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Die deutschen Westgebiete

Thomas Engelhardt

Die deutschen Westgebiete

Seit Kriegsende 1945 stehen die von Polen, der Tschechoslowakei und der Sowjetunion annektierten Gebiete Deutschlands im Mittelpunkt der Betrachtungen.[1]

So gut wie vollständig aus dem Bewußtsein der deutschen Öffentlichkeit verschwunden sind die früheren deutschen Westgebiete.

Das Wissen um die historischen Gegeben-heiten ist verloren gegangen, und nur noch eine kleine Minderheit beschäftigt sich mit diesen Westgebieten des Reiches.[2] Jetzt, nachdem die französische Ostgrenze in den letzten vier Jahrhunderten um 120-130 km vorverlegt wurde, ist mit einem Mal die große deutsch-französische Freundschaft ausgebrochen …

Welche Gebiete hat (das historische) Alt-Deutschland verloren? Die Reichsstädte Tull (Toul), Metz und Wirten (Verdun), die Fürst-bistümer und Hochstifte Metz, Tull (Toul) und Wirten (Verdun), die Freigrafschaft Burgund (Franche-Comté), den Sundgau, das Elsaß, die Grafschaft Mömpelgard (bis 1796 zu Württemberg)[3], Südflandern, einen Teil Westflanderns,  Lothringen bzw. (nach dem Ersten Weltkrieg) Deutsch-Lothringen, das Gebiet von Eupen-Malmedy-Moresnet.

Die nachstehende Darstellung stellt jedoch nur eine äußerst knapp gehaltene Zusam-menfassung dar. Die einzelnen Territorien, ihre Geschichte und ihre Bindung an und Einbindung in das Reich müssen jeweils unabhängig voneinander untersucht und gesondert dargestellt werden. Das aber war nicht Ziel des nachstehenden Exkurses.

Im gegebenen Zusammenhang notwendig ist erneut ein Blick in die Geschichte. Denn der Verlust der Reichslande Elsaß-Lothringen sowie des Gebietes von Eupen-Malmedy infolge der Bestimmungen des Versailler Diktats stellte lediglich den Endpunkt einer historischen Entwicklung dar, die von einem steten Vordringen Frankreichs Richtung Osten gekennzeichnet gewesen ist.

Frankreich verleibte sich, indem es die Grenzen beständig vorverlegte, nach und nach Territorien ein, die jahrhundertelang ein Bestandteil des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation waren.

Da dieses Heilige Römische Reich kein Nationalstaat im klassischen Sinne war, sondern ein Staatswesen mit einer beson-deren Verfassung, einem Zusammenschluß völlig unterschiedlicher politischer Territorien mit voneinander verschiedenen Rechtsverfas-sungen, Verwaltungen und auch Sprachen war dieses Reich zwar in der Lage, politische Territorien zu integrieren.

Jedoch waren Kaiser und Reich weder willens noch in der Lage, eingegliederte Gebiete einzudeutschen bzw. in den deutschen Volkskörper einzubeziehen.

Die Folge war, daß diese an der Peripherie des Reiches befindlichen Gebiete weitest-gehende Selbständigkeit behielten. Diese Eigenständigkeit aber führte auch zu einem Eigenleben, zu einer stetigen Entfremdung von anderen Teilen des Reiches.

Das machte es einem in Jahrhunderten ge-wachsenen und konsolidierten Zentralstaat wie Frankreich, der von Paris aus regiert und verwaltet wurde, leicht, die eigenen politi-schen Interessen zu definieren und durchzusetzen.

Die Institutionen des Heiligen Römischen Reiches, die kaiserliche Gewalt, die unter kaiserlichem Befehl stehenden Truppen, die Reichskreise und der Reichstag funktionier-ten und bewährten sich beispielsweise bei der Abwehr äußerer Gefahren[4].

Zu einer zielgerichteten Außenpolitik aber war das Reich aufgrund der bestehenden Partikularinteressen der Kur- und Reichs-fürsten nicht fähig.

Der Kaiser mußte vielmehr stets auf diese existierenden besonderen Interessen Rück-sicht nehmen und eher nach einem Konsens der oft widerstreitenden Interessen suchen statt politisch agieren zu können, d. h. politisch wirklich handlungsfähig zu sein.

