Feed für
Beiträge
Kommentare

Einbürgerungen und Doppelstaatler

Die Zahl von Einbürgerungen und Doppelstaatlern und die ausufernden Sozialabgaben

(Thomas Engelhardt)

 

In den Medien wird gerade auf allen möglichen Plattformen die Frage diskutiert, wie die über-strapazierten und unterfinanzierten Sozialkassen „reformiert“ werden könnten. Denn alle Sozial-versicherungssysteme und Sozialkassen sind seit vielen Jahren, im Grunde genommen sogar seit Jahrzehnten, unterfinanziert. Deshalb lohnt ein Blick auf die Zahlen. Das Sozialbudget des Ministeriums für Arbeit und Soziales umfaßt aktuell 200 Mrd. €. Insgesamt fließen gigantische 1.300 Mrd. € in den Sozialstaat, davon sind rund 50 Mrd. € Bürgergeld.  Die Sozialleistungsquote liegt hierzulande mittlerweile bei fast einem Drittel des gesamten Bundeshaushalts. Genauer ausgedrückt wird ein Drittel der Steuereinnahmen des Bundes nur für Sozialausgaben ausgegeben. Angesichts dieser Zahlen ist es aber kaum verständlich, wie es zu einer finanziellen Schieflage der Sozialkassen kommen konnte.

 

Die Zuwanderungszahlen, die Zahl der Einbürgerungen und die genannte Aufblähung des Sozial- staates stehen jedoch in ein einem unmittelbaren Zusammenhang. Die These wäre zu begründen, weil die politische Klasse Bundesdeutschlands genau diesen Zusammenhang in Abrede stellt und allein die demographische Entwicklung als Ursache für die heutige Lage nennt.

 

Schlagzeile am 4. Juni: Die Zahl der Einbürgerungen in Deutschland ist auf einem neuen Höchst-stand gestiegen. Im Jahr 2025 wurden 332.500 Ausländer eingebürgert (korrekt müßte es heißen: sie erhielten einen bundesdeutschen Paß und es wurde ihnen die Staatsbürgerschaft dieses Landes, das sich Deutschland nennt, verliehen). Die Zahl der Einbürgerungen ist damit im fünften Jahr in Folge gestiegen. Den Spitzenplatz der neuen Paßdeutschen hielten 2025 Syrer. 65.600 von ihnen wurden „Deutsche“ (= 20 % aller Eingebürgerten). Es folgen Türken (10 %) und Russen (6 %). In Absolutzahlen wurden auch 8.000 Bosnier eingebürgert, 6.600 US-Amerikaner (das sind jedoch hauptsächlich US-amerikanische Juden) und Albaner (6.100).[1]

 

Im vergangenen Jahr 2025 kamen aber auch erneut 130.000 Zuwanderer neu ins Land, überwiegend aufgenommen als „Flüchtlinge“ (neudeutsch Geflüchtete). Der Begriff ist semantisch so falsch wie inhaltlich. Das Gros dieser „Geflüchteten“ ist nicht geflohen sondern wandert gezielt in die bereits in hohem Maße überstrapazierten Sozialsysteme dieses Landes ein. Diese sind aber extrem unterfinanziert (auch dies eine bundesdeutsche Wortneuschöpfung), sprich extrem überschuldet.

 

„Wir haben so hohe Steuereinnahmen wie noch nie, so hohe Schulden wie noch nie. Und trotzdem sehen die Schulen miserabel aus, trotzdem kriegen wir die Bahn nicht reformiert, trotzdem gibt es zu wenig bezahlbaren Wohnraum. Das stinkt in Wahrheit zum Himmel.“ Der Staat habe immer mehr Geld, aber normale Bedürfnisse würden immer schwerer.“[2]

 

Seit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts dürfen Eingebürgerte ihren bisherigen Paß behalten. Eine neue Umfrage zeigt nun, wie massiv die Menschen von dieser Möglichkeit Gebrauch machen – und welche Hürden bleiben.

 

Von der neuen Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft hat der überwiegende Teil der Menschen Gebrauch gemacht, die im vergangenen Jahr Deutsche wurden. Das zeigen die Ergebnisse einer Umfrage des Mediendienstes Integration.

 

Demnach lag die Quote der Mehrstaatigkeit (d. h. der Doppelpaßinhaber)in den Städten, die hierzu Daten gesammelt haben, zwischen 85 % und 98 % (sic.). Die wenigen Neubürger, die keinen Doppelpaß wählten, taten dies den Angaben zufolge in den meisten Fällen, weil sie entweder vor der Einbürgerung staatenlos waren oder weil ihr Herkunftsland die Mehrstaatigkeit grundsätzlich nicht oder nur in Ausnahmefällen gestattet. Das gilt etwa für Indien, Äthiopien und Eritrea.

