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Der Anstand Ungarns gegenüber seinen ehemaligen deutschen Mitbürgern ist beispielhaft in der Welt. Es zeigt die bis heute gepflegte Willkommenskultur Ungarns gegenüber uns Deutschen.

Am 19.1.2018 veröffentlichte die Netzseite „Ungarn heute“ den folgenden Bericht von Enikő Enzsöl:

 

Über die Einführung eines offiziellen Gedenktages für die vertriebenen und verschleppten Ungarndeutschen entschied das ungarische Parlament als erstes Land am 10. Dezember 2012. Der Beschluß im Ungarischen Parlament erfolgte über alle Parteigrenzen hinweg einstimmig. Als Datum wurde der 19. Januar gewählt, der Jahrestag des Beginns der Vertreibung im Jahr 1946.

 

Vertriebenendenkmal in Soroksár, Ungarn (Foto: Balázs Székelyhidi – Magyar Nemzet)

Am 19. Januar 1946 mußten in Budaörs, in der Nähe von Budapest, die ersten Ungarn-deutschen in Viehwaggons ihre ungarische Heimat Richtung Deutschland verlassen. Damit begann die Vertreibung von über 200.000 Ungarndeutschen.

Bereits ab Dezember 1944 wurden Ungarn-deutsche in die Sowjetunion zur Zwangsar-beit verschleppt. In Ungarn wird jedes Jahr am 19. Januar der tragischen Ereignisse nach dem Zweiten Weltkrieg gedacht, was eine einzigartige Geste der Versöhnung in Europa ist.

Der Beschluß des Ungarischen Parlaments:

„1. Das Ungarische Parlament erklärt den 19. Januar, den Jahrestag des Beginns der Vertreibung im Jahr 1946, zum Gedenk-tag der Verschleppung der Ungarndeut-schen.

2. Das Ungarische Parlament hält für erforderlich, daß der die Menschenrechte schwer verletzenden und unrechtmäßi-gen Verschleppung der Gemeinschaft der Deutschen in Ungarn, die – durch die Umsetzung des Beschlusses des Alliier-ten Kontrollrates vom 20. November 1945 – aufgrund des falschen Vorwurfs und des Grundsatzes der Kollektivschuld am Ende des 2. Weltkrieges und in der Zeit danach Verfolgung und Beraubung ihrer Güter erleiden mußte, würdig gedacht wird, zollt allen Respekt, die Opfer der Demütigungen, Verschlep-pungen waren, insbesondere den kirch-lichen bzw. weltlichen Personen, die die Verfolgung und sogar den Tod wegen ihres Verantwortungsbewußtseins und ihrer Solidarität für die ihnen anver-trauten Gemeinschaften häufig freiwillig akzeptiert haben, unterstützt und be-treibt die Organisation von Gedenkver-anstaltungen, die von Unterrichtsmate-rialien bezüglich der Verfolgung, Verschleppung und Vertreibung der Ungarndeutschen.

3. Dieser Beschluß tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.”

via zentrum.hu, kas.de, odfinfo.de; Foto: mult-kor.hu

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