Unberücksichtigt bleibt vielfach, daß das Reich auf dem System eines Wahlkaisertums beruhte.[5]

Wie weitreichend die Eigenständigkeit der deutschen Territorialfürsten war, beweist der Vertrag von Chambord. In diesem Abkommen vom 15. Januar 1552, ein gegen Kaiser Karl V. gerichteter Vertrag zwischen der protestan-tischen Fürstenopposition um Moritz von Sachsen und Heinrich II., dem König von Frankreich, wurde den Franzosen freie Hand bei der Einverleibung von zum Reich gehöri-ger Territorien zugesichert.[6]

1552 verkaufte Moritz von Sachsen in diesem gegen den Kaiser und das Reich gerichteten Komplott das Reichsvikariat über die drei Reichsstädte Metz, Tull (Toul) und Wirten (Verdun) mit einer mehrheitlich französisch-sprachigen Bevölkerung für 70.000 Goldkro-nen monatliche Unterstützung an Frankreich.

Der Vertrag von Chambord war seinem Cha-rakter nach ein Vertrag zu Lasten Dritter. Die auf deutscher Seite agierenden protestanti-schen Reichsfürsten hatten dem französi-schen König eine Zusage gemacht, zu der sie weder Vollmacht noch Berechtigung hatten. Sie traten einem ausländischen Herrscher Rechte über Reichsterritorien ab, die ihnen nicht zustanden.

Der Vertrag hatte daher nach rechtlichen Maßstäben keine Bedeutung. Unabhängig von der zweifelhaften Rechtsnatur dieses Ver-trages und unter Ausnutzung der momenta-nen Schwäche des Kaisers nutzte Frankreich dieses Abkommen jedoch als Vorwand, um die betroffenen Reichstädte Kamerich (Cambrai), Metz, Tull (Toul) und Wirten (Verdun) sowie die Fürstbistümer (Hochstifte) Metz, Tull (Toul) und Wirten (Verdun) mili-tärisch zu besetzen und sie später völlig aus dem Verband des Reiches herauszulösen und in das eigene Territorium einzugliedern.[7]

Nach der Unterzeichnung des Vertrages von Chambord fiel Frankreich im Heiligen Römi-schen Reich ein und besetzte die ihm im Vertrag zugestandenen Territorien.

Nach dem protestantischen Fürstenaufstand innerhalb des Reiches konnte Frankreich den Krieg 1556 gewinnen. Das Ergebnis waren erste große territoriale Zugewinne Frank-reichs in Richtung Osten, die durch das Reich jedoch bis 1648 nicht offiziell anerkannt wurden.

Der Verrat der deutschen Protestanten beflügelte jedoch die Landgier Frankreichs auf Kosten des Reichs und leitete die spätere sogenannte Reunionspolitik ein.

Da Kaiser Karl den Vertrag von Chambord und dessen Vereinbarungen nicht aner-kannte, trat er 1552 in den Krieg gegen Frankreich ein, um Kamerich (Cambrai), Metz, Tull (Toul) und Wirten (Verdun) im Bestand des Reiches zu halten, konnte sich aber bis 1556 militärisch gegen Frankreich nicht durchsetzen. Nur Kamerich/Cambrai konnte gehalten werden.[8]

Sein Nachfolger Kaiser Ferdinand I.  beendete den Krieg, so daß Metz, Toul und Verdun unter französischer Kontrolle blieben. Damit war seitens Frankreichs der Grundstock für die neue französischen Provinz der „Drei Bistümer“ gelegt.[9]

Ein wichtiger Einschnitt in der Geschichte der Westterritorien des Heiligen Römischen Reichs war die Zeit des Dreißigjährigen Krie-ges. Frankreich ging zum Nachteil von Kaiser und Reich 1631 ein Bündnis mit dem prote-stantischen Schweden ein.

