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Eine ausführliche Dokumentation und zahlreiche Gesetzestexte

aus dem VAWS-Pressebüro schaffen Klarheit – auch für den Laien – darüber, ob in Deutschland eigenes oder doch noch immer Besatzungsrecht gilt.

Das Buch ist ein übersichtliches Nachschlagewerk, der darin enthaltene Zitatenschatz eine Fundgrube. Die Sprache aller Texte ist knapp und leicht verständlich.

Den ersten Teil bestreitet Werner Symanek:

„Besatzungsrecht und Souveränität“

In 6 Kapiteln beweist der Autor die „Mangelnde Souveränität“ Deutschlands und benennt die Beispiele:

I. Mangelnde Souveränität: Die „Feindstaatenklauseln“

Er zeigt, welche Siegermacht sich 1948, 1960, 1967 auf die Feindstaatenklauseln berief, wie sie 1968 zwar als „obsolet“ bezeichnet, aber nicht „ungültig“ wurden, 1973 als „nicht mehr anwendbar“, später (ebenfalls 1973) als „gegenstandslos“ bezeichnet, aber ebenfalls nicht ungültig wurden. Bis zum heutigen Tage hat sich daran nichts geändert.

II. Mangelnde Souveränität: Verfahrenshindernis ist Artikel III des Alliierten Kontrollratsgesetzes Nr. 4 von 1945

Hier zeigt der Autor an einem Beispiel, wie die Ermordung von 1000 deutschen Zivilisten in Treuenbrietzen am 23. April 1945, begangen von der Roten Armee, nicht gesühnt werden durfte.

Noch 2009 bekam der CSU-Abgeordnete Dr. Hans-Peter Uhl auf seine diesbezügliche Anfrage die Antwort, daß für Deutschland „das Verbot zur Rechtsprechung über Straftaten der alliierten Streitkräfte“ nach wie vor gelte.

„Durch alle Rechtsreformen hindurch blieb die Regelung bestehen, daß die deutsche Justiz keine Zuständigkeit für die Verfolgung von Straftaten erlangen kann, die von Soldaten der Siegermächte … gegenüber Deutschen (bis 1955) begangen worden sind.“

III. Mangelnde Souveränität: Alliierte Atomwaffen in Deutschland

Die schwarz-gelbe Merkel-Regierung wurde 2010 durch Mehrheitsbeschluß dazu beauftragt, sich für den Abzug der US-Atomwaffen einzusetzen. Sie erklärte sich im Gegenteil „vor den ehem. Besatzungsmächten in aller Form damit einverstanden, daß die US-amerikanischen Waffen in Deutschland bleiben könnten.“ Ja, diese Regierung ließ die USA bei uns sogar noch weiter aufrüsten: Es kamen noch neue Nuklearwaffen hinzu. Jetzt lagern in Deutschland atomare Vernichtungsmittel von einer Sprengkraft, die 80 Hiroshima-Bomben entspricht.

IV. Mangelnde Souveränität: Deutsches Gold in alliierten Depots

V. Mangelnde Souveränität: US-Geheimdienste dürfen Deutschland ausspionieren

Professor Josef Foschepoth wird zitiert:

„Aus Siegerrecht war Besatzungsrecht, aus Besatzungsrecht Vorbehaltsrecht, aus Vorbehaltsrecht Vertragsrecht, aus Vertragsrecht deutsches Recht und Verfassungsrecht geworden,

das jede Bundesregierung verpflichtete, auch künftig für die westlichen Siegermächte Post- und Fernmeldeüberwachungen durchzuführen oder von diesen selbst durchführen zu lassen …

VI. Mangelnde Souveränität: Alliierte Mächte – Souveränitätsfrage – EU-Europa

Bei der Vereinigung der beiden deutschen Staaten DDR und BRD wurden von den West-Alliierten folgende Forderungen erhoben und von der deutschen Regierung umgesetzt:

  • Gesamtdeutschland müsse der NATO angehören,

  • es müsse den Osten Deutschlands an Polen abtreten

  • und in die EU und die Europäische Währungsunion eingebunden werden.

Diesem 1. Kapitel ist ein reichhaltiges Quellenverzeichnis angeschlossen.

