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Masseneinwanderung

Thomas Engelhardt

ist der Meinung:

Die Zeichen stehen auf neuer und noch zunehmender Masseneinwanderung – BRD (um nicht „Deutschland“ schreiben zu müssen) 2030. Eine Zukunftsschau

Wir hatten es bereits vorher gewußt, die Wähler von SPD und Grünen haben es durch ihr Votum verantwortet. Dann war es heraus. Im sog. Koalitionsvertrag (170 S.) ist alles nachlesbar.* Nur unterzieht sich der durch-schnittliche Bürger nicht dieser Mühe. Und die Medien berichteten nichts. Weshalb auch. Man hätte sonst einen Massenaufschrei be-fürchten müssen.

In der Migrationspolitik haben die drei beteiligten Parteien einen „Paradigmen-wechsel“ vereinbart und angekündigt. Die gleichgeschalteten BRD-Medien berichteten hierüber (wie immer) natürlich: NICHTS!!!

Mit Beginn der neuen Kanzlerschaft wurden für alle sich hier aufhaltenden Personen Zahlungen a l l er bundesdeutschen Sozial-leistungen vereinbart. Und zwar von Beginn an. Alle in das Land einströmenden Personen sollen in jedweder Beziehung mit den „bereits länger hier Wohnenden“ 100%ig gleichgestellt werden.

Für diese Entscheidung feierten sich die Ab-geordneten des sog. Bundestages. Darüber hinaus sollte es Arbeitsgenehmigungen für alle geben. Unterschiedslos, bedingungslos. Die schon vorher undichten Schleusen wur-den nun vollends geöffnet – unbemerkt vom Bürger, weil über diese Vorgänge keine Be-richterstattung mehr erfolgt.

Das bundesdeutsche Ausländerrecht (ja, ein Ausländergesetz existiert in der Bundesre-publik)[1] unterscheidet 65 (fünfundsechzig) verschiedene Aufenthaltstitel (bzw. Aufent-haltsgründe) für Ausländer (Asylsuchende, Asylbewerber, Asylbechtigte/Asylanten, subsidiär Schutzberechtigte, Kriegsflücht-linge, Aufenthalt mit Duldung (für abgelehnte und ausreisepflichtige Asylbewerber), Kontin-gentflüchtlinge, de-facto-Flüchtlinge, poli-tische Flüchtlinge (Personen, die aus völker-rechtlichen, humanitären oder politischen Gründen im Bundesgebiet aufhalten (§§ 22-26, 104a, 104b Aufenthaltsgestz), Per-sonen mit Befreiungen vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels usw.).

Die Beschlüsse der Dreier-Koalition verstören:

[1] Der Zugang zu allen Aufenthaltsberechti-gungen (Aufenthaltstiteln) wird ohne Prüfung des Einzelfalles grundsätzlich erleichtert, Fristen erheblich verkürzt und die Ermes-sensspielräume der Bearbeiter/Entscheider erweitert.

[2] Die Einbürgerungs-Wartefristen werden von 8 (acht) auf 5 (fünf) Jahre verkürzt, zum Teil sogar auf 3 (drei) Jahre. 

[2] „Opfer von Menschenhandel“ erhalten ein uneingeschränktes Aufenthaltsrecht. Jeder (illegale) Migrant, sog. Bootsflüchtling, ille-galer Einwanderer wird ohne Einschränkung aufgenommen und erhält künftig den vollen Sozialhilfesatz.

[3] Einwanderer ohne Aussagebereitschaft zu Alter, Herkunft, Flüchtlingsgrund usw. müs-sen gleichbehandelt werden (bislang drohte Abschiebung).

[4] Personen ohne Papiere, ohne Paß usw. haben das Recht, sich eine Identität mittels einer eidesstattlicher Versicherung zuzulegen (sic.!!!).

[5] Die sog. Duldungen ausreisepflichtiger Personen (abgelehnte Asylbewerber) werden abgeschafft.

[6] Das Recht auf Familienzusammenführung wird auf alle Per-sonen ausgeweitet, die den Status als „subsidiär Geschützte“ besitzen.

[6] Illegal sich in der BRD aufhaltende Per-sonen erhalten ein grundsätzliches Recht auf medizinische Versorgungsleistungen. (Nach Schätzungen des „Spiegel“ (Hamburg) halten sich im BRD-Staat (geschätzt) zwischen 1,5-2 Mill. Menschen illegal auf.

Man reibt sich die Augen, wenn man das liest.

