Wo bleibt der Rechtsstaat?
Freitag, 29. August 2008 von Adelinde
Denkwürdig!
Hat man sowas schon gehört im
Rechtsstaat Deutschland,
wo 1986 sich eine Vernehmung ereignete wie die des Dekans der Universität Tübingen Prof. Voigt durch den Vorsitzenden des Verwaltungsgerichtes Sigmaringen Dr. Iber?
Es ging um die Weigerung der Universität Tübingen, die von Dr. Hamer eingereichte Habilitationsschrift zu prüfen. Ich zitiere aus dem hochaktuellen Buch der Ärztin Therese von Schwarzenberg, Krebs heilende Krankheit? Konfliktlösung statt Chemo und Skalpell:
Vor Gericht wurde der Dekan der Fakultät Tübingen, Prof. Voigt, gefragt, ob denn Dr. Hamer mit seiner „NEUEN MEDIZIN“ recht haben könnte:
Prof. Voigt bejahte dies mit dem Hinweis:
„In der Schulmedizin weiß man über Krebs quasi nichts!“
Der Vorsitzende wollte weiter wissen, ob es stimme, was Dr. Hamer sage, daß man innerhalb von ein bis zwei Tagen zweifelsfrei durch Reproduzierbarkeit an nächstbesten Fällen prüfen könne, ob die „NEUE MEDIZIN“ naturwissenschaftlich richtig sei.
Prof. Voigt:
„Ob in ein, zwei oder drei Tagen, kann ich nicht sagen, aber im Prinzip stimmt es!“
Auf die Zwischenfrage Dr. Hamers, ob sich Prof. Voigt erinnern könne, 1981 versprochen zu haben, daß die „NEUE MEDIZIN“ nach naturwissenschaftlichen Kriterien korrekt auf ihre Richtigkeit in diesem Habilitationsverfahren geprüft würde, antwortete er:
„Das stimmt zwar, daß ich das versprochen habe, aber die Fakultät hat es abgelehnt. Deshalb mußte ich die Erfüllung dieses Versprechens zurücknehmen!“ (Die Fakultät lehnte 1981/1982 die Habilitationsarbeit mit 150:0 Stimmen ohne Enthaltung ab).
Der vorsitzende Richter Dr. Iber ergriff wieder das Wort:
„Also, Herr Dekan, Sie sagen, der Dr. Hamer könne recht haben, und Sie geben zu, man könne naturwissenschaftlich in ein bis drei Tagen prüfen, ob seine NEUE MEDIZIN richtig ist. Wenn sie aber richtig ist, dann müßten Sie ihn doch habilitieren!“
Prof. Voigt:
„Natürlich!“
Vorsitzender Dr. Iber:
„Ja, Herr Voigt, nun verstehe ich nichts mehr: Der Dr. Hamer könnte recht haben, sagen Sie, und Sie könnten das in kürzester Zeit nachprüfen, warum prüfen Sie es dann nicht?“
Prof. Voigt:
„Wir wollen gar nicht wissen, ob der Dr. Hamer recht hat!“
Vorsitzender Dr. Iber:
„Wie, Sie wollen gar nicht wissen, ob der Dr. Hamer mit seiner NEUEN MEDIZIN recht hat? Es ist doch ein Habilitationsverfahren, das müssen Sie doch prüfen!“
Prof. Voigt:
„Nein, wir müssen nur ein Habilitationsverfahren machen, mit zwei Gutachten. Ob er recht hat, interessiert nicht!“
Vorsitzender Dr. Iber:
„Sie wollen das also nicht wissen, obwohl Sie es leicht prüfen könnten und es eigentlich prüfen müßten und obwohl es doch so weitreichende Folgen hätte?“
Prof. Voigt:
„Nein, wir wollen es nicht wissen. Und ich werde immer und immer gegen Dr. Hamer stimmen, egal was er schreibt!“
Im Gerichtssaal entstand große Unruhe, die Dr. Iber nur dadurch beherrschen konnte, daß er die Verhandlung für beendet erklärte.
Im Urteil wurde die Fakultät Tübingen nicht dazu verurteilt, die „NEUE MEDIZIN“ nach naturwissenschaftlichen Kriterien durch Verifikation zu prüfen, sondern nur dazu, daß das Habilitationsverfahren fortgesetzt werden müsse. 1994 wurde die Universität Tübingen vom Verwaltungsgericht Mannheim dazu verurteilt, die Arbeiten von Dr. Hamer endlich zu überprüfen (die Habilitationsschrift wurde vor 13 Jahren eingereicht). Die Universität erklärte, die Habilitationsschrift wäre zu alt und verjährt. Dr. Hamer schrieb sie neu, und die Universität ernannte zwei Gutachter zwecks Durchführung des Verfahrens.
Am Tage der Ärztekonferenz zwecks Überprüfung standen acht Patienten und Dr. Hamer vor verschlossenen Türen. Prof. Dr. Klippel, einer der Gutachter, war „in dringender Angelegenheit“ kurzfristig abgereist.
Zwei Monate später erklärte der Dekan der Universität Tübingen: „… daß es nicht in der Habilitationsordnung vorgesehen ist, die angeblichen Sachverhalte zu verifizieren oder falsifizieren.“
… das Habilitationsverfahren ist aber bis heute nicht abgeschlossen.
Dr. Hamer wurde bald danach die Approbation aberkannt. Die Ärztin berichtet weiter:
einmalig in der Medizingeschichte – wurde sein Diagnose- und Therapieverfahren auf Betreiben der Justiz und der Schulmedizin zur unerlaubten Handlung erklärt. Ärzte und Patienten, die danach handelten, riskierten, in Konflikt mit der Staatsgewalt zu geraten.
Und weiter dürfen Krebspatienten mit Chemo, Stahl und Strahl vergeblich behandelt und schwerstens geschädigt werden. Die Pharma-Industrie und die Krankenhaus-Konzerne wachsen und gedeihen, deren Existenz von der Krankheit, nicht der Gesundheit der Menschen abhängt und deren milliardenschwere Einnahmen durch stetig steigende Beiträge zur Krankenversicherung abgedeckt werden.
Frau Bundes“gesundheits“ministerin Ulla Schmidt,
warum setzen Sie nicht hier in Ihren Bemühungen an, unser pervertiertes „Gesundheits“wesen in den Griff zu bekommen und damit unseren Rechtsstaat zur Raison zu bringen?