Ein neues Husarenstück aus dem Tollhaus BRD
Montag, 25. August 2025 von Adelinde |
Thomas Engelhardt
zeigt uns
Ein neues Husarenstück aus dem Tollhaus BRD
Der Chef des DIW (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung) Marcel Fratzscher fordert allen Ernstes:
„Wir sollten ein verpflichtendes soziales Jahr für alle Rentner einführen.“
(Qu.: Der Spiegel, 22.08.2025)
Seiner Meinung nach haben die sog. „Baby-boomer“ den Generationenvertrag gebrochen und wollen die Kosten auf die Jungen abwäl-zen. Er verlangt nun neue Gesetze, um die Alten stärker in die Pflicht zu nehmen.
Was Fratzscher hier von sich gibt, ist freilich Unsinn. Die politische Klasse, die bundes-deutsche Nomenklatura ist es, die die nach-wachsenden Generationen mit der galoppie-renden Staatsverschuldung in die Pflicht nimmt.
Derselbe Fratzscher forderte jüngst grund-legende Reformen des Rentensystems, um die Konjunktur in Deutschland anzutreiben und das Rentensystem zukunftssicher zu machen.
Bereits einen Monat zuvor brachten die Leit-medien die Meldung, daß ein bundesdeut-scher Soziologe diesen Vorschlag macht: Ein Klaus Kurrelmann forderte eine gerechtere Verteilung der Lasten zwischen den Genera-tionen. In einem Interview mit dem Spiegel sprach sich dieser Herr Hurrelmann dafür aus, ein Pflichtjahr „am Ende des Arbeitsle-bens“ einzuführen.
(Qu.: Frankfurter Rundschau, 28.07.2025)
Man reibt sich angesichts dieser Verlautba-rungen die Augen und die Ohren. Meinen die das ernst?
Ja – ist die Antwort. Solche Ansprachen kommen nicht von ungefähr. Diese Leute, Vertreter des politischen Systems und An-gehörige der politischen Führungsschichten Bundesdeutschlands, werden vorangeschickt und beauftragt, die Bundesdeutschen einzu-stimmen, was die politische Klasse längst beschlossen hat.
Wetten, daß unsere lieben demokratischen Abgeordneten die Gesetzesentwürfe bereits vorbereiten und in kleinen Runden ausbal-dowern? Womöglich sind die Entwurfstexte sogar schon in den entsprechenden Aus-schüssen besprochen worden.
Klaus Kurrelmann, seines Zeichens Hoch-schullehrer und Soziologe, Jahrgang 1944, ist weithin unbekannt. Marcel Fratzscher, Präsi-dent des arbeitgebernahen Deutschen Insti-tuts für Wirtschafts-forschung, Jahrgang 1971, dagegen gehört zur bundesdeutschen Funktionselite, wobei „Elite“ zu relativieren wäre. Fratzscher ist Politikberater und Pro-fessor für Makroökonomie an der Humboldt-Universität in Berlin.
Es handelt sich um einen abgehobenen Vertreter der bundesdeutschen Nomenkla-tura, die stante pede zur Verantwortung zu ziehen wäre. Gnadenlos und erbarmungslos. Diese Leute wären, von ihren Posten und Privilegien befreit, zuerst einmal einem Lehr-gang in einem Arbeitslager zuzuführen. Dort könnten sie nach Feierabend über den Unsinn nachdenken, den sie zu verantwortet hatten.
Denn wie sieht es in diesem Land heute aus? Bis zum 12. Juli diesen Jahres arbeitete der Bundesbürger ausschließlich für die Staats-kassen bzw. den Fiskus.
Von einem Euro, den der Bundesdeutsche verdient, gehen 2025 21 Cent an Steuern an den Fiskus, Sozialabgaben werden in Höhe von 32 Cent fällig, 47 Cent gehen ins eigene Portemonnaie.
Zahlreiche Steuern schröpfen den Bürger bis auf’s Blut: Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Energiesteuer, CO²-Steuer, Grundsteuer, KfZ-Steuer, Versicherungssteuer, Kaffeesteuer usw. usf.
Weitere Abgaben wie der Rundfunkbeitrag, die Stromumlage und andere Quasi-Steuern (die aber so nicht benannt werden) werden fällig und lassen einen nicht unerheblichen Teil der Bevölkerung sozial abrutschen.
Zudem steigen die Sozialabgaben in nicht gekannte Höhen. Insbesondere in der Kran-ken- und Pflegeversicherung steigen die Beitragssätze kontinuierlich. So ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der Kran-kenversicherung von 1,7 % im Jahr 2024 auf 2,5 % im Jahr 2025 gesprungen. In der Pfle-geversicherung ist der Beitragssatz im Ver-gleich zum Vorjahr um 0,2 Prozentpunkte höher. Der Stromsteuersatz für Privathaus-halte lag Mitte Juli 2025 unverändert bei 2,05 Cent pro Kilowattstunde zzgl. Umsatzsteuer.
