Reinhard Heuschneider: „Grundgesetz, Strafrecht und andere Täuschungen“
Dienstag, 3. Oktober 2023 von Adelinde |
Die Religion, sagt man,
sei nur ein prächtiger Teppich,
hinter dem man jeden gefährlichen Anschlag
nur desto leichter ausdenkt.
Das Volk liegt auf den Knien,
betet die heiligen gewirkten Zeichen an,
und hinten lauscht der Vogelsteller,
der sie berücken will. Goethe
Arne Wilsdorff vom Bayerischen Rundfunk (BR24) berichtet über Söders Empfang der israelischen Kultusgemeinde in München u.a.:
Ministerpräsident Söder kam Ende Mai 2022 zur Generalversammlung der Rabbiner in einem von Polizisten sorgsam bewachten Hotel mit Kippa auf dem Kopf und einem kräftigen „Schalom“ auf den Lippen.
Da waren ihm Unsicherheit und Rührung anzumerken, aber auch Dankbarkeit und Freude über diese Zusammenkunft, zu der so viele Rabbiner wie nie zuvor nach der Shoa nach Deutschland gekommen waren.
Er lud die Gäste ein, doch immer ihre Gesamttreffen – die bislang im Abstand von zwei bis drei Jahren durch europäische Städte touren – in München anzuberaumen.
Dafür bekam
Ministerpräsident Söder … von der Konferenz eine hohe jüdische Auszeichnung.
Da wird er sich geehrt fühlen, und dem jüdischen Leben in Deutschland ist nun noch einmal ein kräftiger Anschub geschenkt. Darüber hinaus sind Juden in Deutschland besonders geschützt durch den von ihnen erzwungenen §130 StGB.
Das deutsche Leben in Deutschland ist durch das Grundgesetz geschützt, könnte man meinen. Doch folgen wir einmal den scharfsichtigen Betrachtungen von
Reinhard Heuschneider
die er auf seiner Netzseite veröffentlich hat und den wir den Adelinde-Lesern hier mit seiner freundlichen Genehmigung ebenfalls vorstellen:
Der nach dem Ersten Weltkrieg quasi mit vorgehaltener Pistole dem Deutschen Reich abgepreßte sogenannte „Friedensvertrag“ von Versailles war ein in dieser Dimension kaum vorstellbarer Raub und Betrug an unserm Volk gewesen, ein Verbrechen, das zwangs-läufig zum Zweiten Weltkrieg führen sollte.
Nach diesem letzten großen Krieg, der eigentlich die Fortsetzung des ersten war, gab es zwar keinen Friedensvertrag, dafür aber ein Verfassungs-Provisorium, genannt Grundgesetz, für das staatsähnliche Verwaltungsgebilde der Sieger, genannt BRD.
Nach den ungeheuren Schrecken des Krieges – das einst blühende Deutschland war ein einziges Trümmerfeld, Millionen der besten Männer gefallen, Millionen Zivilisten im Bomben-Holocaust ermordet, 15 Millionen der Heimat beraubt und vertrieben, das Vaterland ein weiteres Mal geteilt und zerrissen – mußte dieses Grundgesetz unseren Vätern und Müttern immerhin als ein Dokument von Zuversicht und Hoffnung für einen ersehnten, heilenden Neuanfang erscheinen.
Tatsächlich war es von Anfang an nur eine Täuschung. So wie die Kreide im Maul des Wolfes die naiven Geißlein über die Realität täuschte, so sollte und soll uns das Grund-gesetz über die Vorhaben unserer Feinde hinwegtäuschen.
Denn schon bei seiner Inkraftsetzung wußten alle Verantwortlichen, daß die Deutschen nie die Gleichberechtigung erhalten werden; das Internationale Militärtribunal von Nürnberg hatte den Beweis geliefert:
Für die Verbrechen der Sieger gab es von Anfang an eine Generalamnestie, für die tatsächlichen oder erfundenen Verbrechen der deutschen Verlierer gab es keine Amnesty, was nichts anderes bedeutet, als daß wir Deutschen von Anfang an als Menschen 2. Klasse zu betrachten seien.
(Dreihundert Jahre vorher, beim Westfä-lischen Frieden, zeigten sich die Menschen zivilisierter, denn durch tabula rasa für alle Kriegsbeteiligten war ein gerechter Neuanfang erst möglich gemacht).