 

Dem Mikro-Zenzus aus dem Jahre 2025 zufolge besitzen heute 3,5 Millionen Bundesbürger eine

weitere Staatsbürgerschaft. Diese Zahl ist jedoch so ungenau wie in der Tendenz unsicher weil auf einer Selbstauskunft beruhend. Der auf den zentralen Melderegistern der Kommunen und Gemeinden beruhende Zensus aus dem Jahre 2022 ergab damals bereits 5,8 Millionen Doppel-staatler hierzulande.

 

Darüber hinaus ist zu beachten, daß seit der Reform des Staatsbürgerschaftsrechts von 2024 statistisch nicht mehr erfaßt wird, wer bei einer Einbürgerung die bisherige Staatsangehörigkeit behält.[3] Im vergangenen Jahr (2025) haben bis zu 98 % der Neubürger die frühere Staatsbürger-schaft bei der Einbürgerung behalten.[4]

 

Diese Zahl ist aber auch Beleg dafür, daß die bundesdeutsche Staatsbürgerschaft zum beliebigen Bekenntnis verkommen ist, die jederzeit abgestreift werden kann. Eine Verbindung mit und ein wirkliches Bekenntnis zu diesem Land ist damit keineswegs verbunden!

 

Hintergrund: Die Koalition von SPD, Grünen und FDP hatte eine Reform des Staatsangehörigkeits-recht beschlossen, die Ende Juni 2024 in Kraft trat. Wer Deutscher wird, darf seither generell die bisherige Staatsangehörigkeit behalten. Vorher war das nur für EU-Bürger möglich, sowie in bestimmten Ausnahmefällen und wenn der Herkunftsstaat die Entlassung aus der alten Staats-angehörigkeit verweigert.

 

Seit der Reform reichen für die Einbürgerung fünf statt bisher acht Jahre rechtmäßiger, gewöhn-licher Aufenthalt in der BRD. Besonders gut integrierte Ausländer konnten sich nach der Reform bereits nach drei Jahren einbürgern lassen – diese sogenannte Turbo-Einbürgerung hat die schwarz-rote Bundesregierung im vergangenen Jahr jedoch wieder abgeschafft.

 

Warum der Doppelpaß so populär ist

 

Daß die Mehrstaatigkeit früher in Deutschland nicht generell erlaubt war, hielt vor allem Menschen, die sich dem Herkunftsland beziehungsweise der alten Heimat ihrer Eltern emotional und kulturell verbunden fühlen, davon ab, sich einbürgern zu lassen. Doch auch praktische Gründe spielen eine Rolle, etwa erleichterte Reisen, Erbrechts- und Eigentumsfragen oder die Möglichkeit, in beiden Staaten zu arbeiten.[5]

 

Wer gegen die Mehrstaatigkeit spricht

 

Die AfD plädiert dafür, die doppelte Staatsbürgerschaft nur in begründeten Einzelfällen zugelassen. Die Union steht ihr im Gegensatz zum Koalitionspartner SPD überwiegend ebenfalls kritisch bis skeptisch gegenüber. Vor allem Politiker wie Fraktionschef Jens Spahn und der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm (beide CDU), äußern Skepsis. Gegner des Doppelpasses bringen etwa mögliche Loyalitätskonflikte sowie die vermutete Gefahr von „Parallelgesellschaften“ als Argumente vor.

 

 

 

 

Der Andrang nach dem bundesdeutschen Paß ist aktuell niedriger als 2024

Insgesamt sank die Zahl der neu gestellten Einbürgerungsanträge laut Mediendienst 2025 um rund 10 %  auf etwa 189.000 Anträge. Die meisten Anträge wurden demnach in Berlin gestellt (ca. 36.100). Auf Platz zwei unter den Großstädten war München mit etwa 17.800 Anträgen. In der bayerischen Landeshauptstadt ist nicht nur der Andrang groß, sondern auch der Bearbeitungsstau. Dort lagen laut Mediendienst Anfang Mai mehr als 40.200 Anträge, über die noch entschieden werden muß.

 

Im vergangenen Jahr dürften es bundesweit deutlich mehr als 300.000 Einbürgerungen gewesen sein, wie schon veröffentlichte Zahlen aus einigen Bundesländern und Recherchen der „Welt am Sonntag“ nahelegen. Am häufigsten wurden 2025 Menschen aus Syrien eingebürgert, darüber hinaus Personen aus der Türkei, aus Afghanistan, dem Iran und aus Rußland.

 

Nachweis von Sprachkenntnissen und das abgeforderte Bekenntnis zu den Werten des Grund-gesetzes als Zugangsvoraussetzung zum bundesdeutschen Paß

 

Wer den deutschen Paß erlangen will, muß die deutsche Sprache beherrschen, seinen Lebens-unterhalt durch eigenes Einkommen bestreiten sowie mindestens fünf Jahre rechtmäßig und ohne straffällig geworden zu sein, in der BRD gelebt haben.

 

Hinzu kommen unter anderem ein Nachweis der Identität und Kenntnisse der deutschen Gesellschaftsordnung. Gefordert wird auch ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und zur „historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen“, „insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens“ (!!!).

