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Nicht nur die deutschen Bauern stehen auf gegen die Völkerfeindschaft einer ferngelenkten Regierung, auch Israel, dem Land der „Auserwählten“, werden Grenzen seiner bisherigen Straflosigkeit gesetzt.

Naledi Pandor (Wikipedia)

Von Südafrika wurde es angeklagt wegen Völkermordes.

Die südafrikanische Außenministerin Naledi Pandor sagte u.a. dazu:

Es sind Beweise, die von einer Reihe von Nichtregierungsorganisationen sowohl in Israel als auch in Palästina vorgelegt wurden, denn wir sprechen nicht nur mit Palästinen-sern, wir sprechen auch mit friedliebenden Israelis.

Und wir wissen, daß es eine Menge Fake News gibt, die versuchen, die Palästinenser in ein schlechtes Licht zu rücken. Und selbst der Sprecher des Weißen Hauses hat zugegeben, daß diese Erklärung, die auf höchster Ebene abgegeben wurde, nicht den Tatsachen entsprach.

In einem Interview mit Thomas Kaiser vom Zeitgeschehen im Fokus“ äußerte sich dazu der Völkerrechtler und ehemalige UNO-Mandatsträger

Alfred de Zayas (zeitgeschehen-im-fokus.de)

Prof. Dr. iur. et phil. Alfred de Zayas:

„Darum geht es – den Völkermord sofort zu stoppen! Israel wehrt sich dagegen, sein Vorgehen gegen die Hamas als Völkermord bezeichnet zu sehen.

Zeitgeschehen im Fokus (ZiF): Welche Bedeutung hat es, daß Südafrika im Zusammenhang mit dem Gaza-Krieg an den Internationalen Gerichtshof (IGH) gelangt ist?“

de Zayas: Die Tatsache, daß das Vorgehen Israels gegen die Palästinenser vor dem Internationalen Gerichtshof gekommen ist, ist eine historische Zäsur, eine bewußte Ableh-nung der Straflosigkeit Israels seit 75 Jahren, ein Schrei für Gerechtigkeit, ein Ausdruck der Hoffnung in der internationalen Justiz, eine logische Folge der Verpflichtungen, die sich aus der Uno-Charta ergeben.

Besonders wichtig ist der Antrag gemäß Art. 41 des Statuts des IGH, vorsorgliche Maß-nahmen zu bezeichnen. Dies bedeutet ein Antrag, daß Israel sofort aufhört, Palästi-nenser abzuschlachten.

Südafrika hat den Anklage-Brief am 29.12.2023 eingereicht, und das Gericht hat den Fall als Nr. 192 registriert.1

1 www.icj-cij.org/case/192, www.msn.com/en-us/news/world/israel-is-facing-a-genocide-case-in-international-court-could-it-halt-the-war-in-gaza/ar-AA1mGYyK

Allerdings wäre es besser gewesen, wenn die Initiative von einer Koalition von Staaten aus Afrika, Asien, Lateinamerika, Europa (zum Beispiel Spanien, Norwegen, Schweden) gekommen wäre.

In einer derartigen fundamentalen Frage der jahrzehntelangen Immunität des Staates Israel für die laufenden Okkupationsver-brechen, für die Apartheidspolitik, für die Unterdrückung der Palästinenser braucht man internationale Solidarität.

Heute, am 11.01.2024, nimmt der IGH seine Untersuchungen auf, indem beide Seiten verhört werden und ihre Argumente vorbrin-gen können.2

Israel wehrt sich dagegen, sein Vorgehen gegen die Hamas als Völkermord bezeichnet zu sehen.

2 mail.google.com/mail/u/0/?pli=1#inbox WhctKKZPJXJflgkjVSzBkXgWFKNGwcxSBdPctPXrDcSjNrkFmWCNfqsJnGHfgDtVklrXMmg

Zweifelsohne haben Hamas-Politiker Verbrechen an israelischen Zivilisten befohlen, und der militärische Arm der Hamas hat diese Verbrechen vollzogen. Zweifelsohne müssen sie auch bestraft werden.