Und schon bald mußten wir erleben, daß das wenige Jahre nach den barbarischen Schauprozessen eingesetzte Grundgesetz für uns Deutsche nur Blendwerk ist.
Gerade die ersten fünf Artikel, welche die elementarsten Bedürfnisse des Menschen in der Gemeinschaft betreffen, wurden konsequent nach und nach durch das Strafrecht ausgehebelt oder völlig ins Gegenteil verkehrt.
Und um uns obendrein zu verhöhnen, hatten die Macher Art. 19 (2) installiert, wo es heißt: „In keinem Fall darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.“
Es ist also nicht so, daß erst der gegenwär-tige Ampel-Schmutz das Unheil bringt, denn schon von Anfang an stellten sich die Altparteien den Siegern als Hilfswillige zur Verfügung, und nur ganz wenige, charakterlich einwandfreie Personen machten das falsche Spiel nicht mit und traten zurück (wie etwa der Anfang der 1960er Jahre amtierende Bundesjustizminister Ewald Bucher, ehemaliges Mitglied der NSDAP und der SA).
Die gegenwärtigen Knechte der Pyramide sind nur ausgewählt, das Teufelswerk zu vollenden.
Betrachten wir einmal genauer diese ersten fünf Artikel des Grundgesetzes.
Art. 1 GG soll den Schutz der Menschenwürde gewährleisten. Wie bereits erwähnt, war durch Vorenthalten der allgemeinen Amnesty, zudem mit den Schauprozessen des IMT – der größten Verhöhnung des Rechts seit den Inquisitionsprozessen – dem deutschen Menschen die Würde von Anfang an entzogen.
Später, mit der ersten Verschärfung des §130 StGB, wurde der Entzug unserer Menschen-würde bekräftigt, da diesen Schutz nur Minderheiten (Juden, Zigeuner, Homosexuelle usw. usf.) in Anspruch nehmen können, nicht aber das deutsche Volk, denn das sei in seiner Gesamtheit „nicht beleidigungsfähig“.
Und so können hier lebende Ausländer uns öffentlich als „Köterrasse“ beleidigen und uns Massenmord auf den Hals wünschen („Bomber Harris, do it again“), und jeder Staatsanwalt zuckt gelangweilt mit den Achseln.
Diese gesetzlich verankerte Schweinerei ist jedem Juristen bestens bekannt; daß sie beabsichtigt ist, geht aus der Tatsache hervor, daß sie mit einem kurzen Satz im „Volksverhetzungsparagraphen“ aus der Welt geschafft werden könnte.
Dies aber geschieht nicht, obwohl dieser, unser Volk diskriminierender § 130 StGB doch zig-mal geändert wurde – doch immer zum Nachteil für unser Volk und nie zu seiner Gleichberechtigung!
Art. 2 GG betrifft das allgemeine Persönlichkeitsrecht. In Abs. 1 heißt es:
„Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“
Jeder hat das Recht? Nein, dieses Recht hat nicht jeder! Wer sich nicht gleichschalten läßt, der wird gnadenlos mit verbaler Hetze zur Strecke gebracht und sozial und wirtschaftlich ruiniert.
Absatz 2 bestimmt:
„Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.“
Dreimal darf gelacht oder geweint werden. Der Masken- und der faktische Impfzwang haben bewiesen, wie es mit der Freiheit der Person und der körperlichen Unversehrtheit bestellt ist.
Und auch jährlich hunderttausend Menschen im Mutterleib, den wehrlosesten der Wehrlosen, wird das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit genommen. Sie werden zerstückelt, wie Schmutz abgesaugt und im Mülleimer entsorgt.
Art. 3 GG garantiert angeblich die Gleichheit vor dem Gesetz. Dabei weiß inzwischen jeder, daß selbst hier illegal eingedrungene Ausländer „gleicher“ sind als einheimische Deutsche.
Und Juden sind ohnehin „gleicher“. Für letztere wurde – um nur ein Beispiel zu nennen – ein Heer von sogenannten „Antisemitismusbeauftragten“ ins Leben gerufen, ein Privileg, da die ewig benachteiligten und mit der Auschwitzkeule geprügelten Deutschen keinen einzigen Antigermanismusbeauftragten zu ihrem Schutz haben.