Nach langwierigen Verhandlungen wurde im Januar 1631 im Vertrag von Bärwalde[10] die Finanzierung des in Norddeutschland ge-planten Feldzuges Gustav Adolfs von Schwe-den vereinbart. 1635 verbündete sich das katholische Frankreich dann offen mit dem protestantischen Schweden und erklärte dem Kaiser den Krieg.[11]

„Ich habe immer meinen Leuten gesagt: Nicht um die Beseitigung des Versailler Vertrages handelt es sich, sondern um die des Westfälischen Friedens. Im Versailler Vertrag schwebte den Franzosen doch nichts anderes vor als die Erneuerung des Westfälischen Friedens.“  A. Hitler (1942)[12]

Zum Dreißigjährigen Krieg gibt es noch eine kurze treffende, wenngleich die Gesamtge-schichte des 30jähr. Krieges verkürzende Zusammenfassung:

„Ein Krieg Frankreichs auf deutschem Boden mit deutschem Blut.

Damit ist kurz und treffend alles gesagt.

Lothringen. Während der zweiten Hälfte des 30jährigen Krieges war das Herzogtum Lothringen zwischen dem lothringischen Herzog Karl und den Franzosen umkämpft.

Im Westfälischen Frieden von 1648 blieb Lothringen unberücksichtigt, und erst im Frieden von Vincenens 1661 wurde der Abzug der französischen Truppen festgelegt.

Dabei verblieben strategisch wichtige Orte bei Frankreich, das eine Landverbindung von Verdun und eine von Toul bis ins Elsaß er-hielt, wodurch Lothringen in drei unverbun-dene Territorien aufgespalten wurde.

Im Frieden von Nimwegen (1679) erfolgte die Rückgabe des seit 1670 französisch besetz-ten Lothringen an Herzog Karl V. mit Aus-nahme von Langich (Longwy) sowie der Haupt-stadt Nanzig (Nancy), wofür der Herzog mit der Stadt Tull (Toul) kompensiert werden sollte.

Da der lothringische Herzog die Bedingungen des Vertrags nicht akzeptierte, behielt Frank-reich die Besetzung Lothringens bis 1697 weiter aufrecht. Im Jahr 1766 fiel Lothringen dann vertraglich endgültig an Frankreich.

Mit den im Doppelfrieden von Münster und Osnabrück 1648 vertraglich festgeschrie-benen Abtretungen fielen die Reichsstädte Metz, Tull (Toul) und Wirten (Verdun) end-gültig an Frankreich. Ebenso der Sundgau[13] im deutschen Südwesten, das gesamte Elsaß sowie die lothringischen Fürstbistümer (Hochstifte) Metz[14], Tull (Toul) und Wirten (Verdun).[15]

Doch das Jahr 1648 war lediglich der Beginn einer Abfolge weiterer französischer Land-gewinne auf Kosten des Reiches. Die erfolg-reichen Territorialgewinne bildeten in den Folgejahrzehnten die Grundlage der franzö-sischen Reunionspolitik.

Die Reunionspolitik (von französisch réunion = Wiedervereinigung) war eine auf Expansion ausgerichtete Politik des französischen Königs Ludwig XIV. in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts. Das Ziel war, die Grenze Frankreichs bis an den Rhein auszudehnen. 

Speziell eingerichtete französische Gerichts-höfe (sogenannte Reunionskammern) prüften alte Urkunden und suchten nach historischen, oft jedoch veralteten bzw. überholten und damit gegenstandslosen Verbindungen zwi-schen französischen Provinzen und Einzel-territorien im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation. Diese auf Expansion und Territorialgewinn ausgerichtete Politik mündete in den Raubkriegen Frankreichs.

Die Raubkriege Frankreichs:

  1. Reunionskrieg (Devolutionskrieg) 1667/68. Nach dem Tod Philipps IV. von Spanien erhob der französische König Ludwig XIV. als sein Schwieger-sohn Ansprüche auf die Spanisch-Habsburgischen Niederlande aufgrund des in Brabant geltenden Devolutions-rechts.[16] Die Franzosen wurden 1668 jedoch zum Frieden von Aachen ge-zwungen. Der Friedensschluß brachte Frankreich in den Besitz von zwölf Grenzfestungen (darunter Ryssel (Lille), Charleroi im Hennegau und Dornick (Tournai), ebenfalls im Hennegau.[17]