Aber hier geht es nicht nur um den 7. Oktober, sondern um Jahrzehnte der Unterdrückung durch Israel, um die seit 2007 von Israel verhängte Blockade, die für eine humanitäre Katastrophe in Gaza sorgte, wogegen sich die Hamas wehrte.

Die UNWRA hat die Situation in Gaza seit Jahren dokumentiert.3

3 www.unrwa.org/gaza-emergency,
edition.cnn.com/videos/world/2024/01/07/exp-unrwa-gaza-intv-fst-010701aseg01-cnni-world.cnn

Allein die Blockadepolitik erfüllt Artikel II c der Völkermordkonvention «vorsätzliche Auferlegung von Lebensbedingungen für die Gruppe, die geeignet ist, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizu-führen.»

Berichte belegen, was die israelische Politik seit dem 07.10.2023 bedeutet: Nun sind alle Palästinenser in Gaza Freiwild.4

4 apnews.com/article/unrwa-lazzarini-gaza-israel-hamas-war-95ce3c409bd8566ed26d60aa75223546

Alle kennen die «Doktrin» der Responsibility to Protect (General Assembly Resolution 60/1 vom 24.10.2005, Paragraphen 138 und 139).5

5 www.un.org/en/development/desa/population/migration/generalassembly/docs/globalcom-
pact/A_RES_60_1.pdf

Wenn diese Doktrin überhaupt etwas bedeutet, dann wohl im Gazakrieg.

ZiF: Warum wird gerade Südafrika in dieser Angelegenheit aktiv?

dZ: Der Präsident Südafrikas, Cyril Rama-phosa, hat sich bereits als ernstzunehmender Staatsmann auf der Weltbühne profiliert, etwa mit seinem 10-Punke-Plan für Frieden im Ukraine-Krieg.

Cyril Ramaphosa (X)

Er ist nach Kiew und Moskau gereist und will Vernunft in der Weltpolitik säen. Ramaphosa ist nicht der einzige Afrikaner, der die Politik des Westens für verbrecherisch hält.

Besonders wichtig ist Ramaphosas Verwendung des Artikels 41 des IGH-Statuts, der besagt:

«Der Gerichtshof ist befugt, sofern es seines Erachtens die Umstände erfordern, diejenigen vorsorglichen Maßnahmen zu bezeichnen, die zum Schutze der Rechte jeder Partei getroffen
werden müssen.»

Darum geht es – den Völkermord sofort zu stoppen. Mir scheint es, daß die Verheißung der Vernunft und des Rechts nicht mehr aus Amerika und Europa kommt, sondern aus der sogenannten «Dritten Welt», von einer globa-len Mehrheit, die den westlichen  Imperialis-mus, die westliche Doppelmoral und Hypokrisie satt hat.

Die westlichen Staaten haben dagegen die Verbrechen Israels nicht nur geduldet, sondern auch mitfinanziert. Man kann die Kriegsführung Israels kritisieren, der mehrheitlich Zivilisten zum Opfer fallen.

ZiF: Aber geht Südafrika hier nicht zu weit, indem es das Vorgehen Israels als Völker-mord einstufen lassen will? Hat ein Völkermord nicht größere Dimensionen?

dZ: Den südafrikanischen Juristen ist es gelungen, eine brillante Artikulierung der Völkerrechtskonvention und des Völkerrechts vor den Richtern zu machen.6

6 www.youtube.com/watch?v=MOW_1exsHE8

Israel strebt aber eine Umkehrung der Realität an.

Südafrika liegt völkerrechtlich richtig. Niemand kann bestreiten, daß Artikel II, Absätze a, b und c durch Israel verletzt worden sind. Die Lage ist juristisch gesehen klar.

Politisch gesehen, so drehen und wenden sich die israelischen und amerikanischen Juristen verzweifelt und versuchen, die «Absicht» der endgültigen «ethnischen Säuberung» Palästinas als
«Selbstvertei-digung» zu tarnen. Die vielen Aussagen von israelischen Politikern und Militärs widerlegen aber diese Banalisierung der Lage.