Kaum von der Öffentlichkeit wahrgenommen werden die zahlreichen Fälle der Doppelbe-steuerung. Herausragendes Beispiel sind die Betriebs- und Firmenrenten.
Das Alterseinkünfte-Gesetz (AltEinG) wurde am 09.07.2004 vom Bundestag und Bundes-rat beschlossen und trat am 1.01.2005 in Kraft (Anm.: Auslöser des AltEinG war das Rechtsurteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 6.03.2002 (AZ: 2BvL 17/99), wonach die unterschiedlichen Besteuerungen der Beam-tenpensionen (§ 19 EStG) und die Renten-leistungen der gesetzlichen Rentenversi-cherung (§ 22 Nr. 1 Satz 3 EStG) nicht dem Gleichheitsgrundsatz des Artikels 3 Abs. 1 des Grundgesetzes entspricht.
Das Bundesverfassungsgericht trug mit diesem Rechtsurteil dem Gesetzgeber auf, diesen Mißstand bis zum 01.01.2005 zu korrigieren, was mit dem AltEinG auch geschah.)
Dieses Alterseinkünftegesetz hat aber auch zur Folge, daß der bisherige Sonderausga-benabzug von Vorsorge-Aufwendungen im Jahr 2025 endet. Aufgrund der geringeren steuerlichen Abzugsfähigkeit der Vorsor-geaufwendungen für die Rentenversicherung, aber der gleichzeitig steigenden steuerrecht-lichen Abgaben bei Renten-Leistungsbezug werden die Rentner mit der festgestellten doppelten Besteuerung künftig noch stärker belastet.
So gut wie unbekannt ist auch das Urteil des Bundesfinanzhofes BFH v. 19.05.2021: Dieses führt nun zu einer doppelten Besteuerung der gesetzlichen und privaten Altersvorsorge so-zial-versicherungspflichtiger Arbeitnehmer.
Zur Doppelbesteuerung: Ist der steuerfreie Rentenzufluß geringer als die versteuerten Rentenbeiträge, spricht man von einer Dop-pelbesteuerung von Renten. Oder anders gesprochen: Auf einen Teil bereits versteu-erten Rentenbeiträge werden für Rentner dann noch einmal Steuern fällig (!!!).
Soviel zur Ausplünderung des Bürgers durch den ausbeuterischen „demokratischen“ Staat und seine „demokratischen“ Funktionäre.
Derselbe Fratzscher, der seit vielen Jahren für eine weitere verstärkte Einwanderung Fremd-stämmiger in dieses Land trommelt, will also die Rentner, die durch ihre horrenden Abga-ben während ihrer Berufstätigkeit das ganze System am Leben hielten, weiter belasten!
Hier im Land leben heute (2025) 5,45 Mil-lionen Menschen, davon die Hälfte Ausländer, von Sozialtransfer-Leistungen (Bürgergeld). Im Jahr 2022 lag die Zahl der Leistungsemp-fänger, die Leistungen nach dem SGB II (damals Hartz IV) erhielten, bei rund 7,2 Millionen (Hartz IV wurde zum 1. Januar 2023 durch das Bürgergeld abgelöst). Aktuellen Angaben zufolge (Stand April 2025) erhielten 5,45 Millionen Menschen Bürgergeld, davon 3,95 Millionen erwerbsfähige Leistungsbe-rechtigte (!) und etwa 1 Million Ukrainer.
Der Anteil nichtdeutscher Hartz-IV- bzw. Bürgergeld-Empfänger lag Ende 2024 bei 48 %, das heißt, fast die Hälfte der Leistungs-empfänger hatte keine deutsche Staatsange-hörigkeit.
Mehr als die Hälfte der Bürgergeldempfänger sind „deutsche“ Staatsbürger (Qu.: Bundesa-gentur für Arbeit). Mehr als 90 % dieser Hälfte („Deutsche“) erweisen sich aber als sog. Paß-deutsche, also Einwanderer, Zuwanderer, „Flüchtlinge“ usw. usf., denen die bundes-deutsche Staatsangehörigkeit verliehen wurde.
Das sind die Fakten. Werden sie öffentlich gemacht? Nein. Aus gutem Grund.
Noch weitaus mehr Personen (7,3 Millionen) beziehen im BRD-Staat sog. Leistungen der sozialen Mindestsicherung. Etwas mehr als 2,8 Millionen Personen, welche Bürgergeld erhalten, sind angeblich also deutsche Staatsbürger. Aber die öffentlichen Stati-stiken vermitteln eben ein vollkommen fal-sches Bild, weil sich der Begriff des deutschen Staatsbürgers – wiederum verursacht durch den ausbeuterischen bundesdeutschen Staat – grundlegend verändert hat.
(Das neue Staatsangehörigkeitsrecht ist am 27.06.2024 in Kraft getreten).
Mehr soll hierzu gar nicht gesagt werden. In diesem Staat regiert die Lüge und politische Hetze. Und das Prinzip der brutalen Ausbeu-tung. Dem Gros der dahindämmernden Bun-desdeutschen ist das nur noch nicht klar.