  2. Reunionskrieg (Holländischer Krieg) 1672–1678. Im Bündnis mit England überrannten die Franzosen die un-vorbereiteten Niederländer, deren Generalstatthalter Wilhelm III. von Oranien jedoch eine Koalition mit dem Kaiser und dem Reich, mit Kurbranden-burg sowie Spanien zustande gebracht hatte. Der französische Marschall Turenne verwüstete daraufhin die Pfalz, und die verbündeten Schweden wurden von den Brandenburgern 1675 in der Schlacht von Fehrbellin geschlagen. Im Frieden von Nimwegen[18] (1678/79) erhielt Frankreich die zehn elsässischen Reichsstädte des Zehnstädtebundes [19], die Freigrafschaft Burgund sowie Kamerich (Cambrai) in Südflandern[20], Valenciennes im Hennegau[21], Ypern in Westflandern und andere Städte. Der deutsche Volksmund verspottete die damaligen Friedensschlüsse von Nimwegen als „Frieden von Nimmweg“, u.a. wegen der Abtretung von Freiburg und Kehl am Rhein an Frankreich.[22]

  3. Reunionskrieg (Pfälzischer Erbfolge-krieg) 1688–1697. Ludwig XIV. hatte als Schwager der Elisabeth Charlotte von Orléans (Liselotte von der Pfalz) will-kürlich eigene Erbansprüche auf die Pfalz erhoben. Die „Augsburger Allianz“ (Kaiser und Reich, die Niederlande, England, Savoyen, Spanien, Schweden) zwang die Franzosen jedoch zur Räu-mung der Pfalz, die erneut verwüstet wurde. Trotz der französischen Erfolge im Landkrieg zwang die Überbeanspru-chung der französischen Truppen den französischen König zum Einlenken. Im Frieden von Rijswijk (1697) ließ er seine Ansprüche auf die Pfalz und die Reuni-onen fallen, das Elsaß und die Reichs-stadt Straßburg verblieben jedoch bei Frankreich.

Als eines der letzten einst reichsdeutschen Territorien fiel 1796 die zu Württemberg ge-hörende Grafschaft Mömpelgard (Comté de Montbéliard) an Frankreich. Das Territorium der früheren der Grafschaft Mömpelgard ist bis heute eine evangelisch-lutherisch geprägte Enklave.

Nach 1933 begannen Überlegungen, im Westen eine Revision der politischen Grenzen vorzunehmen und die Reichsgrenze unter Berücksichtigung der historischen Gegeben-heiten auf Kosten Frankreichs zu verschie-ben.

Geplant war die Einbeziehung ehemaliger zum I. Deutschen Reich gehörender Gebiete (Burgund, Südflandern, Westflandern) in den Reichsverband sowie die Verschiebung der existierenden deutsch-französischen Sprachgrenze.[23]

  • Reichsgau Burgund (geplant), Reichstatthalter (geplant) Léon Degrelle (* 1906, † 1994)

  • Reichsgau Flandern, gegr. 15. Dez. 1944, Gauleiter (im Exil): Jef Van de Wiele (* 20.07.1903

Brügge, † 4.09.1979 ebd.)

  • Reichsgau Wallonien, gegr. 8. Dez. 1944, Gauleiter (im Exil): Léon Degrelle (* 1906, † 1994)

  • Reichsgau Moselland (mit Luxemburg), gegründet 1941, Gauhauptstadt Koblenz, Gauleiter: Gustav Simon, bis 1941 Leiter der NSdAP-Auslandsorga-nisation, Landesgruppe Luxemburg

Die genaue Abgrenzung dieser geplanten Westmarken des Großdeutschen Reiches war in den 1940er-Jahren noch unbestimmt. Die endgültigen Entscheidungen hierüber wären erst nach dem administrativen Umbau des Deutschen Reichs und der geplanten Reichs-reform gefallen.

Das Projekt Großdeutschland war über Pla-nungsskizzen nie hinaus gekommen. Die Reichsgaue Burgund, Flandern und Wallonien befanden sich entweder erst in der Planungs-phase, oder aber die Gründungen waren lediglich formaler Natur.

Bezogen auf die administrative Neuglie-derung der Westgebiete (u.a. Aufteilung Frankreichs[24], An- und Eingliederung Hollands und Flanderns, Bildung neuer Reichsgaue im Westen:

– Burgund (in Anlehnung an das alte Reichsland Burgund),

– Moselland (mit Luxemburg),

– Westmark (Pfalz, Saarland, Lothringen),

– Oberrhein (Baden und Elsaß),

-Flandern,

– Wallonien kam man bis Kriegsende über die Planungsstadien nicht hinaus.