Artikel II: «In dieser Konvention bedeutet Völkermord eine der folgenden Handlungen, die in der Absicht begangen werden, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören:

(a) Tötung von Mitgliedern der Gruppe;
(b) Verursachung
von schwerem körperlichem oder seelischem Schaden an Mitgliedern der Gruppe;
(c) vor
sätzliche Auferlegung von Lebensbe-dingungen für die Gruppe, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen;
(d) Verhängung von Maßnahmen, die
auf die Geburtenverhinderung innerhalb der Gruppe gerichtet sind;
(e) gewaltsame Überfüh
rung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe.

Hinzu kommt, daß seit Jahrzehnten die Uno-Sonderberichterstatter über den Israel-Palästina-Konflikt die Verbrechen genau dokumentiert haben, unter anderen John Dugard, Richard Falk, Michael Link7 und Francesca Albanese.8

7 www.claritypress.com/product/protecting-human-rights-in-occupied-palestine-working-through-the-united-
nations/

8 www.ohchr.org/en/special-procedures/sr-palestine

ZiF: Sind nicht noch weitere Verfahren gegen Israel hängig?

dZ: Doch der Gang Südafrikas an den IGH ist nicht das einzige Verfahren, mit dem Israel kon-frontiert ist. Seit Beginn des Jahres 2023 läuft die «Advisory Opinion» über die «Legal Consequences of the Continued Occupation of Palestine by Israel» (Die rechtlichen Kon-sequenzen der anhaltenden Besatzung Palästinas durch Israel), wobei vor allem die Apartheidpolitik Israels untersucht wird.9

9 www.icj-cij.org/case/186

Zusätzlich gibt es noch den Fall vor dem Internationalen Strafgerichtshof, der von Algerien und anderen Staaten eingebracht wurde, und zwar persönlich gegen Benjamin Netanjahu.10

10 www.middleeastmonitor.com/20231107-algeria-calls-on-icc-to-hold-israel-accountable-for-its-crimes-in-gaza/edition.cnn.com/2023/11/17/middleeast/israel-gaza-war-crimes-icc-referral/index.html

Und als Letztes gibt es eine weitere Unter-suchung vor dem Uno-Ausschuß gegen Rassendiskriminierung – eine Inter-State-complaint (zwischenstaatliche Beschwerde) von Palästina gegen Israel.11

11 www.ohchr.org/en/treaty-bodies/cerd/inter-state-communications

Israel muß sich mehrfach für sein Vorgehen vor internationalen Gremien verantworten. Nicht nur vor dem IGH wegen Völkermords.

Deshalb spreche ich von einer Zäsur.

ZiF: Was sind die Kriterien, um ein Vorgehen als Völkermord zu klassifizieren?

dZ: Man muß vor allem «intent» beziehungs-weise die «Absicht», Völkermord zu begehen, beweisen. Erstaunlicherweise liefern die konkreten Aussagen und Befehle israelischer Politiker und Militärs den Beweis, die «Gruppe» der Palästinenser «als solche ganz oder teilweise zu zerstören». So berichtet Professor Norman Finkelstein in seinem Buch «Gaza».12

Norman Finkelstein (Wikipedia)

12 www.normanfinkelstein.com/books/gaza-an-inquest-into-its-martyrdom/

Der ehemalige Uno-Sonderberichterstatter für das Palästinensische Besetzte Gebiet, Richard Falk, und Uno-Berater Jeffrey Sachs haben dies in etlichen Berichten dargelegt.

Das Vorgehen Israels in Gaza erfüllt zweifels-ohne die Kriterien eines Völkermords. Aber nicht erst seit dem 07. 10.2023. Das Vorge-hen Israels erfüllte auch seit Jahrzehnten die Kriterien des Verbrechens der Apartheid im Sinne der Konvention von 1976 («Internatio-nal Convention on the Suppression and Punishment of the Crime of Apartheid»).13

13 www.un.org/en/genocideprevention/documents/atrocity-crimes Doc.10_International%20Convention%20on%20the%20Suppression%20and%20Punishment%20of%20the%20Crime%20of%20Apartheid.pdf

Artikel III der Völkermordkonvention besagt: Die folgenden Handlungen sind zu bestrafen:

(a) Völkermord,
(b) Verschwörung zur Begehung von Völkermord,
(c) unmittelbare und öf
fentliche Aufhetzung zur Begehung von Völkermord,
(d) Versuch, Völkermord zu begehen,
(e) Teilnahme am Völkermord.

