in die eigenen Hände nimmt, geht in fremden Händen unter.
Eine Kurzbetrachtung der Legitimations-grundlage von Listenleuten legt klar zutage: mit Zweitstimmen werden nur Parteipro-gramme gewählt und vom Bürger gebilligt.
Bei Parteigenossen, die so über Listen in Bundestag und Landtage einfallen, besteht Volkslegitimation also nur in dem steck-nadelkopfgroßen Kubikmillimeter (mm³) Hirnmasse, der das jeweils gewählte Partei-programm speichert, falls sie es noch nicht vergessen haben.
Alles andere an ihnen ist volksfremde ver-fassungswidrige Willkür. Die so in den Bun-destag gelangten Hohe-Haus-Besetzer füh-ren fraktionsfreiwillig nur noch die Aufträge (Weisungen) ihrer Zentrale aus und sind für ihre Parteien frei verfügbares bürgerfinan-ziertes ungebundenes Schadenspotential, das sie zu jedem merkwürdigen Vorhaben und Hirngespinst einsetzen, das ihnen in den Sinn kommt oder zu dem sie beeinflußt werden.
Mit freundlichen Grüßen Claus Plantiko