Grundlegender Bestandteil der für die Zeit nach dem Kriegsende geplanten Reichsreform beinhaltete im Wesentlichen die Auflösung und Abschaffung der deutschen Länder und die Überführung der bundesstaatlichen Struktur des Reiches in einen Zentralstaat (vergleichbar Frankreich oder Polen).

An die Stelle der bisherigen Länder sollten als Glieder des Reiches und obere Verwaltungs-einheiten die Reichsgaue als neue Selbstver-waltungskörperschaften und staatliche Verwaltungsbezirke treten.

Reichsgaue existierten bereits im Gebiet des ehemaligen Österreich. Mit Erlaß vom 20. Oktober 1939 wurden als Teil der „Neuen deutschen Ostgebiete“ (diese entstanden aufgrund des Erlasses des Führers und Reichskanzlers v. 8. Oktober 1939 infolge des Zusammenbruchs und der Auflösung des polnischen Staates) der Reichsgau Posen (ab Oktober 1939 umbenannt in Reichsgau Wartheland, umgangssprachlich Warthegau) sowie der neue Reichsgau Danzig-Westpreu-ßen gegründet.

Der Westteil des neuen Reichsgaues Warthe-land bestand aus der bis 1919/1920 existie-renden ehemalige preußischen Provinz Posen (ohne das 1919/1920 bei Deutschland ver-bliebene Restterritorium der Provinzen Posen und Westpreußen, das 1922 als Grenzmark Posen-Westpreußen neu organisiert wurde und im Jahr 1938 als Regierungsbezirk an Pommern angegliedert wurde.

Die Reichsgaue standen unter der Leitung eines Reichsstatthalters, der meist in Per-sonalunion Gauleiter für den gleichnamigen (Partei-)Gau der NSDAP war. Sie besaßen ein vom Reich abgeleitetes Recht, in Überein-stimmung mit dem Reichsinnenminister selbständig im Verordnungswege Recht zu setzen.

Es handelt sich dabei um den Beginn einer Neuordnung der Reichsmittelinstanz, und zwar zunächst außerhalb der Grenzen des „Altreichs“.

In den Reichsgauen war die oberste Ver-waltungsspitze und die oberste Parteifunk-tion (Gauleiter der Partei) in einer Person vereinigt. Diese grundlegenden Verände-rungen waren auch im Westen geplant.

_____________

Auswahlliteratur:

[1] Jacques Benoist-Méchin: Frankreich im neuen Europa. In: Deutsches Institut für Außenpolitische Forschung (Hrsg.): Europa. Handbuch der politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Entwicklung des neuen Europa. Helingsche Verlagsanstalt, Leipzig 1943, S. 51–55.

[2] Thomas Müller: Imaginierter Westen. Das Konzept des „deutschen Westraums“ zwischen
politischer Romantik und Nationalsozialismus. Transcript, Bielefeld 2009.

[3] Peter Schöttler: „Eine Art ‚Generalplan West‘“. Die Stuckart-Denkschrift vom 14. Juni 1940
und die Planungen für eine neue deutsch-französische Grenze im Zweiten Weltkrieg, in: Sozial. Geschichte 18, 2003, S. 83–130.

[4] Deutschland und der Westraum. 1943. Günter Lohse/Waldemar Wucher/Friedrich Heiss.
Volk und Reich Verlag: Amsterdam, 1943.

Anmerkung: In der jüngeren Geschichte beriefen sich eine Reihe von Staaten auf historische Grenzen oder Abhängigkeiten und setzten ihre territorialen Forderungen auf dieser Grundlage durch. Das betraf das zaristische Rußland, die Sowjetunion, die Vereinigten Staaten, England, Frankreich, Jugoslawien, Polen, Litauen, die Tschechoslowakei, Rumänien, Bulgarien, Israel usw.

China ist der einzige Staat weltweit, der seine Außengrenzen bewußt nicht definiert. Alle Außengrenzen Chinas gelten als unbestimmt und vertraglich nicht abgesichert. Die Grenze zwischen China und Indien gilt aus chinesischer Sicht lediglich als Kontroll-Linie.