Ist hier nur Israel im Fokus? Das Land wird nahezu von allen europäischen Staaten unterstützt. Seit Jahrzehnten haben westliche Staaten und Medien, Israel als das einzige «demokratische» Land im Mittleren Osten gepriesen.

Gleichzeitig haben sie die Palästinenser karikiert und gegen sie Hetze betrieben, und dabei gegen Artikel 20 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte verstoßen.

Jene Politiker, Journalisten, Akademiker und Medien, die die Verbrechen Israels banalisier-en und verleugnen, sind ebenfalls im Sinne des Artikels III Absatz c der Völkermords-konvention daran beteiligt.

Hier kann man sich auf die Jurisprudenz des Internationalen Strafrechtstribunals für Ruanda stützen14

14 unictr.irmct.org/

sowie auf die Jurisprudenz des IGH in seinem Urteil von 1996 im Fall Bosnien vs. Serbien, die auch eine Verpflichtung aller Staaten feststellte, Maßnahmen zu ihrer Verhütung vorzunehmen.15

15 icj-cij.org/case/91/judgments

Die Hetze und Verleugnung in westlichen Medien verstoßen gegen diese Jurisprudenz.

ZiF: Gemäß Uno-Charta hat Israel das Recht auf Selbstverteidigung. Warum soll das hier nicht gelten?

dZ: Nein, das ist nicht so einfach. Israel kann sich nicht auf Artikel 51 der Uno-Charta berufen, denn Israel ist ein Okkupant, ein Besetzer. Da gelten vor allem die Genfer Konventionen von 1949 und die Zusatzpro-tokolle von 1977.

Wiederum können die Palästinenser wohl ihr Recht auf Selbstbe-stimmung behaupten und daher auch ein Recht auf Selbstverteidigung gegenüber Israel in Anspruch nehmen und sich dabei auf etliche Uno-Resolutionen stützen, unter anderem auf 2625 und 3314 sowie auch auf die vielen Resolutionen der Generalversammlung über das Selbstbe-stimmungsrecht der Palästinenser.

Selbstverteidigung ist mit Völkermord nicht gleich zu setzen. Hier sind zwei Aspekte des Artikel 51 der Uno-Charta hervorzuheben. Die Anwendung von Gewalt ist dem Sicher-heitsrat vorbehalten.

Selbstverteidigung ist eine Ausnahme und nur dann möglich, wenn es von kurzer Dauer ist, bis sich der Sicherheitsrat damit be-schäftigt. Der Uno-Generalsekretär António Guterres hat Artikel 99 der Uno-Charta aktiviert und den Sicherheitsrat aufgefordert, Frieden in Gaza zu ermöglichen.

Dies ist durch einen Staat, die USA, vereitelt worden. Außerdem muß jede «Selbstverteidi-gung» die Verhältnismäßigkeit wahren.

Art. 51 der Uno-Charta liefert keine Legitimierung der Völkermordpolitik Israels.16

16 www.un.org/en/about-us/un-charter

Hier sind zwei Punkte hervorzuheben: Der Angriff der Hamas vom 07. 10.2023 war nicht der Beginn des Krieges – sondern eine Antwort auf die illegale Blockade, die Israel gegen Gaza seit 2007 unterhält.17

17 www.amnesty.org/en/latest/news/2023/10/israel-opt-israel-must-lift-illegal-and-inhumane-blockade-on-gaza-as-power-plant-runs-out-of-fuel/, www.reuters.com/article/idUSTRE78C59R/

Man denkt sofort an den Aufstand im Warschauer Ghetto 1943. Gewiß hatten die Nazis kein Recht auf «Selbstverteidigung» gegenüber den Juden im Warschauer Ghetto, die durch die Nazis verhungert sind. Der Warschauer Aufstand im Mai 1943 war durchaus verständlich und legitim. Aber er wurde durch die Nazis mit Völkermord beantwortet.