Hier wird (freilich in in anderer Form und mit gegensätzlichem Inhalt) praktiziert was bereits im Dritten Reich gang und gäbe war. Dort (wie übrigens auch in der DDR; der Autor des Beitrages war selbst betroffen) verlor die deutsche Staatsbürgerschaft, wer politisch auffällig geworden war oder aus Sicht des staatlichen Systems als Gegner eingestuft wurde.

Der Entzug der Staatsbürgerschaft, die Ausbürgerung, war die zwangsläufige Folge. Hier wie da

war bzw. ist die Staatsbürgerschaft demzufolge an ideologische Vorgaben gebunden.[6]

 

Anfragen beim Verfassungsschutz

 

Vor der Entscheidung über die Einbürgerung gibt es heute in jedem einzelnen Fall eine Anfrage bei den Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, inwieweit es zum Antragsteller Hinweise auf eine Anhängerschaft zum Extremismus oder Islamismus gibt. In weniger als einem Prozent der Fälle hat der Verfassungsschutz im vergangenen Jahr Erkenntnisse zu Antragstellern übermittelt.

 

Laut „Mediendienst Integration“[7] (auch den gibt es in diesem Land!)  lag die Zahl der Ablehnungen aufgrund von Hinweisen des Verfassungsschutzes 2025 in den Städten, die dazu Daten erhoben haben, im niedrigen einstelligen Bereich. Beispielsweise lagen dem Landesamt für Verfassungs-schutz in Thüringen nur zu zwei von 4.542 überprüften Antragstellern entsprechende Erkenntnisse vor.

 

Kein positives Bekenntnis zum jüdischen Staat Israel: Antrag abgelehnt

 

In zwölf Fällen wurden den Angaben zufolge in Sachsen-Anhalt Anträge auf Einbürgerung abgelehnt, weil sich der antragstellende Ausländer weigerte, ein Bekenntnis zum Existenzrecht Israels abzugeben. Diese Anforderung gibt es in dem Bundesland seit Anfang 2023.

 

Mitte 2025 wurde eine entsprechende Regelung auch in Brandenburg eingeführt. Angaben von dort zu diesem Themenkomplex lagen dem Mediendienst nach eigenen Angaben aber nicht vor.

 

Man muß angesichts dieser Entwicklungen befürchten, daß der Tag nicht weit ist, daß aus der Politik der Vorschlag kommt, von jedem Bundesbürger ein uneingeschränktes Bekenntnis zur „historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen“ und „insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens“ abzuverlangen.

 

(17.06.2026)

 

[1]Qu.: Statist. Bundesamt.

[2]Sigmar Gabriel, am 1.06.2026 (in der TV-Sendung „Hart aber fair“).

[3]Die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts hat den Doppelpaß für alle neu Eingebürgerten ermöglicht.

[4]     Qu.: Befragung des „Mediendienstes Integration“ in den 50 größten Städten der BRD.

[5]Die Schwester einer Urgroßmutter des Autors heiratete 1919 einen aus Georgien (Grusinien) stammenden russischen Kriegsgefangenen und verlor hierdurch ihre deutsche Staatsangehörigkeit. Die junge Familie wanderte 1932 in die Sowjetunion aus. Ihr Enkel (* 1968) wurde 2016 in der BRD eingebürgert und lebt in Süddeutschland.

[6]Mit dem Eintrag in die  Ausbürgerungslisten des Deutschen Reichs entzog das nationalsozialistische Deutschland mißliebigen Personen die deutsche Staatsangehörigkeit und machte sie staatenlos. Grundlage der Ausbürgerungen-und Eintrag in die Listen war das Gesetz über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit v. 14. Juli 1933 (mit Durchführungsverordnung vom 26. Juli 1933, veröff. im Reichsgesetzblatt I (1933), S. 538.

Die erste Liste des Jahres 1933 war eine von insgesamt 359 Ausbürgerungslisten und wurde am 25. August 1933 im Deutschen Reichsanzeiger veröffentlicht. Die letzte derartige Liste wurde am 7. April 1945 veröffentlicht. Insgesamt wurden bis zum Ende des Deutschen Reiches 39.006 Personen ausgebürgert. Das Vermögen der Ausgebürgerten wurde konfisziert, wodurch ein Großteil von ihnen mittellos wurde.

[7]Der Rat für Migration e. V. (Abkürzung RfM) ist ein bundesweiter Zusammenschluss von ungefähr 200 Wissen-schaftlern im deutschsprachigen Raum, die sich mit Fragen von Migration und Integration beschäftigen, in der Rechtsform eines gemeinnützigen eingetragenen Vereins. Der RfM wurde im Jahr 1997 von einigen der beteiligten Wissenschaftler initiiert, die drei Jahre zuvor mit dem „Manifest der 60“ eine breite Diskussion zur Zuwanderungs- und Integrationspolitik angestoßen hatten.

Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

0 Kommentare
0
Deine Gedanken interessieren mich, bitte teile diese mit!x