Das Deutsche Reich hätte, wären die bestehenden Planungen im Westen erfolgreich vollendet worden, infolgedessen durchaus keinen Präzedenzfall geschaffen. Genau das aber wird heute wider besseres Wissen behauptet. Den Deutschen wird darüber hinaus sogar unterstellt, besonders angriffslustig und raubgierig gewesen zu sein. Die Geschichte beweist, daß das Gegenteil der Fall ist.

Danksagung

Herrn Rüdiger Lack danke ich für den Hinweis auf das Zitat von A. Hitler über den Westfälischen Frieden. Th. E.

[1]Das Sudetenland war bis 1938 staatsrechtlich kein Teil des Deutschen Reiches. Das hinderte die Tschechen 1945/1946 nicht, die Sudetendeutschen in Absprache mit den Kriegssiegern in das besetzte Deutschland zu vertreiben.

[2]Gesellschaft der Freunde und Förderer der Erwin-von-Steinbach-Stiftung e. V.  (der Autor ist Mitglied).

[3]Das Terr. der früheren der Grafschaft Mömpelgard (Comté de Montbéliard) ist bis heute eine evangelisch-lutherisch geprägte Enklave). Das Gebiet der früheren württemb. Grafschaft war allerdings auch in der württembergischen Zeit französischsprachig.

[4]Hier muß in erster Linie die Abwehr der nach Mitteleuropa vordringenden Türken genannt werden. Ebenso aber die erfolgreiche Mobilisierung der Reichstruppen in der Zeit der Raubkriege Frankreichs (Reunionskriege 1667– 1697: 1. Reunionskrieg (Devolutionskrieg) 1667/68; 2. Reunionskrieg (Holländischer Krieg) 1672-1678; 3. Reunions-krieg (Pfälzischer Erbfolgekrieg) 1688–1697.

[5]Das Wahlkaisertum im Heiligen Römischen Reich bezeichnete ein Prinzip, demgemäß der römisch-deutsche König und spätere Kaiser nicht durch reine Erbfolge, sondern durch eine förmliche Wahl bestimmt wurde. Die exklusiven Wähler dieses Amtes waren die Kurfürsten (von mittelhochdeutsch kure = Wahl).

[6]„Es wird auch für gut erachtet, daß die Königl. Majestät zu Frankreich sofort die Städte, so zum Reich von alters her gehört haben und nicht deutscher Sprache sind, als nämlich Cambrai, Toul, Metz  und Verdun, ohne Verzug einnehme und die als Vikar des Reiches innehabe und behalte.“

[7]Im Westfälischen Frieden von 1648 wurden die drei Städte Metz, Tull (Toul) und Wirten (Verdun) offiziell an Frankreich abgetreten.

[8]Kamerich fiel infolge des Friedens von Nimwegen an Frankreich. Der ab 1678 verhandelte und 1679 abgeschlossene Friede von Nimwegen beendete den ab 1672 geführten Holländischen Krieg (auch Französisch-Niederländischer Krieg genannt).

[9]Die Bezeichnung Trois-Évêchés (dt. „Drei Bistümer“) stand für die drei ehemaligen Hochstifte Metz, Tull (Toul) und Wirten (Verdun). 1552 wurden die Bistümer gemäß den Bestimmungen im Vertrag von Chambord durch Frankreich besetzt. Obwohl faktisch nun unter französischer Kontrolle stehend, verblieben sie nominell noch im Reich. Erst mit mit dem Westfälischen Frieden von 1648 kam Frankreich vertraglich in den Besitz der Hochstifte.

[10]Bärwalde (Neumark), jetzt Mieszkowice, Westpommern (Polen).

[11]Als Antwort auf den Prager Frieden verbündeten sich 1635 die protestantischen Schweden mit den katholischen Franzosen im Vertrag von Compiegne, um gemeinsam die spanisch-kaiserliche Macht der Habsburger einzu-dämmen.

[12]Gesprächsprotokoll, Aufzeichnung durch Heinrich Heim am 29.08.1942. Qu.: Monologe im Führerhauptquartier – die Aufzeichnungen Heinrich Heims (hrsg. von Werner Jochmann), München: Wilhelm Heyne Verlag, 1980,          S. 367.