Ein zweiter Punkt ist hervorzuheben. Die «Antwort» der Israelis auf die 1200 Toten vom 07. 10.2023 hat inzwischen etwa 23.000 Menschenleben in Gaza gekostet – überwie-gend Frauen und Kinder – Zivilisten, die unter der IV. Genfer Konvention von 1949 schutz-berechtigt sind. Hier ist eine groteske Verlet-zung des Prinzips der Verhältnismäßigkeit.

ZiF: Warum kann Südafrika diese Klage einreichen?

Artikel IX der Völkermord-Konvention vom 09. 12.1948 besagt:

«Streitfälle zwischen den vertragschließenden Parteien hinsichtlich der Auslegung, Anwen-dung oder Durchführung dieser Konvention einschließlich derjenigen, die sich auf die Verantwortlichkeit eines Staates für Völker-mord oder eine der sonstigen in Artikel III aufgeführten Handlungen beziehen, werden auf Antrag einer der an dem Streitfall beteiligten Parteien dem Internationalen Gerichtshof unterbreitet.»

Dies bedeutet, daß der IGH unmittelbare Jurisdiktion über den Fall besitzt. Jede Staatspartei der Völkermordkonvention kann einen Fall direkt an den IGH schicken, ohne vorherige Resolution des Sicherheitsrates.

Die Verhütung und Bestrafung des Völker-mordes ist eine «Erga omnes»-Verpflichtung aller Staaten. Und tatsächlich haben sich inzwischen eine Reihe von Staaten im Sinne Südafrikas geäußert. Man darf hoffen, daß sie alle Gutachten an den Internationalen Gerichtshof liefern, damit der Genozid in Gaza gestoppt wird und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden.

Dies wäre auch die Aufgabe des Internationa-len Strafgerichtshofs. Art. 6 des Statuts von Rom18 liefert die Basis für eine juristische Untersuchung des Falls und eine Bestrafung nicht nur von Premierminister Benjamin Netanyahu, sondern auch von allen Politikern, die Netanyahus Politik dadurch ermöglicht haben, daß sie die Waffen lieferten und immer noch liefern, die für den Völkermord an den Palästinensern gebraucht werden.

18 www.icc-cpi.int/sites/default/files/RS-Eng.pdf

Artikel III e der Völkermordkonvention macht auch diese Politiker strafbar – unter anderen George W. Bush, Barack Obama, Donald Trump und Joe Biden. Mitverantwortliche sind auch viele europäische Politiker, unter anderen Rishi Sunak, Emmanuel Macron, Olaf Scholz et ceteri.

Angenommen, der IGH bestätigt die Einschätzung Südafrikas. Was hätte das für Folgen für die israelische Regierung?

Zunächst ein enormer Verlust an Prestige. Aber Israel besitzt eine mächtige Propa-gandamaschinerie in der ganzen Welt und hat seit 1947 seine falsche Darstellung der Fakten in den meisten Medien durchgesetzt.

Juristisch gesehen müßte Israel den Krieg sofort beenden und enorme Wiedergut-machung an die Palästinenser bezahlen. Aber der Internationale Gerichtshof besitzt keine Möglichkeiten, für die Umsetzung seiner Urteile zu sorgen.

Dies kann der Uno-Sicherheitsrat, aber er kann es nicht tun, denn die USA werden mit Sicherheit ein «Veto» einlegen – inzwischen sind es mehr als 80 Resolutionen über Israel, die die USA durch ein Veto ver-
eitelt haben.

Nur eine Weltkoalition, die die Straffreiheit Israels nicht mehr duldet, könnte Zwangs-maßnahmen ergreifen, zum Beispiel keinen Handel mehr mit Israel treiben, nichts kaufen, nichts verkaufen, keinem israelischen Flugzeug Landegenehmigung geben, keinem israelischen Schiff Hafen bieten.

ZiF: Hat Israel die Möglichkeit, gegen ein allfälliges Urteil zu rekurrieren?

dZ: Gegen ein Urteil des Internationalen Gerichtshofs gibt es keine Appella-tionsmöglichkeit. Bisher hat Israel Uno-Resolutionen am Laufmeter ignoriert. Auch das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs vom 09. 07.2004 wurde von Israel total ignoriert – und dies ohne Konsequenzen, weil die USA nach wie vor Israel schützen, egal welche Verbrechen es begeht.