Den 2. Teil des Buches bestreitet die Juristin Barbara Rudolf

Sie behandelt sehr klar

Fragen zur staats- und völkerrechtlichen Lage Deutschlands

in 18 Abschnitten, deren Überschriften wegen ihrer Aktualität sehr neugierig machen:

Frage 1: Ist die BRD ein Staat?
Frage 2: Ist die BRD eine Firma oder eine GmbH?
Frage 3: Ist die BRD eine GmbH, weil sie im UPIK-Datensatz eingetragen ist?
Frage 4: Ist die BRD eine GmbH, weil es im Handelsregister des AG Frankrut/Main unter der Nummer GRB 51411 eine BRD-GmbH gibt?
Frage 5: Frage 5: Hat die Vereinigung der BRD mit der DDR nicht stattgefunden und ist die BRD im Jahre 1990 erloschen?
Frage 6: Haben deutsche Grundeigentümer im Jahre 2016 ihr Eigentum an ihren Grundstücken verloren?
Frage 7: Gibt es das Deutsche Reich und wo befindet es sich?
Frage 8: Ist die Verfassung des Deutschen Reiches von 1871 unsere Verfassung?
Frage 9: Ist die Verfassung des Deutsches Reiches von 1919 unsere Verfassung?
Frage 10: Ist die Verfassung der DDR unsere Verfassung?
Frage 11: Ist das Grundgesetz die Verfassung der BRD?
Frage 12: Gilt in der BRD auch heute noch Besatzungsrecht?
Frage 13: Gilt gemäß Art. 139 GG Besatzungsrecht weiter?
Frage 14: Befinden sich die NATO-Truppen aufgrund des Besatzungsrechtes in der BRD?
Frage 15: Ist die BRD souverän?
Frage 16: Gibt es einen Friedensvertrag, der den Zweiten Weltkrieg beendet?
Frage 17: Befindet sich die BRD daher noch im Krieg mit den genannten Staaten?
Frage 18: Ist die BRD ein Feindstaat gemäß der Charta der Vereinten Nationen?

Vom Laien wegen der klaren, fast fremdwortfreien Sprache Rudolfs leicht zu verfolgende Beweisketten zur jeweiligen Frage führen am Ende zur abschließenden Beurteilung der Rechtsgelehrten.

Möglicherweise schließt sich nicht jeder Leser ihrer Sichtweise an, wird aber am Ende vieler Kapitel darum gebeten, bei den zuständigen Verantwortlichen anzufragen und die Ergebnisse dem Verlag zuzusenden, der sie dann zu  veröffentlichen beabsichtigt.

Auch diesen Ausführungen des 2. Kapitels folgt ein reichhaltiges Quellenverzeichnis.

In einem 3. Kapitel geht Rudolf der Frage nach, ob die fremden Truppen in unserem Land anzusehen seien als

Freunde oder Besatzer?

Ihre zahlreichen schlagenden Beweise zeigen, wer jene wirklich sind. Lesen Sie selbst!

Es folgt der 4. Abschnitt, ein

Dokumentenanhang

von 85 Seiten – angefangen von der „Charta der Vereinten Nationen“ von 1945 bis hin zum „Zweiten Gesetz zur Bereinigung des Besatzungsrechts“ von 2007.

Mich hat besonders beeindruckt das

Gesetz Nr. 104 zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus

vom 5.3.1946, geändert 1947 und zweimal 1948. In Artikel 8.1. lernen wir, wer „Militarist ist“, jedenfalls in Deutschland. Die Definition paßt allerdings wie maßgeschneidert auf die Kriegspolitik der USA, aber die gehören ja bis heute im Gegensatz zu den Deutschen zu den Guten.

Deutschland war damals angefüllt mit „Belasteten“. Da hat mich besonders beeindruckt der Artikel 16. „Sühnemaßnahmen gegen Belastete“. Unter Punkt 8 heißt es:

„es ist ihnen auf die Dauer von mindestens 5 Jahren untersagt, a) in einem freien Beruf oder selbständig in einem Unternehmen oder gewerblichen Betrieb jeglicher Art tätig zu sein, sich daran zu beteiligen …“

In Abschnitt b) und c) lesen wir von weiteren Beschränkungen Deutscher in ihrem eigenen Land, und unter 9. heißt es gar in echt christlicher Nächstenliebe:

sie unterliegen Wohnungs- und Aufenthaltsbeschränkungen.

Nun war der Wohnraum in Deutschland ohnehin äußerst beschränkt dank der Einwirkung unserer Befreier, die das Land verwüstetet hatten. Wir wohnten damals ja alle – mitsamt den 12 Millionen Ostflüchtlingen und ungezählten Ausgebombten – auf engstem Wohnraum mehr oder weniger beschränkt. Wie wollten die alliierten Gutmenschen diesen Zustand denn für die „Belasteten“ noch steigern?

Beruhigend, daß die Autoren dem Buch voransetzen:

Dieses Buch ist vor Drucklegung dahingehend geprüft worden, daß weder Inhalt noch Aufmachung irgendwelche BRD-Strafgesetze verletzen oder sozialethische Verwirrung unter Jugendlichen auslösen.

Ich freue mich, im Besitz dieses wichtigen, Klarheit schaffenden Werkes aus dem VAWS-Pressebüro zu sein.

Zu beziehen beim Klosterhaus-Verlag für 24,80 €

 

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