EU-Verfassung – wer hat sie beschlossen, was bringt sie?
Samstag, 2. August 2008 von Adelinde
Ist es nicht merkwürdig? Im 21. Jahrhundert verkündet die
Präambel des “Vertrages von Lissabon”:
- Seine Majestät der König der Belgier
- Ihre Majestät die Königin von Dänemark
- der Präsident der Bundesrepublik Deutschland
- der Präsident der Griechischen Republik
- Seine Majestät der König von Spanien
- der Präsident der Französischen Republik
- der Präsident Irlands
- der Präsident der Italienischen Republik
- Seine königliche Hoheit der Großherzog von Luxemburg
- Ihre Majestät die Königin der Niederlande
- der Präsident der Portugiesischen Republik
- Ihre Majestät die Königin des Vereinigten Königreichs von Großbitannien und Nordirland …
haben beschlossen (!) … eine Europäische Union zu gründen; sie haben zu diesem Zweck ihre Bevollmächtigten ernannt (!).
Das Zeitalter des Absolutismus hat sich zurückgemeldet. Die Herrschaften beschließen und ernennen.
Der Weg in die Despotie
Und so “demokratisch” sieht – nach Darstellung des Rechtsgelehrten Prof. Karl Albrecht Schachtschneider – die EU-Verfassung bzw. ihr Nachfolger, der “Vertrag von Lissabon”, denn auch aus:
- Es wird keine Gewaltenteilung geben, denn
- hat das Europäische Parlament keine Befugnis, Gesetze einzubringen und zu verabschieden;
- werden sämtliche Gesetze von der Europäischen Kommission erlassen, einem Beamtenapparat, der “vom Volk” nicht gewählt ist und dem sowjetischen Politbüro ähnelt;
- ist der Europäische Gerichtshof kein demokratisch legitimiertes “Gericht”: Die Richter werden ernannt “im Einvernehmen der Regierung” ihres Staates, sie sollen aber nicht nur die Gesetze des eigenen Staates, sondern auch die der anderen 26 Staaten der EU kennen und danach urteilen, eine Überforderung! So hat der EU-Gerichtshof seit seinem Bestehen auch noch kein einziges der rund 130 000 Gesetze der EU für grundrechtswidrig erklärt.
- Den Volkswirtschaften – wie bereits in fortgeschrittenem Maße verwirklicht – werden die Möglichkeiten genommen, ihren Völkern ausreichend Arbeit, wertbeständiges Einkommen und lebensnotwendige Waren zu sichern:
- die EU bestimmt die Außenhandels-Politik;
- der grenzenlose Kapitalverkehr ist – auf Druck der USA – in der Verfassung festgeschrieben.
Das bedeutet m. E.:
- Schutz vor Wucherzinsen als Kapitallohn ist weiterhin nicht vorgesehen;
- es geht weiterhin vorrangig um Gewinnmaximierung, also Kapitalvergrößerung;
- Menschen werden weiterhin und wegen fehlender Staatsgrenzen und mangels Rechtsschutzes in erhöhtem Maße als Arbeitnehmer benutzt und gegebenenfalls entlassen, so wie man eben mit Sklaven verfährt;
- Rechtsschutz gegen Finanzhaie gibt es nicht, es herrscht das Faustrecht.
Der Kapitalismus ist in seine Endphase eingetreten, in der der Mensch aus rücksichtsloser Profitgier Raubbau an seinen Lebensgrundlagen betreibt. Zunächst werden die Reichen immer reicher werden, die Armen zahlreicher, ärmer, kränker. Die Einen zählen sich zur “Elite” der “Gewinner”, die anderen werden als “Verlierer” fallengelassen. Darwinismus pur – wie in der Naturwissenschaft so in der Wirtschaft!
Kommt keine Besinnung zur Umkehr, werden auch die Reichen verhungern, denn ihr Geld können sie nicht essen.
Unsere Polit-“Elite” redet medienwirksam von “unseren gemeinsamen Werten”, die doch wohl
- unsere freiheitliche Grundordnung
- unsere Selbstbestimmung
- die bürgerliche Mitgestaltung
- Gleichberechtigung
- Achtung der Menschenwürde
beinhalten, und findet sich bereit, eine Despotie mit perfekter Überwachung jedes Einzelmenschen zu installieren, wovon “1984” (Orwell) nur eine milde Vorform darstellt?
Oder haben die freundlichen Politiker und Politikerinnen selbst nicht verstanden, was uns der Lissabon-Vertrag bescheren würde?
Sehr guter Beitrag, es fehlt nur noch der Hinweis auf die Art. 20 Abs. 4 und 79 Abs. 3 GG der Vollständigkeit halber.
Art. 20 Abs. 4 GG: “Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist”. Siehe hierzu meinen Aufsatz zum Widerstand gegen den “Staat als (möglichen) Gehilfen des Konzernterrors?”.
Art. 79 Abs. 3 GG: Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche…………die in den Art. 1 – 20 niedergeschriebenen Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.” Diese so genannte “Ewigkeitsklausel” wird den Erfolg der Klage vor dem Deutschen Verfassungsgericht erzwingen, es sei denn auch dort sei man bereit, die Verfassung zu brechen. Diesen Gedanken mag ich nicht einmal denken.
Mithus
Nachtrag: Wir erhielten das GG 1949 als Besiegte, denen die Souveränität natürlich noch nicht gewährt wurde. Ab 1955, mit der Wiederbewaffnung Deutschlands, konnte man schon daran erkennen, dass die Souveränität auch dann noch nicht eingeräumt wurde, weil es – gegen seinen aus Kriegsleid erfahrenen mehrheitlichen Widerwillen – trotz dieser Erfahrung wiederbewaffnet wurde. Das mag im “kalten Krieg” aus politischen Gründen noch tolerabel gewesen sein, aber die Beibehaltung der eingeschränkten Souveränität bleibt ein Dorn im Auge bis heute. Der Adenauersche Ausweg über die europäische Einigung hat daran leider nicht viel geändert. Noch immer ist Deutschland der tributleistende Kriegsverlierer und genau das soll nun im EU-Reformvertrag
festgeschrieben werden. Frau Merkel geht ziemlich “souverän” mit unserer “Scheinsouveränität” um, wurde sie doch – wie alle Kanzler vorher – als Kanzlerkandidatin von Washington und New York’s Spitzen rechtzeitig eingenordet. In den Grenzen dieser “Einnordung” dürfen wir nun unsere partielle Souveränität suchen. Politik ist immer die Macht der Sieger, nicht der ehrlich Hoffenden.
Mithus
In any case, you can now vote online about the EU.
Vote YES or NO to Free Europe Constitution at http://www.FreeEurope.info