Leider gibt es zu viele Präzedenzfälle, bei denen die Urteile des IGH ignoriert worden sind, so zum Beispiel das Urteil von 1986 gegen die USA wegen ihrer Aggressionen gegen und ihrer Einmischung in Nicaragua. Die USA haben keinen Rappen Wiedergut-machung an
Nicaragua bezahlt.19

19 www.icj-cij.org/case/70

War das das Gutachten vom Juli 2004 über die von Israel damals geplante Mauer auf palästinensischem Gebiet? Ja, damals ging es um den Bau der Mauer auf palästinensischem Gebiet, was vom IGH in einem Gutachten als völkerrechtswidrig bezeichnet wurde.

Die Uno-Charta und etliche völkerrechtliche Verträge, unter anderem der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte, der Internationale Pakt über Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte, die Konvention gegen die Rassendiskriminierung, die Konvention über Kinderrechte, und so weiter wurden durch Israel verletzt.

Das 70 Seiten umfassende Gutachten wurde mit 14 Richterstimmen angenommen. Die einzige Gegenstimme war jene des Richters aus den USA, Thomas Buergenthal. Das Gutachten hat die Folgen der Israel-Politik verurteilt und Umsetzungsvorschläge unterbreitet, unter anderem die sofortige Zerstörung der illegalen Mauer und die Zahlung von Kompensation an die Opfer. Dies ist nicht geschehen.20

20 www.icj-cij.org/case/131

ZiF: Was kann die Uno sonst noch tun?

dZ: Der Uno-Generalsekretär António Guterres müßte deutlicher werden, kein Blatt vor den Mund nehmen. Den Völkermord als solches  bezeichnen und noch einmal Artikel 99 der Uno-Charta in Anspruch nehmen und den Uno-Sicherheitsrat entsprechend ermahnen.

ZiF: Welches Szenario sehen Sie in der Zukunft?

dZ: Keiner weiß, wie sich die Sache weiterentwickelt. Es besteht eine große Gefahr, daß sich Staaten wie die Türkei, Iran, Irak, Libanon, Jordanien, Ägypten, Saudi-Arabien und Syrien tiefer in die Sache einmischen. Dies könnte zu einem III. Weltkrieg führen.

Das Problem ist nicht nur die Person Benjamin Netanyahu, der nicht einlenken wird, auch wenn er von jüdischen Professoren wie Ilan Pappé21 und Jeffrey Sachs22 mehrfach aufgefordert worden ist, sich an das Völkerrecht zu halten. Das Problem liegt in der «Arrogance of Power».23

21 www.democracynow.org/2023/10/31/ilan_pappe_israel_invades_gaza
22 www.jeffsachs.org/newspaper-articles/ssm8mz6kfzysdwb9gh6m7ykhlk7sa7,
www.youtube.com/watch?v=-wiwuhtx6o0
23 J. William Fulbright: The Arrogance of Power, Penguin 1967. https://archive.org/details/arroganceof-power0000fulb/page/n9/mode/2up

ZiF: Welche weitere Implikation hat der israelische beziehungsweise US-ameri-kanische Starrsinn?

dZ: Israel und die USA versuchen, die Uno-Charta auszuschalten, die Völkermord-konvention von 1948 und die Genfer Konventionen von 1949 zu unterminieren.

Wenn es so weiter geht, und dies von der Weltgemeinschaft toleriert wird, haben wir ein Chaos, haben wir kein Völkerrecht mehr. Wenn  der IGH das israelische Vorgehen nicht deutlich verurteilt und wenn die Uno-Generalversammlung keine konkreten Maßnahmen ergreift, können wir die Uno vergessen. Es war «eine gute Idee», aber manche Staaten haben sie beerdigt.

ZiF: Wie beurteilen Sie die bisherige Berichterstattung über den IGH Fall?

dZ: Viele Politiker und Journalisten in Lateinamerika, Afrika und Asien berichten einigermaßen objektiv. Es lohnt sich, viele Quellen zu lesen und viele Argumente zu hören.