Sogar Staatsanwälte werden als Antisemi-tismusbeauftragte eingesetzt, was nichts anderes bedeutet, als daß die Justiz ganz offen und dreist die Ungleichheit vor dem Gesetz praktiziert.
Oder Bürger, die niemanden (wie die Klimakleber) terrorisieren , die nur absolut gewaltlos gegen schädlichen oder gar tödlichen Masken- und Impfzwang demonstrierten, wurden von brutalen Polizeibeamten mit Gummiknüppeln, Pfeffersprey und Wasserwerfern traktiert; ein sogenannter Polizist reißt einen Demonstranten, der mit dem Fahrrad wegfahren will, nachdem er zur Mahnung das Grundgesetz zitiert hatte, von hinten vom Fahrrad und tobt sich an ihm aus.
Keiner von diesen Raudis in Polizeiuniform oder ein politisch Verantwortlicher wird jemals zur Rechenschaft gezogen, aber ein Richter aus Weimar, der es wagt, zugunsten der Freiheit der Person gemäß Art. 2 GG zu urteilen, der wird wegen „Rechtsbeugung“ bestraft! Auch auf diese Weise drückt sich Ungleichheit vor dem Gesetz aus.
Mittlerweile ist die Gleichheit vor dem Gesetz völlig auf den Hund gekommen. Mit einer hohen kriminellen Energie – man kann es nicht anders nennen – lügt die Innenmini-sterin Nancy Faeser das Blaue vom Himmel: Verbrechen en masse erfindet sie, die sie dann „Rechten“ als „antisemitisch“ motivierte Straftat in die Schuhe schiebt. Den Beweis dafür liefert u. a. folgendes Video von „Achtung Reichelt“: https://www.youtube.com/watch?v=KOYESn2Bo1Q
Hier liegt zweifellos seitens der Faeser gemäß §130 StGB eine Straftat vor, die,
„in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt (…) oder die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er [der Rechts-brecher, R.H.] Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet.“
Da die „Rechten“ eine Minderheit sind und „Volksverhetzung“ ein Offizialdelikt ist, wäre jeder Staatsanwalt verpflichtet, von sich aus die Strafverfolgung gegen die hetzende und diffamierende Innenministerin einzuleiten.
Aber das geschieht nicht und wird auch nicht geschehen, denn die Faeser sowie passive Staatsanwälte wissen sich im Schutz der Pyramide.
Zum Angeklagt-und-gequält-Werden haben sie andere ausgesucht, zum Beispiel Menschen, die betreffs des offiziellen Geschichtsbildes der Jahre 1933 – 1945 eine andere Meinung als die offiziell gewünschte haben und dafür ins Gefängnis gesteckt werden.
Da paßt es ja wunderbar, daß die Dame, die so gern mit Lügen arbeitet, Rechtswissen-schaft studiert, als Rechtsanwältin gearbeitet hat und jederzeit auf die Menschen im Gerichtssaal wieder losgelassen werden könnte.
Art. 4 GG „Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich“, wird durch die gleiche ungeschriebene letzte Instanz weggewischt und statt dessen gilt:
Es gibt nur den bekannten verordneten Zwangsglauben, bei dem es sich um den mit der Auschwitzkeule eingeforderten handelt. Und was die angebliche Freiheit von weltanschaulichen Bekenntnissen betrifft, nun, bekanntlich wird schon lange nicht nur die nationalsozialistische Weltanschauung verfolgt (obwohl auch sie laut Grundgesetz nicht verfolgt werden dürfte!), sondern jede Weltanschauung und Religion, die nicht in das Konzept der Pyramide paßt.
Dafür erwirbt sich vor allem die bereits erwähnte Innenministerin Nancy Faeser schier unglaubliche „Verdienste“. Parallel zu ihrer Sucht, Deutschland zu afrikanisieren, verbietet sie in stalinistischer Manier deutsche Organisationen; so erst vor wenigen Tagen die seit 1951 bestehende „Artgemeinschaft GGG e. V.“, eine quasi religiös-weltanschauliche Gemeinschaft, die unser uraltes germanisches Kulturerbe, wie etwa Sonnwendfeiern, erhalten und fördern will sowie eine sinnerfüllte Lebensgestaltung anstrebt.