[13]Unter der Oberlehnsherrschaft der Habsburger existierende selbständige Grafschaft, seit 1469 an das Herzogtum Burgund verpfändet.

[14]Bereits 1613 hatte der französische König die Huldigung der Einwohnerschaft des zum Heiligen Römischen Reich gehörenden aber bereits 1552 besetzten Hochstifts erzwungen. 1648 wurde das Hochstift Metz dann endgültig an Frankreich abgetreten.

[15]Die drei Hochstifte wurden 1552 als Folge des Vertrages von Chambord besetzt. In diesem Vertrag hatte Moritz von Sachsen ohne jede Legitimation dem französischen König die Schutzherrschaft über die Fürstbistümer eingeräumt. Der französische König besetzte die Hochstifte in der ihm übertragenen Funktion als Reichsvikar die calvinistisch gewordenen Städte Wirten (Verdun), Metz und Tull (Toul).

[16]Als Devolution (lateinisch devolvere – „abwälzen“) wird die Übergabe bzw. der Übergang eines Rechtstitels bzw. eines Besitzstandes bezeichnet.

[17]Dornick (niederländisch Doornik) gehörte zur hist. Grafschaft Hennegau, jetzt zur Provinz Hennegau (Belgien) (belgischer Teil der Picardie, Wallonien).

[18]Zuerst schlossen Frankreich und die Vereinigten Niederlande einen Friedensvertrag. Die Niederlande schieden aus der Koalition gegen Frankreich aus. Das Heilige Römische Reich (und Spanien) gerieten in Zugzwang und mußten in Friedensschlüsse einwilligen. So kam es zu einer Reihe von Folgeverträgen.

[19]Elsässische Dekapolis: Hagenau, Colmar, Schlettstadt, Weißenburg, Oberehnheim, Rosheim. Mülhausen, Kaysersberg, Türkheim, Münster (Münster im Joachimstal u. Münster im Gregoriental) (heute: Haguenau, Colmar, Sélestat, Wissembourg, Obernai,
Rosheim, Kaysersberg, Turckheim, Munster).

[20]Französisch-Flandern gehörte von 1529 bis 1659 (Pyrenäenfrieden) zu den Spanisch-Habsburgischen Niederlanden und war Teil des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation. 1662 wurde Dünkirchen (Dunkerque = von Frankreichs König Ludwig XIV. käuflich erworben, 1667 wurde Ryssel (Lille)durch französ. Truppen erobert und Frankreich angegliedert. In vier Friedensverträgen (Pyrenäenfriede 1659, Frieden von Aachen 1668, Frieden von Nimwegen 1678/1679 und Frieden von Utrecht 1713) trat Spanien die gesamte zum Heiligen Römischen Reich gehörende Region endgültig an Frankreich ab.

[21]   Valenciennes liegt im südlichen Teil der hist. Grafschaft Hennegau. Stadt und Umland fielen 1679 an Frankreich. Der Hennegau wurde geteilt. Valenciennes wurde Hauptstadt des nunmehr französischen Teils des Hennegau (Hainaut).

[22]Im Gegenzug erfolgte die Rückgabe des 1648 an Frankreich gefallenen und 1676 von kaiserlichen Truppen eroberten Philippsburg an das Heilige Römische Reich.

[23]Li.: Günter Lohse, Waldemar Wucher, Friedrich Heiss: Deutschland und der Westraum. 1943. Amsterdam: Volk und Reich 1943. – Peter Schöttler: „Eine Art ‚Generalplan West‘“. Die Stuckart-Denkschrift vom 14. Juni 1940 und die Planungen für eine neue deutsch-französische Grenze im Zweiten Weltkrieg. In: Sozial. Geschichte 18, 2003, S. 83 – 130. – Ernst Anrich: Die Geschichte der deutschen Westgrenze. Leipzig: Quelle & Mayer, 1943 [Bausteine für Geschichtsunterricht und nationalpolitische Schulung].

[24]Frankreich sollte nach völkischen Prinzipien administrativ neu gegliedert werden:  Languedoc, Provence, Normandie, Picardie, Baskenland, Bretagne.

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