Ich verfolge die Berichterstattung in Aljazeera, CGTN, Global Times, Asia Times, Telesur und so weiter, auch in RT und Sputnik, denn ich lese Russisch.

Natürlich lügen viele, und viele unterdrücken wichtige Informationen. Viele Politiker und Journalisten in den USA und Europa, unter anderen The New York Times, Washington Post, CNN, BBC sind nicht um Objektivität bemüht.

Vielmehr machen sie eine Apologie von Kriegsverbrechen und Völkermord. Beson-ders peinlich empfinde ich die Doppelmoral in den USA und in Deutschland.

ZiF: Was kann Südafrika, was können die afrikanischen Staaten tun, wenn der IGH und der Internationale Strafgerichtshof (ICC) nicht agieren?

dZ: Der IGH agiert schon. Ich rechne mit der Bezeichnung von vorsorglichen Maßnahmen gemäß Artikel 41 des IGH-Statuts, das heißt Waffenstillstand.

Wenn Israel dies mißachtet, haben wir natürlich mit einer zusätzlichen Verletzung des Völkerrechts zu tun.

Was den Internationalen Strafgerichtshof betrifft: Sollte der Chefankläger beim ICC nicht einlenken und keine Anzeige gegen Netanyahu erlassen, sollten die afrikanischen Staaten en masse ihre Beteiligung im ICC und das Statut von Rom kündigen.

Der jetzige Chef-Ankläger ist britischer Staatsbürger und verfolgt seit Jahren eine US- und UK-Politik. Seine Glaubwürdigkeit ist gleich null. Die Afrikaner und Asiaten sollten darauf bestehen, daß er zurücktritt.

ZiF: Wie ist es so weit gekommen? Wieso befindet sich die Welt in dieser Misere?

dZ: Ich versuche einige Antworten in meinem Buch «Building a Just World Order» zu liefern, vor allem im Kapitel 2, meine «25 Prinzipien der Weltordnung» Kapitel 3 «Peace as a Human Right» und Kapitel 5 «The Right of Self-determination of Peoples.»24

24 www.claritypress.com/product/building-a-just-world-order/

Tatsächlich ist die Realisierung des Selbstbestimmungsrechtes aller Völker eine friedensfördende präventive Strategie. Auch der Gaza-Krieg ist ein Krieg um das Selbst-bestimmungsrecht des palästinensischen Volkes.

Der Uno-Menschenrechtsrat hat in etlichen Resolutionen die Ursachen so vieler Völker-morde und Kriege dargelegt, unter anderem in der Resolution 48/7 vom Oktober 2021.

Aber das, was spezifisch Israel und Palästina betrifft, wissen wir, daß dies eine sehr lange Vorgeschichte hat und vieles davon hat mit Imperialismus und Kolonialismus zu tun.

Arthur Belfour J. (Wikipedia)

In der Tat ist die Politik Israels gegenüber den Palästinensern eine Art Kolonialismus, und die Verbrechen gehen zurück auf die infame, imperialistische «Balfour Declaration» des britischen Außenministers Arthur James Balfour vom 2. November 1917.25

25 www.bbc.com/news/world-middle-east-41765892, www.history.com/topics/middle-east/balfour-declaration

Diese Erklärung hat entsetzliche Konsequen-zen für Millionen Menschen im Nahen Osten entfaltet – nicht nur in Palästina, sondern auch in Ägypten, Jordanien, Libanon, und Syrien.

Das «Israel Experiment» hat die Welt seit 1947 in permanenter Spannung gehalten.

ZiF: Was würden Sie vorschlagen – nicht als Völkerrechtsprofessor, sondern als Mensch?

dZ: Man muß alles für den Frieden tun, für Frieden mit Gerechtigkeit, für Frieden auf der Basis der Sicherheitsratsresolution 242 vom 22.11.1967, auf der Basis des IGH-Gutach-tens vom 09.07.2004 …

ZiF: Herr Professor de Zayas, ich danke Ihnen für das Gespräch.

Interview veröffentlicht am 17. Januar 2024

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