Die Antifa-Liebhaberin Faeser fabuliert, deutsche Kultur sei „Rassismus“, dabei müßte ihr klar sein, daß sie selber übelsten antideutschen Rassismus ausschwitzt.
Gleichzeitig werden Kulturveranstaltungen aller möglichen exotischen Couleur mit deutschen Steuergeldern gefördert.
Die Tatsache, daß sie die verbotene deutsche Glaubensgemeinschaft zusätzlich als „antisemitisch“ diffamiert, ohne daß die allerseits bekannten Antisemitismus-„Experten“ Einspruch erheben, zeigt auf, wer mitbestimmt, ob, und wenn ja, wie wir unsere deutsche Kultur überhaupt noch pflegen dürfen.
So, wie einst mit dem anklagenden Ruf: „das ist antichristlich!“ die Schreckensherrschaft der Inquisition sich austobte, so setzt sich hier und heute eine neue tyrannische Herrschaft durch, mit der Beschuldigung: „das ist antisemitisch!“.
Art. 5 GG Jedoch besonders eindringlich wird das Grundrecht mittels Art. 5 GG: „Meinungs- und Pressefreiheit, Kunst und Wissenschaft sind frei“ in die Mülltonne getreten.
Wer anderer Meinung als der gewünschten ist, wird gemäß §130 StGB als „Volksver-hetzer“ bestraft; wer von der Presse sich nicht gleichschalten läßt, wird vom Verfassungs-schmutz, der Stasi West, bedrängt (siehe z. B. das Magazin Compact); Wissenschaftler, die zum Holocaust eine nicht genehme Meinung haben, landen im Gefängnis; die Freiheit der Kunst – Satire gehört dazu – gilt nicht, wenn die Satire Juden betrifft.
In Absatz 2 steht geschwollen, die Rechte der Meinungsfreiheit
„finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“
Mit anderen Worten: Die Jugend, bis zurück ins Kindesalter, darf ihr Geschlecht aussuchen, Körperverstümmelung einfordern, sich mit Pornos füttern sowie sich über Analverkehr aufklären lassen, aber die geschichtliche Wahrheit dürfen sie nicht erfahren.
Wer also Kinder vor sittlichen Gefahren und antideutschen Geschichtslügen schützen will, macht sich strafbar.
Und was das „Recht der persönlichen Ehre“ betrifft, da haben die Grundgesetz-Täuscher vor allem an die Juden gedacht: Jeder noch so akribisch genaue Wissenschaftler der Historie verletzt automatisch die persönliche Ehre sowohl von lebenden als auch von toten Juden, wenn seine wissenschaftlich erarbeitete Expertise – wie zum Beispiel die von dem Dipl-Chemiker Germar Rudolf – ein anderes Ergebnis zeigt als das, was unsere Feinde offiziell festlegt haben.
Ein als „Volksverhetzer“ unschuldig Verurteilter wird in der Regel also doppelt bestraft, nämlich gemäß §130 StGB, darüber hinaus „in Tateinheit“ gemäß § 189 („Verunglimpfung Verstorbener“).
Und zum Abschluß dieses Theaters folgt die Krönung:
Diejenigen, welche das Grundgesetz schamlos und zynisch brechen, werfen ausgerechnet jenen, die sich darüber beschweren, „Verfassungsbruch“ (sie meinen Grundgesetzbruch) vor. Dieses falsche Spiel wollte Hans-Georg Maaßen nicht mehr mitmachen, also wurde er gegen den Faeser-Komplizen Thomas Haldenwang ausgetauscht.
Unter Berücksichtigung aller Fakten müssen wir feststellen, es steht zu befürchten, daß sich so schnell nichts ändern wird. Was der allmächtige Falschspieler namens Pyramide, der sich offenbar gar nicht mehr zu tarnen braucht, ergaunert hat, gibt er freiwillig nicht mehr her; schon gar nicht durch Wahlen. Denn wer, um sein Ziel zu erreichen, vor millionenfachem Mord nicht zurückschreckt, für den sind Wahlfälschungen eine lächerliche Lapalie.
Und doch! Anstatt mutlos zu werden, sollten wir uns der Worte eines großen deutschen Kämpfers erinnern:
„Wer nicht bereit ist zu kämpfen, verdient das Leben nicht.“