Der Autor des vorliegenden Beitrages konnte aufgrund beantworteter Anfragen feststellen, daß bundesdeutsche Behörden und Einrich-tungen selbst bei einem derart sensiblen Thema wie Aufnahme von Flüchtlingen und Einwanderung sog. „Migranten“ voneinander unabhängige Statistiken erstellen und offen-sichtlich keine Abstimmung erfolgt.

So weichen beispielsweise die vom Stati-stischen Bundesamt veröffentlichten Zahlen in einer Größenordnung mehrerer Hundert-tausend Menschen von den vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Nürnberg) veröffentlichten Zahlen ab.

Hieraus ist nur der Schluß zu ziehen, daß die erhobenen und veröffentlichten Zahlen Fäl-schungen darstellen bzw. bewußt Weglas-sungen erfolgen und Streichungen vorge-nommen werden.

Summa summarum handelt es sich um tendenzielle Statistiken und gefälschtes Zahlenmaterial.

An die genannten Behörden gerichtete Anfragen mit dem Hinweis auf die jeweils voneinander abweichenden Zahlen wurden nicht beantwortet.

Unklar ist darüber hinaus, wie die forcierte Masseneinwanderung finanziert werden soll (und vor allem wer es finanziert). Am Ende war es aber doch immer nur der dumme deutsche Michel (ein seit dem Mittelalter gängiges Sprichwort in Polen lautet „Dumm wie ein Deutscher“).

Die Bundesdeutschen haben in der gesamten ersten Jahreshälfte 2023 ausschließlich für den Fiskus gearbeitet (genauer: bis zum 11. Juli 2023 arbeiteten wir nur für die öffentli-chen Kassen)[2].

Ein durchschnittlicher Arbeitnehmer-Haus-halt wird im lfd. Jahr 2024 voraussichtlich 52,9 Prozent seines Einkommens als Steuern und Abgaben an den Staat bezahlen.

Der überwiegenden Zahl der Bundesbürger ist das jedoch nicht bewußt. Sie schauen jeden Monat auf ihren Lohnzettel oder die Gehalts-abrechung und meinen, alles wäre normal. Jedenfalls meint das nach wie vor die Mehr-heit.

Dabei haben wir die höchste Abgabequote im internationalen Vergleich. Dieses „Spiel“ hat freilich Methode. Die Deutschen werden un-barmherzig ausgebeutet und ausgepreßt.

Die Frage ist, wie lange dieses Spiel noch getrieben wird, getrieben werden kann. Die Stimmung kann eines schönen Tages ganz schnell und ganz plötzlich umschlagen!

Gustav Le Bon hat das Phänomen bereits in seinem 1895 in Paris erschienenen Grund-lagenwerk „Psychologie der Massen“ be-schrieben.

Wenn das hierzulande passiert (die Frage ist nicht ob, sondern wann), wird die Generalab-rechnung wie immer brutal und gnadenlos sein. 1933 erschiene dann in der Nachschau wie eine harmlose Palastrevolution …

_________________

Anmerkungen

*) Jene Ampelkoalition kann man mit Fug und Recht als „demokratische“ Verbrecherbande bezeichnen.

[1]  Das ehemalige deutsche Ausländergesetz (Gesetz über die Einreise; und den Aufenthalt von Ausländern im Bundesgebiet) wurde erstmals 1965 verabschiedet (10 Jahre nach dem ersten Anwerbeabkommen mit Italien und nachdem mit sechs weiteren Ländern  (u.a. Türkei, Portugal, Spanien, Jugoslawien) Anwerbeabkommen geschlossen worden waren). Dieses Gesetz wurde 1990 durch eine Neufassung ersetzt. Diese Neufassung trat am 31. Dezember 2004 außer Kraft. Seit 2004 gilt ein schwammig formuliertes sog. Aufenthaltsgesetz.

Das Ausländergesetz wurde zum 1. Januar 2005 durch das sog. Aufenthaltsgesetz (verkündet als Artikel 1 des sog. Zuwanderungsgesetzes) ersetzt. Das AuslG bildete zusammen mit dem Asylverfahrensgesetz (heutige Bezeichnung: Asylgesetz) die beiden wesentlichen Elemente des deutschen Ausländerrechts. Zum AuslG ist eine Durchführungsverordnung (DVAuslG) ergangen, die ebenfalls am 31. Dezember 2004 außer Kraft getreten ist.

[2]  Qu.:  Steuerzahlerbund (Bund der Steuerzahler e. V.).

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